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Autor Thema: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft  (Gelesen 9170 mal)

D
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heise.de, 07.11.2020

Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Der neue Medienstaatsvertrag regelt nicht nur den Rundfunk, sondern auch Online-Plattformen. Die "Modernisierung der Medienordnung" gilt ab diesem Samstag.

Zitat
[…]

Für soziale Medien und Suchmaschinen
Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, […]

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Regeln-fuer-Online-Plattformen-Medienstaatsvertrag-tritt-in-Kraft-4950978.html


Zum Thema siehe u.a. auch:
Medienstaatsvertrag: Länder wollen mehr Barrierefreiheit in Medien (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34402.0

Gegen Medienkonzentration: Länder streben Modernisierung an (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34401.0

Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0

und die Forumssuche mit dem Begiff Medienstaatsvertrag für weiter Information dazu nutzen...


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Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:17 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.385
Es kann schon mal gesagt werden, daß sich an der Begriffsbestimmung für Rundfunk nix geändert hat; es ist weiterhin ein linearer Dienst.

Für das Land Brandenburg:

Höherrangiges Grundrecht von Bund wie Europa werden mit diesem Staatsvertrag nicht eingeschränkt; hier erfolgte also ein Präzisierung im Wortlaut mit Folge der alleinigen Einschränkung der Verfassung des Landes Brandenburg.

Da sich dieser MStV in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808  ...  vom 14.November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU ... befindet, greift die Charta der Grundrechte der EU voll durch und ist einhaltepflichtig. (Wichtig wegen Art. 11 GrCh und der Nichteinmischung des Staates).

Link zum Regelwerk des Landes Brandenburg mit MStV und Zustimmungsgesetz:

GVBI. I - 2020, Nr. 19
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8673


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
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Kann jemand vielleicht noch in wenigen Punkten noch mal zusammen fassen, was genau dieser Vertrag letztendlich tut? Ich hab jetzt nur raus gehört, dass er irgendwas daran regeln soll, dass Online-Anbieter von Medienangeboten den gleichen Pflichten oder Rechte bekommen, wie Rundfunk-Anbieter mit Online-Angeboten - aber so richtig verstanden hab ich es nicht. Was wird sich als konkret für den Bürger ändern? Sollte der ÖRR das nicht irgendwie kommunizieren? O_o


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  • Murks? Nein danke!
Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.

In Zukunft darf eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen, weil deren Angebote nun auch den Rundfunkbegriff erfüllen. Die sonst gewährten Pressefreiheiten werden eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht - ein massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet.

Kritisch ist auch, dass sich Plattformen oder Einzelanbieter deren Programm weniger als durchschnittlich 20.000 Zuschauer gleichzeitig erreicht - obwohl sie keine Lizenz beantragen müssen - sich zukünftig trotzdem bei den Medienanstalten der einzelnen Bundesländer mit ihrem Medienangebot anmelden müssen.



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Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.

Sind Mail-Verteiler (Mailinglisten) oder das Usenet Social-Media-Plattformen?

Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mailingliste
https://de.wikipedia.org/wiki/Usenet


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2020, 14:45 von MichaelEngel«

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Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.
Wobei der Begriff "Smart-TV" für ein technisches Gerät steht, und das nicht vom Landesrecht geregelt wird, da Technik zu 100% Bundesrecht ist.

Siehe:

Smart-TV
https://de.wikipedia.org/wiki/Smart-TV
Zitat
Smart-TV, manchmal auch Hybrid-TV, ist die Bezeichnung für Fernsehgeräte [...]

In Zukunft darf eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen, weil deren Angebote nun auch den Rundfunkbegriff erfüllen. Die sonst gewährten Pressefreiheiten werden eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht - ein massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet.
Falsch; am Begriff "Rundfunk" hat sich nichts geändert.

Und, nein, die Medienanstalten haben weiterhin keine Befugnis, Inhalte von Verlagen zu regulieren, denn Verlagsrecht ist Presserecht, und Presserecht ist alleiniges Bundesrecht; siehe

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Zitat
Art 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;

Darüberhinaus kann sich jedes Verlagshaus auf das übergeordnete Grundrecht des Art. 5 GG und auch des Art. 10 EMRK stützen, jedenfalls im Land Brandenburg, wo diese ausdrücklich nicht eingeschränkt sind.

