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Autor Thema: HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"  (Gelesen 36005 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Problem des vollautomatischen Verwaltungsaktes durch den "Kollegen Computer" gibt es längst. Man betrachte SGB X

Zitat
§ 31a SGB X Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes

Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten. Setzt die Behörde automatische Einrichtungen zum Erlass von Verwaltungsakten ein, muss sie für den Einzelfall bedeutsame tatsächliche Angaben des Beteiligten berücksichtigen, die im automatischen Verfahren nicht ermittelt würden.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/31a.html

Man darf wohl annehmen, dass der Ersatz menschlicher Arbeit und der Verzicht auf individuelle Entscheidungen künftig verstärkt Einzug in die Arbeit von Behörden finden wird. Schließlich vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo im Dunstkreis der Politik von der "Digitalisierung der Verwaltung" gefaselt wird. Einzig mögliche Gegenwehr: prinzipiell Widerspruch gegen die VA von Computern einlegen. Den zu bearbeiten erfordert derzeit noch echte Menschen; Betonung auf "noch".  >:(

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Hessischer Rundfunk hebt weitere vollautomatisierte Bescheide auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34059.0
...wobei der Thread-Betreff aufgrund der ungesicherten Kenntnis der tatsächlichen Aufhebungsgründe noch mit gewisser Vorsicht zu genießen ist.


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G
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Leider kommt diese Entwicklung für einen fiktiven Beitragsgegner wohl etwas zu spät, da der Schandfunk bereits seinen Vollstreckungsknecht in die Spur geschickt haben könnte und aufgrund einer nur noch aüßerst knappen noch verbleibenden Frist dessen Vollstreckungshandlungen wohl nicht mehr abzuwenden sind.
Allerdings könnte diese Entwicklung wohl triftige Gründe für zukünftige Maßnahmen zur Gegenwehr eröffnen.
Automatisierter Erlass Festsetzungsbescheid = Nichtakt = nicht vollstreckbar.
Könnte so die Kausalkette knapp und richtig beschrieben sein?


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Ja, so in etwa.
Wichtig ist, dass es ein "vollautomatisch erstellter Festsetzungsbescheid ohne Mitwirkung eines Bediensteten" war und nicht etwa ein "mithilfe automatischer Einrichtungen" erlassener Bescheid!
Unstrittig ist, dass diese vollautomatischen Bescheide bis vor Inkrafttreten des 23. RäStV am 01.06.2020 keinerlei gesesetzliche Grundlage für die Automatisierung hatten und somit als sogenannte Nichtakte oder Scheinakte anzusehen sind. Diese sind natürlich auch nicht vollstreckbar. Es ist allerdings schwierig für die Vollstreckungsorgane, dies zu erkennen, weil meines Wissens nach die Bescheide nicht dem Vollstreckungsersuchen beigefügt sind - zumindest hier in Bremen.


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K
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Die Landesrundfunkanstalt (LRA) erlässt bei nicht termingerechter Zahlung des Rundfunkbeitrags einen Verwaltungsakt: einen Festsetzungsbescheid.
Das Erlassen eines  Festsetzungsbescheids erfolgt in einem vollautomatisierten Verfahren, welches die Datenverarbeitungsanlage selbständig, ohne menschliches Mitwirken und ohne manuelle Eingaben abwickelt.
Um dies zu tun - einen Verwaltungsakt in einem vollautomatisierten Verfahren, ohne menschliches Mitwirken und ohne manuelle Eingaben erlassen zu dürfen - benötigt die LRA eine gesetzliche Erlaubnis.

Diese Erlaubnis 
1) muss im Landesverwaltungsverfahrensgesetz als § 35a zu finden sein - oder ein entspr. Verweis auf das  Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) und es
2) muss eine "gültige Rechtsvorschrift" vorhanden sein, welche es der LRA erlaubt nach § 35a vollautomatisiert Verwaltungsakte zu erlassen.

Der § 35a selbst ist im Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) erst ab  01.01.2017 in Kraft getreten!

Die für die LRA zwingend erforderliche ""gültige Rechtsvorschrift"" gibt es noch nicht; diese soll mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (23. RÄStV) in den bestehenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) eingefügt werden.

Die Landesrundfunkanstalten praktizieren dieses Verfahren des vollautomatiserten Erlassens jedoch schon seit wenigstens 2013.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
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Mal etwas anders und weiter gedacht...

