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Autor Thema: ARD-Chef Buhrow zum Rundfunkbeitrag:„Kann und werde nichts Zusätzliches anbieten  (Gelesen 7456 mal)

Z
  • Beiträge: 1.526
Ich werde erst seit 2013 genötigt, seine üppigen Zusatzrenten zu bezahlen, diverse meiner Freunde seit 2013 das Dreifache des bisher gezahlten für die Veranstaltung Rundfunk und die Möglichkeit, an der Veranstaltung Rundfunk teilnehmen zu können, wenn entsprechende Geräte beschafft werden würden.
DIESER LÜGNER GEHT MIR AUF DIE NERVEN!
Wiederhole nur lange genug und oft genug das Gehirnwäschegeschwätz und irgendwann glauben es doch alle.


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S
  • Beiträge: 1.136
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ein weitere Aussage von Herrn Buhrow aus der Printausgabe der Mitteldeutschen Zeitung sollte nicht unerwähnt bleiben:
Zitat
Schließen Sie aus, dass die ARD im Fall einer abgelehnten Beitragserhöhung klagt?
Das kann ich nicht ausschließen, weil die Rundfunkfreiheit ein so hohes Gut ist. Ich möchte es aber vermeiden und konzentriere mich voll auf Überzeugungsarbeit.
In einem hat er recht: Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut.
Bei der Interpretation zeigen er und der öffentlich-rechtliche Rundfunk allerdings Tendenzen von Größenwahn.
Im verfassungsrechtlichem Sinn bedeutet Rundfunkfreiheit, dass die freie Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden, und dass eine Zensur nicht stattfindet.
Es bedeutet aber bestimmt nicht Narrenfreiheit und Maßlosigkeit.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.302
Die ARD klagt sicherlich nicht, denn sie ist weder partei-, prozess-, noch rechtsfähig.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 448
In einem hat er recht: Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut.
Bei der Interpretation zeigen er und der öffentlich-rechtliche Rundfunk allerdings Tendenzen von Größenwahn.
Im verfassungsrechtlichem Sinn bedeutet Rundfunkfreiheit, dass die freie Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden, und dass eine Zensur nicht stattfindet.
Es bedeutet aber bestimmt nicht Narrenfreiheit und Maßlosigkeit.

Ich meine, Narrenfreiheit und, eventuell, Maßlosigkeit steht jedem zu.

Rundfunkfreiheit wird hier als das Recht verstanden, von Dritten finanziert zu werden. Warum können wir im Namen der Informationsfreiheit nicht verlangen, dass Dritte uns die Zeitung zahlen? Das hat nichts mit Freiheit zu tun!

Ursprunglich war klar, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit bedeutete.
Als das sogenannte Duale System erschien, und jeder, der eine Lizenz bekam, senden dürfte, dann lautete, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk etwas wie ein Gegengewicht für die Privaten sein sollte. Ich glaube, niemand mehr versteht die widersprüchliche Rabulistik des BVerfG in Sachen Rundfunk.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2020, 21:47 von DumbTV«

  • Beiträge: 72
Die ARD klagt sicherlich nicht, denn sie ist weder partei-, prozess-, noch rechtsfähig.

Und als WDR-Intendant auch nicht. ÖR-Rundfunk ist Ländersache! Also, aus welchem Blickwinkel kann Buhrow es nicht ausschließen zu klagen? Bliebe noch der Mitteldeutsche Rundfunk? Und diese könnten nur für sich sprechen und nicht Geld erbetteln für die ARD?

Die Rundfunktechnik ist heute soweit digitalisiert und fortschrittlich, dass es keinen Verbund ( https://de.wikipedia.org/wiki/ARD ) benötigt (Interessant wie wikipedia die ARD darstellt). Heute kann jeder alle Rundfunkanstalten in Deutschland empfangen. Die Willigen können jeden Mist der angebotenen Kanäle ansehen und hören. Gerade in der C-Krise zeigt sich doch die Gleichschaltung und das war nicht im Sinne der Alliirten, Und der Verbund war damals vielleicht in Ordnung, weil es nur ein paar Stunden zu Berichten am Tag gab. 


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

M
  • Beiträge: 29
Die klagen schon alle gemeinsam wie 2007

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -, Rn. 1-213,

http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html

Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt
Pressemitteilung Nr. 90/2007 vom 11. September 2007
Urteil vom 11. September 2007
1 BvR 2270/05
Zitat
Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich. [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2020, 18:03 von Bürger«

M
  • Beiträge: 448
Sie sollten wieder klagen.

