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Autor Thema: Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten des rbb 2019/2020  (Gelesen 2341 mal)

C
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16. Tätigkeitsbericht 2019/2020 der
Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg


Berichtszeitraum:
01. April 2019 bis 31. März 2020

Dem Rundfunkrat gemäß § 38 Abs. 7 rbb-Staatsvertrag vorgelegt von
Anke Naujock-Simon

Auszug:
Zitat
[…]
1.2 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Am 01.06.2020 wird der 23. RÄndStV in Kraft treten. Er wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2019 unterzeichnet. Schwerpunkte des 23. RÄndStV sind zum einen die Umsetzung der Vorgaben des BVerfGs zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungsinhaber*innen und zum anderen die Einführung eines regelmäßigen alle vier Jahre stattfindenden Meldedatenabgleichs beginnend ab dem Jahr 2022. Bezüglich der personenbezogenen Daten ist dabei eine klare Zweckbindung gegeben und nicht erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der regelmäßige Meldedatenabgleich soll dann nicht durchgeführt werden, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) im Rahmen ihres Berichts feststellt, dass der Datenbestand der Landesrundfunkanstalten hinreichend aktuell ist. Mit diesem Instrument soll die Verhältnismäßigkeit zwischen  Beitragsgerechtigkeit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden. Die weiteren Anpassungen sind Folgeänderungen aufgrund der DSGVO. Unter anderem wird der Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in einer Art und Weise, die den Anforderungen des Art. 23 DSGVO gerecht wird, konkretisiert.
In der am 29.04.2019 stattgefundenen nichtöffentlichen mündlichen Anhörung der Länder hat die rbb-Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (AK DSB), Herrn Dr. Heiko Neuhoff, die Positionen des AK DSB zu dem Entwurf vorgetragen. Danach handelt es sich bei dem vorgesehenen regelmäßigen Meldedatenabgleich nicht um eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung. Er ist zur angestrebten Vermeidung eines Vollzugsdefizits und Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit geeignet und verhältnismäßig. […]

V. Auskunftsersuchen und Eingaben 1. Bearbeitung durch den ZBS
Die Rundfunkanstalten haben die Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Anfragen und sonstigem Routineschriftwechsel in Beitragsangelegenheiten dem ZBS übertragen. Die Bearbeitung von Geschäftsvorfällen mit grundsätzlichem Charakter und von individuellen Anfragen mit besonderer datenschutzrechtlicher Bedeutung haben sie sich selbst vorbehalten. Ursprünglich war diese Aufgabe bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten und ihrem Stellvertreter angesiedelt. Mit Beginn des Jahres 2019 hat der ZBS diese Aufgabe vollständig in die Hände eines gesonderten, speziell geschulten Sachbearbeitungsteams gegeben.

Der Prozess der Beauskunftung ist zweistufig ausgestaltet. In der ersten Stufe werden im Wesentlichen die aktuellen Stammdaten zu einem Beitragskonto mitgeteilt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall weitere Daten vorhanden sein können, die bei weiterer Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Neben der Möglichkeit, ein schriftliches Auskunftsersuchen an den ZBS zu richten, besteht die Möglichkeit, eine Datenschutzauskunft elektronisch zu beantragen. Für den Abruf über das ZBS-Onlineportal werden in diesem Fall vorab vom ZBS die Zugangsdaten per Post versandt.

Im Zeitraum 01.01.-31.12.2019 hat der ZBS für den rbb insgesamt 781 einfache Eingaben bearbeitet. Davon wurden 218 elektronisch beantragte Datenauskünfte erteilt. Eine erweiterte Datenauskunft wurde nur in 14 Fällen beantragt und antragsgemäß erteilt. Im Vergleich dazu hatte der ZBS für den rbb im Jahr 2018 insgesamt 651 Vorgänge bearbeitet. Für das Jahr 2019 ist folglich eine Steigerung um insgesamt 144 Vorgänge im Vergleich zu 2018 zu verbuchen.

