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Autor Thema: Rdf.-Beitr.-Diskuss. Sachsen-Anhalt - Gefahrenquelle f. d. Rundfunkfreiheit?  (Gelesen 3244 mal)

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  • Beiträge: 11.754
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...sehr umfassender (interessengeleiteter?) Beitrag - mit mglw. streitbarem Fazit


medienpolitik.net, 24.11.2020
Eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit?
Die Diskussion in Sachsen-Anhalt hat auch für andere Parlamente exemplarischen Charakter
von Sabine Hadamik, Rechtsanwältin*

Zitat
In seinem ersten Rundfunkfinanzierungsurteil (1994) formulierte das Bundesverfassungsgericht mahnende Worte an den Gesetzgeber: „Zwar wird der Gesetzgeber zum Schutz der Rundfunkfreiheit vor außerpublizistischen Interessen Dritter in Pflicht genommen und muß jene positive Ordnung schaffen, die die Erreichung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet. Dessen ungeachtet bildet er aber selber eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit, weil die Neigung zur Instrumentalisierung des Rundfunks nicht nur bei der Regierung, sondern auch bei den im Parlament vertretenen Parteien bestehen kann. Als Teil der Staatsgewalt unterliegt auch das Parlament öffentlicher Kontrolle. Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluss auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden… Diese Grundsätze sind auch bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.“ [1]

Scheitert die Beitragserhöhung am Widerstand der CDU-Landtagsfraktion?
[...]

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Sachsen-Anhalt
[...]

Die Argumente der CDU-Landtagsfraktion
- Beitragsstabilität
[...]
- Forderung nach Strukturreformen, Ausschöpfung der Sparpotentiale
[...]
- Ansiedlung von ARD-Einrichtungen in den neuen Bundesländern
[...]
- Forderung nach einer Neujustierung des Programmauftrags
[...]
- Beitragsfestsetzung erst nach Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
[...]

Gesetzliche und verfassungsrechtliche Vorgaben für parlamentarische Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag
- Vorgaben des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags
[...]
- Verfassungsrechtliche Vorgaben
  > Zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung
  [...]
  > Entwicklungsoffene und funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  [...]
  > Gebot der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und Festsetzung des Rundfunkbeitrags
  [...]
  > Die Beitragsfestsetzung muss nach den Grundsätzen der Programmneutralität und der Programmakzessorität erfolgen
  Für die Beitragsfestsetzung gelten  die Grundsätze der Programmneutralität und der Programmakzessorität.[11] [...]


Verfassungsrechtliche Prüfung der Argumente der CDU-Landtagsfraktion
- Beitragsstabilität
[...]
- Forderung nach Strukturreformen, Ausschöpfung der Sparpotentiale, Ansiedlung von ARD-Einrichtungen in den neuen Bundesländern
[...]
- Forderung nach Neujustierung des Programmauftrags
[...]
- Beitragsfestsetzung erst nach Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
[...]
- Coronakrise als Abweichungsgrund von der Bedarfsfeststellung der KEF?
[...]

Fazit

Der Rekurs auf die in Sachsen-Anhalt gegen die Beitragserhöhung vorgebrachten Argumente zeigt, wie essentiell es für unseren demokratischen Rechtsstaat ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Grundrechte garantiert und angesichts sich verändernder Lebensbedingungen weiterentwickelt. Sollte das Parlament in Sachsen-Anhalt tatsächlich seine Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag verweigern, würden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezwungen, erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen, das dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die nicht vorgenommene Beitragserhöhung als verfassungswidrig feststellen würde. Es ist zu hoffen, dass die Politiker der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt bei der Abstimmung über die von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigt, „zur Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit“ werden. Die parlamentarische Diskussion in Sachsen-Anhalt hat mit Blick auf die parlamentarische Diskussionslage auch in anderen Parlamenten durchaus exemplarischen Charakter. Sie wirft die sehr grundsätzliche Frage auf, was es für die Demokratie bedeutet, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete der Verfassung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird, bei ihrem Handeln ersichtlich keinen Stellenwert einräumen.


[1] BVerfGE 90, 60 (89/90)
[...]
[11] BVerfG (2007), Rn. 131
[...]

