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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2020 => Thema gestartet von: DumbTV am 07. November 2020, 21:19

Titel: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: DumbTV am 07. November 2020, 21:19
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heise.de, 07.11.2020

Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Der neue Medienstaatsvertrag regelt nicht nur den Rundfunk, sondern auch Online-Plattformen. Die "Modernisierung der Medienordnung" gilt ab diesem Samstag.

Zitat
[…]

Für soziale Medien und Suchmaschinen
Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, […]

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Regeln-fuer-Online-Plattformen-Medienstaatsvertrag-tritt-in-Kraft-4950978.html


Zum Thema siehe u.a. auch:
Medienstaatsvertrag: Länder wollen mehr Barrierefreiheit in Medien (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34402.0

Gegen Medienkonzentration: Länder streben Modernisierung an (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34401.0

Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0

und die Forumssuche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit dem Begiff Medienstaatsvertrag für weiter Information dazu nutzen...


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 08. November 2020, 02:24
Es kann schon mal gesagt werden, daß sich an der Begriffsbestimmung für Rundfunk nix geändert hat; es ist weiterhin ein linearer Dienst.

Für das Land Brandenburg:

Höherrangiges Grundrecht von Bund wie Europa werden mit diesem Staatsvertrag nicht eingeschränkt; hier erfolgte also ein Präzisierung im Wortlaut mit Folge der alleinigen Einschränkung der Verfassung des Landes Brandenburg.

Da sich dieser MStV in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808  ...  vom 14.November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU ... befindet, greift die Charta der Grundrechte der EU voll durch und ist einhaltepflichtig. (Wichtig wegen Art. 11 GrCh und der Nichteinmischung des Staates).

Link zum Regelwerk des Landes Brandenburg mit MStV und Zustimmungsgesetz:

GVBI. I - 2020, Nr. 19
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8673
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: Nevrion am 08. November 2020, 12:24
Kann jemand vielleicht noch in wenigen Punkten noch mal zusammen fassen, was genau dieser Vertrag letztendlich tut? Ich hab jetzt nur raus gehört, dass er irgendwas daran regeln soll, dass Online-Anbieter von Medienangeboten den gleichen Pflichten oder Rechte bekommen, wie Rundfunk-Anbieter mit Online-Angeboten - aber so richtig verstanden hab ich es nicht. Was wird sich als konkret für den Bürger ändern? Sollte der ÖRR das nicht irgendwie kommunizieren? O_o
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 08. November 2020, 13:03
Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.

In Zukunft darf eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen, weil deren Angebote nun auch den Rundfunkbegriff erfüllen. Die sonst gewährten Pressefreiheiten werden eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht - ein massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet.

Kritisch ist auch, dass sich Plattformen oder Einzelanbieter deren Programm weniger als durchschnittlich 20.000 Zuschauer gleichzeitig erreicht - obwohl sie keine Lizenz beantragen müssen - sich zukünftig trotzdem bei den Medienanstalten der einzelnen Bundesländer mit ihrem Medienangebot anmelden müssen.

Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: MichaelEngel am 08. November 2020, 14:39
Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.

Sind Mail-Verteiler (Mailinglisten) oder das Usenet Social-Media-Plattformen?

Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mailingliste
https://de.wikipedia.org/wiki/Usenet
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 08. November 2020, 15:07
Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.
Wobei der Begriff "Smart-TV" für ein technisches Gerät steht, und das nicht vom Landesrecht geregelt wird, da Technik zu 100% Bundesrecht ist.

Siehe:

Smart-TV
https://de.wikipedia.org/wiki/Smart-TV
Zitat
Smart-TV, manchmal auch Hybrid-TV, ist die Bezeichnung für Fernsehgeräte [...]

In Zukunft darf eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen, weil deren Angebote nun auch den Rundfunkbegriff erfüllen. Die sonst gewährten Pressefreiheiten werden eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht - ein massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet.
Falsch; am Begriff "Rundfunk" hat sich nichts geändert.

Und, nein, die Medienanstalten haben weiterhin keine Befugnis, Inhalte von Verlagen zu regulieren, denn Verlagsrecht ist Presserecht, und Presserecht ist alleiniges Bundesrecht; siehe

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Zitat
Art 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;

Darüberhinaus kann sich jedes Verlagshaus auf das übergeordnete Grundrecht des Art. 5 GG und auch des Art. 10 EMRK stützen, jedenfalls im Land Brandenburg, wo diese ausdrücklich nicht eingeschränkt sind.

Sowohl "Märkische Allgemeine", "Potsdamer Neueste Nachrichten", "Märkische Oderzeitung", (nicht abschließend, nur als Beispiel genannt), haben hier nix zu fürchten.

