Edit "Bürger" - siehe wichtige Aktualisierung:Der Termin wurde auf Freitag, den 22.01.2021, gesetzt.
Mal sehen ob es diesmal klappt...
Am
6. November 2020 findet die Beratung über meine vor Coronazeiten eingereichten Petition zum Abgleich der Satzung Radio Bremens zum Rundfunkbeitragseinzug mit Bundes- und Grundrechten statt.
Ich bin am 14.10.2020 per E-Mail eingeladen worden, selbst vorzutragen.
Der Termin wurde vom 06.11. auf den 04.12. verschoben.Petition in der parlamentarischen Beratung: L 20/107 - Rundfunkrechthttps://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=2&c=date_public&d=DESC&b=0&l=10&searchstring=20/107&pID=3180Wortlaut wie eingereicht:
Der Senat des Stadtlandes Bremen möge beschliessen:
Die Satzung von Radio Bremen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge ist mit Bundes- und Grundrecht Deutschlands abzugleichen.
Begründung:
Bei der gerätegebundenen Rundfunkgebühr hatte die Satzung einen regelnden Charakter einer öffentlich rechtlichen Anstalt, die die mehr oder weniger freiwilligen Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen verpflichten konnte, wenn sie den bestimmten Sachverhalt des Empfangsgerätebesitzes vorwiesen.
Seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag ist die Abgabe nun direkt an die wohnende Person gebunden und somit als für alle volljährigen Bürger verpflichtend anzusehen.
Eine Satzung zum Einzug einer allgemeinen Pflichtabgabe, die steuerähnlich nicht mehr an eine bestimmte Nutzung oder einen bestimmten Sachverhalt gebunden ist, erhält damit die Qualität einer direkten Fortführung der bundesrechtlichen Gesetzgebung und muss auf diese exakt zurückführbar sein. Die Satzung einer Anstalt, die freiwillige Mitglieder hat, kann sie weitgehend selbst bestimmen. Die Allgemeinheit ist in diesem Fall nicht betroffen.
Bisher ist die Satzung nicht auf diesen Umstand überprüft worden, da Radio Bremen bis Ende 2012 unternehmerische freie Entscheidung über die Abwicklung des Rundfunkbeitrags haben konnte. Es wurden aber keine diesbezüglichen Änderungen für und seit 2013 vorgenommen. Es wurde schlicht nicht daran gedacht oder die Gewohnheit wurde fortgeführt. Radio Bremen hat aus seiner unternehmerischen Sicht kein Interesse, eventuell kostspielige und aufwändige Verwaltungsänderungen selbst vorzunehmen.
Da Rundfunkrecht nicht das Rechtsgebiet ist, auf das sich die Petition bezieht (Es geht um Abgabenrecht, Bundesrecht und Grundrechte) habe ich diesbezüglich um eine Änderung gebeten.
Der Petitionsausschuss teilte mir daraufhin mit, er werde "es bei den weiteren Beratungen berücksichtigen". Bin mal gespannt...
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)