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Autor Thema: CDU in Sachsen-Anhalt will Erhöhung der Rundfunkgebühren stoppen  (Gelesen 8057 mal)

B
  • Beiträge: 61
Für das Bundesverfassungsgericht war der öffentlich-rechtliche Rundfunk bisher immer eine Art heilige Kuh. Aber wäre eine Einschränkung der Öffentlich-Rechtlichen eine Drohung?

Aus dem 5. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1987
"Das Bundesverfassungsgericht ist im Urteil vom 4. November 1986 davon ausgegangen, daß zumindest der Bestand der im Zeitpunkt dieses Urteils terrestrisch verbreiteten öffentlich-rechtlichen Programme der unerläßlichen Grundversorgung zuzurechnen ist."

Wieviele Programme waren das damals? Drei oder vier? Und heute sind es über 20!
Gemessen an den eigenen Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes besteht viel Spielraum nach unten. Wenn die öffentlich-rechtlichen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, laufen sie Gefahr, dass selbst das Bundesverfassungsgericht eine Überversorgung attestiert und hinterfragt, ob Deutschland wirklich einen so teuren, mit Abstand teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt, braucht. Daher wäre es eine interessante Konstellation: Mindestens ein Landtag stimmt der Erhöhung nicht zu, die Öffentlich-Rechtlichen ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, diesmal aber ohne Erfolg, Stichwort Einbruch der Wirtschaft durch Corona. Das könnte langfristig den Grundstein für eine Verschlankung legen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2020, 09:38 von Bodi«

  • Beiträge: 7.371
Für das Bundesverfassungsgericht war der öffentlich-rechtliche Rundfunk bisher immer eine Art heilige Kuh.
So ganz richtig ist das nicht, denn schon frühzeitig wurde entschieden, daß es eines ständigen Interessensausgleich der Landesgesetzgeber zwischen dem Budget der Bürger und dem des ÖRR bedarf und die Landesgesetzgeber sehr wohl das Budget des ÖRR zum Wohle des Budgets der Bürger eingrenzen dürfen.

Siehe Hervorhebung in Rot innerhalb der zitierten Rn. 151 des nachstehenden Themas ->

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2020, 11:28 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich glaube den vollmundigen Ankündigungen der CDU Sachsen-Anhalt erst dann, wenn die Abstimmung über das Zustimmungsgesetz zum sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag tatsächlich am Abstimmungsverhalten der CDU gescheitert ist. Viel zu oft dienen Äußerungen in der Öffentlichkeit im Vorwege von Entscheidungen nämlich nur dazu, Druck für politische Geschäfte aufzubauen. Man muss aber eigentlich nichts ankündigen, sondern sollte einfach machen.

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.152
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
In einem der Rundfunkurteile hat sich das Bundesverfassungsgericht einmal bezüglich der Finanzierung des Programmes geäußert. Die Aussage wurde schon öfters hier im Forum zitiert. Leider ist mir im Moment entfallen, um welches Urteil es sich genau handelte.
Aber ich meine mich erinnern zu können, dass es sinngemäß meinte, dass nicht jede Programmentscheidung auch zu honorieren sei, und dass auch die Rundfunkanstalten in ihren Programmentscheidungen nicht völlig frei sein können.
Vielleicht kann sich noch jemand an das Zitat erinnern?

Und jetzt durchaus berechtigte Kritik als einen Zensurversuch darzustellen,* wie es der DJV-Bundesverband - dessen Vorsitzender wohl der Herr Überall ist - gerade tut, ist ein geradezu starkes Stück und völlig überzogen.
Es kann nicht Aufgabe eines jeden Haushaltes sein, zwangsweise jeden Schwachsinn dieser Brüder mitzufinanzieren. Im Falle einer Rundfunkgebühr könnte man das ja vielleicht noch durchgehen lassen, aber bestimmt nicht mehr bei einer unausweichlichen Zwangsabgabe.

*siehe dazu auch Kommentar von @Orwell:
Welt.de
Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem Scheitern
– Sachsen-Anhalt stellt sich quer

Stand: 21.08.2020 09:57 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34132.msg207441.html#msg207441


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 886
Ich glaube den vollmundigen Ankündigungen der CDU Sachsen-Anhalt erst dann, wenn die Abstimmung über das Zustimmungsgesetz zum sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag tatsächlich am Abstimmungsverhalten der CDU gescheitert ist. Viel zu oft dienen Äußerungen in der Öffentlichkeit im Vorwege von Entscheidungen nämlich nur dazu, Druck für politische Geschäfte aufzubauen. Man muss aber eigentlich nichts ankündigen, sondern sollte einfach machen.
Dito, aber wenn, dann sollten wir uns überlegen, wie man dem Organstreitverfahren, das dann kommt, ggf. beitreten kann. Zum Beispiel als Kleinpartei.


Edit "Bürger": Dieser weitere Schritt wäre dann aber bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussgekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
CDU in Sachsen-Anhalt will Erhöhung der Rundfunkgebühren stoppen
und die Ankündigung selbst zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2020, 23:15 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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