Darüberhinaus sei erinnert:

BVerfG - 1 BvL 118/53 - Keine Verwirkung eines Grundrechts durch Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32879.0
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 08. November 2020, 16:34
Die Leaker des Framing Manuals "netzpolitik.org" sehen im neuen Medienstaatsvertrag eine Chance, "die Verbreitung von Desinformationen auf den [nun regulierbaren] Plattformen einzudämmen". Sie äußern "Zweifel, ob die Aufsichtsbehörden wirklich für die neuen Aufgaben gerüstet sind".

Zitat
Laut Staatsvertrag müssen sich Internetmedien an anerkannte journalistische Grundsätze halten. Dazu gehört, dass sie die Nachrichten vor der Veröffentlichung sorgfältig prüfen – auch auf deren Wahrheitsgehalt.
Zitat
Ob die Berichterstattung im Netz vorwiegend auf einer Website oder auf anderen Kanälen stattfindet, spielt hierbei keine Rolle: Der Staatsvertrag bezieht sich auf Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Angeboten im Allgemeinen. Die Schwelle dürfte damit gering genug sein, dass bereits Facebook-Seiten und Telegram-Kanäle der Aufsicht der Medienanstalten unterliegen, sofern dort Inhalte redaktionell aufbereitet werden.

Quelle: https://netzpolitik.org/2020/medienstaatsvertrag-der-lange-kampf-gegen-desinformation/

Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: drboe am 08. November 2020, 17:33
Zitat
Medien, die im Netz Unwahrheiten verbreiten, können bald dafür belangt werden. Spätestens Mitte November sollen sie unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten stehen. ...
Laut Staatsvertrag müssen sich Internetmedien an anerkannte journalistische Grundsätze halten. Dazu gehört, dass sie die Nachrichten vor der Veröffentlichung sorgfältig prüfen – auch auf deren Wahrheitsgehalt. Diese Regelung betrifft auch Blogs, sofern sie nicht privat betrieben werden. Angebote wie beispielsweise „KenFM“ oder „Tichys Einblick“ könnten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Falschmeldungen verbreiten, genauso „RT Deutsch“, berüchtigt für russische Propaganda.
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/medienstaatsvertrag-der-lange-kampf-gegen-desinformation/

Netzpolitik.org findet es also gut, dass eine Behörde entscheidet was wahr und was unwahr ist. netzpolitik.org findet es offenbar ebenfalls gut, dass eine Behörde entscheidet, wen sie sanktioniert, wenn nach ihren Feststellungen in einem Medium die Unwahrheit verbreitet wird. Damit mutiert diese Behörde zu einer modernen Form des orwellschen Wahrheitsministeriums. Und das findet netzpolitik.org offenbar völlig in Ordnung, weil ja Desinformation und „russische Propaganda“ damit zwar nicht verhindert aber sanktioniert werden kann. Dass man damit quasi Kriegsrhetorik - „Achtung! Feindsender!“ - übernimmt, scheint netzpolitik.org auch nicht zu stören. Dass deutsche Sender ebenfalls Falschmeldungen verbreiten und es, die gleichen Maßstäbe angesetzt, auch deutsche Propaganda und solche der EU gibt, fällt schlicht unter den Tisch. Dass deutsche Politiker über den Splitter im Auge eines als Feind definierten Dritten den Balken im eigenen Auge übersehen, - geschenkt! - man verortet sich ja bei den Guten des „freien Westens“. Aber dass ein Projekt wie netzpolitik.org deren Quark willig übernimmt, sich für Zensur ausspricht, ist mehr als ärgerlich.

M. Boettcher
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 08. November 2020, 18:38
Internet ist trotzdem kein Rundfunk, da Rundfunk weiterhin "linear" und Internet bekanntermaßen "non-linear" ist.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: drboe am 08. November 2020, 19:24
Internet ist trotzdem kein Rundfunk, da Rundfunk weiterhin "linear" und Internet bekanntermaßen "non-linear" ist.

Hat das jemand behauptet? Falls es sich noch nicht bis Brandenburg herumgesprochen hat: durch den Mediendienstestaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten ab sofort nicht nur die Aufsicht über private Rundfunksender, sondern auch über „Plattformen“ im Internet, Bedienoberflächen etc. Dazu gehört u. a., dass man unter bestimmten Bedingungen, wozu z. B. die durchschnittliche Zahl der Nutzer gehört, für eine Internetplattform/Betrieb einer Webseite, eine Lizenz der zuständigen Landesmedienanstalt benötigt. Dass durch diese erweiterten Befugnisse , - die Sanktionen einschliessen, wobei die Lizenzforderung schon als solche zu verstehen ist, - Internet zu Rundfunk mutiert oder der Rundfunk seinen Charakter ändert, hat damit m. W. keiner der Verantwortlichen behauptet.

