Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Es war eine Widerspruchsentscheidung des NDR BeitraXservus aus dem 2017, die den entscheidenden Hinweis lieferte.
Antwort #6 unter
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.msg196776.html#msg196776NDR-Widerspruchsbescheid vom 06.02.2017https://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdfSicherungsabbild:https://web.archive.org/web/20190821155654/https://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdfDort Seite 4 von 5 letzter Absatz:
Die Erstellung von Festsetzungsbescheiden erfolgt in einem vollautomatisierten Verfahren, welches die Datenverarbeitungsanlage selbständig, ohne menschliches Mitwirken und ohne manuelle Eingaben abwickelt. Mit über 40 Millionen Beitragskonten zählt der Rundfunkbeitragseinzug zweifelstrei zu den Massenverfahren, die nur mithilfe automatisierter Verfahren bewältigt werden können (vgl. Amtsgericht Dresden, Beschluss vom 27.11.2014, Az. 501 M11711/14). Einer Unterschrift bedarf es daher nicht.
Das Verfahren der vollautomatischen "Abwicklung" von Festsetzungsbescheiden ist der NDRangheta somit
nachweislich bekannt.
Die JustiZare der NDRangheta unterdrücken zudem systematisch die Historie zu den BeitraXkonten bei entsprechenden Verwaltungsgerichtsverfahren, um das seit Jahren durchgeführte illegale vollautomatische Verfahren zu verschleiern.
Die Historie liefert nämlich den Beweis der vollautomatischen Abwicklung der Festsetzungsbescheide (Spalte BK: GIM = GEZ, intern, maschinell; Spalte GV: 401; Spalte Übersicht: FB = Formularbrief, BSD = Bescheid)
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722 Zum Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO):
Sofern es sich um ein legales Verfahren nach Art. 22 Abs. 2 DSGVO handelt ist gem.
Art. 22 Abs. 3 DSGVOhttps://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
die Widerspruchsentscheidung
Ergebnis der
Anfechtung der Entscheidung.
In den Fällen vor dem 01.06.2020 ist die Widerspruchsentscheidung nicht in der Lage die erheblichen datenschutzrechtlichen Mängel zu heilen. Unter gar keinen Umständen führt die Widerspruchsentscheidung dazu, dass eine ausschließlich automatisierte Verarbeitung nicht vorlag, weil ein Mensch das Verfahren im Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO "nachbearbeitet" hat.
Die UnfuXbehörden hätten zudem den Widersprüchen stattgeben und die illegale Datenverarbeitung (im Massenververfahren) unverzüglich einstellen müssen.
Haben Sie nicht getan. Stets und ständig haben diese Mafia-Behörden ausgeführt:
"Die Festsetzungsbescheide sind materiell und formell rechtmäßig."
Hinter dem Rücken der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des VolX haben sie dann über den "Vater des UnfuXbeitraXes" auf die "Gesetzgebung" eingewirkt und so trat § 10 a RBS TV zum 01.06.2020 in Kraft.
Der "laienhafte" rechtliche Widerstand hat seine Grenzen und totzdem ist er so wichtig wie noch nie in der Geschichte dieses Landes! Das wir hier scheinbar auf verlorenem Posten stehen, da wir keine Anwaltsarmee haben und Presse / Rundfunk über diesen größten Datenschutzskandal in der Geschichte der Europäischen Union nicht berichten, mag im Moment noch so sein.
Aber bei Gott (wie auch immer er heißt) wir sind auf dem richtigen Weg und der Tag wird kommen, an dem die "sektorspezifischen ndr/wdr/swr/br/mdr_angheta-Aufsichtsbehörden" in Datenschutz-Rauch aufgehen und der UnfuX sein Datenschutz-Waterloo erlebt!
Bis dahin gilt:
Mach mit beim 0,941 - 1.316 Milliarden GEZ-Fiasko!1
Kein Cent für die ARD-ZDF-Deutschlandradio-Cosa-Nostra!
NiX GEZahlt!
1 Thema: Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34516.0VIVA GEZ-Boykott!
Ihr BeitraX-GEZ-Bonzen habt uns jetzt lange genug drangsaliert!
Möge die BeitraXerhöhung, sofern sie kommt, im GEZ-Boykott-Rauch aufgehen!
Cent für Cent! Euro für Euro wird der GEZ-Boykott von eurem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Bonzen-"Ertrag" wegknabbern!
Willkommen im heimGEZahlt-Jahrzehnt ARD-ZDF-Deutschlandradio!