In der nachfolgenden Übersicht wird ein zusammengefasster Überblick über die monatliche Entwicklung der datenschutzrechtlichen Eingaben bzw. der entsprechend ausgelösten Briefe beim ZBS für alle Landesrundfunkanstalten gegeben:

Jan.Feb.MärzAprilMaiJuniJuliAug.Sep.Okt.Nov.Dez.
7666116845347444866306214744745771444
(181)*(148)(163)(164(183)(171)(204)(206)(198)(242)(228)(178)
(* Bei den in Klammern angegebenen Werten handelt es sich um die elektronisch beantragten einfachen Datenauskünfte, bei denen vorab jeweils automatisiert ein Brief mit Zugangsdaten versandt wurde.)

Es wird deutlich, dass die Anzahl der Anträge auf Auskunft sowie der Eingaben mit Datenschutzbezug vor allem im Dezember 2019 signifikant gestiegen ist.
Eine Ursache dafür ist höchstwahrscheinlich der Umstand, dass seit Dezember 2019 vor allem über die Internetseite www.hallo-meinung.de vehement zu Störungs- und Boykottaktionen gegen den Beitragseinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgerufen wird. In diesem Zusammenhang werden sogar Formulare zur Beantragung von Datenauskünften zum Ausdrucken und/oder Download zur Verfügung gestellt. Kommunikativ begleitet wird dies im Rahmen einer umfassenden Kampagne in den sozialen Medien.
[…]
Link zum Datenschutzbericht (PDF, 117 Seiten, ~34 MB :o > "Die spinnen, die Römer!!!!! >:( )
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/taetigkeitsberichte/16--taetigkeitsbericht.file.html/16.%20T%C3%A4tigkeitsbericht%20der%20DSB_final.pdf(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

siehe auch:
Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten des rbb 2018/2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32105


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Zitat
V. Auskunftsersuchen und Eingaben 1. Bearbeitung durch den ZBS
Die Rundfunkanstalten haben die Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Anfragen und sonstigem Routineschriftwechsel in Beitragsangelegenheiten dem ZBS übertragen. Die Bearbeitung von Geschäftsvorfällen mit grundsätzlichem Charakter und von individuellen Anfragen mit besonderer datenschutzrechtlicher Bedeutung haben sie sich selbst vorbehalten. Ursprünglich war diese Aufgabe bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten und ihrem Stellvertreter angesiedelt. Mit Beginn des Jahres 2019 hat der ZBS diese Aufgabe vollständig in die Hände eines gesonderten, speziell geschulten Sachbearbeitungsteams gegeben.

Es wäre wohl noch eingehend zu prüfen, ob eine solche (wo genau manifestierte? in der "Verwaltungsvereinbarung?") "selbstermächtigte" Übertragung datenschutzrechtlicher Aufgaben von einem keiner Dienst- oder Fachaufsicht unterstehenden "Rundfunksender" an einen nicht-rechtsfähigen "Zentralen-Bewohnerdaten-Service" zulässig sein kann. Es könnten dagegen erhebliche Zweifel bestehen...


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Guten TagX,

hervorragend! Daaaaaanke ChrisLPZ!

rein fiktiv natürlich.

1444 Anfragen  in einem Monat? Da iss mehr drin!

[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138203.html#msg138203

Und nur mal zur Klarstellung Anke:

das sind keine "Störungs-und Boykottaktionen"! Das ist die Wahrnehmung von Grundrechten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) Abs. 2 Satz 2 festgeschrieben sind:
Zitat
Jede  Person  hat  das  Recht,  Auskunft  über  die  sie  betreffenden  erhobenen  Daten  zu  erhalten  und  die  Berichtigung  der  Daten  zu  erwirken.

Falls du jetzt als "behördliche Datenschutzbeauftragte" nich weest wo du die Charta der Grundrechte der Europäischen Union findest, ick helf dir weiter:: Amtsblatt Europäischen Union C 83/389
https://www.europarl.europa.eu/germany/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf

Also die Maschine beantwortet jetzt auch selbstständig die Datenschutzanfragen! Aha, nicht schlecht! Jetzt durch "vollautomatische Verwaltungsakte" eine "Bescheidung" von Anträgen auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO durchzuführen, iss was Anke?

16. Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg; Seite 79 - 80; Link s.o..

Zitat
ll. Neues Löschkonzept beim ZBS

Bereits in ihren beiden früheren Berichten (zuletzt im 15. Tätigkeitsbericht. S. 74) hatte die Datenschutzbeauftragte über die Aktivitäten beim ZBS zur Erarbeitung eines neuen Löschkonzepts berichtet. Diese Aktivitäten. die im Rahmen des Projekts EUDAGO PRO stattfinden. bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen in der Erstellung des Grobkonzepts zur Datenhaltung und Datenlöschung im Beitragsdatenverarbeitungs-System RUBIN. Das Konzept wurde in Anlehnung an die DIN Norm 6639812016-05 „Leitlinie zur Entwicklung eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für personenbezogene Daten" erstellt. Es umfasst neben den regulatorischen Vorgaben zum Löschen auch ein Inventar sämtlicher relevanter Datenarten in RUBIN. identifiziert wurden also all diejenigen Datensätze, die personenbezogene Daten enthalten. Jede dieser Datenarten wurde einer Löschklasse zugeordnet. Aufgrund der Komplexität, der diversen Abhängigkeiten und der aus den verschiedensten Gebieten stammenden Anforderungen in Bezug auf die Aufbewahrung von Daten wurde dieses Grobkonzept - neben den Wirtschaftsprüfern und dem Autoren der DIN-Norm - auch mit der Unterarbeitsgruppe des AK DSB und anschließend auch dem gesamten AK DSB abgestimmt. In diesem Zusammenhang ist auf Folgendes hinzuweisen:

Das Datenschutzrecht gibt vor, dass Daten zu löschen sind, wenn der Zweck entfallen ist, es sei denn, einer Löschung stehen gesetzliche Pflichten, beispielsweise zur weiteren Aufbewahrung entgegen. Beiden Fragen, welche Daten einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen und wie lange diese aufzubewahren sind, handelt es sich in erster Linie nicht um datenschutzrechtliche Fragestellungen. Diese sind vielmehr von den zuständigen Fachverantwortlichen zu klären. Deren Vorgaben werden von den Datenschutzbeauftragten nicht grundsätzlich hinterfragt, sondern lediglich auf Plausibilität geprüft. Das Projekt wird voraussichtlich noch bis Mitte 2021 andauern.

"Projekt EUDAGO":

Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR);
24.05.2018 – Tagungsbericht: Am Vortag der DS-GVO – Justiz und Medien als Beispiele für die Herausforderungen beim Umgang mit dem neuen Recht

https://emr-sb.de/tagungsbericht-am-vortag-der-ds-gvo/

Zitat
Im Anschluss stellte Naujock das Projekt EUDAGO vor, das im Rahmen des zentralen Beitragsservices etabliert worden sei, für dessen datenschutzkonformes Arbeiten alle Rundfunkdatenschutzbeauftragten verantwortlich seien. Die behördliche Datenschutzbeauftragte vor Ort erledige dabei ‚das alltägliche Geschäft‘ während sich die Rundfunkdatenschutzbeauftragten Herausforderungen wie der Gewährleistung der Auskunfts- und Informationspflichten und deren Bewerkstelligung sowie den Themen Auftragsverarbeitung und Verarbeitungsverzeichnisse intensiv widmen müssten.
Im Übrigen habe man in der eigenen Rundfunkanstalt selbst erstmal vor dem Problem gestanden, dass man das Management überzeugen musste, dass es sich bei der Umsetzung des Datenschutzes nicht um eine Aufgabe des Datenschutzbeauftragten handele, sondern hier viele organisatorische Hürden zu nehmen seien und insbesondere ein Konzept erstellt werden müsse. Hier habe man allerdings Fortschritte gemacht, insbesondere bei der Erneuerung von Formularen und dem Agieren nach außen in Form von Datenschutzerklärungen. Schließlich stellte Naujock die Arbeit des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten von ARD, ZDF, Deutschlandradio vor, in dem durch eine koordinierte Zusammenarbeit Richtlinien gemeinsam für die Rundfunkanstalten festgelegt sowie Musterverträge, abgestimmte Datenschutzerklärungen und Informationsblätter erstellt werden können. Auch in diesem Kreis werde sich – personell und strukturell – durch die DS-GVO einiges ändern.

Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten des rbb 2018/2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32105.msg197746.html#msg197746

TÄTIGKEITSBERICHT 2018/2019 DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN DES RBB; Seite 74:
Zitat
IV. Neues Löschkonzept beim Zentralen Beitragsservice

Schon im 14. Tätigkeitsbericht (S. 71 ff.) habe ich berichtet, dass der ZBS in Abstimmung mit den Rundfunkdatenschutzbeauftragten ein neues, DSGVO-konformes Löschkonzept erarbeitet. Bis Ostern 2018 wurden in einer ersten Stufe alle nicht mehr benötigten Daten aus der alten Rundfunkgebührenwelt (bis 2012) gelöscht. Wie angekündigt, hat der ZBS den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe Beitragsdatenverarbeitung des AK DSB am 20.06.2018 erste Überlegungen für die zweite Löschstufe unterbreitet. Während es bislang nur ein Löschkonzept für die Historie zum Beitragskonto gibt, soll das neue Löschkonzept auch für die historisierten Datensätze gelten. Die historisierten Daten sind zwar im Archiv vorhanden, jedoch ohne Kenntnis einer Beitragsnummer nicht mehr auffindbar. Wegen der auf unterschiedlichste Weise ausgestalteten technischen Abhängigkeiten der Daten untereinander, stellt sich die Erstellung des Löschkonzepts als äußerst komplexes Thema dar. Durch die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Befreiungsfähigkeit von Nebenwohnungen musste der ZBS eine neue Priorisierung der Ressourcen vornehmen und die weitere Arbeit am Löschkonzept zunächst zurückstellen. Der ZBS hat angekündigt, dass das Konzept zum Anfang der zweiten Jahreshälfte 2019 vorliegen wird.

14. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg; Seite 71 - 72: Link:
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/datenschutz_im_rbb.html
Achtung! Achtung! Link führt zur rbbangheta!
Unten rechts Tätigkeitsberichte.

Zitat
5. Überarbeitung Historielöschkonzept

Vor dem Hintergrund der verschärften Gesetzesforderung nach Datenminimierung durch die DSGVO hat der ZBS endlich die von den Rundfunk-Datenschützern bereits seit einigen Jahren geforderte Überarbeitung des Historielöschkonzepts begonnen. Das seinerzeit mit dem AK DSB abgestimmte Historielöschkonzept ist seit März 2007 in Kraft. In Vorbereitung der Überarbeitung dieses Konzepts hat der ZBS zunächst externe Expertise zur Klärung der Aufbewahrungsfristen in Anspruch genommen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind Daten grundsätzlich nur solange zu speichern, wie sie zur Erfüllung des Beitragseinzugs erforderlich sind. Andererseits bestehen nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) Aufbewahrungspflichten, die einer Löschung entgegenstehen können. Angesichts der Komplexität wurde ein zweistufiges Vorgehen beschlossen. Bis Ostern 2018 werden zunächst alle nicht mehr benötigten Daten aus der alten Rundfunkgebührenwelt (bis 2012) gelöscht. Der ZBS hat angekündigt, dem AK DSB im Frühjahr 2018 einen Vorschlag für die zweite Löschstufe zu unterbreiten.

Die "Historie" sieht so aus:
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722


9. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg;
Berichtszeitraum: 01. April 2011 bis 31. März 2012


Hinweis: 9. Tätigkeitsbericht wurde von der Webseite des rbb entfernt.

