Seit wann haben 'alle' Personen etwas mit einem Geltungs- BEREICH zu tun? Das ist kaum noch zu überbieten. Somit gibt es keinen Geltungsbereich. Oder? Das steht in allen Satzungen mit demselben Text. Kein Unterschied, keine Abgrenzung.
Zusammengesetzte Substantive sind ja im Deutschen nicht gerade selten. Ein "Bereich" ist nicht in jedem Fall ein geografisches Gebiet. Man denke z. B. an Fachbereiche und Sachgebiete. Bei keinem dieser beiden Begriffe geht es zwingend um lokalisierbare Stätten, die man aufsuchen könnte. Und auch "Fächer"zum oder "Sachen" müssen damit nicht gemeint sein. Der "Geltungsbereich", für den die Satzungen der Rundfunkanstalten regeln wollen, so dass etwas gilt (!), nennt als Abgrenzungskriterium zu anderen Regelungen halt Personen, die daran zu identifizieren sein sollen, dass sie Inhaber einer Wohnung sind. Für diesen Personenkreis soll etwas gültig sein. - Und sag jetzt bitte nicht, dass ein "Kreis" rund ist und sich seine Fläche aus dem Radius und der Kreiszahl Pi berechnen lässt, was bei Personen nicht gelingt und das Ganze daher kein Kreis ist.
Inhaltlich scheitern die "Beitragssatzungen der ÖR-Rundfunkanstalten" beim Thema Geltungsbereich eher daran, dass, den Forderungen der Gesetzgeber folgend, sämtliche Beitragssatzungen gleichlautend sind und damit
neun Landesrundfunkanstalten - jede für sich - der Ansicht sind, dass
jeder "Wohnungsinhaber" im Bundesgebiet ihrer jeweiligen Satzung unterworfen wäre. Das ist schon mal albern und dürfte auch im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kaum so gemeint gewesen sein. Aber auch der Versuch die Allgemeinheit eines Bundeslandes unter die Kontrolle und Anordnungen eines Senders zu zwingen, ist anmaßend. Zu den Zeiten, in denen man sich der Gemeinschaft der Rundfunknutzer eines Bundeslandes anschloss, in dem man die Empfangsgeräte anmeldete, die man besaß, mag man sich der Regelungsbefugnis der Sender quasi automatisch unterworfen haben. Für die Nicht-Gerätebesitzer galt das jedoch nicht und es ist nicht einsehbar, dass ein Sender heute Regelungsbefugnisse gegenüber jedem haben soll, auch gegenüber denen, die mangels Gerät über keinerlei Empfangsmöglichkeit verfügen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.