Sowohl "Märkische Allgemeine", "Potsdamer Neueste Nachrichten", "Märkische Oderzeitung", (nicht abschließend, nur als Beispiel genannt), haben hier nix zu fürchten.

Darüberhinaus sei erinnert:

BVerfG - 1 BvL 118/53 - Keine Verwirkung eines Grundrechts durch Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32879.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2020, 16:42 von Bürger«
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Die Leaker des Framing Manuals "netzpolitik.org" sehen im neuen Medienstaatsvertrag eine Chance, "die Verbreitung von Desinformationen auf den [nun regulierbaren] Plattformen einzudämmen". Sie äußern "Zweifel, ob die Aufsichtsbehörden wirklich für die neuen Aufgaben gerüstet sind".

Zitat
Laut Staatsvertrag müssen sich Internetmedien an anerkannte journalistische Grundsätze halten. Dazu gehört, dass sie die Nachrichten vor der Veröffentlichung sorgfältig prüfen – auch auf deren Wahrheitsgehalt.
Zitat
Ob die Berichterstattung im Netz vorwiegend auf einer Website oder auf anderen Kanälen stattfindet, spielt hierbei keine Rolle: Der Staatsvertrag bezieht sich auf Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Angeboten im Allgemeinen. Die Schwelle dürfte damit gering genug sein, dass bereits Facebook-Seiten und Telegram-Kanäle der Aufsicht der Medienanstalten unterliegen, sofern dort Inhalte redaktionell aufbereitet werden.

Quelle: https://netzpolitik.org/2020/medienstaatsvertrag-der-lange-kampf-gegen-desinformation/



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Medien, die im Netz Unwahrheiten verbreiten, können bald dafür belangt werden. Spätestens Mitte November sollen sie unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten stehen. ...
Laut Staatsvertrag müssen sich Internetmedien an anerkannte journalistische Grundsätze halten. Dazu gehört, dass sie die Nachrichten vor der Veröffentlichung sorgfältig prüfen – auch auf deren Wahrheitsgehalt. Diese Regelung betrifft auch Blogs, sofern sie nicht privat betrieben werden. Angebote wie beispielsweise „KenFM“ oder „Tichys Einblick“ könnten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Falschmeldungen verbreiten, genauso „RT Deutsch“, berüchtigt für russische Propaganda.
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/medienstaatsvertrag-der-lange-kampf-gegen-desinformation/

Netzpolitik.org findet es also gut, dass eine Behörde entscheidet was wahr und was unwahr ist. netzpolitik.org findet es offenbar ebenfalls gut, dass eine Behörde entscheidet, wen sie sanktioniert, wenn nach ihren Feststellungen in einem Medium die Unwahrheit verbreitet wird. Damit mutiert diese Behörde zu einer modernen Form des orwellschen Wahrheitsministeriums. Und das findet netzpolitik.org offenbar völlig in Ordnung, weil ja Desinformation und „russische Propaganda“ damit zwar nicht verhindert aber sanktioniert werden kann. Dass man damit quasi Kriegsrhetorik - „Achtung! Feindsender!“ - übernimmt, scheint netzpolitik.org auch nicht zu stören. Dass deutsche Sender ebenfalls Falschmeldungen verbreiten und es, die gleichen Maßstäbe angesetzt, auch deutsche Propaganda und solche der EU gibt, fällt schlicht unter den Tisch. Dass deutsche Politiker über den Splitter im Auge eines als Feind definierten Dritten den Balken im eigenen Auge übersehen, - geschenkt! - man verortet sich ja bei den Guten des „freien Westens“. Aber dass ein Projekt wie netzpolitik.org deren Quark willig übernimmt, sich für Zensur ausspricht, ist mehr als ärgerlich.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Internet ist trotzdem kein Rundfunk, da Rundfunk weiterhin "linear" und Internet bekanntermaßen "non-linear" ist.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Internet ist trotzdem kein Rundfunk, da Rundfunk weiterhin "linear" und Internet bekanntermaßen "non-linear" ist.