M. Boettcher
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: Nevrion am 08. November 2020, 22:44
Also geht's darum irgendwelchen Leuten auf Twitch nun auf ganz direkten Wege Geld abzuzocken, weil diese regelmäßig unregelmäßig senden? Irgendwie stellt sich da doch die Grundsatzfrage, wo das Problem war, dass dieser Vertrag jetzt versucht zu beheben.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 09. November 2020, 11:07
Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit und Informationsfreiheit.

Zitat von: Wikipedia
Auf Grund der in Art. 5 Abs. 1, S. 2 des Grundgesetzes geregelten Rundfunkfreiheit darf in Deutschland der Staat weder direkten noch über den Umweg der Finanzierung indirekten Einfluss auf den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) nehmen. Aus diesem Grund ist die Medienaufsicht „staatsfern“ organisiert. Grundlegende Regelungen hierzu enthält der Rundfunkstaatsvertrag, ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, dem über entsprechende Zustimmungsgesetze in allen Bundesländern der Rang eines Landesgesetzes zukommt. Aufgaben und Verfassung der einzelnen Landesmedienanstalten sind in den Landesmediengesetzen und Medienstaatsverträgen (Berlin-Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein) sowie in auf diesen beruhenden Satzungen konkretisiert.
Quelle: Landesmedienanstalt - Gesetzliche Grundlagen und Struktur (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt#Gesetzliche_Grundlagen_und_Struktur


Der neue Medienstaatsvertrag ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag und dehnt die hoheitlichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit auf digitale Medien aus. Die zuständigen Behörden sind die aus den Rundfunkbeiträgen finanzierten Landesmedienanstalten der Bundesländer. Die Maßnahmen dieser ehemals der Aufsicht für private Radio- und Fernsehprogramme dienenden Behörden erschweren in Zukunft die Tätigkeit von Grundrechtsträgern, die weder Radio- noch Fernsehprogramm anbieten.

Finanziert werden soll die erweiterte hoheitliche, „staatsferne“ Aufsicht aus den Rundfunkbeiträgen.


Edit "Bürger": Quelle/ Link angegeben.
Bitte gem. Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) eigenverantwrotlich immer konsequent alle erforderlichen Quellen/ Links angeben.
Die Moderatoren haben keine Kapazitäten, darauf ständig und immer wieder hinzuweisen und dies zu ergänzen. Danke.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 09. November 2020, 17:14
@marx
"Medienaufsicht" ist nicht staatsfern organisiert, wie vom EuGH ja bereits bestätigt worden ist, denn die Medienanstalten sind Behörden im Sinne des europäischen Rahmenrechts*, im Gegensatz zu den Rundfunkanstalten, die "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts"** sind.

* =

Aussagen des EuGH zur Medienanstalt Berlin-Brandenburg -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31888.msg196519.html#msg196519

** =

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

Beide Links führen jeweils direkt zur höchstgerichtlichen Aussage.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 09. November 2020, 20:42
"Medienaufsicht" ist nicht staatsfern organisiert, [...]

Ich möchte anmerken, dass selbst Wikipedia dieses Adjektiv in Anführungszeichen verwendet.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 09. November 2020, 21:12
Kurze Zusammenfassung

Weil ich mich nicht gegen staatliche Bevormundung wehre, also die fremdbestimmte Zurechnung eines angeblichen individuellen Vorteils (Möglichkeit des Konsums eines „staatsfernen“ Massenmediums) dulde, habe ich ebenso hinzunehmen, dass die Aufsicht über (meine eigene Tätigkeit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes oder) die nicht-öffentlich-rechtliche Tätigkeit anderer mir ebenfalls als Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 10. November 2020, 00:38
Ich möchte anmerken, dass selbst Wikipedia dieses Adjektiv in Anführungszeichen verwendet.
Das war mir dann wohl entgangen; dort schaute ich nicht nach.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 10. November 2020, 12:21
Ich möchte anmerken, dass selbst Wikipedia dieses Adjektiv in Anführungszeichen verwendet.
Das war mir dann wohl entgangen; dort schaute ich nicht nach.

Aber es zeigt doch sehr schön, dass das Argument der Staatsferne wirklich niemand mehr glauben möchte.

Wenn die Grundrechtsträger bei Ausübung ihrer Rechte gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes „staatsferne“ Aufsicht benötigen, dann können sie diese ja selbst organisieren und sich für Selbstaufsicht entscheiden.

