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Autor Thema: CDU-Wirtschaftsexperten wollen ARD und Co. privatisieren  (Gelesen 4796 mal)

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  • Beiträge: 223

Spiegel, 15.12.2020
Vorschlag für Wahlprogramm
CDU-Wirtschaftsexperten wollen ARD und Co. privatisieren
Noch hat die CDU keinen neuen Vorsitzenden, doch die Vorbereitungen für den Wahlkampf laufen. Einige Forderungen für das Wahlprogramm haben erhebliches Aufregerpotenzial.
Von Christian Reiermann

Zitat
Mit den Privatisierungserlösen will die CDU einen Medienfonds speisen, aus dem künftig einzelne Programminhalte finanziert werden könnten. Bis es so weit ist, »sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Aufgaben beschränkt werden, die private Anbieter nicht oder nur unzureichend gewährleisten können«. Als Beispiele nennen die CDU-Experten die Bereiche Information, Bildung und Kultur. In Zukunft dürften nicht mehr ganze Sender, sondern nur noch Senderinhalte gefördert werden.
Hervorhebung nicht im Original!

Weiterlesen auf:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-cdu-experten-wollen-ard-und-co-privatisieren-a-c00ec550-71fa-4203-b247-84f59a5b9409


Mit anderen Worten, der Beitrag könnte dann schon gehörig gekürzt werden. Keine Unterstützung mehr für Wiederholungen oder Unterhaltung, die auch die Privaten bieten

Ich bin mit ehrlich gesagt aber nicht sicher, was man davon halten soll. Zum einen sind es nur mögliche Wahlversprechen. Zum anderen, wer würde einen Sender kaufen, der so hochbezahlte Intendanten und Rentenansprüche hat?

Zumindest begrüße ich diesen Vorschlag, da er sicherlich eine brisante Diskussion auslösen wird.


Siehe auch aktuelles tangierendes Thema unter
Hessische FDP will ZDF privatisieren (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34672.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2020, 19:04 von Bürger«

  • Beiträge: 886
Das kann man nicht kaufen, sondern nur vom Konkursverwalter übernehmen (und die Gehälter etc. zusammenstreichen). Die Aufregung dürfte maximal sein. Einschließlich Streiks, Sendeausfall etc. Das kann die CDU (ohne Grüne) nicht durchdrücken. Insofern sehe ich das auch eher als "Verhandlungsposition". Welches LAND soll denn den Staatsvertrag kündigen? Da käme aktuell einzig NRW in Frage oder? In Bayern ist ja der Filz so dick, da bewegt sich nichts. Diese Position hat deshalb nur eine Chance, wenn die FDP sie ganz ganz schnell übernimmt und sich (ausnahmsweise) unbeugsam dafür einsetzt. Dann wäre der widerrechtliche Spuk vielleicht doch schnell vorbei. Den neuen Eigentümern geb ich dann meinetwegen auch die ausstehenden Beiträge als Starthilfe.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 984
Grundsätzlich wäre eine Privatisierung der ÖRR-Anstalten im Sinne der Umwandlung in Aktiengesellschaften sinnvoll. Hierbei sollte es Beschränkungen hinsichtlich des maximal von einem Aktionär gehaltenen Anteile geben, so dass eine breite Streuung der Aktien im Volk erreicht wird.

Angesichts der zahlreichen Rechte des ÖRR an Eigenproduktionen aus 70 Jahren und die Möglichkeit deren Lizenzierung (z.B. Tatort, Derrick, Der Alte, Ein Fall für Zwei, die ganzen SOKO's, Traumschiff, Schwarzwaldklinik, Lindenstraße, Sturm der Liebe etc. sowie der Märchenfilme und der Kinderprogramme) bedarf es überhaupt keines Beitrages. Ein gutes Management würde für die Aktionäre eine Dividende aus den Überschüssen der Lizenzierung erzielen und den anderen Teil des Geldes in neue Produktionen investieren. Bei einer Selbstausstrahlung können dann auch nach 20.00 Uhr Werbeblöcke geschaltete werden, die weitere Einnahmen generieren und die laufenden Kosten decken.


