Ich habe auf Anhieb nichts finden können, was auf mich im "Aussenverhältnis" wirkt. Diese Satzung regelt nicht den Beitragseinzug.
Dafür ist die
Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträgezuständig, bitte selber suchen, die Satzung befindet sich auf Feindgebiet.
Die Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge findet sich auf neutraler Seite:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=36304&aufgehoben=Nbetitelt mit:
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 31.8.2020
Ist es nun Landesrechtlich ein Gesetz?
Kann der RBB eine Satzung zur Regelung der Finanzierung erlassen:
§ 32
Satzungsrecht
(1) Der Rundfunk Berlin-Brandenburg gibt sich eine Satzung zur Regelung seiner innerbetrieblichen Verfassung und eine Finanzordnung. Er kann andere Satzungen im Rahmen seiner Aufgaben erlassen.
Vermutlich schon.
Fraglich ist, welche Inhalte einer Satzung gegen höheres Recht verstossen.
Da wäre schon:
§ 1Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für alle Personen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages Wohnungen (§ 3 RBStV), Betriebsstätten (§ 6 RBStV) oder Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 3 RBStV) innehaben.
Es fehlt an der Bestimmtheit des Geltungsbereichs. Die Satzung des RBB soll vermutlich nur in Brandenburg und Berlin gültig sein, es wird aber nicht bestimmt. Wird sie dadurch nichtig, unanwendbar oder verfassungswidrig, weil die ganze Welt durch diese Satzung betroffen ist, weil der Geltungsbereich fehlt?
In § 2 wird der Beitragsservice nicht namentlich genannt, ein weiterer Fehler.
Nur so am Rande bemerkt:
Es wird immer wieder in den folgenden Paragrafen darauf hingewiesen, dass der Bürger die Beweislast trägt, dass seine Dokumente an die LRA gelangt sind. Es sollte also umgekehrt gelten, dass die LRA die Beweislast zu tragen hat, dass deren Verwaltungsakte beim Bürger angekommen sind.
In § 10 wird geregelt, dass entgegen Bundesgesetz Bargeldlos zu zahlen ist.
in § 13 wird die Schuldtilgung geregelt, entgegen Bundesrecht.
in § 16 wird die Datenweitergabe geregelt, ebenfalls entgegen Bundesrecht.
Weitere Fehler sind bei genauer Betrachtung zu finden, die Satzungen ignorieren geltende Gesetze, wie kann damit umgegangen werden?