So, hier nun ein kleiner Bericht von den Geschehnissen im VG Hamburg am heutigen Vormittag:
Der Verhandlungsraum war wie befürchtet von der Größenordnung her eine bessere Besenkammer, in der max. fünf Zuhörer neben der Richterin, dem Kläger und dem Vertreter des NDR Platz fanden. Tatsächlich waren aber deutlich mehr Personen vor Ort, die der Verhandlung beiwohnen wollten. So sollte das Los entscheiden, wer die Öffentlichkeit sein darf.
Damit waren aber viele nicht einverstanden. So gingen fünf Zuhörer in den Verhandlungsraum. Der Rest blieb draußen vor der Tür. Zwei Rundfunkbeitragsgegner der übelsten Sorte machten sich derweilen zum Präsidium des Gerichtes auf. Dabei wurde ein freier Konferenzraum gesichtet, in dem Platz für alle gewesen wäre. Dies wurde dem Geschäftsstellenleiter vorgetragen und darauf hingewiesen, dass ein willkürlicher Teilausschluss der Öffentlichkeit ein Revisionsgrund ist.
Es klingelte im Verhandlungsraum das Telefon und die Richterin wurde informiert, dass ein größerer Saal zur Verfügung stände. Darauf wurde die Verhandlung unterbrochen und in den besagten Konferenzsaal verlegt. Nun konnten alle mit dabei sein - der vom Weitesten angereiste Zuhörer kam aus Wolfsburg!
Der Kläger monierte, dass der ÖRR nicht objektiv sei und sogar Hass verbreite, anstatt ausgewogen zu handeln. Daraufhin erfolgte seitens des NDR -Vertreters und der Richterin umfangreiche Hinweise auf die Möglichkeit einer Programmbeschwerde beim Rundfunkrat (ARD-Anstalten) bzw. beim Fernsehrat (ZDF). Der Kläger trug vor, dass es sich dabei nicht um unabhängige Gremien handelt, was aber keinen Erfolg hatte. Die Richterin empfahl dem Kläger, sich gesellschaftlich bzw. politisch zu engagieren, um Veränderungen herbeizuführen. Der Kläger könne nur subjektive (d.h. ihn persönlich betreffende) und keine objektiven Rechtsverstöße auf dem Verwaltungsgerichtsweg verfolgen. Ausnahmen gäbe es nur bei bestimmten Umweltschutzorganisationen im Rahmen des Verbandsklagerechtes.
Die Richterin machte deutlich, dass der Kläger mit keinem für ihn positiven Urteil rechnen kann. Es führe im Verwaltungsgerichtsverfahren einen "Kampf gegen Windmühlen."
Das Urteil geht den Parteien auf dem Schriftwege zu.