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  • Termin VG Hamburg Klage gegen Hansestadt Hamburg 11:00 Uhr: 15. April 2021
  • Termin VG Hamburg Klage gegen Hansestadt Hamburg 09:30 Uhr: 18. Mai 2021

Autor Thema: Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?  (Gelesen 39369 mal)

h
  • Beiträge: 294
@seppl: Der (der LRA zu-)geneigte Verwaltungsrichter, der solche Verfahren möglichst schnell und geräuschlos vom Tisch bekommen will, wird sich da vermutlich wieder stumpf auf den Gesetzestext  §7(4) RBStV berufen, nach dem die Regelungen zur Verjährung dem BGB, also Zivilrecht folgen.
Aber ich sehe das im Grundsatz genauso wie Du. Nur wird man es vermutlich wieder durch alle Instanzen durchfechten müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2021, 15:19 von hankhug«

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@hankhug: Ich befinde mich mit der Klage nicht mehr auf dem "normalen" Klageweg. Es ist eine Vollstreckungsgegenklage, die - nach Anordnung des VG Hamburg -  gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geführt wird. Ich hoffe, dass da ein etwas anderer Mechanismus greift. Ich bin jedenfalls hoffnungsvoll.

@drboe: Zur Diskussion steht ja nicht eine längere oder kürzere Verjährungsfrist - es gelten, nach RBSTV sowie nach Deiner Erfahrung, 3 Jahre - sondern ob der NDR "von Amts wegen" die Frist einhalten muss oder ob das BGB Leistungsverweigerungsrecht gilt. Hast Du die Fristüberschreitung mit dem BGB begründet oder hat der NDR einen eigenen "Irrtum" in der Berechnung nach AO zugegeben? Wird da irgendwas im Schriftverkehr deutlich?

§7 (4) RBStV bezieht sich isoliert auf die Verjährungsfrist. Nicht auf die Abgabe an sich.
§2 (3) bezieht sich z.B. ja in der Gesamtschuldnerfrage auf §44 AO. Also von daher kann gar nicht bestimmt werden, was nun gilt. Nur, dass es eine klare hoheitliche Forderung ohne Willensentscheidung des Betroffenen ist, macht es zu einer Abgabe, bei der die Behörde schon aufpassen muss, dass die Forderung richtig ist. Klar - Einzelfehler gibt es auch bei Behörden, die bemängelt werden können - aber hier haben die Fehler System. Und sei es nur aus Unachtsamkeit. Profitieren tun auf jeden Fall rechtswidrig die dafür zuständigen LRAen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2021, 01:02 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

h
  • Beiträge: 294
Obwohl seitdem "von Amts wegen" eine Verfristung kontrolliert werden müsste, wird das alte Verfahren nun rechtswidrig weitergeführt. Da beim nicht rechtsfähigen Beitragsservice in Köln keine wirksame Kontrolle von aussen stattfindet, konnte das unbemerkt bleiben. Weder der Beitragsservice noch die LRAen haben Interesse, dieses lukrative rechtswidrige Nebengeschäft aufzugeben. Ich mutmaße auch noch, dass den Mitarbeitern des Beitragsservice das gar nicht bewusst ist.
Mindestens seit März 2020 ist der Sachverhalt -wenn auch noch nicht mit Bezug auf §232 AO- zumindest dem Hessischen Rundfunk bekannt, da in einer Klageschrift vorgetragen. Auf eine inhaltliche Stellungnahme wartet der Kläger mittlerweile fast 1 Jahr...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@seppl: m. E. muss der NDR selbst die Forderung fallen lassen, weil ihm auffallen müsste, dass Verjährung eingetreten ist und er ja beim Einzug des „Beitrags“ als Behörde agiert. Vermutlich wird man auf den Einwand, unberechtigte Forderungen zu stellen, antworten, dass das ein Fehler des Sachbearbeiters war. Bedauerlicher Einzelfall. Oder: „Softwarefehler, da kann man nix machen“.

