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  • VERHANDLUNG VG HH, Mi 14.10.2020, 9:30 (B. Höcker ./. NDR): 14. Oktober 2020

Autor Thema: VERHANDLUNG VG HH, Mi 14.10.2020, 9:30 (B. Höcker ./. NDR)  (Gelesen 4008 mal)

  • Beiträge: 890
Mündliche Verhandlung von Bernd Höcker

Mittwoch, den 14. Oktober 2020 um 9:30 Uhr

im Gebäude Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg

im Raum 1.45, im 1. Stock

http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#MuendlicheVerhandlung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2020, 13:58 von DumbTV«

  • Beiträge: 984
Danke für den Hinweis auf die Verhandlung.

Da müssen wir aufpassen, dass die Verhandlung diesmal im ersten Stock stattfindet.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Habe gerade beim Verwaltungsgericht Hamburg angerufen.
Die Verhandlung ist zwar öffentlich aber wegen Corona werden
nur 2-3 Zuhörer zugelassen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 984
Danke für den Hinweis. Mal sehen, wie das mit der Begrenzung der Öffentlichkeit umgesetzt wird. Werden die 2-3 Leute hineingelassen, die als erste da sind ? Oder geschieht das im Losverfahren ? Oder kann jede Partei einen Zuhörer ihrer Wahl benennen ? Es wird spannend ...


Edit "Bürger":
Zum Thema "Wahrung der Öffentlichkeit" trotz "Epidemie" siehe bitte u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2020, 21:55 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Als kleine Erinnerung an die morgige Verhandlung (Mittwoch) stoße ich den Thread nochmal an.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Danke!
Der Kläger wurde über den Versuch der massiven Reduzierung der Öffentlichkeit Informiert. Von "massiver Reduzierung" kann natürlich nur  gesprochen werden, wenn dann morgen auch viele Leute vor Ort sind.
Herr Höcker ist "schon länger" dabei und daher ist davon auszugehen, dass er  dadurch einige Erfahrungen mitbringt, die Interesse hervorrufen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2020, 10:06 von karlsruhe«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also ich habe den Fall Höcker/NDR von Anfang an verfolgt und Herr Höcker hat schon einige schwere Geschütze aufgefahren. Seit November 2014 herrschte allerdings absolute Funkstille und es tat sich nichts mehr. Umso erfreuter war ich, als es jetzt nun endlich weiterging.
Auch das letzte Schreiben von Herrn Höcker hat es ganz schön in sich und das könnte wirklich eine sehr interessante Verhandlung werden.

Allerdings frage ich mich gerade, ob bei nur 2-3 zugelassenen Zuhörern die Verhandlung in einer Besenkammer stattfindet?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 984
So, hier nun ein kleiner Bericht von den Geschehnissen im VG Hamburg am heutigen Vormittag:

Der Verhandlungsraum war wie befürchtet von der Größenordnung her eine bessere Besenkammer, in der max. fünf Zuhörer neben der Richterin, dem Kläger und dem Vertreter des NDR Platz fanden. Tatsächlich waren aber deutlich mehr Personen vor Ort, die der Verhandlung beiwohnen wollten. So sollte das Los entscheiden, wer die Öffentlichkeit sein darf.

Damit waren aber viele nicht einverstanden. So gingen fünf Zuhörer in den Verhandlungsraum. Der Rest blieb draußen vor der Tür. Zwei Rundfunkbeitragsgegner der übelsten Sorte machten sich derweilen zum Präsidium des Gerichtes auf. Dabei wurde ein freier Konferenzraum gesichtet, in dem Platz für alle gewesen wäre. Dies wurde dem Geschäftsstellenleiter vorgetragen und darauf hingewiesen, dass ein willkürlicher Teilausschluss der Öffentlichkeit ein Revisionsgrund ist.

Es klingelte im Verhandlungsraum das Telefon und die Richterin wurde informiert, dass ein größerer Saal zur Verfügung stände. Darauf wurde die Verhandlung unterbrochen und in den besagten Konferenzsaal verlegt. Nun konnten alle mit dabei sein - der vom Weitesten angereiste Zuhörer kam aus Wolfsburg!

