[...] Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat das Gericht die am Mittwochabend eingegangene Verfassungsbeschwerde des ZDF, die mit einem Eilantrag verbunden ist, an die Bundesländer verschickt und ihnen eine Frist zur Stellungnahme bis kommenden Mittwoch gesetzt.
[...] Denkbar wäre auch, dass das Gericht lediglich die Verfallsklausel des Vertrages außer Kraft setzt, die Entscheidung über den Beitrag jedoch einem Hauptsacheverfahren vorbehält.
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Bitte hinten anstellen?
Beim BVerfG liegen Beschwerden von Bürgern/*/Bürgerinnen zu Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.
Die Anzahl schätze ich auf drei- oder vierstellig. Anhand der Klagezahlen, bestehender Beschwerden aus der Vergangenheit, auch einiger Internet-Foristen, ergibt sie sich. Es geht nicht darum wie viele Beschwerden es sind. Es gibt sie und das ist bekannt. Es sind Verfassungsbeschwerden. Diese sind dem BVerfG bekannt. Bevor sich das BVerfG mit einer (in Zahlen: 1 (!)) "Klage" zur "Erhöhung des Rundfunkbeitrages" beschäftigt, sollte es diese bedenken. Eine vorzeitige Beschäftigung mit nur einer ÖR-Klage, das Vertrauen der Bürger in die Institution BVerwG schädigen.
Es entspräche nicht dem Willen unseres Grundgesetzes, Finanzfragen über Grundrechtsfragen, besonders Fragen zur Menschenwürde, zu stellen. Würde vom BVerfG zunächst über eine Beitragserhöhung entschieden, während Bürgerbeschwerden zu Grundrechtsverletzungen und jenen, bei denen es um Menschenwürde geht, hinten angestellt werden ... wäre dies eine Bevorzugung der Finanzierungsfrage. Welchen Wert hätten damit die ewigen Grundrechte für, und die Institution, deren Aufgabe ihre Verteidigung ist?
Klagen der Rundfunkanstalten haben im aktuellen Gemenge, Potential die Integrität unserer Verfassungsgerichtsbarkeit zu schädigen. Sieht das BVerfG diese Gefahr? Die Gefahr geht dabei von den Handlungen "des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" aus - seine eigennützigen (undemokratischen) Einmischungen in die politischen Entscheidungen unter Ausnutzung seiner medialen, sowie personellen Verschränkungen in allen Gewalten, mehr und mehr zu diesem Zwecke.
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.165 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.165)
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (...) gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines GesetzesAbgesehen von "Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes" - ich dachte: Zustimmung zum Gesetz...
Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers niX GEZahlt richtet sich gegen das "Gesetz 1 BvR 2756/20" auf Grund des Urteils "Gesetzeskraft BeitraXerhöhung".
gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf
[...] Denkbar wäre auch, dass das Gericht lediglich die Verfallsklausel des Vertrages außer Kraft setztvs. Realität: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht