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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: ARD und Co. wollen Unternehmen entlasten  (Gelesen 2110 mal)

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digitalfernsehen.de, 26.11.2020

ARD und Co. wollen Unternehmen entlasten

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen angeschlagenen Firmen eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Von Georgia Dreßler

Zitat
Viele Unternehmen leiden noch und/oder wieder unter der Corona-Krise. […]
Angeschlagene Unternehmen, Firmen und Einrichtungen des Gemeinwohls können die Freistellung beantragen, wenn sie für mindestens drei Monate schließen mussten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/politik/rundfunkbeitrag-ard-zdf-deutschlandradio-unternehmen-entlasten-563088/


Siehe auch tangierenden Thread:
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2020, 13:23 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Achso, aber wenn ich als Bürger auf Grund von Kurzarbeit und Co. Einnahmeverluste habe, ist das scheiß egal. Fair enough! >_<


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Den Soloselbständigen mit wenig bis null Betriebskosten wird auch nicht geholfen. Wegen Corona nicht, wegen Rundfunkbeitrag nicht.  :P


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digitalfernsehen.de sollte doch erst mal besser kritisch hinterfragen, wieso Unternehmen überhaupt Rundfunkbeiträge zu zahlen haben. Dies einfach so als gegeben hinzunehmen und geplante Almosen zur Entlastung zu verkünden ist nichts anderes als auf der untertänigen Welle brav mitzuschwimmen..


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was ist die Rechtsgrundlage der Befreiung/Sonderbehandlung von „Unternehmen, Firmen und Einrichtungen des Gemeinwohls“?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was ist die Rechtsgrundlage der Befreiung/Sonderbehandlung von „Unternehmen, Firmen und Einrichtungen des Gemeinwohls“?
...und auf wen wird die Last der dadurch entstehenden "Einnahme-Ausfälle" übertragen?
Besteht für die verbleibenden Beitragszahler eine "besondere Finanzierungsverantwortung" für derartige "Einnahme-Ausfälle"?

Siehe und diskutiere dazu vertiefend u.a. auch unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
mit dortigen wichtigen Erkenntnissen u.a. unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
sowie auch unter
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Im Artikel heißt es:

Zitat
Anders als bisher muss der Schließungszeitraum nicht aus drei aufeinanderfolgenden vollen Kalendermonaten bestehen. Alle Tage, an denen eine Betriebsstääte coronabedingt geschlossen war, können zusammengezählt werden.

Das ist bemerkenswert. Im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nämlich geregelt:

Zitat
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
(1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wo

2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

Daraus ergibt sich eine strenge Bindung an Monate. Zieht man am 15. eines Monats in eine Wohnung ein, so zahlt man dennoch für den gesamten Monat. Das gilt auch für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Geschäftsräumen. Das Gleiche gilt sinngemäß für das Ende der „Beitragspflicht“. Zieht man z. B. am 15. eines Monats aus  zahlt man für diesen Monat den vollen „Beitrag“. Bezieht der Nachfolger noch innerhalb des gleichen Monats die Wohnung, so muss er für den gleichen Monat für diese Wohnung ebenfalls bezahlen, sofern er erstmalig „beitragspflichtig“ wird. Zog man bis zum Urteil des BVerfG 2018 um, so musste man für die neue und die alte Wohnung zahlen, da immer für volle Monate und je Wohnung gezahlt wurde.
In §7(3) hebt nochmals die Bindung an den vollen Monat hervor. Von der Möglichkeit einer tageweisen Verrechnung kann keine Rede sein. Das ergibt sich auch aus Erstattungen im Fall des Ablebens eines „Beitragszahlers“. Es werden nur volle Monate erstattet.

Kurz: die Rundfunkanstalten handeln eigenmächtig entgegen den klaren Vorgaben des Gesetzes. Zudem bevorzugen sie bestimmte Gruppen durch eine Begrenzung auf Unternehmen des Gemeinwohls.

Anmerkung: unter Umständen handelt es sich womöglich um ein PR-Windei. In der Meldung heisst es nämlich auch, dass eine behördliche Anordnung Voraussetzung ist. M. W. gibt es nur „Allgemeinverfügungen“, keine individuelle Schließungsanordnung. Da wäre dann die Zielgruppe praktisch eine leere Menge.  :)

M. Boettcher


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  • Beiträge: 1.573
Hm, ich glaube, es ist so zu lesen:

  Unternehmen

  Firmen

  Einrichtungen des Gemeinwohls

Und außerdem haben Allgemeinverfügungen sehr wohl individuelle Wirkungen, sonst würde eine Allgemeinverfügung gar nicht funktionieren und könnte sich z.B. ein bestimmtes Restaurant als nicht von der Schließungsverfügung betroffen ansehen, da es sich nicht explizit "angesprochen" gefühlt hat.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@ope23: Unternehmen und Firmen dürften synonym sein. Allerdings habe ich mich ggf. unzulässig auf einen Punkt der Aufzählung beschränkt und daher die Zielgruppe falsch eingeschätzt.

Individuelle Wirkungen haben Allgemeinverfügungen natürlich schon; jeder fühlt sich  unterschiedlich betroffen. Das ist aber nicht dasselbe wie eine „behördliche Anordnung“. Um die Interpretation werden derzeit einige Prozesse geführt. Man kann sich nämlich gegen das Risiko von „Produktionsausfällen“ versichern.  Eine der Voraussetzungen, bei denen die Versicherungssumme fällig wird, ist die Anordnung einer Behörde. Wenn z. B. das Gesundheitsamt ein Restaurant wegen Hygeniemängeln schließt, steht dem versicherten Gastronom die Entschädigung zu. Bei den aktuellen Allgemeinverfügungen wegen Corona liegt eine solche aber niemandem vor. Die Restaurants schließen, weil die Regierungen allen den Weiterbetrieb pauschal untersagen. Versicherungen wollen daher zum Teil nicht zahlen.
Wer das Trauerspiel um „Soloselbständige“ erlebt, der weiß, dass viele der Ankündigungen der Regierungen exakt Null der angekündigten Wirkungen haben, also  mehr oder weniger PR sind. Daraus speiste sich meine Vermutung, dass es sich bei der Aktion der Sender u. U. auch um reine Werbung handelt. Wenn dem nicht so ist, freut es mich für die Unternehmen, auch wenn es den Schaden nur mindert. Wobei die Frage bleibt, warum die Anstalten gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes verstoßen können/dürfen, andererseits aber gnadenlos nahezu mittellose Studenten durch alle Instanzen zwingen, nur weil die kein BaföG o. ä. bekommen.

M. Boettcher


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