Mediensteuer:
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Sofern die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz es "anordnet", dürften die Parteien gehorsam hüpfen, bundesrechtlich eine Mediensteuer zu beschließen mit Zuweisung an die Bundesländer?
Faktisch aber ist der "Beitrag" ja bereits jetzt "Mediensteuer", nur mit der Schwachstelle der 30 % Nichtzuschauer - 2 Angriffe hiergegen starten gerade.
Sind ARD, ZDF etc. in einigen Jahren "Internet-Konzerne", so ist das nicht mehr machbar, weil alle Bürger denn eben den "Medien"-"Beitrag" zahlen müssen als "Internet"-"Nutzer" - auch des staatliche betreuten Denkens.
Das Mitfinanzieren und Zensur und Internetkontrolle würde dann von den ARD-Juristen verkauft werden als "fiktiver Nutzen aller aus aus dem Rundfunk-'Beitrag'". Grenzenlos ist das Universum - und bei nanchen Juristen die Kapazität, Irrsinn zu erdenken.
Zustimmungsgesetze
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Völkerechtliche Staatsverträge eines Bundeslandes mit dem Ausland gibt es für die Grenzregion zu Polen und zu Frankreich.
Beispiel: Wenn der Täter nach Deutschland die Grenze überfährt, dürfen ausländische Polizeifahrzeuge ihm auf deutschem Staatsgebiet auf den Fersen bleiben - auf der Stoßstange bleiben.
Auf den ersten Blick nur dafür musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass diese Verträge durch das Gericht überprüfbar sind, weil nicht ganz selbstverständlich.
Nun hat @pinguin aber auch etwas anderes aufgezeigt:
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Dass die Zustimmungsgesetze der Rundfunkstaatsverträge ausdrücklich der Kontrolle unterworfen sind.
Ganz wichtig ist da der Link bei @pinguin zu @pinguin
BVerfGE 12, 205 - Zustimmungsgesetz per Verfassungsbeschwerde angreifbarhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31167.0https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31167.msg193881.html#msg193881Man müsste es an sich für selbstverständlich halten, dass für innerdeutsche Staatsverträge die Kernvorgänge - also die Zustimmungsgesetze - dem Kontrollrecht des BVerfG unterliegen.
Dass ausgerechnet die Juristen der Senderanstalten es wagten, dies in Frage zu stellen, ist wieder einmal ein Zeugnis, wie selbstherrlich dieses kleine Kaiserimperium sich fühlt - Koordination Staatskanzlei Rheinland-Pfalz?
Dieser Hinweis von @pinguin ist aktuell wichtig:
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Nicht nur wegen der Medienstaatsverträge, sondern auch wegen eines anhängigen schon ziemlich umfangreichen Verfahrens bezüglich der Gesetzgebungsprozesse des Imperiums (Grundgesetz, Demokratiegebot, Öffentlichkeitspflicht).
Das soll hier nicht näher dargelegt werden.
Nur einfach ein Dankeschön an @pinguin und ein Hinweis an alle, wo Rechtsquellen zu vertiefen sind.
Oberste Gerichte entscheiden eher originär nach Fakten-Nachweis als die unteren.
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Bei den Oberen sind wissenschaftliche Mitarbeiter und nicht von Aktenlawinen getaktete überlastete VG-Richter. Die unteren Gerichte müssen ja das entschiedene Recht anwenden, die obersten Gerichte dürfen es ändern (Bundesverfassungsgericht) oder Rechtslücken schließen (z.B. Bundesverwaltungsgericht).
Aber dennoch wird erwartet, dass Verweise auf wichtigste Rechtsprechung schon in der Beschwerde oder Klage eingestreut wurden statt ins Blaue hinein Prosatext zu jammern. Da hat @pinguin verteilt über Threads schon eine Menge beigetragen, ermöglicht, aber auch andere, insbesondere jahrelang der @Profät di Abolo.
Die feinere juristische Verästelung,
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das macht dann das rechtswissenschaftliche viel kundigere Team, wie es jeder Richter beim Bundesverfassungsgericht hat, sein "Referat".