Da ich hier gegen die Stadt Hamburg klage, sind die ermittelten Summen der angeblichen Beitragsschuld hier nicht mehr zu diskutieren. Mein Augenmerk liegt auf der fehlerhaften Übertragung der vollautomatischen Vollstreckungsersuchen zwischen Beitragsservice Köln und der Kasse.Hamburg.
Es verschwinden Summen, die im Datenstream noch vorhanden sind aus den Berechnungen der Kasse.Hamburg, was Folge mindestens eines Schnittstellenfehlers ist.
Desweiteren ist die vom Beitragsservice benutzte Software nicht geeignet, vollautomatische Vollstreckungsersuchen zu erstellen. z.B. ist nicht feststellbar, ob evtl. ein anderer Gesamtschuldner bereits gezahlt hat. Auch die Fristüberschreitung bei über drei Jahren zurückliegenden Beitragsforderungen werden nicht bemerkt. Es wurden früher schon bei mir mehrfach fehlerhafte Vollstreckungsversuche unternommen, weil der Beitragsservice die Aussetzung der Vollziehung wegen laufender Klage missachtet hatte.
Die fehlerhafte Erstellung von Vollstreckungsdokumenten durch Fehlübermittlung von Daten aus dem nicht behördlich kontrollierten und nicht geeigneten Datenbestand des zentralen Beitragsservice in Köln, die ohne menschliche (Nach)Kontrollmöglichkeit einer neutralen behördlichen Stelle abläuft, ist nicht rechtens.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)