Es ist für den Menschen unmöglich etwas vollautomatisiert zu tun - der Mensch kann es allenfalls tun lassen. Und eben genau das ist zwar vom VwVfG ermöglicht, jedoch vom RBStV immer noch nicht vorgesehen.

Es ist unmöglich für einen Menschen, eine Behörde, eine Verwaltungseinheit ein Verwaltungshandeln - hier "erlassen" - vollständig automatisiert zu tun. Die Behörde könnte einen Bescheid vollständig automatisiert erlassen lassen (von der Software). Aber genau das ist der "Behörde" LRA aktuell und auch zukünftig immer noch nicht erlaubt, denn es hat auch in RBStV §10a eben keine Rechtsvorschrift, die das zulässt.

Im SGB ist es sprachlich korrekt formuliert: "....Verwaltungsakte können erlassen werden" - passiv - möglich.
Im VwVfG ist es auch sprachlich korrekt formuliert. "...Verwaltungsakt kann erlassen werden..." - passiv - möglich.

Im RBStV hat man sich aber dazu entschieden eine "aktiv" Formulierung zu benutzen: "...die LRA kann Bescheide vollständig automatisiert erlassen..." und eben das ist zwar durch 35a erlaubt, aber eben nicht ausführbar - also unmöglich.
Es gibt nach wie vor keine Rechtsvorschrift, die da sagt: "die zuständige LRA kann Bescheide vollständig automatisiert "vom Computer in Köln" erlassen lassen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2020, 15:29 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
Die Landesrundfunkanstalt (LRA) erlässt bei nicht termingerechter Zahlung des Rundfunkbeitrags einen Verwaltungsakt: einen Festsetzungsbescheid.
Eine Landesrundfunkanstalt ist in gefestigter Bundesfachrechtsprechung ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" und erläßt garantiert keine Verwaltungsakte, da Unternehmen keine Befugnis zur Selbsttitulierung haben. Die Themen dazu hat es im Forum nun wirklich zur Genüge.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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@alle:
Bitte nicht in eigenständige allgemeine Diskussionen zum vollautomatisierten Erlass von Bescheiden oder bzgl. Verwaltungsaktbefugnis, Definition von Verwaltungsakten usw. abdriften, welche ohnehin bereits andernorts geführt werden, sondern bitte konkret beim Einstiegs- und damit Kern-Thema bleiben, welches da lautet
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"

Im Übrigen gilt auch nach wie vor der Zusatzhinweis im Einstiegsbeitrag:

Edit "Bürger":
Leider liegt zwar kein Urteil vor, weil es (aus nicht nachprüfbaren/ nicht belegbaren) Gründen seitens Rundfunk "erledigt" wurde. Es lässt sich zwar mutmaßen, aber leider nicht mit nötiger Gewissheit sagen, dass/ob es nun an der anwaltlich vorgetragenen Nichtigkeit wg. Vollautomatisierung gelegen hat. Ein klares Urteil wäre da natürlich entschieden besser. Das werden ARD-ZDF-GEZ versuchen zu vermeiden wie der Teufel das Weihwasser...


Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Guten TagX.

Willkommen im größten Datenschutz-, Justiz- und Politikskandal in der Europäischen Union!

Markus Mähler, 04.08.2020
Rundfunkbeitrag in Hessen gestoppt:
Was bedeutet das für die anderen Bundesländer?

[Teil II von III - Video ~15 min]
https://www.youtube.com/watch?v=FYXcXEiH56o

Siehe auch weitere, oben bzw. unten verlinkte Teile:
Markus Mähler, 09.07.2020
Sensation vor Gericht:
Anwalt stoppt die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags (Juli 2020)

[Teil I von III - Video ~15 min]
https://www.youtube.com/watch?v=8ps-Mk6GmyQ
Markus Mähler, 11.10.2020
Die GEZ gestoppt: Seit wann bestellt die ARD Gesetze? (Teil 3)
[Teil III von III - Video ~20min]
https://www.youtube.com/watch?v=vJfJhjCAti0


Klageschrift des RA B.
http://kunstarbeiter.com/MM/I.%20Klageschrift%20Verwaltungsgericht%20Frankfurt.pdf

Weiterführende Informationen bei
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
hier werden Sie geholfen!