Seite 37, FdR Profät:
Zitat
IV. Protokollierung von Zugriffen auf Teilnehmerkonten

Im Jahr 2011 kam es aufgrund einer Indiskretion zu einer Veröffentlichung des in der Rundfunkteilnehmer-Datenbank bei der GEZ gespeicherten Anmeldeformulars eines ehemaligen Bewerbers um den Intendantenposten beim Mitteldeutschen Rundfunk. Der Informant der Zeitung, die das Anmeldeformular veröffentlicht hatte, konnte nicht ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Protokollierung von Zugriffen auf Teilnehmerkonten problematisiert.

Bis dahin wurde lediglich die Bearbeitung von Vorgängen (auch Telefonvorgängen) stets im System protokolliert Hinsichtlich der Protokollierung rein lesender Zugriffe existierten bis letztes Jahr hingegen unterschiedliche Verfahren:

Bei der (nur eingeschränkten) Auskunft für die Rundfunkgebührenbeauftragten (BDONAB) wurden alle Aufrufe von Teilnehmerkonten protokolliert. Da ein Zugriff der Mitarbeiter/innen der Landesrundfunkanstalten (LRA) auf LRA-fremde Teilnehmerkonten nur im Einzelfall und nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Gebühreneinzugs zulässig ist, wurden zudem alle Zugriffe auf LRA-fremde Teilnehmerkonten protokolliert. Im Falle lesender Zugriffe oder von Recherchezugriffen auf LRA-eigene Teilnehmerkonten fand hingegen keine Protokollierung statt. Gleiches galt in Bezug auf lesende Zugriffe durch GEZ-Mitarbeiterinnen.

Die GEZ ist anlässlich dieses Vorfalls dazu übergegangen, sämtliche lesenden Zugriffe der Mitarbeiter der GEZ zu protokollieren. Der AK DSB hat sich nach ausführlicher Diskussion insbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit für die Protokollierung des lesenden Zugriffs auch in den Landesrundfunkanstalten als technische Maßnahme zum Datenschutz ausgesprochen.

Wir finden alles, Anke! Alles! Und was wir gefunden haben, behalten wir auch!

 :)


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o
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Die Dame überschreitet ihre Kompetenzen. Ich glaube, wir hatten das schonmal...

1.
Zitat
Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg[/b][/size][/color]

Dem Rundfunkrat gemäß § 38 Abs. 7 rbb-Staatsvertrag vorgelegt von
Anke Naujock-Simon


In der am 29.04.2019 stattgefundenen nichtöffentlichen mündlichen Anhörung der Länder hat die rbb-Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (AK DSB), Herrn Dr. Heiko Neuhoff, die Positionen des AK DSB zu dem Entwurf vorgetragen. Danach handelt es sich bei dem vorgesehenen regelmäßigen Meldedatenabgleich nicht um eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung. Er ist zur angestrebten Vermeidung eines Vollzugsdefizits und Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit geeignet und verhältnismäßig.
In einer Anhörung können nicht Feststellungen getroffen werden, sondern nur Meinungen vermittelt und Stellung bezogen werden. Die Dame (und vermutlich auch ihr Kollege H.N.) sind lediglich der Meinung, dass es bei dem regelmäßigen Meldedatenabgleich nicht um eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung handele. Ihr liegt es nicht ob, zu überprüfen, ob diese Vorratsdatenspeicherung zulässig ist oder nicht. (Dass es sich um eine Vorratsdatenspeicherung handelt, ist materiell evident. Es geht um die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit.) Ihr liegt es auch nicht ob, zu prüfen, ob diese Vorratsdatenspeicherung verhältnismäßg ist oder nicht.

Die Dame hätte in ihrem Bericht nur wiedergeben dürfen, dass der Meldedatenabgleich eine Vorratsdatenspeicherung darstellt. Fertig.

2.
Zitat
Eine Ursache dafür ist höchstwahrscheinlich der Umstand, dass seit Dezember 2019 vor allem über die Internetseite www.hallo-meinung.de vehement zu Störungs- und Boykottaktionen gegen den Beitragseinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgerufen wird. In diesem Zusammenhang werden sogar Formulare zur Beantragung von Datenauskünften zum Ausdrucken und/oder Download zur Verfügung gestellt. Kommunikativ begleitet wird dies im Rahmen einer umfassenden Kampagne in den sozialen Medien.
Dieser Absatz hat in einem Bericht nichts zu suchen. Die Auskunftsanfragen sind keine Störung, sondern (mindestens) durch Art. 17 GG gedeckt. Die Dame sollte vielleicht noch einmal das Grundgesetz lesen und es auch verstehen. Es gibt genügend Literatur dazu.