* Zur Autorin:
Zitat
Rechtsanwältin. Studium der Germanistik und der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Abschluss des Jurastudiums und des Referendariats mit dem 1. und 2. juristischen Staatsexamen. Von 1973 bis 1978 wissenschaftliche Assistentin an der Freien Universität Berlin. Von 1978 bis 1987 in der Verwaltung des Deutschen Bundestages mit dem Thema Medien in verschiedenen Funktionen befasst, zunächst als Gutachterin im wissenschaftlichen Dienst mit den Schwerpunkten Verfassungs- und Medienrecht, später als Referentin in der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken. Von 1983 bis 1986 als beurlaubte Beamtin Referentin der Intendanten von Sell und Nowottny beim Westdeutschen Rundfunk Köln. Von 1987 bis 1999 als stellvertretende Direktorin und Justitiarin der Landesanstalt für Rundfunk NW (heute: Landesanstalt für Medien NW) für die Zulassung und Aufsicht privater Rundfunkveranstalter zuständig. Seit 2000 freiberuflich als Rechtsanwältin tätig. Mitglied des Initiativkreises Öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Weiterlesen unter
https://www.medienpolitik.net/2020/11/eine-gefahrenquelle-fuer-die-rundfunkfreiheit/


Siehe u.a. auch unter
Holznagel: Landtage können von Rundfunkbeitrags-Erhöhung nicht abweichen (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34506.0


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Im hohen Ton vorgetragener gemeingefährlicher Unsinn.

Der erste Satz ihres Fazits könnte sogar richtig gut sein...
Zitat
Der Rekurs auf die in Sachsen-Anhalt gegen die Beitragserhöhung vorgebrachten Argumente zeigt, wie essentiell es für unseren demokratischen Rechtsstaat ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Grundrechte garantiert und angesichts sich verändernder Lebensbedingungen weiterentwickelt.
...wenn sie nicht bloß das Grundrecht der Rundfunkfreiheit meinen würde. Die Grundrechte der Beitragsbürger sind hingegen uninteressant und brauchen nicht weiterentwickelt werden - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung war ja schon viel zu viel; gut, dass es wieder rückabgewickelt wurde (die fatale Floskel "ohne Kenntnis des Betroffenen" in den einschlägigen Verordnungen zur Datenweitergabe nach Köln).

Der letzte zitierte Satz ist auch gut:
Zitat
Sie wirft die sehr grundsätzliche Frage auf, was es für die Demokratie bedeutet, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete der Verfassung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird, bei ihrem Handeln ersichtlich keinen Stellenwert einräumen.
Sie (die Dame nämlich) wirft hingegen nicht die sehr grundsätzliche Frage auf, was es für die Demokratie bedeutet, wenn nicht demokratische eingesetzte Landesrundfunkanstalten der Verfassung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird, bei ihren Handeln ersichtlich keinen Stellenwert einräumen.


Die Argumentation der Dame, die einst vom Brot des Rundfunk aß, läuft nun darauf hinaus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden soll.


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird damit den Parlamenten übergeordnet. Ein angebliches Grundrecht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die gesamte deutsche Demokratie ausstechen.

Alles Geld wird dem Gott "Deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk" geopfert werden.

Nicht einmal eine Volksabstimmung könnte Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nehmen, denn alles wird als Einschränkung der Rundfunkfreiheit interpretiert und bekämpft werden.

Damit redet die Dame dem das Wort, wovor ich hierzuforum bereits gewarnt habe: Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten werden die Macht übernehmen.


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Von unserem bekannten multilingualen Hausjuristen gibt es eine laute Überlegung, wie denn eine Klage(?) in Karlsruhe erhoben werden konnte... im nachhinein und angesichts der Argumente der "Rundfunkseite" (F. Kirchhof) noch einmal sehr lesenwert:

Debatte um Rundfunkbeitrag: Jetzt kommt alles auf den Tisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34266.msg207962.html#msg207962
Bitte aber nicht die Folgebeiträge dort überlesen.

:)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2020, 19:27 von DumbTV«

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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Frau Rechtsanwältin meint:
Zitat
Sie wirft die sehr grundsätzliche Frage auf, was es für die Demokratie bedeutet, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete der Verfassung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird, bei ihrem Handeln ersichtlich keinen Stellenwert einräumen.