Nach meiner Erinnerung habe ich seinerzeit einfach festgestellt, dass die Forderung für 2015 verjährt ist, da mir bis 2019 kein Festsetzungsbescheid vorlag. Der NDR hat das dann bestätigt. Der wesentliche Teil des Bescheids lautete: Nach den Verjährungsvorschriften sind die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 verjährt. Deshalb wird der Einrede der Verjährung stattgegeben und ihr Beitragskonto entsprechend korrigiert.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2021, 01:05 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Einrede der Verjährung Manfred Geiken
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/einrede-der-verjaehrung_idesk_PI42323_HI5434037.html
Zitat
Das Instrument der Einrede der Verjährung ist im öffentlichen – und damit auch im Sozialversicherungsrecht – grundsätzlich nicht anzuwenden, da die Verjährungsfristen hier von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Sie werden nicht erst auf Einrede des Beitragsschuldners wirksam.
@drboe: Ich schätze, der Bescheid mit der stattgegebenen "Einrede" kam von den Nichtrechtsfähigen aus Köln, oder?
Das wird bei meiner Verhandlung auf jeden Fall auch noch Thema werden, ob ich alles in den Bescheiden zu prüfen und zu beanstanden habe oder ob das nicht die Möchtegern-Behörde von vornherein tun muss.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dringende Bitte @alle, hier der Thementreue, zielgerichteten Diskussion und auch der Auffindbarkeit wegen das Thema "Verjährung" nicht weiter zu vertiefen, da dazu zudem schon andernorts in diesem Forum geeignete Threads mit wichtigen Erkenntnissen und Diskussionen bestehen - siehe Forum-Suche mit Begriffen wie "Verjährung" und Verwendung weiterer Such-Optionen.

Unter Bezugnahme auf den Ersthinweis von
#8 drboe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.msg206892.html#msg206892
sollten alle sich auf diesen Hinweis/ die Verjährung beziehenden Kommentare ab
#50 hankhug
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.msg211423.html#msg211423
in eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff ausgegliedert werden.

Hier bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?
und sich somit ausschließlich auf die undefinierte Gesamtschuldnerlage und nicht auf - wenn auch glücklicherweise - in diesem Zusammenhang aufgedeckte Ungereimtheiten bzgl. der Vollstreckung bereits lang verjährter Forderungen konzentrieren sollte.

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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G
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@hankhug: Ich befinde mich mit der Klage nicht mehr auf dem "normalen" Klageweg. Es ist eine Vollstreckungsgegenklage, die - nach Anordnung des VG Hamburg -  gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geführt wird. Ich hoffe, dass da ein etwas anderer Mechanismus greift.
Mit der Vollstreckungsabwehrklage können in der Tat nur Sachverhalte geltend gemacht werden, die nicht bereits mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid geltend gemacht werden konnten.

Folgende Punkte, können also nur mittels Anfechtungsklage gegen den Festsetzungsbescheid geprüft werden:
- grundsätzliche Berechtigung, Rundfunkbeiträge für die Wohnung zu erheben
- Höhe des Rundfunkbeitrages
- Verjährung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides
- Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen und sonstigen Kosten  (Rücklastschriftgebühren etc.)
- Rückständigkeit des Rundfunkbeitrages: einerseits die Fälligkeit, andererseits erfolgte Zahlungen bis zur Zustellung  des Widerspruchsbescheides,  auch von Mitbewohnern, die ggf. eine eigene Beitragsnummer haben
- die Frage, ob bis zur Zustellung des Widerspruchsbescheides eine Befreiung von der Beitragspflicht erfolgt ist

Mit der Vollstreckungsabwehrklage kann dann geprüft werden,
- ob überhaupt Festsetzungsbescheide wirksam bekanntgegeben wurden
- ob diese unanfechtbar geworden sind bzw. ob einem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt
- ob die Festsetzungsbescheide nachträglich geändert wurden, dieses aber nicht berücksichtigt wurde (das ist ja hier der Fall)
- ob Mahngebühren erhoben werden dürfen,
- ob nach Zustellung des Widerspruchbescheides Zahlungen erfolgt sind (ggf. auch von anderen Mitbewohnern mit eigener Beitragsnummer, das soll ja nach der Threadüberschrift erfolgen)
- ob nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Verjährung eingetreten ist (da könnte dann eine 30 jährige Frist gelten)
- ob nachträglich noch eine Befreiung erfolgt ist

Gegenüber der vollstreckenden Stelle kann man dann z.B. geltend machen, dass die Vollstreckungskosten zu hoch sind, dass einzelne Vollstreckungshandlungen rechtswidrig sind etc.