Die Dame soll aufhören, wilde Spekulationen vorzutragen: "höchstwahrscheinlich", "vehement", "Störung", "gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgerufen", "sogar", "Kommunikativ begleitet" (kenne ich so nur von Werbeagenturen), "umfassenden Kampagne".

Man könnte versucht sein, bei der Dame, sofern sie Beamtin ist, die Verfassungstreue in Zweifel zu ziehen, wenn sie die Wahrnehmung von Grundrechten als Störung ansieht.

Solche "Störungen" hat eine gute öffentliche Verwaltung allein von Verfassungs wegen "auszuhalten". Viel mehr noch: diesen bürgerlichen Anfragen kooperativ zu begegnen.

Ich glaube, von solchen Überlegungen ist die Dame mutmaßlich noch einige Schritte entfernt. Wenn schon eine eigene Meinung in einem Bericht, dann hätte diese Dame vielmehr anregen sollen, den Datenschutzanfragen in besserer Qualität als bisher zu entsprechen, etwa mit genauer Angabe von Rechtsgrundlagen.


Wir müssten fast beleidigt sein, dass sie das hiesige Forum nicht erwähnt hat.  :(

Ich glaube, man kann an der Kompetenz dieser Datenschutzbeauftragten in fachlicher und in kommunikativer Hinsicht (hier: zu wissen, was man berichten muss und was nicht in einen Bericht hineingehört) erneut erhebliche Zweifel hegen.


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16. Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg; Berichtszeitraum: 01. April 2019 bis 31. März 2020; siehe Threaderöffnung; Seite 77 - 78:
Link zum Datenschutzbericht (PDF, 117 Seiten, ~34 MB)
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/taetigkeitsberichte/16--taetigkeitsbericht.file.html/16.%20T%C3%A4tigkeitsbericht%20der%20DSB_final.pdf(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Zitat
2. Datenschutz beim Rundfunkdatenschutzbeauftraqten von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
 
Seit Januar 2019 nimmt der ehemalige Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung des rbb Herr Dr. Binder gemeinsam für BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF sowie für die von diesen verantworteten Gemeinschaftseinrichtungen das Amt des Rundfunkdatenschutzbeauftragten wahr. Herr Dr. Binder hat seinen Sitz in den Räumlichkeiten der von den Mitgliedern der ARD und dem Deutschlandradio getragenen Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv in Potsdam. Organisatorisch, administrativ und technisch wird der Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF durch den rbb betreut. In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist der rbb insoweit Auftragsdatenverarbeiter des Rundfunkdatenschutzbeauftragten, sodass ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu vereinbaren war. Dieser Vertrag sieht die strikte Trennung der für den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu verarbeitenden personenbezogenen Daten von den rbb-Daten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten gegen unbefugten Zugriff vor. An der Gestaltung der Vereinbarung zur  Auftragsverarbeitung zwischen Herrn Dr. Binder und dem rbb haben der Informationssicherheitsbeauftragte und die Datenschutzbeauftragte mitgewirkt.

Siehe auch:
Gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter für Landesrundfunkanstalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27757.msg174580.html#msg174580



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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Totgeschwiegen wird in allen Verlautbarungen, Gerichtsurteilen, Verabschiedungsvorlagen an Parlamente:

1. "DSK Datenschutzkonferenz",
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das bundesweit einzige offizielle und oberste Gremium, hatte einhellig zur Unterlassung der Meldedatenabgleiche aufgefordert: Verstoß Grundgesetz, Grundrechte, Datenschutz.