Weshalb soll mir eine Aufsicht zugeordnet (oder zugerechnet) werden können?
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 10. November 2020, 14:35
Weshalb soll mir eine Aufsicht zugeordnet (oder zugerechnet) werden können?
Wieso Dir?

Die "Medienaufsicht", also staatliche Medienaufsicht, kontrolliert/beaufsichtigt die Medienunternehmen; nicht ob der Einhaltung eines gewünschten Inhaltes, sondern ob der Einhaltung des Rahmenrechts aus Urheberrecht, Datenschutzrecht, Handelsrecht, Lauterkeitsrecht, etc.

Desweiteren muß es eine staatliche Aufsicht geben, da der Staat die korrekte Verwendung seiner staatlichen Mittel kontrollieren muß, denn staatliche Mittel dürfen nur zur Realisierung des staatlichen Auftrages eingesetzt werden. Putzigerweise klappt das in anderen EU-Ländern mehr oder weniger, ohne mit Art. 10 EMRK zu kollidieren, denn bereits diese erlaubt Einschränkungen zu Lasten der Unternehmen. Und wir erinnern uns hier daran, daß der Rundfunkbeitrag wie zuvor die Rundfunkgebühr als "aus staatlichen Mitteln geleistet" angesehen wird und deswegen eine staatliche Beihilfe darstellt. Und hier hätte es eine Aufgabe dieser staatlichen Medienaufsicht.

Daß Theorie und Praxis voneinander teils erheblich abweichen, bedarf keiner Erwähnung.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 10. November 2020, 21:22
Wenn es eine staatliche Medienaufsicht geben muss, weshalb ist diese Aufsicht mir oder Dir als Vorteil individuell-konkret zurechenbar (per Rundfunkbeitrag)? Sollte diese Aufsicht nicht aus dem Steueraufkommen finanziert werden? Wer beaufsichtigt die Deutsche Welle?

Wenn nur private Tätigkeiten gemäß Artikel 5 der staatlichen Aufsicht unterworfen werden (was ja Aufgabe der Landesmedienanstalten sein soll), wer beaufsichtigt die Tätigkeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio?
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 10. November 2020, 23:27
@marx

Diese Medienaufsicht ist defaktisch genauso eine europäische Auflage, wie der Rundfunkbeitrag für Europa eine Steuer darstellt. Hier fehlt aber bislang die präzisierende Aussage des EuGH, daß er eine Steuer ist; bislang ist er "nur" "aus staatlichen Mitteln" geleistet.

Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010L0013

Zitat
( 8 )
Es ist unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass Handlungen unterbleiben, die den freien Fluss von Fernsehsendungen beeinträchtigen bzw. die Entstehung beherrschender Stellungen begünstigen könnten, welche zu Beschränkungen des Pluralismus und der Freiheit der Fernsehinformation sowie der Information in ihrer Gesamtheit führen würden.

( 9 )
Diese Richtlinie lässt bestehende oder künftige Rechtsangleichungsmaßnahmen der Union unberührt, mit denen insbesondere zwingenden Erfordernissen zum Schutz der Verbraucher, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Wettbewerbs entsprochen werden soll.

( 20 )
Durch diese Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten weder verpflichtet noch ermuntert werden, neue Lizenz- oder Genehmigungsverfahren im Bereich audiovisueller Mediendienste einzuführen.

( 21 )
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der audiovisuellen Mediendienste lediglich die entweder als Fernsehprogramm oder auf Abruf bereitgestellten audiovisuellen Mediendienste erfassen, bei denen es sich um Massenmedien handelt, [...]

( 23 )
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte sich der Begriff „audiovisuell“ auf bewegte Bilder mit oder ohne Ton beziehen; er sollte somit Stummfilme erfassen, nicht aber Tonübertragungen oder Hörfunkdienste. [...]

( 53 )
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff „frei zugängliche Fernsehsendung“ die Ausstrahlung eines der Öffentlichkeit zugänglichen Programms auf einem öffentlichen oder privaten Kanal, ohne dass neben den in dem betreffenden Mitgliedstaat überwiegend anzutreffenden Arten der Gebührenentrichtung für das Fernsehen (beispielsweise Fernsehgebühren und/oder Grundgebühren für einen Kabelanschluss) eine weitere Zahlung zu leisten ist.

Weiter daraus zu zitieren, ist kaum Zweck dieses Themas.

Diese Medienaufsicht ist letztlich Folge der übrigen europäischen wie nationalen Bestimmungen, denen alle Unternehmen unterliegen, auch die öffentlichen.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: Spark am 11. November 2020, 07:09
Zitat @pinguin 23:27:
Zitat
( 20 )
Durch diese Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten weder verpflichtet noch ermuntert werden, neue Lizenz- oder Genehmigungsverfahren im Bereich audiovisueller Mediendienste einzuführen.