23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html

Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.0.html

Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32126.0

Dazu noch:

Subsumtionsautomaten ante portas? Zu den Grenzen der Automatisierung in verwaltungs-rechtlichen (Rechtsbehelfs-)Verfahren, DVBl 2018, S. 1128 – 1138:
Von Prof. Dr. Mario Martini und David Nink, Speyer

https://www.uni-speyer.de/fileadmin/Lehrstuehle/Martini/2018_Subsumtionsautomaten_Typoskript_DVBlmitNink.pdf

Zitat
cc) Fehlerfolgen – § 35a VwVfG als Verfahrensnorm

Führt eine Behörde ein Verwaltungsverfahren vollautomatisiert durch, ohne dass eine Rechtsvorschrift ihr dies – sei es ausdrücklich, sei es nach verständiger Auslegung – erlaubt, ist der Verwaltungsakt rechtswidrig. Ist die vollautomatisiert getroffene Entscheidung im Ergebnis richtig, weil kein Entscheidungsspielraum bestand, schließt § 46 VwVfG die Aufhebbarkeit des rechtswidrigen Verwaltungsakts aber aus: § 35a VwVfG ist eine Verfahrensnorm i. S. d. §§ 45, 46 VwVfG: Er knüpft die Zulässigkeit der Vollautomatisierung zwar an materielle Tatbestandsvoraussetzungen (Normvorbehalt; Ermessen/Beurteilungsspielraum). Er formuliert aber keine Anforderungen an den Inhalt von Verwaltungsakten, sondern an den Verfahrensweg, auf dem sie zustande kommen dürfen (vollautomatisch vs. von Menschenhand).19

Eine Heilung des Fehlers lässt der Gesetzgeber in § 45 VwVfG demgegenüber nicht zu. Denn er hat den Verstoß gegen § 35 VwVfG nicht in den Katalog der nachholbaren Verfahrenshandlungen aufgenommen. Das zu tun, wäre auch nicht unbedingt sinnvoll: Den Erlass des Verwaltungsaktes im „normalen“, analogen Verfahren nachzuholen, hieße nämlich in der Sache, nicht nur – wie in den sonstigen Fällen des § 45 VwVfG – eine einfache Verfahrenshandlung (wie etwa eine Anhörung) vorzunehmen, sondern einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen – letztlich also das Verfahren als solches neu durchzuführen.

Ebenso wie das Fehlen einer gesetzlichen Befugnisnorm (und im Vergleich zu diesem a maio-re ad minus) wiegt ein Verstoß gegen den Normvorbehalt regelmäßig nicht so schwer, dass der Verwaltungsakt allein deshalb nichtig i. S. d. § 44 Abs. 1 VwVfG ist.20 Automatisiert die Verwaltung demgegenüber unter Missachtung des § 35a VwVfG Ermessensentscheidungen, ist der Verwaltungsakt nicht nur regelmäßig aufhebbar. Er kann im Einzelfall auch an einem besonders schweren und für Außenstehende offensichtlichen Fehler leiden, der seine Nichtigkeit auslöst.21

19   § 35a a. E. VwVfG lässt sich aber auch anders lesen, nämlich als unwiderlegliche gesetzliche Vermutung, Verwaltungsakte, die unter Verstoß gegen die Vorschrift vollautomatisch erlassen wurden, generell als inhaltlich fehler-, insbesondere ermessens-/beurteilungsfehlerhaft bzw. ohne die gebotene Rechtsgrundlage ergangen zu  bewerten. Eine solche materielle Durchschlagskraft kommt aber weder in der Norm selbst noch ihrer Entstehungsgeschichte (BT-Drs. 18/8434, 122) hinreichend klar zum Ausdruck. Ein Verwaltungsakt, den die Behörde ohne Zulassungsnorm vollautomatisch erlässt, leidet nicht notwendig an einem inhaltlichen Mangel.
20   Vgl. zum etwas anders gelagerten Fall einer fehlenden Befugnisnorm BVerwG, Urt. v. 26.5.1967 – VII C 69.65, BVerwGE 27, 141 (143); F. O. Kopp/U. Ramsauer, VwVfG. 18. Aufl., 2017, § 35a Rdnr. 20 sowie Rdnr. 55 ff.
21   Vgl. L. Prell (Fußn. 10), Rdnr. 11b.

Nochmal für alle:

Sämtliche Festsetzungsbescheide die bis zum 01.06.2020 vollautomatisch abgewickelt wurden sind nicht vollstreckbar, da es sich nicht um Verwaltungsakte handelt! Da hilft auch kein unterschriebener Widerspruchsbescheid!
Absolutes VolXstreckungs-K.O.!


