Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich möchte euch berichten, was sich letzte Woche beim VG Hannover ereignet hat.
Person A hat gegen einen Widerspruchsbescheid geklagt und sich dazu von RA B. anwaltliche Hilfe erhofft.
Kläger A wandte sich gegen einen Widerspruchsbescheid mit dem Argument, dass der vorausgegangene Festsetzungsbescheid automatisch erlassen und damit unwirksam sei.
Die Richterin war der Auffassung, dass selbst wenn Bescheide automatisch erlassen werden,
spätestens bei der Bearbeitung des Widerspruchsbescheides ein menschliches Wesen mit der Bearbeitung beschäftigt war, welches aus der Unterschrift hervorgeht. Somit würde dieser letzte Bearbeitungsschritt durch einen Menschen den vorausgegangenen
rein maschinell erstellten Bescheid "heilen".
Unter Heilung versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Formmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte .
Was könnte man dagegen vorbringen?Der Kläger zog aus finanziellen Gründen und auf Anraten seines Anwaltes, der wie ich finde diese Auslegung des Gerichtes gekannt haben müsste, die Klage zurück.
Edit DumbTV/ "Bürger": Zur oben beschriebenen "Heilung" siehe und diskutiere bitte unter
VGH BaWü 13.11.20, 2 S 2134/20 - Heilung vollaut. Bescheid durch Wid.-besch.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34692.0