Genau das ist aber jetzt geschehen.

Zitat
( 53 )
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff „frei zugängliche Fernsehsendung“ die Ausstrahlung eines der Öffentlichkeit zugänglichen Programms auf einem öffentlichen oder privaten Kanal, ohne dass neben den in dem betreffenden Mitgliedstaat überwiegend anzutreffenden Arten der Gebührenentrichtung für das Fernsehen (beispielsweise Fernsehgebühren und/oder Grundgebühren für einen Kabelanschluss) eine weitere Zahlung zu leisten ist.

Auch dieses wird nicht mehr beachtet, durch die stetig steigenden Zusatzkosten für Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter im Internet, welche nicht ohne weitere Zusatzkosten zugänglich sind.

Einmal muß man diese Mehrkosten, welche diese Angebote im Internet verursachen, und welche ohne Zweifel aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden, mittragen.

Zweitens müßte man regelmäßige, teils erhebliche Mehrkosten aufbringen, - zusätzlich zum Rundfunkbeitrag -, um überhaupt Zugang zu diesen Angeboten zu erlangen.
Hinzu kommt in bestimmt nicht wenigen Fällen ein Kabelbeitrag, da dieser oft auch unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten ist.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 11. November 2020, 07:17
@Spark
Dann bewegt sich das dt. Rundfunkvertragsrecht außerhalb des europäischen Rahmens, und der Bund bekommt das an die Backe, weil die Länder ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.

Die Zitate sind aus der Ausgangsrichtlinie 2010/13/EU, die meines Wissens noch vollständig neu konzipiert worden ist; da es Internet und Kabel zu diesem Zeitpunkt bereits gab, auch in D, ist dieser Sachverhalt in ( 53 ) mit berücksichtigt worden.

Die "Falle" bei konsolidierten Rechtswerken ist, daß die Erwägungsgründe in diesen nicht enthalten sind, denn die stehen nur im Ausgangsrechtswerk; die Erwägungsgründe sind aber genauso bindend, wie der Rest.

Auch dieser Medienstaatsvertrag ist übrigens ein Änderungsstaatsvertrag und nichts, was inhaltlich völlig neu erstellt worden wäre.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 11. November 2020, 09:18
Nehmen wir einmal an, Du hast einen Missstand aufzudecken und berichtest darüber per Text, Video und Livestream. Deine Videos und Livestreams werden bei Youtube, Twitter usw. aus inhaltlichen Gründen gelöscht. Du wehrst Dich mit Hilfe eines Medienanwalts dagegen und gewinnst. Deine Berichte werden von staatlich finanzierten Faktencheckern als "unwahr" oder "teilweise unwahr" klassifiziert. Du klagst dagegen und gewinnst. Deine Livestreams haben inzwischen 80.000 Zuschauer. Die (noch unterbesetzten) Medienanstalten, die per Medienstaatsvertrag neue Aufgaben erhalten - "netzpolitik.org" berichtete, greifen nun in Deine durch Artikel 5 GG geschützte Tätigkeit ein und erschweren Dir die Arbeit. Nun musst Du Dich gegen Maßnahmen der Landesmedienanstalt vor Gericht wehren.

Zitat von: netzpolitik.org
Denkbar wäre auch, dass beanstandete Medien bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnten, indem sie gegen die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde als eine Einschränkung der Pressefreiheit klagen.
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/medienstaatsvertrag-der-lange-kampf-gegen-desinformation/

Der „Vorteil“, den Du durch die vermutlich rechtswidrige Maßnahme der Landesmedienanstalt hast, wird Dir zugerechnet. Solltest Du Rundfunkbeiträge leisten?
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: Pinguin89 am 11. November 2020, 15:08
Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass ich für YouTube und andere Social Media Dienste auch noch Rundfunkgebühren zahlen soll.

Oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: marx am 11. November 2020, 15:36
Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass ich für YouTube und andere Social Media Dienste auch noch Rundfunkgebühren zahlen soll.
Oder sehe ich das falsch?

Der ÖRR ist bereits auf Youtube und anderen Social-Media-Kanälen vertreten. Sofern Du die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht verweigerst, werden Dir diese Aktivitäten bereits jetzt schon als individueller Vorteil (Beitragsrecht!) zugerechnet. Beim Medienstaatsvertrag geht es darum, dass die hoheitlichen Eingriffe (in die Rundfunkfreiheit) auf digitale Medien ausgedehnt werden (übel!), die zuständigen Behörden (noch) unterfinanziert sind, aber aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden sollen.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: MichaelEngel am 11. November 2020, 16:02
Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass ich für YouTube und andere Social Media Dienste auch noch Rundfunkgebühren zahlen soll.
Oder sehe ich das falsch?