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B
  • Beiträge: 61
Bislang ist es nur ein Vorschlag für das Wahlprogramm. Wenn eine Privatisierung oder auch nur eine drastische Rückführung des ÖRR auf die Kernaufgaben tatsächlich in das Wahlprogramm der CDU Aufnahme fänden, so wäre bereits das eine Sensation.
Inhaltlich erinnert der Vorschlag stark an das Gutachten aus dem Bundesfinanzministerium Ende 2014, das kurz für Aufsehen sorgte - um dann sang- und klanglos in der Schublade zu verschwinden. Mal sehen.


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  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
heute auch auf nachdenkseiten.de:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=68031#h02
CDU-Wirtschaftsexperten wollen ARD und Co. Privatisieren


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 12:09 von Markus KA«
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

H
  • Beiträge: 582
Grundsätzlich wäre eine Privatisierung der ÖRR-Anstalten im Sinne der Umwandlung in Aktiengesellschaften sinnvoll. Hierbei sollte es Beschränkungen hinsichtlich des maximal von einem Aktionär gehaltenen Anteile geben, so dass eine breite Streuung der Aktien im Volk erreicht wird

Da weiß ich doch jetzt schon, wer Hauptaktionär werden wird... und es gibt nur diesen einen...

Und wer sagt, daß dann keine Beiträge erhoben werden dürfen?

Das Problem liegt, egal welche Rechtsform das ganze hat, einfach nur darin, daß es keinen wirklichen Sparzwang, keinen Qualitätszwang und keinen Neurtralitätszwang gibt, bzw. das diese nicht umgesetzt werden.

Insofern ist mit die Rechtsform egal.... meinetwegen kann das auch eine AÖR bleiben, wenn man sich einfach nur auf die Grundbedürfnisse berufen würde, und sich, auch gegen den Beitragsnichtzahlern, ordentlich, weil rechttaatlich verhalten würde.

Schon wäre die Diskussion beendet.

Grüße
Housebrot


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 21:53 von DumbTV«

  • Beiträge: 984
@ Housebrot

Über das Aktienrecht ließe es sich regeln, dass niemand eine beherrschende Position über einzelne Sender erringen kann (Stichwort: vinkulierte Namensaktien).

Einen Zwangsbeitrag kann eine Aktiengesellschaft nicht erheben. Das Programm könnte frei ausgestrahlt werden und Einnahmen über Werbung und Lizenzierung generiert werden. Aufgrund des großen Content-Portfolios der Sender im Unterhaltungsbereich wären erhebliche Einnahmen aus der Lizenzierung möglich. Teure Sportübertragungen könnten über einen Premiumsender erfolgen, bei dem entweder ein freiwilliges Abo abgeschlossen werden kann oder ein Pay-per-View - bezahlt wird nur für eine einzelne Sendung - erfolgt. 


Edit "Bürger":
Hier bitte keine weitere inhaltliche Vertiefung von Alternativen zum jetzigen Modell - siehe/ suche/ diskutiere unter
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=2.0
Falls per Suche dort oder woanders kein geeigneter Thread zu finden ist, dann bitte gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff starten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 22:43 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das kann man wohl doch erstmal als Irrtum ansehen...

...
Da weiß ich doch jetzt schon, wer Hauptaktionär werden wird... und es gibt nur diesen einen...

Und wer sagt, daß dann keine Beiträge erhoben werden dürfen?
...

...würde es doch bedeuten, dass eine Kapitalgesellschaft dann über hoheitliche Befugnisse verfügen würde. Anders gefragt: Weshalb erheben denn die ganzen Privatsender (die schließlich entweder eigene Kapitalgesellschaften oder aber Abteilungen solcher darstellen) keinen »Fernsehbeitrag«? Du wirst nicht ernsthaft glauben, dass bspw. der Bertelsmann-Konzern das nicht tun würde, wenn er dürfte?

Dito die Dt. Bahn - die Herrschaften dort könnten sich doch allerbestens selbst »sanieren«, wenn sie dem Bürger einen Bahn-Beitrag abpressen dürften.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.396
@Besucher

Deine Aussage ist doch gerade jenes, was bislang nicht wirklich begriffen wird, denn es gilt für alle "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", denn es ist aus Gründen der Gleichbehandlung der Unternehmen von Europa und Bund vorgeben wie geboten. Schon heute haben die ÖRR bundesfachrechtlich als Marktteilnehmer keine hoheitlichen Befugnisse, keinem gegenüber, weil sie in Wettbewerb stehen. Und nun schau Dir die reale Praxis an, wie die Gemeinden mit ihrer Verantwortung als Ersthandelnde umgehen, wenn sie einem öffentlichen Wettbewerbsunternehmen Amtshilfe leisten, wozu sie bundesfachrechtlich gar nicht befugt sind.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Donnerwetter, diese CDU-Wirtschaftsexperten, die SpOn da ausmacht, und deren tolle Ideen. Glaubt ernsthaft jemand den Schmarrn, dass "die CDU auf Konfrontationskurs zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk" geht, die Sender gar privatisieren will? Im Wahlkampf? Nee Leute! - Was vor und während dessen getönt wird, ist rein gar nichts wert. Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, Weihnachten und Ostern fallen auf ein gemeinsames Wochenende und uns fällt der Himmel auf den Kopf. Nur Naivlinge und Redakteure beim Spiegel glauben und verbreiten so einen Unsinn.
Nebenbei: Auch der Rest des Artikels enthält Unsinn. Da steht dass die Experten" den "Stellenwert der beruflichen Bildung aufwerten" wollen. Richtig ist eher der folgende Satz: "In deren Zentrum müsse stehen, den Fachkräftebedarf der Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu sichern." Und dazu sollen die Leute möglichst nicht studieren, sondern sich direkt nach dem Abschluss der Schule im Betrieb ausbeuten lassen. Und dann diese angebliche Transparenzoffensive. Da verwechselt man doch glatt die von den Versicherten aufgewendeten Milliarden mit "staatlichen" Leistungen. Das Prinzip kenne ich schon: die für den Rundfunk gedachte Wohnungssteuer heisst daher nämlich "Rundfunkbeitrag", den man zwangsweise gern zahlt, schon um sich nicht als Reichsbürger, Demokratiegegner o. ä. zu offenbaren.

Man sollte die Macher beim Spiegel einmal befragen zu ihren Annahmen, was von diesen Sprüchen wohl ins Wahlprogramm einfließt und was davon dann nach der Wahl tatsächlich umgesetzt wird. Zum Rundfunk schon mal nix, weil nach einer Bundestagswahl ändert sich an der Zuständigkeit der Länder rein gar nichts. Der Rest dürfte ebenfalls sang- und klanglos vergessen werden. Was bleibt ist Wahlkampfgetöse und eine Redaktion, die sich dafür einspannen lässt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
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Es ist nicht notwendig, dass die Sender verkauft werden, wenn man sie nach dem Vorbild der Privatisierung von Post und Bahn in Aktiengesellschaften überführt. Es ist aus meiner Sicht eher fragwürdig, ob die Landesregierung da mitmachen werden, weil diese ihren Einfluss auf die Landesrundfunkanstalten verlieren würden. In jedem Fall würde diese Form der Privatisierung zu mehr Unabhängigkeit und mehr Pressefreiheit innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen. Hierauf habe ich auch in meinem Vorschlag zum Demokratieförderungsgesetz bereits hingewiesen. Siehe hierzu:

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz (Kein RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg203314.html#msg203314


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2020, 18:41 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
Siehe auch aktuelles tangierendes Thema unter
Hessische FDP will ZDF privatisieren (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34672.0



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