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Ich schätze, der Bescheid mit der stattgegebenen "Einrede" kam von den Nichtrechtsfähigen aus Köln, oder?
War das nicht schon mal thematisiert? Steht "c/o" im Adressfeld, kommt das Schreiben aus Köln und nicht aus dem Ort, wo die LRA ihren Sitz/Hauptsitz hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich schätze, der Bescheid mit der stattgegebenen "Einrede" kam von den Nichtrechtsfähigen aus Köln, oder?
Das wird bei meiner Verhandlung auf jeden Fall auch noch Thema werden, ob ich alles in den Bescheiden zu prüfen und zu beanstanden habe oder ob das nicht die Möchtegern-Behörde von vornherein tun muss.
Nein! Der Widerspruch gegen die zu hohe Forderung ging natürlich an den NDR in Hamburg. Dem wurde ausweislich der Adresse des Senders (Blockstempel, Sendeadr. im Sichtfenster) mit Schreiben des NDR aus 18005 Rostock, Richard-Wagner-Straße stattgegeben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe: Ah, ja, ok - danke für die Aufklärung. Von den Rostockern habe ich ja auch schon Einiges bekommen.


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  • Moderator
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Die Fortführung der Schreiben des VG Hamburg.
gepostet hier in
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.msg211418.html#msg211418

Anschreiben VG Hamburg 09.03.2021
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg Kammer 19 Die Geschäftsstelle
Herrn xxx
Hamburg

Aktenzeichen 19 K 5258/20
Zimmer 3.44
Durchwahl 42843- xxx
Datum 09.03.2021

In der Verwaltungsrechtssache
xxx / Freie und Hansestadt Hamburg

Sehr geehrter Herr xxx

gemäß richterlicher Verfügung erhalten Sie den Schriftsatz der Finanzbehörde vom 8.3.2021 nebst Anlage, mit der Bitte um Äußerung bis zum 24.3.2021, ob das Verfahren vor dem Hintergrund des Schriftsatzes vom 8.3.2021 für erledigt erklärt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Justizfachangestellter
Zitat
Justiziariat der Finanzbehörde an das VG Hamburg - Info über die "Reduzierung" durch den NDR
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Az. 14-612-4/2376 (2)

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

19 K 5258/20

PER ERV

Interner Service und Steuerung
Abteilung Recht - Abteilungsleitung
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Telefon +49 40 42823-0
Telefax +49 40 42731-xxx
Ansprechpartnerin: RDin xxx
E-Mail xxx@fb.hamburg.de
Az. 14-612-4/2376 (2)
08. März 2021

In der Verwaltungsrechtssache
xxx / Freie und Hansestadt Hamburg, Az. 19 K 5258/20,

teilt die Beklagte mit, dass der Beigeladene mit Schreiben vom 08.02.2021 sein Vollstreckungsersuchen in Höhe von 3,39 Euro auf 898,96 Euro gemindert hat. Mit Schreiben vom 26.02.2021 hat die Beklagte dementsprechend auch die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 16.09.2020 gegenüber der Drittschuldnerin auf den neuen Gesamtbetrag von nunmehr 950,72 Euro reduziert, vgl.
Anlagenkonvolut B1.
Bereits jetzt schließt sich die Beklagte der zu erwartenden Erledigungserklärung des Klägers in Höhe des geminderten Betrages von 3,39 Euro an.
Zitat
NDR an Finanzbehörde über die "Reduzierung"
BEITRAGSSERVICE NDR
00046362
NDR 20140 Hamburg

Finanzbehörde Hamburg Forderungsmanagement K44
Bahrenfelder Str. 254-260
22765 Hamburg

Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Beitragsservice
Frau xxx
Telefon 040 4156-xxx
Telefax 040 4156-3233
Postanschrift
NDR Beitragsservice
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Web rundfunkbeitrag.de
Datum 08.02.2021
Beitragsnummer xxx xxx xxx

Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren
Unser Ersuchen vom 02.03.2020 über 902,35 EUR xxx, Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Vollstreckungsersuchen vom 02.03.2020 reduziert sich um 3,39 EUR auf 898,96 EUR.