Nur im "Evaluierungsbericht" für Abgleich 2018 hat man das Verschweigen nicht gewagt (wohl getextet in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz),


2. Und das war der Vorschlaghammer, das konnte man so nicht belassen.
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Also wurde gleich dahinter die Gegenmeinung der "ASK" zitiert und damit war alles in Ordnung... Die sogenannte "ASK", da treffen oder on-linen sich die rund 9 betrieblich bezahlten Datenschutzbeauftragen der Sender wohl 2x im Jahr und reden was. Das ist genauso wie wir hier unter uns ein "GSK" GEZ-boykott-Teamtreffen machen und darin klarstellen:
Im Gegenteil, alles illegal.


3. Reihenfolge im Evaluierungsbericht war also: Erst DSK, dann ASK.
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Das lässt vermuten: Alles koordiniert?
Und dann, in keiner einzigen Beschlussvorlage der Landesregierungen für die Abnick-Parlamente wurde "DSK" erwähnt, ASK wohl hier und dort.


4. "Parlamentsbetrug"?
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Darum hatte ich hier im Forum schon einmal zur Diskussion gestellt: Gibt es einen Straftatbestand "Parlamentsbetrug"? Leider jedenfalls hierfür nicht.

Da stellt sich die Frage, ob es sich aber nicht vielleicht um den Straftatbestand der "Urkundenunterdrückung" handelt. Diese Frage geht in diesen Tagen an das Bundesverfassungsgericht in einem Schriftsatzpaket von rund 300 Seiten über vieles.


5. Und wir lernen: Massen-Bürgeraktionen genügen, das System zu blockieren.
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Nett, dass die Datenschutzbeauftragte sogar kostenlose Werbung geschaltet hat für die Widerständler - nett, den Link zu nennen. Jetzt können sich ja endlich auch die ARD-Mitarbeiter am Widerstand beteiligen, die bei ihren komischen Nachrichten-Hiwis davon vielleicht nie erfahren hätten?

Und wir lernen, solche Vorlagen müssen immer diverse Argumente umfassen, die der einzelne in der Reihenfolge bitte vertauschen soll und wo er bitte zwischen jedes Argument der Vorlage ein eigenes zwischenschaltet. Denn dann können automatisierte Systeme das nicht verarbeiten und das System zerbricht durch Bearbeitungs-Unmöglichkeit an seinem eigenen programmierten Wahnsinn. 


6. Die Delegieren bei Datenschutzbeschwerden durch Outsourcen wird als gesetzwidrig angesehen.
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- erst recht an eine Nicht-Rechtsperson - aber ganz generell unzulässig -
Dann muss der RBB eben mehr Personal bereitstellen. Wenn die Bürger ausreichend protestieren, sorry, dann müssen eben 50 Leute aus der weitgehend überflüssigen Radio-Redaktion mal den Job wechseln?

Unterbindungsaufforderung erhält die RBB-Chefin Anfang der Woche, verbunden mit Rechtsaufsicht-Antrag an die Landesregierungen Berlin und Brandenburg.
Das geht dann in Kopie gleich auch an das Bundesverfassungsgericht, weil noch ein paar andere Sachen im Schreiben sind, die dafür gemacht sind.


7. Einbindung der Datenbank von Dr.-Binder-Office in das RBB-System?
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Ja, was ist denn das schon wieder? Ja, geht's noch?
Beschwerden gegen die Anstalten werden in der Datenverarbeitung von Anstalten administriert?

Habt ihr total den Kopf verloren? Das ist wie wenn die Staatsanwaltschaften Frankfurt und  München ihre Daten über die Wirecard-Verfahren im Computer von Wirecard verarbeiten ließen. "Natürlich sicherheitstechnisch total abgeschirmt" - garantiert durch den Datenschutzbeauftragten der Firma Wirecard. Schilda (aka Berlin) lässt grüßen. Wolkenkuckucksheim. Absurdistan.
 
Anträge wie vor.

Dank an die Spürnasen hier im Forum. In diesem Thread bereits großartige Leistung. Und Schriftsätzer @pjotre kümmert sich... unsere Arbeit für den Rechtsstaat ist zwar umsonst, aber nicht vergeblich.