Dun siehst es richtig, aber die Rundfunkanstalten sehen es anders. Wenn man für Youtube etwas zahlen muss, dann an Youtube, nicht an jene, die Ihre Inhalte in Youtube ablegen. Aber die Rundfunkanstalten meinen, man solle für die bloße Möglichkeit zahlen, und sie bemühen sich um jede mögliche Möglichkeit auch dann, wenn sie unmöglich ist. Das geschieht im XXI Jahrhundert.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 11. November 2020, 16:04
Internet ist aber nun mal kein Rundfunk, weil Rundfunk linear ist; deswegen dürften Rundfunkbeiträge nicht für Internetaktivitäten verwendet werden. Die Praxis ist nur nicht so, wie sie sein soll.

Link zum Regelwerk des Landes Brandenburg mit MStV und Zustimmungsgesetz:

GVBI. I - 2020, Nr. 19
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8673

Zitat
§ 2
Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist

13.
rundfunkähnliches Telemedium ein Telemedium mit Inhalten, die nach Form und Gestaltung hörfunk- oder fernsehähnlich sind und die aus einem von einem Anbieter festgelegten Katalog zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt bereitgestellt werden (Audio- und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf); Inhalte sind insbesondere Hörspiele, Spielfilme, Serien, Reportagen, Dokumentationen, Unterhaltungs-, Informations- oder Kindersendungen,

29.
unter öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten zu verstehen: von den in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio jeweils nach Maßgabe eines nach § 32 Abs. 4 durchgeführten Verfahrens angebotene Telemedien, die journalistisch-redaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind, Bild, Ton, Bewegtbild, Text und internetspezifische Gestaltungsmittel enthal-
ten können und diese miteinander verbinden.

Zu 13.

"Mediendienste auf Abruf" sind "non-linear", was in der Richtlinie ja auch so definiert ist.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pjotre am 12. November 2020, 16:38
Der Medienstaatsvertrag ist in Vorbereitung seit 2015.
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Erstes Element war als Test des Widerstands die Einführung von funk.net 2017.
Durch einige Verfassungsbeschwerden bekämpft, von hier koordiniert.


Anfang 2020 war der Medienstaatsvertrag noch verhinderbar.
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Die Verhinderungsbemühungen fanden fast keine Unterstützung. Die Bedeutung wurde nicht einmal begriffen:

- Umwandlung von ARD, ZDF etc. in einen Internet-Staatskonzern.
- Rundfunkabgabe dann nicht mehr verweigerbar - endgültig "Mediensteuer".
- Verdeckte Zensur und offene Totalkontrolle des Internets: Behindern von Konkurrenten.


Nun beginnen auf einmal viele zu merken, dass die Katastrophe erfolgte
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- nun, da sie nicht mehr verhinderbar ist, sondern nur noch über Verfassungsbeschwerden bekämpft werden kann.

Anscheinend müssen solche Katastrophen erst erfolgen, bevor sie begriffen werden und Widerstand erzeugen.
Das wurde schließlich als "Lösung" betrachtet: Wer nicht hören kann, muss fühlen.


Aber: Bis November 2021 wird wenig passieren - Jahresfrist für Verfassungsbeschwerden.
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Diese Diskussion dieses Threads kommt 3 Jahre zu spät. 3 Jahre wurde nicht erkannt, dass damit der Rundfunkbeitrag verewigt wird:
Verfassungsbeschwerden der 30 % Nichtzuschauer waren an sich jederzeit möglich, gehen aber nicht mehr, weil alle das Internet benutzen.
Geht nur noch, wenn in Kombination mit Beschwerde gegen den Medienstaatsvertrag.


Wer dafür auf Facebook usw. Gruppen und Truppen bilden will:
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Bitte Mitteilung per PM. Das Erweitern der Zahl war und ist die entscheidende noch zu komplettierende Aufgabe für Erfolg.
Zur Sache selbst - Schriftsätze, Einreichungen - ist Unterstützung nicht möglich - ist nun rechtlich gesehen derart vielschichtig komplex, das ist juristisches Labyrinth für Eingearbeitete.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 12. November 2020, 18:33
@pjotre
"Mediensteuer" ist aber nicht durch Landesrecht zu realisieren, da die Länder zur Einführung allgemeiner Steuern nicht befugt sind; es bliebe also zwingend bei "Beitrag" oder "Gebühr", den innerhalb des europäischen Rahmens nur Interessenten/Nutzende zu leisten haben/hätten.