Nach Rücksprache mit unserem Justitiariat wegen des aktuellen Klageverfahrens bitten wir um Fortsetzung der Vollstreckungsmaßnahmen und bestätigen ausdrücklich die Vollstreckbarkeit unserer Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat
Kasse.Hamburg an den Drittschuldner (1) (HASPA-meinKonto)
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde - Kasse.Hamburg

BZ.: 90001200029896

Hamburger Sparkasse AG
c/o S-Servicepartner Norddeutschland GmbH
SP-ND MS-31
Sonninstraße 24-28
20097 Hamburg

Forderungsmanagement K335
Bahrenfelder Str. 254-260
D - 22765 Hamburg
Telefon 040 - 428 23 - xxx
Telefax 040 - 4 279 23 110

Ansprechpartner xxx
Zimmer
E-Mail K41@kasse.hamburg.de

AZ.: 90001200029896
26.02.2021

Buchungszeichen: 90001200029896 bitte bei allen Überweisungen unbedingt angeben. Für Zuschriften bitte 90001200029896 - K33115 verwenden.
Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 16.09.2020
Ihr Aktenzeichen: 149102

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage übersenden wir Ihnen die Veränderungsmitteilung zu o.g. Pfändungs- und Einziehungsverfügung und möchten, wie mit unserem Schreiben vom 30.09.2020 mitgeteilt, darauf hinweisen, dass die Kasse.Hamburg ihre Rechte aus der nachstehend näher bezeichneten Pfändungs- und Einziehungsverfügung weiterhin vorläufig für ruhend erklärt. Wir werden von uns aus auf die Angelegenheit zurückkommen.

Sollten Sie keine Ruhendstellung akzeptieren, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Kasse.Hamburg

Das Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt, deshalb sind Unterschriften und Namenswiedergabe entbehr-
lich (§ 37 Absatz 5 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz)
Zitat
Kasse.Hamburg an den Drittschuldner (2) (HASPA-meinKonto)
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde - Kasse.Hamburg

BZ.: 90001200029896

Hamburger Sparkasse AG
c/o S-Servicepartner Norddeutschland GmbH
SP-ND MS-31
Sonninstraße 24-28
20097 Hamburg

Forderungsmanagement K335
Bahrenfelder Str, 254-260
D - 22765 Hamburg
Telefon 040 - 428 23 - xxx
Telefax 040 - 4 279 23 110

Ansprechpartner xxx
Zimmer
E-Mail K41@kasse.hamburg.de
AZ.: 90001200029896
26.02.2021

Buchungszeichen: 90001200029896 bitte bei allen Überweisungen unbedingt angeben. Für Zuschriften bitte 90001200029896 - K33115 verwenden.
Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 16.09.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kasse.Hamburg teilt mit, dass die nachstehend näher bezeichnete Pfändungs- und Einziehungsverfügung reduziert wird.
Neuer Betrag: 950,72 EUR
Nach Zahlung dieses neuen Betrages ist die Pfändung erledigt.
Ursprünglicher Betrag: 954,11 EUR
Name: xxx  geb. am: xx.xx.xxxx Hamburg

Mit freundlichen Grüßen
Kasse. Hamburg

Das Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt, deshalb sind Unterschriften und Namenswiedergabe entbehr-
lich (§ 37 Absatz 5 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz)
Zitat
Anlage Forderungsaufstellung 2.02.2021
Forderungsaufstellung zum Schuldner:
Datum: 26.02.21

Buchungszeichen
Bezeichnung der Forderung Betrag
90001200029896 (Debitor: 30397277)
Gläubiger: Norddeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6 , 50829 Köln
Tel.: 01806 / 999 555 10
(xxx xxx xxx /02.03.20 ) Ersuchen vom: 02.03.20

Forderungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg: Rückständige Rundfunkbeiträge, keine Befreiung, privater Bereich von 01.13 bis 12.16, 4 Folgebescheide vom 02.01.19, 02.01.17, 04.04.14, 02.08.13. Erster Bescheid vom: 05.07.13 gemahnt am 01.12.14
902,35 €
Minderung Gläubiger 08.02.2021 26.02.21
-3,39 €
Auslagen für Porto
0,95 €
Gebühr nach Vollstreckungskostenordnung
45,00 €
Auslagen für Porto
0,80 €
Auslagen für Porto
0,80 €
Auslagen für Porto
0,80 €
Auslagen für Postzustellungsurkunde
3,41 €
Gesamt:
950,72 €
 
Zusammenfassung der Beträge
Saldo Hauptforderungen:
(ggf. inkl. Nebenforderungen des Gläubigers, wenn nicht separat ausgewiesen)
898,96 EUR
Saldo Nebenforderungen:
51,76 EUR
Saldo Zinsen und Säumniszuschläge:
0,00 EUR
Gesamt:
(inkl. Zahlungen in Höhe von 0,00 EUR)
950,72 EUR
Zitat
Transferprotokoll vom 09.03.2021
9.3.2021 transfervermerk.html