8. Und jetzt wird es spannend:  Totschweigen des Begriffes Meldedaten
------------------------------------------------------------------------------
und es fehlt auch der Begriff "Datenabgleich". Texttotalsuche gerade gemacht in den rund 115 Seiten.

Aha. Der wunde Punkt der aktuellen verfassungsrechtlichen Verfahren war im letzten Bericht drin, fehlt im jetzigen. Keine Sorge, der Schriftsätzer kümmert sich.


9. Jetziger Bericht angeschwollen auf 35 MB - weil man diesmal die paar Graifk-Logos reinbaute.
--------------------------------------------------------
Mit einem Linux-Tool muss ich das noch runter-sizen auf angebrachte rund 3 MB oder weniger für Versand usw.. Oder wenn jemand anderer im Forum sich da auch auskennt und es hinbekommt, wäre ja hilfreich für uns alle.  Die unnötig ausufernden Datei-Volumen, das wird zunehmend generell ein Problem.
Jedesmal 10 Minuten, bis das richtig ausgewuchtet optimiert ist mit dem Down-Sizen...

Man muss das ja datensichern, weil manchmal geändert wird und das ist dann immer juristisch spannend. Hatten wir beim Beck'schen rundfunkrechtlichen Kommentar
- oder auch beim Urteil BVerwG 30. Oktober 2019 - die angehängte Randnummer 30.,
Da hängt richtig Bedeutung dran an den winzigen nachträglichen Änderungen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Siehe nunmehr u.a. auch unter
"Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte" und die "RDSK"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34000.0


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A. Dank an die Datenschutzbeauftragte des RBB (burschikos liebevoll im Thread ist es Anke)
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Wenn wir im Bericht Fakten finden, die für rechtliche Analyse schriftsätzlich verwertbar sind, so verdanken wir das ja ihrer engagierten Arbeit, einen besonders guten Überblick zu liefern. So ist "öffentlich-rechtlich" einmal ernst genommen. - Sie ist seit sehr vielen Jahren dafür zuständig, nun in fast Vollzeit (ansonsten mitwirkend bei Lizenzverträgen usw.).
Andere Beauftragte der anderen Sender liefern nur die Kernpunkte, soweit ich es überblicke - wohl meist nur die Hälfte des Seitenumfanges.

B. Und sie eröffnet damit selber die Diskussionserlaubnis,
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sie tut es bewusst und sie hört zu - telefonische Direktwahl, wo sonst gibt es das bei unseren "Freundlichen" ARD etc.- und entscheidet - auch Änderungen, soweit nötig. Das soll hier nicht näher ausgeführt werden. Nur zum Beispiel, die Frage der Löschungstechnik der Aktenhistorie eines Bürgers, das war im letzten Bericht wohl unzulänglich, ist jetzt detailliert behandelt - und beantwortet die mehrseitigen entsprechenden Ausführungen von hier in der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin.

C. Ebenso die sorgfältige Analyse der Zugriffsrechte, Schreib- und Leserechte,
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und der Log-Aufzeichnungen über Zugriffe. Das war ganz wichtiges Thema und erfuhr Änderungen durch das Beratschlagen der Datenschutzbeauftragten, wie aus dem Bericht ersichtlich.
So kann dem Bundesverfassungsgericht nun mit Beschwerde 20. Juli 2020 eine klarere Entscheidungsgrundlage geliefert werden, was die verbliebenen bundesweit überlappenden gegenseitigen Lese- und Schreibrechte anbetrifft.

D. Dahinter steht die zentrale Grundrechte-Frage,
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ob / inwieweit Verfolgungsbehörden einen gesetzlich nicht genehmigten Zugriff haben, beispielsweise über Kontrolllücken oder über Beschlagnahme-Beschlüsse. Alle Welt diskutiert "Vorratsdaten" - aber der bundesweit größte Daten-"Vorrat" ist für die Rundfunkabgabe - und kein Schw.... kümmert sich drum. ("Schw.." meint natürlich "Schwierigkeiten analysierender Richter").


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2020, 15:52 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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siehe auch:
Frau Antje legt ihren Bericht vor – Und: Neues vom Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34068.0.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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