Hat das jemand behauptet? Falls es sich noch nicht bis Brandenburg herumgesprochen hat: durch den Mediendienstestaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten ab sofort nicht nur die Aufsicht über private Rundfunksender, sondern auch über „Plattformen“ im Internet, Bedienoberflächen etc. Dazu gehört u. a., dass man unter bestimmten Bedingungen, wozu z. B. die durchschnittliche Zahl der Nutzer gehört, für eine Internetplattform/Betrieb einer Webseite, eine Lizenz der zuständigen Landesmedienanstalt benötigt. Dass durch diese erweiterten Befugnisse , - die Sanktionen einschliessen, wobei die Lizenzforderung schon als solche zu verstehen ist, - Internet zu Rundfunk mutiert oder der Rundfunk seinen Charakter ändert, hat damit m. W. keiner der Verantwortlichen behauptet.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
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Also geht's darum irgendwelchen Leuten auf Twitch nun auf ganz direkten Wege Geld abzuzocken, weil diese regelmäßig unregelmäßig senden? Irgendwie stellt sich da doch die Grundsatzfrage, wo das Problem war, dass dieser Vertrag jetzt versucht zu beheben.


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Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit und Informationsfreiheit.

Zitat von: Wikipedia
Auf Grund der in Art. 5 Abs. 1, S. 2 des Grundgesetzes geregelten Rundfunkfreiheit darf in Deutschland der Staat weder direkten noch über den Umweg der Finanzierung indirekten Einfluss auf den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) nehmen. Aus diesem Grund ist die Medienaufsicht „staatsfern“ organisiert. Grundlegende Regelungen hierzu enthält der Rundfunkstaatsvertrag, ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, dem über entsprechende Zustimmungsgesetze in allen Bundesländern der Rang eines Landesgesetzes zukommt. Aufgaben und Verfassung der einzelnen Landesmedienanstalten sind in den Landesmediengesetzen und Medienstaatsverträgen (Berlin-Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein) sowie in auf diesen beruhenden Satzungen konkretisiert.
Quelle: Landesmedienanstalt - Gesetzliche Grundlagen und Struktur (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt#Gesetzliche_Grundlagen_und_Struktur


Der neue Medienstaatsvertrag ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag und dehnt die hoheitlichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit auf digitale Medien aus. Die zuständigen Behörden sind die aus den Rundfunkbeiträgen finanzierten Landesmedienanstalten der Bundesländer. Die Maßnahmen dieser ehemals der Aufsicht für private Radio- und Fernsehprogramme dienenden Behörden erschweren in Zukunft die Tätigkeit von Grundrechtsträgern, die weder Radio- noch Fernsehprogramm anbieten.

Finanziert werden soll die erweiterte hoheitliche, „staatsferne“ Aufsicht aus den Rundfunkbeiträgen.


Edit "Bürger": Quelle/ Link angegeben.
Bitte gem. Forum-Regeln eigenverantwrotlich immer konsequent alle erforderlichen Quellen/ Links angeben.
Die Moderatoren haben keine Kapazitäten, darauf ständig und immer wieder hinzuweisen und dies zu ergänzen. Danke.


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@marx
"Medienaufsicht" ist nicht staatsfern organisiert, wie vom EuGH ja bereits bestätigt worden ist, denn die Medienanstalten sind Behörden im Sinne des europäischen Rahmenrechts*, im Gegensatz zu den Rundfunkanstalten, die "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts"** sind.

* =

Aussagen des EuGH zur Medienanstalt Berlin-Brandenburg -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31888.msg196519.html#msg196519

** =

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

Beide Links führen jeweils direkt zur höchstgerichtlichen Aussage.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
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  • Murks? Nein danke!
"Medienaufsicht" ist nicht staatsfern organisiert, [...]

Ich möchte anmerken, dass selbst Wikipedia dieses Adjektiv in Anführungszeichen verwendet.


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Kurze Zusammenfassung

Weil ich mich nicht gegen staatliche Bevormundung wehre, also die fremdbestimmte Zurechnung eines angeblichen individuellen Vorteils (Möglichkeit des Konsums eines „staatsfernen“ Massenmediums) dulde, habe ich ebenso hinzunehmen, dass die Aufsicht über (meine eigene Tätigkeit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes oder) die nicht-öffentlich-rechtliche Tätigkeit anderer mir ebenfalls als Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann.


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