Transfervermerk erstellt am: 08.03.2021, 13:56:27 (weitere Details und Anmerkungen können Sie dem separaten Prüfprotokoll entnehmen)
Prüfergebnis der OSCI-Nachricht: DataportMsgPrefix16152077395211287677743150827853
Informationen zum Übermittlungsweg: Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Behördenpostfach,
Eingang auf dem Server: 08.03.2021, 13:49:00
(Ende des Empfangsvorgangs) (lokale Serverzeit)
Inhaltsdaten: nachricht.xmi, nachricht.xsl, visitenkarte.xml, visitenkarte.xsl, herstellerinformation,.xml
Anhänge: 2021-03-08 Teilerledigung 19 K 5258-20.pdf, Anlagenkonvolut B1.pdf

Visitenkarte des Absenders
Nutzer-ID DE.Justiz.6ceeaBß2a-27fB-4feb-8940-abc633f37b30.05bc
Anrede Juristische Person
Akademischer Grad
Name/Firma Finanzbehörde (Abteilung Recht)
Vorname
Organisation Oberste Landesbehörde HH
Organisationszusatz
Straße Gänsemarkt
Hausnummer 36
Postleitzahl 20354
Ort Hamburg
Bundesland Hamburg
Land DE

AZ: 19 K 5258/20

GMM-Nachricht
Nachrichtentyp Allgemeine Nachricht
Betreff 19 K 5258/20
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Beachtung des Anhangs,
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde, Amt Interner Service und Steuerung
Abteilungsleiterin Recht (FB 14)
Postanschrift: Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Büroanschrift: Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Telefon 040-42823 - xxx

E-Mail: xxx@fb,hamburg.de

Allgemeine Datenschutzhinweise der Finanzbehörde finden Sie im Internet unter
https: //www.hamburg.de/fb/datenschutzerklaerung-fb/.
Sofern Sie keinen Internetzugang haben oder aus sonstigen Gründen eine Übersendung in
Papierform wünschen, teilen Sie uns dies bitte möglichst umgehend mit.

AZ: 19 K 5258/20

file:///S:/Kammer19/19_K_5258_20/DataportMsgPrefix16152077395211287677743150827853transfervermerk.htmi


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G
  • Beiträge: 1.548
Eine Zwangsvollstreckung ist doch kein Kindergeburtstag. Ist das möglich, willkürlich den zu vollstreckenden Betrag zu ändern? Oder ist nicht die Zwangsvollstreckung sofort einzustellen und der Staatsfunk kann es dann irgendwann erneut mit dem richtigen Betrag versuchen? Mit neuen Kosten.


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  • Beiträge: 3.247
Zumindest die Kasse.Hamburg scheint sich da nicht so ganz sicher zu sein. Warum sollte sie sonst beim Drittschuldner (Bank) anfragen (!) Ob das mit der Ruhendstellung "ok ist":
Zitat
Sollten Sie keine Ruhendstellung akzeptieren, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
Die Bank hat mir mitgeteilt, dass ihr eine Ruhendstellung schnurz ist. Auch mir gegenüber. Sie ziehen das Geld trotzdem gnadenlos ab und überweisen es dem NDR. Nur: jetzt hat sich die Forderung geändert. Es liegt ihr die alte, aber zumindest formell richtige Pfändungs- und Einziehungsverfügung vor und jetzt irgend ein "ist das ok so für sie?"- Schreiben mit einer anderen Summe von der Kasse.Hamburg. Ich denke, die Banken wollen die Aufforderung 'vollstrecken' oder 'nicht vollstrecken' und nicht  'ein bischen vollstrecken'.
Ja - Kindergeburtstag. Nur ich soll da nicht mitspielen...


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G
  • Beiträge: 1.548
Die Bank hat mir mitgeteilt, dass ihr eine Ruhendstellung schnurz ist. Auch mir gegenüber. Sie ziehen das Geld trotzdem gnadenlos ab und überweisen es dem NDR.
Ja, das hat die Targobank auch gemacht. RA Bölck hat dann dafür gesorgt, dass die Bank dem Staatsfunkopfer den Betrag erstatten musste. Hier irgendwo im Forum.


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Ja, die Geschichte kenne ich auch.
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516
Dafür muss die Bank aber in Kenntnis gesetzt worden sein, um in die Pflicht genommen zu werden. Und das Ganze hat auch noch in Niedersachsen stattgefunden.
Die Banken sind da hart, aber sie haben mit dem umfassenden Betrug des Rundfunkbeitrags nichts zu tun. Das ist deren allgemeines Verhalten bei Pfändungen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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