@ ope23: Nein, ich habe keine richterliche Verfügung erhalten. Sieht so aus, als wenn das Gericht mir, dem Unwissenden, "Formfehler" ohne weitere Erklärung korrigiert.
Ich muss aber sagen, dass ich es stimmiger finde, gegen eine "echte" Behörde bzw. die Stadt zu klagen. Die verteidigt sich ja nicht engstirnig im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Als Beigeladenen finde ich den NDR hier ok.
Da beide Klagen gleichzeitig eingereicht wurden und die selben Anlagen enthielten, habe ich schon die Vermutung gehabt, dass beim Überfliegen der Schriftstücke gedacht wurde, eine Einzelklage wäre in doppelter Ausführung eingereicht worden. (Klageschriften wurden an der Poststelle abgegeben)
Ziel dieses Klageweges ist es nicht, die paar Groschen zuvielberechnete Gebühren zu sparen, sondern Anhaltspunkte zu liefern, dass die Buchhaltungssoftware des Beitragsservice nicht geeignet ist, vollautomatische Vollstreckungsersuchen zu verschicken. Offenbar wird die ehemals beitragsserviceinterne Schnittstelle zum Druck der Vollstreckungsersuchen nun per Datenstream direkt an die Vollstreckungsstellen geleitet. Inkl. aller Verarbeitungsfehler und ohne Kontrollmöglichkeit (Programme laufen nun mal im Hintergrund).
Es stellt sich die Frage, nach welchen Standards die Software zertifiziert ist. Irgendwas Ernstzunehmendes kann es ja bei solchen Schnittstellenfehlern (keine oder fehlerhafte Zuordnung von mindestens einem Datenfeld zur Berechnung der Schuldsumme) nicht sein.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)