Der Kläger monierte, dass der ÖRR nicht objektiv sei und sogar Hass verbreite, anstatt ausgewogen zu handeln. Daraufhin erfolgte seitens des NDR -Vertreters und der Richterin umfangreiche Hinweise auf die Möglichkeit einer Programmbeschwerde beim Rundfunkrat (ARD-Anstalten) bzw. beim Fernsehrat (ZDF). Der Kläger trug vor, dass es sich dabei nicht um unabhängige Gremien handelt, was aber keinen Erfolg hatte. Die Richterin empfahl dem Kläger, sich gesellschaftlich bzw. politisch zu engagieren, um Veränderungen herbeizuführen. Der Kläger könne nur subjektive (d.h. ihn persönlich betreffende) und keine objektiven Rechtsverstöße auf dem Verwaltungsgerichtsweg verfolgen. Ausnahmen gäbe es nur bei bestimmten Umweltschutzorganisationen im Rahmen des Verbandsklagerechtes.

Die Richterin machte deutlich, dass der Kläger mit keinem für ihn positiven Urteil rechnen kann. Es führe im Verwaltungsgerichtsverfahren einen "Kampf gegen Windmühlen."

Das Urteil geht den Parteien auf dem Schriftwege zu.   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2020, 17:50 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dabei wurde ein freier Konferenzraum gesichtet, in dem Platz für alle gewesen wäre. Dies wurde dem Geschäftsstellenleiter vorgetragen und darauf hingewiesen, dass ein willkürlicher Teilausschluss der Öffentlichkeit ein Revisionsgrund ist.
Es klingelte im Verhandlungsraum das Telefon und die Richterin wurde informiert, dass ein größerer Saal zur Verfügung stände. Darauf wurde die Verhandlung unterbrochen und in den besagten Konferenzsaal verlegt.

Aaaach so! Urplötzlich ...
Die Verhandlung ist zwar öffentlich aber wegen Corona werden
nur 2-3 Zuhörer zugelassen.
...interessiert die ja vorherige Corona-Begründung also nicht mehr für angeblich dadurch bedingte Raumzuweisung der Besenkammer. Interessant - oder besser: Schmierentheater, dämliches!

Der Kläger monierte, dass der ÖRR nicht objektiv sei und sogar Hass verbreite, anstatt ausgewogen zu handeln. Daraufhin erfolgte seitens des NDR -Vertreters und der Richterin umfangreiche Hinweise auf die Möglichkeit einer Programmbeschwerde beim Rundfunkrat (ARD-Anstalten) bzw. beim Fernsehrat (ZDF). Der Kläger trug vor, dass es sich dabei nicht um unabhängige Gremien handelt, was aber keinen Erfolg hatte. Die Richterin empfahl dem Kläger, sich gesellschaftlich bzw. politisch zu engagieren, um Veränderungen herbeizuführen. Der Kläger könne nur subjektive (d.h. ihn persönlich betreffende) und keine objektiven Rechtsverstöße auf dem Verwaltungsgerichtsweg verfolgen. Ausnahmen gäbe es nur bei bestimmten Umweltschutzorganisationen im Rahmen des Verbandsklagerechtes.
Hm. Wesentliche Aufgabe des ÖRR ist es aber doch wohl, *dem Bürger* (dem unmündigen & dummen, der sich selbst bekanntlich zu helfen nicht weiß, wenn es um Informationen geht :->>) bei seiner Meinungsbildung zu »helfen«. Wenn der Bürger schlimmstenfalls belogen & desinformiert wird, dann soll er also nicht subjektiv davon betroffen sein? Wer denn dann, wenn nicht der Bürger - und mit welcher Begründung? Etwa der, dass es ja auf seinen Willen ohnehin nicht ankommt bzgl. Zahlungspflicht? Oder es sei seine eigene Schuld, wenn er vom ÖRR belogen würde - denn er brauche ihn ja nicht einzuschalten?! Wäre ja nur »konsequent«.

Aber aufgrund welcher elementarer Rechtsstandards wurden denn unter gleichen Voraussetzungen dann vor einigen Jahren britische Bürger gerichtlich von der Verpflichtung entbunden, an die BBC Rundfunkgebühren zu zahlen?

Irgendwie fällt einem fiktiven Besucher immer wieder der Entzug des gesetzlichen Richters dazu ein, wenn so eine Tante sich einfach für unzuständig erklärt & einen Kläger damit abspeist, er solle sich eben politisch engagieren, um Veränderung zu bewirken.