Übrigens zur Erinnerung, siehe zitierte Rn. 61 im nachstehend verlinkten Beitrag:

BVerfGE 12, 205 - Zustimmungsgesetz per Verfassungsbeschwerde angreifbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31167.0
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pjotre am 12. November 2020, 19:49
Mediensteuer:
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Sofern die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz es "anordnet", dürften die Parteien gehorsam hüpfen, bundesrechtlich eine Mediensteuer zu beschließen mit Zuweisung an die Bundesländer?

Faktisch aber ist der "Beitrag" ja bereits jetzt "Mediensteuer", nur mit der Schwachstelle der 30 % Nichtzuschauer - 2 Angriffe hiergegen starten gerade.
Sind ARD, ZDF etc. in einigen Jahren "Internet-Konzerne", so ist das nicht mehr machbar, weil alle Bürger denn eben den "Medien"-"Beitrag" zahlen müssen als "Internet"-"Nutzer" - auch des staatliche betreuten Denkens.
Das Mitfinanzieren und Zensur und Internetkontrolle würde dann von den ARD-Juristen verkauft werden als "fiktiver Nutzen aller aus aus dem Rundfunk-'Beitrag'". Grenzenlos ist das Universum - und bei nanchen Juristen die Kapazität, Irrsinn zu erdenken.


Zustimmungsgesetze
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Völkerechtliche Staatsverträge eines Bundeslandes mit dem Ausland gibt es für die Grenzregion zu Polen und zu Frankreich.
Beispiel: Wenn der Täter nach Deutschland die Grenze überfährt, dürfen ausländische Polizeifahrzeuge ihm auf deutschem Staatsgebiet auf den Fersen bleiben - auf der Stoßstange bleiben.

Auf den ersten Blick nur dafür musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass diese Verträge durch das Gericht überprüfbar sind, weil nicht ganz selbstverständlich.

Nun hat @pinguin aber auch etwas anderes aufgezeigt:
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Dass die Zustimmungsgesetze der Rundfunkstaatsverträge ausdrücklich der Kontrolle unterworfen sind.

Ganz wichtig ist da der Link bei @pinguin zu @pinguin
BVerfGE 12, 205 - Zustimmungsgesetz per Verfassungsbeschwerde angreifbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31167.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31167.msg193881.html#msg193881

Man müsste es an sich für selbstverständlich halten, dass für innerdeutsche Staatsverträge die Kernvorgänge - also die Zustimmungsgesetze - dem Kontrollrecht des BVerfG unterliegen.
Dass ausgerechnet die Juristen der Senderanstalten es wagten, dies in Frage zu stellen, ist wieder einmal ein Zeugnis, wie selbstherrlich dieses kleine Kaiserimperium sich fühlt - Koordination Staatskanzlei Rheinland-Pfalz?


Dieser Hinweis von @pinguin ist aktuell wichtig:
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Nicht nur wegen der Medienstaatsverträge, sondern auch wegen eines anhängigen schon ziemlich umfangreichen Verfahrens bezüglich der Gesetzgebungsprozesse des Imperiums (Grundgesetz, Demokratiegebot, Öffentlichkeitspflicht).
Das soll hier nicht näher dargelegt werden.
Nur einfach ein Dankeschön an @pinguin und ein Hinweis an alle, wo Rechtsquellen zu vertiefen sind.


Oberste Gerichte entscheiden eher originär nach Fakten-Nachweis als die unteren.
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Bei den Oberen sind wissenschaftliche Mitarbeiter und nicht von Aktenlawinen getaktete überlastete VG-Richter. Die unteren Gerichte müssen ja das entschiedene Recht anwenden, die obersten Gerichte dürfen es ändern (Bundesverfassungsgericht) oder Rechtslücken schließen (z.B. Bundesverwaltungsgericht).

Aber dennoch wird erwartet, dass Verweise auf wichtigste Rechtsprechung schon in der Beschwerde oder Klage eingestreut wurden statt ins Blaue hinein Prosatext zu jammern. Da hat @pinguin verteilt über Threads schon eine Menge beigetragen, ermöglicht, aber auch andere, insbesondere jahrelang der @Profät di Abolo.


Die feinere juristische Verästelung,
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das macht dann das rechtswissenschaftliche viel kundigere Team, wie es jeder Richter beim Bundesverfassungsgericht hat, sein "Referat".
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pinguin am 13. November 2020, 07:27
So einfach ist das nicht; berücksichtige bitte das Thema zur Begrifflichkeit "digitaler Inhalt".