Dieses Mal ist richtig ein Zwangsbeitrag, vielleicht kommt etwas raus.

Eine erneute Erinnerung an die Länder, dass sie endlich den Mut haben sollen, den Auftrag zu umgrenzen, schadet nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2020, 19:43 von Bürger«

  • Beiträge: 72
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -, Rn. 1-213,

http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html
Punkt 2 der insgesamt 3 Leitsätze ist interessant aus dem Urteil:
Zitat
2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

Ja, wer ist nun der Gesetzgeber? Die Regierung eines Landes? Der Landtag eines Landes? Beide können Gesetzentwürfe einbringen. Letztendlich stimmt der Landtag darüber ab. Was ist aber - wie hier beim Rundfunkstaatsvertrag gängig, wenn die Ministerpräsidenten den Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen und dann erst zur Lesung und Abstimmung im Landtag einbringen und zum Gesetz werden zu lassen - die Abgeordneten nicht zustimmen? Warum unterzeichnen die Regierungen eines Landes einen Rundfunkstaatsvertrag ab? Sie erhöhen doch damit den Druck auf das Parlament eines Landes? Mit größter Wahrscheinlichkeit wird ein RStV durchgewunken! In Sachsen-Anhalt könnte das diesmal kippen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2020, 01:43 von Bürger«
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

o
  • Beiträge: 1.573
Punkt 2 der insgesamt 3 Leitsätzen ist interessant aus dem Urteil:
Zitat
2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.
Ja, wer ist nun der Gesetzgeber? Die Regierung eines Landes? Der Landtag eines Landes?
Der Landtag eines Landes. Die Legislative.

Beide können Gesetzentwürfe einbringen.
Gesetzentwürfe werden normalerweise von den vorfindlichen Parteien eingebracht.

Letztendlich stimmt der Landtag darüber ab.
Genau. So gut wie immer mit relativer Mehrheit der gerade anwesenden Abgeordneten, sofern Beschlussfähigkeit überhaupt gegeben ist.

Was ist aber - wie hier beim Rundfunkstaatsvertrag gängig, wenn die Ministerpräsidenten den Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen und dann erst zur Lesung und Abstimmung im Landtag einbringen und zum Gesetz werden zu lassen - die Abgeordneten nicht zustimmen?
Dann kommt das Transformationsgesetz für den RStV nicht zustande und erlangt der RStV keine Gesetzeskraft (oder wie das ganz genau heißt). Haben wir im Forum schon durchgekaut.

Warum unterzeichnen die Regierungen eines Landes einen Rundfunkstaatsvertrag ab? Sie erhöhen doch damit den Druck auf das Parlament eines Landes?
Politisch: ja. Die AfD-Keule wird geschwungen.

Staatsverträge sind ein probates Mittel. Regelungen mit Gesetzeskraft ohne Lesung(en) und Aussprache im Landtag durchzupeitschen. Wurde kürzlich im Forum diskutiert und interessanterweise auch im bekannten einflussreichen Parteivortrag des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks Kommentar zum Rundfunkrecht thematisiert. 16 Exekutiven schließen sich bandenmäßig zusammen und erwirken als Schattenlegislative eine Norm von bundesrechtlicher Reichweite.

Mit größter Wahrscheinlichkeit wird ein RStV durchgewunken! In Sachsen-Anhalt könnte das diesmal kippen!
Mal sehen. Herr H...off wollte, wie dieser Tage zu vernehmen war, auch selbst kippen.

Ich kann nur sagen, dass die politische Atmosphäre in Sachen Rundfunkfinanzierung seit einigen Monaten immer aggressiver wird. Im Jahre 2016 oder 2017 wäre eine derartige offene Diskussion noch gar nicht denkbar gewesen; damals wurde gerne die N***-Keule geschwungen. (Ja, ich verkneife es mir, wieder an jene unsägliche grüne Medienpolitikerin R. (MdB) zu erinnern.)

Wir sind jetzt aber ein kleines bisschen off-topic.

Es geht ja um die doch etwas (w)irren Ansichten eines öffentlich-rechtlichen Influencers. Ein starkes Stück, dass er für sein eigenes Anliegen Fake-News verbreitet ("seit elf Jahren..."). Ich kann es nicht so richtig fassen, aber anscheinend gibt es das Phänomen bei sehr einflussreichen Menschen, dass ihnen irgendwelche vernebelnden Hormone in den Schädel kriechen und leichte Realitätsverzerrungen verursachen.


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