Edit "Bürger":
Danke für de Erwähnung auch des Aspektes des "gesetzlichen Richters" für die richterliche Prüfung der Inhalte/ Angebote bzw. des Auftrags und des angeblichen, abzugeltenden Vorteils. Dies hier jedoch bitte nicht vertiefen, sondern bitte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit ausagekräftigem Thread-Betreff. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2020, 20:36 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 3.997
Der Kläger könne nur subjektive (d.h. ihn persönlich betreffende) und keine objektiven Rechtsverstöße auf dem Verwaltungsgerichtsweg verfolgen. Ausnahmen gäbe es nur bei bestimmten Umweltschutzorganisationen im Rahmen des Verbandsklagerechtes.
Ein Problem, welches lösbar ist. Es sollte möglich sein
a) subjektive Sachen vorzutragen
b) eine Umweltschutzorganisation zu gründen
c) ungeklärte Sachen vorzutragen

Was wird alles von "Umwelt" erfasst?

Ziel dieser Gründung könnte dabei der Schutz der Umwelt aller Personen, also auch von den Personen die keinen Rundfunk benötigen, sein. Die "Umweltverschmutzung" durch Radio und Fernsehen kann dabei hinreichend thematisiert werden. Zur Umwelt gehört auch die mögliche Beeinflussung durch Medien. Ein Medienschutz könnte damit unterhalb des Umweltschutzes angesiedelt werden.Vielleicht muss die Umwelt auch vor verschiedenen Produktionen geschützt werden. Eine Liste von potenziell die Umwelt belastenden Produktionen kann dabei zusammengetragen werden. -> Sofern eine Reduzierung über diese Art von Schutz möglich würde, kann der Beitrag sicherlich sinken. Zum Umweltschutz gehört sicherlich auch, dass Ressourcen nicht verschwendet werden. Der Umwelt zu liebe die Produktionen reduzieren, weniger aber dabei auch besser gemacht, dass wäre ja eine Möglichkeit.


Edit "Bürger":
Danke für diesen Ansatz eines "Medienschutzes" in Anlehnung an den "Umweltschutz". Dies hier jedoch bitte nicht vertiefen, sondern bitte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit ausagekräftigem Thread-Betreff. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2020, 20:33 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.194
Also wenn Hirnverschmutzung keine subjektive Betroffenheit erzeugt, was dann?!?

...aber damit dürfte ein Richter am VG überfordert sein.


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  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

t
  • Beiträge: 10
Prinzipiell leuchten die Argumente der Richterin schon ein. Programmbeschwerden sind Geschmacksache. Darüber kann sie doch nur so urteilen.

Was bedeutet
Zwei Rundfunkbeitragsgegner der übelsten Sorte [...]
?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 01:50 von Bürger«
Die Ungleichbehandlung von Personen, die ohne Harz 4 über die Runden kommen, nicht mehr oder teilweise weniger Geld zur Verfügung haben und trotzdem abGEZockt werden, weil sie keine Befreiung erzhalten, ist für mich unerträglich.

Ein ÖRR hat nicht nötig, zu prüfen. Erstmal darf er alles.

Aus diesem Grund stelle ich die Gewissensfrage:
Wo ist euer Gewissen?

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber auch nur so lange...
Prinzipiell leuchten die Argumente der Richterin schon ein. Programmbeschwerden sind Geschmacksache. Darüber kann sie doch nur so urteilen.
...wie es auch nur um Geschmacksfragen geht. Willkürliche Falschdarstellungen sind aber wohl kaum als »Geschmacksfragen« einzuschätzen, und in dem Punkt hätte - vgl. Ukraine-»Krise« 2013/2015 bzw. Syrien-»Krise«, Rußland-/Putin-»Berichterstattung« - im Sinne einer dem gesetzlichen Programmauftrag genügenden Berichterstattung also, jede Menge zu passieren.

Leider ist die Rechtsprechung aber wohl immer noch der Meinung, dass der ÖRR  sich wohl am besten einfach selbst kontrolliere (über seine eigenen Abnickvereine der Rundfunk- bzw. Fernsehräte mit schließlich sportlichen 99,99 % Zurückweisungsrate jedweder Programmbeschwerde).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 01:51 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 984
Was bedeutet
Zwei Rundfunkbeitragsgegner der übelsten Sorte [...]
?
Mit "Rundfunkbeitragsgegnern der übelsten Sorte" sind Mitstreiter des Runden Tisch Hamburg-Altona (RTHA) gemeint. Der RTHA existiert inzwischen seit über sechs Jahren. ist überparteilich und arbeitet gewaltfrei, aber beharrlich gegen den Rundfunkbeitrag mit Info-Tischen, Flugblattverteilungen und Forenbeiträgen. 


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