Der Verbraucher, also die natürliche Person, darf nicht individuell verpflichtet werden, "digitalen Inhalt" zu finanzieren, den sie zuvor nicht ausdrücklich zur Leistungserbringung an sich bei einem entsprechenden Dienstleister bestellt hat; damit hat sich jeder Art von Zwangsfinanzierung im WWW.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: drboe am 13. November 2020, 09:49
Die massiven Investitionen der ÖR-Sender in Internetauftritte waren schon vor Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen, da sie auf Grund des Kapitals, das an sich für die Veranstaltung von Rundfunk gedacht ist, als Konkurrent zu denen auftreten, die ihr Engagement im Internet aus den Umsätzen im Internet oder an andere Stelle finanzieren müssen; dies sind u. a. Verlage. Die Ergebnisse, die man schließlich erzielte, sind sicher weiterhin unbefriedigend. Das man "Sendungen" im Internet inzwischen dem Rundfunk gleich stellt, ist das Eine. Nun aber nutzt man diese herbeigeschwatzte "Identität" dazu, die Kontrolle über das Netz zurück zu erhalten, in dem man die eh schon fragwürdige "Medienaufsicht", deren Zuständigkeit im Rundfunk so gering ist wie ihre Finanzierung überhöht, auf das Internet auszudehnen. Da es ziemlich einfach ist seine Internetpräsenz ins Ausland zu verlagern und diese mehr oder weniger anonym zu betreiben, dürfte der Versuch der Politik ungeliebte Meinungsäußerungen zu unterdrücken, vermutlich solange scheitern, bis die "Great European Firewall" bzw. "Great German Firewall" steht.

M. Boettcher
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: Spark am 13. November 2020, 10:27
- Umwandlung von ARD, ZDF etc. in einen Internet-Staatskonzern.
- Rundfunkabgabe dann nicht mehr verweigerbar - endgültig "Mediensteuer".
- Verdeckte Zensur und offene Totalkontrolle des Internets: Behindern von Konkurrenten.

Das sehe ich etwas anders.
Nur durch das Vorhandensein irgendeines Inhaltes von Anbieter Z im Internet , kann für einen Internetnutzer ohne eigenes Zutun keine rechtliche Verbindlichkeit entstehen.
Wenn das wirklich möglich wäre, wer würde sich dann überhaupt noch einen Internetzugang zulegen? Ich ganz bestimmt nicht.
Da könnte ja zum Beispiel auch irgendein Stromanbieter P daherkommen und von jedem mit einem Hausanschluß Geld verlangen, weil man ja die Möglichkeit hätte, seinen Strom von eben diesem Anbieter P zu beziehen.

Je mehr sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seiner eigentlichen Aufgabe, die Veranstaltung von Rundfunk, entfernt, umso mehr verliert der Rundfunkbeitrag an Legitimation.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: pjotre am 13. November 2020, 14:55
 @drboe :
Auslands-Sitz hilft nicht ausreichend.
Wer weise war, hatte schon seit 1996 = Start seine Websites auf Servern in den USA domiziliert usw.usw..

Der Medienstaatsvertrag sieht aber vor, dass die Medienagenturen für "missliebige" Websites dann bei den inländischen Providern eine Verbreitungssperre anordnen können.
"Aber nein, die Provider werden bis zum obersten Gericht für die Freiheit der Grundrechte streiten." Wir sind alle davon überzeugt.... ? ? ? Sondern die Sperre geht auch bei ausländischem Server usw. binnen 24h. 

Die dann verbleibenden Zugangs-Alternativen übersteigen das Technologiewissen der meisten Bürger und die staatsbezahlten Lehrer*innen werden keine Anweisung erhalten, die Kinder darin zu unterweisen ***


***Edit "Bürger": gekürzt
Bitte @alle eng am Kern-Thema bleiben. Danke.
Titel: Re: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Beitrag von: Bürger am 25. November 2020, 00:26
medienkorrespondenz, 20.11.2020
Medienstaatsvertrag am 7. November in Kraft getreten
von Volker Nünning/MK

Zitat
[...]

Anlässlich des Inkrafttretens des Medienstaatsvertrags erklärte Carsten Brosda (SPD), Hamburger Senator für Kultur und Medien, dass nun „endlich auch die deutsche Medienordnung in der digitalen Welt angekommen“ sei. Mit dem neuen Staatsvertrag werde „die Freiheit der Medien“ gesichert und es werde „zugleich mehr Transparenz für einen aufgeklärten Umgang mit der Medienvielfalt“ geschaffen, sagte Brosda: „Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, denn die Entwicklungen schreiten deutlich schneller voran, als wir mit unserer Medienordnung hinterherkommen. Dies macht eine fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung des Vertrags nötig. Schon jetzt ist absehbar, dass wir die Reform des Medienkonzentrationsrechts oder die Organisation der Medienaufsicht angehen müssen.“

[...]

Weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/medienstaatsvertrag-am-7nbspnovember-in-kraft-getreten.html