Sooo und nun noch mein öffentlicher Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten. Das ist natürlich mein jaaaanz persönlicher Aufruf, für den nur ich verfolgbar bin:

An alle!
NiX GEZahlt!
Kein Cent für ARD, ZDF und Deutschlandradio!
Voller VolX-GEZ-Boykott!

Ätsch!
NSA-BeitraX-Agent,
der du das Social-Web beobachtest!
 |-
nochmal:

An alle!
NiX GEZahlt!
Kein Cent für ARD, ZDF und Deutschlandradio!
Voller VolX-GEZ-Boykott!


Ey yoo DDR 1 - 3 (ARD, ZDF und Dritte Programme)!
NSA-BeitraXservus!
Ministerium für Staatsfernsehbeiträge (Stasi)!
Ihr habt fertig!
2020! Das Jahr der GEZ-Wende!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2020, 05:19 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man könnte natürlich alle Stadt-, Gemeinde-, Kreiskassen etc. in Hessen, die meinen für den HR Vollstrecken zu müssen, auf den aktuellen Sachverhalt sowie den fehlenden vollstreckbaren Titel hinweisen.

Möglicherweise trifft dies auch für andere Bundesländer zu. Zur Diskussion und Analysen, ob Haftbefehle oder gar Haft ihren Ursprung in illegalen Festsetzungsbescheiden haben, einen neuen Thread starten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2020, 13:27 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Markus Mähler, 11.10.2020
Die GEZ gestoppt: Seit wann bestellt die ARD Gesetze? (Teil 3)
[Teil III von III - Video ~20min]
https://www.youtube.com/watch?v=vJfJhjCAti0


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Markus Mähler, 12.10.2020
Die GEZ gestoppt: Die ARD & die Politik - ein Blick in die Hinterzimmer der Macht (Teil 4)
[Video ~20min]
https://www.youtube.com/watch?v=SG8T4NGl31s


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Markus Mähler, 13.10.2020
Die GEZ gestoppt: Höchste Zeit für einen neuen Prozess (Teil 5)
[Video ~17min]
https://www.youtube.com/watch?v=9gSXR8Al3gU


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Markus Mähler, 14.12.2020
Die GEZ gestoppt: Höchste Zeit für einen neuen Prozess (Teil 6)
[Video ~13min]
https://www.youtube.com/watch?v=NJ3G7o76tq0

Zitat
Der Beweis: Die ARD wusste, dass ihre Rundfunkbescheide aus der Maschine rechtlich heikel bis sogar ungültig waren, deshalb kam der neue Maschinen-Paragraf im Juni 2020  eigens für die ARD.

Die Akteneinsicht aus dem Treffen der ARD mit den Staatskanzleien der Länder zeigt:
- Die ARD legte der Politik 2018 schon einen fix und fertigen Gesetzesvorschlag vor.
- Sie sprach von "Rechtsstreitigkeiten" mit den Beitragszahlern.
- Sie erörterte, dass eine Umsetzung dieses neuen Gesetzes deshalb dringend sei.

Schließlich erließen die Rundfunkanstalten der ARD ihre Bescheide aus der Maschine schon seit Jahren ohne diesen Paragrafen, der "vollständig automatisierte" Bescheide erlaubt!

Zitat
Lest hier die Aktenauskunft des Landes Brandenburg über das Treffen mit der ARD:
https://drive.google.com/file/d/1KOeWMjKsctaeqISRHMEmgtxyBoz0yaNT/view

Die Staatskanzlei Brandenburg gibt vor Gericht nach:
https://drive.google.com/file/d/1NGQBqN05WQNv_AL18OiUllMreqQyEFfT/view


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Nicht zu früh freuen. Neues Briefing hat wohl im Oktober 2020 bereits stattgefunden:

Mündliche Verhandlung VG Frankfurt - Alle Klagepunkte abgewiesen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34361.0
dort:
Klagepunkt: Die Festsetzungsbescheide sind vollständig automatisierte Akte -> bis Juni 2020 nicht rechtens
Ablehnungsgrund des Richters: der Widerspruchsbescheid - der zu diesem VA gehört - sei, trotz verwendeter Satzbausteine, aber NICHT automatisiert. Insofern, da beides zusammen gehöre, greife das Argument bzgl. §35 HVwVfG nicht. Die Bescheide seien zulässig.

Auch dies trübt erstmal die anfängliche Euphorie:
VGH BaWü 13.11.20, 2 S 2134/20 - Heilung vollaut. Bescheid durch Wid.-besch.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34692.0


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