Na, das war ja klar - willkommen in der Vergangenheit, Gefälligkeitsurteile sind ja nichts Neues. Allerdings fürchtet wohl nicht nur ein fiktiver Besucher, dass einzig mit dem Ausrufen von »Schwachsinn« gegen diese Art von Rechtsprechung wenig auszurichten sein dürfte.
Wunsch ans Christkind sollte sein, dass sich die Klägerin hoffentlich nicht davon ins Bockshorn jagen lassen wird bzw. die Flinte in den Korn wirft, denn auf alle Fälle dürfte dieses schöne Urteil einige Fragen aufwerfen, mit der sich u. U. auch weitere Instanzen einen Sonntagnachmittag würden füllen können. Wäre das insofern nicht auch mal ein interessanter Zusammenhang für einen fachlichen Schritt des Forums nach vorn?
PS: Es wäre schön, wenn in ein paar Jahren nicht mehr nur mit dem ÖRR aufgeräumt worden wäre, sondern irgendwann einmal auch Richter nicht mehr machen könnten, was sie wollen (was sie ja ohnehin zu 95 % gegen den Bürger tun) bzw. die ihren Status von unantastbaren Justizkönigen endgültig loswürden.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht ledigliches Lamento, sondern bitte Analyse/ Bewertung/ Diskussion konkret anhand der eingangs verlinkten und wiedergegebenen Entscheidung. Danke.