Ich hätte da mal eine Frage an Frau Rechtsanwältin:
Wofür gibt es überhaupt diese Abstimmungen in den einzelnen Landesparlamenten?
Wenn von der Empfehlung der KEF eh nicht abgewichen werden darf, dann sind diese ganzen Abstimmungen pure Zeit- und Ressourcenverschwendung.
Mir stellt sich auch die sehr grundsätzliche Frage, was es für die Demokratie bedeutet, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete nicht auch selber demokratisch wählen können. Dann sind sie eigentlich sogar völlig überflüssig.

Eine Wahl, bei der nur eine mögliche Partei zur Wahl steht, erfordert diese Wahl gar nicht mehr.

Und mit Verlaub gesagt, wer allen Ernstes behaupten will, dass bei über 9 Milliarden Euro jährlich die Rundfunkfreiheit "gefährdet" wäre, ist meiner Ansicht nach geistig nicht mehr zurechnungsfähig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2020, 20:03 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

N
  • Beiträge: 541
Zitat
Sollte das Parlament in Sachsen-Anhalt tatsächlich seine Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag verweigern, würden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezwungen, erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen, das dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die nicht vorgenommene Beitragserhöhung als verfassungswidrig feststellen würde.

Auf welcher Grundlage kommt sie denn zu dieser Einschätzung? Mich würde mal eher interessieren, wie sie einem Richter klar machen will, dass die derzeitigen 8 Mrd. Euro für den Auftrag des ÖRR nicht reichen sollen?


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das ist ein weiterer Widerspruch. Damit wäre dann auch die 2017 nicht vorgenommene Beitragssenkung als verfassungswidrig einzustufen und die Bürger hätten seitdem zuviel bezahlt.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Spark: Wir haben von 2013-2016 zuviel bezahlt, und zwar fast 2 Milliarden Euro. Diese gingen in die Rücklagen und werden in der laufenden 4-Jahresperiode verjuxt. Und da man künftig nicht weniger ausgeben bzw. in Zusatzrenten und üppige Gehälter stecken will, müssen die Bürger bluten.

Die heutige Anwältin vermittelt den Eindruck, als hätten die Landtage die Pflicht alles abzunicken, zumal es ja auf dem Vorschlag der KEF basiert. Sie übersieht geflissentlich, dass die Länder bereits mehrfach den Vorschlag der KEF ignoriert haben. Allerdings ging es da stets zu Lasten der Bürger, weil Beitragssenkungen zu gering ausfielen. Wo war da eigentlich die Kritik der Frau Hadamik?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

h
  • Beiträge: 304
Im Übrigen könnte man auch die Frage stellen, was es mit der doch immer hochgehaltenen staatsfernen Konstruktion des Rundfunkbeitrags auf sich hat, wenn am Ende die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer sowie die Länderparlamente über die Erhöhung/Erniedrigung der Beiträge entscheiden? Das ist doch auch eine Gefahrenquelle für die Rundfunkfreiheit.

Auch könnte man die Frage stellen, warum die 1975 gegründete KEF, die als unabhängige Instanz den ÖRR-Finanzbedarf kontrollieren soll, erst im Jahr 2019 auf die Idee kommt, die Gehaltsstruktur des ÖRR zu überprüfen (und vermutlich auch nicht von selbst, sondern eher getrieben von der öffentlichen Diskussion)?


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Und mit Verlaub gesagt, wer allen Ernstes behaupten will, dass bei über 9 Milliarden Euro jährlich die Rundfunkfreiheit "gefährdet" wäre, ist meiner Ansicht nach geistig nicht mehr zurechnungsfähig.
Das ist sehr richtig, aber das wird auch nicht die Argumentationslinie des Feindes sein. Die Wahrheit ist doch Folgende: Der nimmersatte Rundfunk will gern weiter Party machen. Diese Party nicht zu gestatten ist, aber - und jetzt kommts - eine unzulässige medienpolitische Einflussnahme, denn damit die Intendanten weiter Party machen dürfen, könnten sie weniger regierungskritisch sein. Diese bizarre Logik ist es, die dem Rundfunk formal alles erlaubt - auch alle Party die nicht erforderlich ist. Man muss diesen Fehler deutlich ans Licht bringen, damit klar wird, dass das System so gar nicht funktionieren kann! (und die Disfunktionalität gewollt ist)

PS
Hinzu kommt, dass es wohl unmöglich ist regierungsunkritischer zu sein, als ein Regierungspressesprecher (Wilhelm). Schon allein deshalb ist sogar diese bizarre Logik noch fehlerhaft.


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