Edit "Bürger": Aufgrund besonderen Einzelfalls ausgeglieder aus
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0
----------Hallo liebe Teilnehmer,
hier mein erster Beitrag. Bitte evtl. Fehler zu entschuldigen.
Person A hatte schweren unverschuldeten Verkehrsunfall und auch schwere körperliche und psychische Verletzungen erlitten. Seitdem berufsunfähig, jedoch ohne irgend eine Leistung zu erhalten.
Ehemaliger Selbständiger, der nicht sofort ALG II beantragen konnte, da er noch Leistungen, die vor dem Unfall erbracht wurden, von den ehemaligen Kunden bezahlt bekommen sollte.
Genaue Summe war aber nicht kalkulierbar, da es immer Zahlungsausfälle geben kann.
Es folgten 2 Jahre nur minimale Erstattungen der noch fälligen Rechnungen, also
Einnahmen, die deutlich unter dem Existenzminimum standen.
Härtefallantrag zur Gebührenbefreiung wurde rechtzeitig gestellt, aber von Gegnerseite
nicht bearbeitet. Viel Zeit verging und irgenwann kam dann Mahnungen. Auf weitere Schreiben und mails von Person A wurde nicht bzw. nur mit
vorgefertigten Textbausteinen reagiert, die jedoch die Fragen nicht beantworteten.
Es folgte dann Brief vom
Gerichtsvollzieher und reichlich Schriftverkehr mit diesem. Fall wurde geschildert und Belege und Nachweise eingereicht. Dto. nochmal der Gegenseite.
Es folgte Vollstreckungsbescheid. Gerichtsvollzieher will nun wegen Betrag von ca. 180 Euro, dass Person A die
eidesstattliche Versicherung ablegt und in
Privatinsolvenz geht.
Da dieser Schritt extreme Nebenwirkungen hat, die in keinem Verhältnis zu dem fälligen Zwangsbeitrag stehen, bittet Person A um Hilfestellung.
Jetzt bezieht er/sie mittlerweile ALG II und ist befreit. Kann aber die
fällige Zwangsgebühr, die nach dem Unfall sich angesammelt hat, nicht zahlen, da er deutlich unter dem Existenzminimum leben muss (muss vom Regelsatz ALG II noch viele Krankheitskosten, Fahrtkosten zu den Krankenhäusern, Selbstbehalte, etc. bezahlen.
Geld reicht nicht fürs Essen, muss zur Armenspeisung / Suppenküche.
Kostenkreislauf bleibt bestehen und dreht sich immer weiter. Versprechungen, die tel. getätigt wurden (dass Fall extrem unwirtschaftlich ist und Verhältnismäßigkeit aus dem Ruder läuft) werden nicht eingehalten, da automatisiertes System.
Person A bittet nun freundlichst um
Hilfe bzgl. der Härtefallregelungen, speziell, ob man den
Härtefall auch ohne eine Ablehnung der Sozialbehörden nachweisen kann.
Herzlichen Dank und viele Grüße