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Autor Thema: Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr über Rundfunkbeitrag entscheiden  (Gelesen 3491 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:

Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr über Rundfunkbeitrag entscheiden
Das Gericht wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung voraussichtlich noch vor dem 31. Dezember entscheiden. Dass bedeutet aber nicht, dass die Beitragserhöhung zum 1. Januar in Kraft tritt.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Zitat
[...] Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat das Gericht die am Mittwochabend eingegangene Verfassungsbeschwerde des ZDF, die mit einem Eilantrag verbunden ist, an die Bundesländer verschickt und ihnen eine Frist zur Stellungnahme bis kommenden Mittwoch gesetzt.

[...] Denkbar wäre auch, dass das Gericht lediglich die Verfallsklausel des Vertrages außer Kraft setzt, die Entscheidung über den Beitrag jedoch einem Hauptsacheverfahren vorbehält.

[...]

Weiterlesen unter
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-erhoehung-bundesverfassungsgericht-eilantrag-1.5145599

Update 22.12.2020

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 20:06 von DumbTV«
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Es ist erstaunlich, wie schnell das geht. Sachsen-Anhalt ist gerade von der "Treuelinie" abgewichen und prompt stehen die Verfassungsbeschwerde mehrerer Anstalten fertig und werden bereits in Karlsruhe eingereicht. Wozu dann die Landesparlamente bzw. der Firlefanz mit den 16 Bundesländern, wenn der ÖRR sich sowieso nicht daran hält und seinen unstillbaren Durst nach dem göttlichen Nektar aus ehrlicher Arbeit einer ganzen Nation per Dekret weiter saugen möchte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 11:46 von René«

b
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ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34615.msg209907.html#msg209907
Bitte hinten anstellen?

Beim BVerfG liegen Beschwerden von Bürgern/*/Bürgerinnen zu Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.

Die Anzahl schätze ich auf drei- oder vierstellig. Anhand der Klagezahlen, bestehender Beschwerden aus der Vergangenheit, auch einiger Internet-Foristen, ergibt sie sich. Es geht nicht darum wie viele Beschwerden es sind. Es gibt sie und das ist bekannt. Es sind Verfassungsbeschwerden. Diese sind dem BVerfG bekannt. Bevor sich das BVerfG mit einer (in Zahlen: 1 (!)) "Klage" zur "Erhöhung des Rundfunkbeitrages" beschäftigt, sollte es diese bedenken. Eine vorzeitige Beschäftigung mit nur einer ÖR-Klage, das Vertrauen der Bürger in die Institution BVerwG schädigen.

Es entspräche nicht dem Willen unseres Grundgesetzes, Finanzfragen über Grundrechtsfragen, besonders Fragen zur Menschenwürde, zu stellen. Würde vom BVerfG zunächst über eine Beitragserhöhung entschieden, während Bürgerbeschwerden zu Grundrechtsverletzungen und jenen, bei denen es um Menschenwürde geht, hinten angestellt werden ... wäre dies eine Bevorzugung der Finanzierungsfrage. Welchen Wert hätten damit die ewigen Grundrechte für, und die Institution, deren Aufgabe ihre Verteidigung ist?

Klagen der Rundfunkanstalten haben im aktuellen Gemenge, Potential die Integrität unserer Verfassungsgerichtsbarkeit zu schädigen. Sieht das BVerfG diese Gefahr? Die Gefahr geht dabei von den Handlungen "des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" aus - seine eigennützigen (undemokratischen) Einmischungen in die politischen Entscheidungen unter Ausnutzung seiner medialen, sowie personellen Verschränkungen in allen Gewalten, mehr und mehr zu diesem Zwecke.

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.165


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 16:54 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

Z
  • Beiträge: 1.526
Wenn das Bundesverfassungsgericht sich nicht wieder um Kopf und Kragen reden will und sich in Widersprüche verwickeln möchte, so gäbe es ja noch die Möglichkeit, die Beschwerde ohne jede Begründung abzuweisen.
Und wehe, ihr findet das undemokratisch, dann wäret ihr ja alle Nazis, weil war es nicht die AfD, die im Bundestag den Gesetzesvorschlag eingebracht hat, daß alle Ablehnungen zukünftig begründet werden müssen???


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  • This is the way!
Bundesverfassungsgerichtsverfahren 1 BvR 2756/20;

Verfassungsbeschwerde der Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Befassung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung 14.12.2020 Ausschussdrucksache 7/REV/87
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/starweb/PADOKA/servlet.starweb?path=PADOKA/LISSHFL.web&search=DID=K-89196




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Zitat
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (...) gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes
Abgesehen von "Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes" - ich dachte: Zustimmung zum Gesetz...

....es steht also wirklich da, dass von einem Parlament durch Gerichtsbeschluss eine Zustimmung abgefordert werden soll?

 :o :o :o 

>:( >:( >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 20:58 von Bürger«

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Guten TagX.

Nächste Woche erfahren wir mehr zum Thema "Rechtssatzverfassungsbeschwerde / Normenkontrolle zum Urteil des BVerfG
1 BvR 2756/20 "Gesetzeskraft":

Zitat
Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers niX GEZahlt richtet sich gegen das "Gesetz 1 BvR 2756/20" auf Grund des Urteils "Gesetzeskraft BeitraXerhöhung".

Da wird ditt BVerfG aber   :o  !

Verfassungsbeschwerde gegen Urteil zur ZDF-Verfassungsbeschwerde!
Dumm gelaufen ZDF!
Tja, so ist ditt mit den Widersprüchlichkeiten im deutschen autonomen UnfuXrecht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 20:59 von Bürger«

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Sollte das Bundesverfassungsgericht die Zustimmung der Volksvertretung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages erzwingen, hat sich die Demokratie selbst erledigt. Warum Parteien, Parlamente und Politiker finanzieren, wenn sie ehedem nichts zu sagen haben ...


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Zitat
gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf

Also, unsere gesetzlich berufenen "Demokratie-Bildungswerkler" ZDF beantragen, einem Parlament aufzuzwingen, einen ganz bestimmten Entscheid zu treffen.

Nicht etwa, "überhaupt einen Entscheid zu treffen", sondern ein bestimmter Inhalt wird verlangt. Was geht in den Köpfen der selbstherrlichen Neo-Fürsten vonstatten, überhaupt in dieser Weise zu beantragen?

Das BVerfG wird das durchaus geeignet umdeuten und etwas entscheiden. Mal sehen, was passieren wird am Mittwoch, dem ersternTermin. Mehr darüber demnächst in diesem Theater der menschlichen Überheblichkeiten.

Da muss endlich was passieren und da wird was passieren. Der @Profät hat ja schon etwas angedeutet. Ja, wir Bürger, Eigentümer des VEB "ARD, ZDF etc.", sind am Ende unserer Geduld mit den Chefverwaltern unseres generationenübergreifenden Finanz-Investments genannt "ARD, ZDF etc.". Alles das gehört uns und wir haben das Recht, auf unsere Eigentümer-Rechte zu pochen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.456
Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 21:42 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Beiträge: 883
Fantasy-Journalismus:
Zitat von: Süeddeutsche Zeitung
[...] Denkbar wäre auch, dass das Gericht lediglich die Verfallsklausel des Vertrages außer Kraft setzt
vs. Realität: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Auf diesem Niveau berichtet die Süddeutsche Fernsehzeitung inzwischen. Vollständigster Blödsinn wird als "denkbar" feilgeboten. Bin gespannt, welche Relativierungen morgen drinstehen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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