Von den 18 Fernseh- und 67 Radioprogrammen der ARD sei jedes einzelne durch Staatsverträge gesichert, betonte Buhrow. Wenn die Politik Einschnitte wolle, müsse sie selbst konkrete Vorschläge machen.
"Und warum scheut sich die Politik, das zu tun?
Weil unser Produkt gut ist. Die Leute lieben das, was wir machen, und zwar alles: die Nachrichten, die Kultur, auch die Unterhaltung." […]
[…] Buhrow sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“ auf die Frage, was der Ausfall von Olympia und der Fußball-EM einspare: „Nichts. Es wird eher teurer: Erstens werden beide Großveranstaltungen im nächsten Jahr nachgeholt. Zweitens hatten wir schon in diesem Jahr Kosten für die Vorbereitungen, und wir müssen jetzt etwa 200 Stunden Ersatzprogramm aus dem Boden stampfen.“
https://www.deutschlandfunk.de/corona-krise-ard-erwartet-mehrkosten-durch-ausfallende.2849.de.html?drn:news_id=1145278
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Weil unser Produkt gut ist. Die Leute lieben das, was wir machen, und zwar alles: die Nachrichten, die Kultur, auch die Unterhaltung."Tja, es gibt da nur ein kleines Problem, Herr Buhrow: Ich bin nicht "die Leute", ich bin Ich. Und mich interessiert nicht einmal, was ihr den lieben langen Tag so alles treibt. Pech gehabt. Also halten Sie sich einfach an "ihre Leute", wenn es um Bezahlung geht.
Weil unser Produkt gut ist. Die Leute lieben das, was wir machen, und zwar alles: die Nachrichten, die Kultur, auch die Unterhaltung."Wenn das so ist, dann kann man das Programm ja prima privatisieren.
Halle (ots)
Die ARD wird der Landespolitik in Sachsen-Anhalt im Streit um die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht entgegenkommen. Das sagte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Freitagsausgabe). "Ich kann und werde nichts Zusätzliches anbieten. Wir dürfen Landtage nicht für bestimmte Zusicherungen gewogen machen."
Zum 1. Januar soll der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat das keine Mehrheit, weil die drei größten Parteien CDU, AfD und Linke dagegen sind. Zusätzliche Sparbeschlüsse, um den Anstieg des Beitrags geringer ausfallen zu lassen, lehnte Buhrow ab. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten gerade in der Corona-Krise eine wichtige Funktion. "All das kann man nur machen, wenn man ausreichend Ressourcen hat." Sollte der Landtag die Beitragserhöhung ablehnen, hält Buhrow auch eine Verfassungsbeschwerde für denkbar. "Das kann ich nicht ausschließen, weil die Rundfunkfreiheit ein so hohes Gut ist." Er wolle eine solche Konfrontation aber vermeiden und konzentriere sich jetzt "voll auf Überzeugungsarbeit".
Von den 18 Fernseh- und 67 Radioprogrammen der ARD sei jedes einzelne durch Staatsverträge gesichert, betonte Buhrow. Wenn die Politik Einschnitte wolle, müsse sie selbst konkrete Vorschläge machen. "Und warum scheut sich die Politik, das zu tun? Weil unser Produkt gut ist. Die Leute lieben das, was wir machen, und zwar alles: die Nachrichten, die Kultur, auch die Unterhaltung."
Buhrow ist Intendant des Westdeutschen Rundfunks und hat den rotierenden ARD-Vorsitz seit Jahresbeginn inne.
ARD-Chef Buhrow zum Rundfunkbeitrag:
„Kann und werde nichts Zusätzliches anbieten“
Quelle: Digitalfernsehen 26.06.2020Zitat...betonte Buhrow. Wenn die Politik Einschnitte wolle, müsse sie selbst konkrete Vorschläge machen.https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/politik/ard-chef-buhrow-zum-rundfunkbeitrag-kann-und-werde-nichts-zusaetzliches-anbieten-557712/ (https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/politik/ard-chef-buhrow-zum-rundfunkbeitrag-kann-und-werde-nichts-zusaetzliches-anbieten-557712/)
[…] Im Landtag von Sachsen-Anhalt gibt es eine breite Mehrheit gegen die Beitragserhöhung. Rechnen Sie damit, dass das Parlament am Ende dennoch zustimmt?
Ich habe Respekt vor dem Souverän und möchte keine Prognose abgeben. Es geht um die erste Anpassung in elf Jahren. Ich hoffe, dass alle sehen werden, dass diese im Interesse der Menschen in allen Bundesländern ist.
Wie wollen Sie die Abgeordneten bis zum Herbst überzeugen?
Wir werden werben, erläutern und darauf hinweisen, dass wir auf einem kraftvollen Reformweg sind. Zum Beispiel haben wir die Tagesthemen verlängert, um mehr Berichte aus den Regionen zu bringen.
[…]
CDU, AfD und Linke fordern Einsparungen.
Es hat schon viele Einsparungen gegeben, und es wird weitere Einsparungen geben. Das hat nicht mit irgendwelchen Forderungen zu tun, sondern damit, dass das Geld knapper ist und weil es notwendig ist.
[…]
Schließen Sie aus, dass die ARD im Fall einer abgelehnten Beitragserhöhung klagt?
Das kann ich nicht ausschließen, weil die Rundfunkfreiheit ein so hohes Gut ist. Ich möchte es aber vermeiden und konzentriere mich voll auf Überzeugungsarbeit.
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Frage: Ist es überhaupt vorstellbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Landtag verklagt?
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Mit solchen Fragen beschäftige ich mich derzeit nicht.
Haseloff hat Sie öffentlich aufgerufen, Ihr Gehalt auf das des Bundespräsidenten abzusenken. Was dachten Sie, als Sie die Zeitung aufgeschlagen haben?
Ich bin so etwas gewöhnt. Unsere Gehälter sind transparent und deshalb schon immer ein Thema.
Das klingt sehr abgeklärt.
Ist aber so.
Verdienen Sie zu viel?
Sie finden vermutlich kaum einen Menschen, der das von sich sagt. Ich weiß, dass das viel Geld ist. Es ist aber auch eine hohe Verantwortung. Wir werden übrigens kontrolliert vom Landesrechnungshof, vom Verwaltungsrat, vom Rundfunkrat, von der KEF - die alle wissen, wie wir wirtschaften.
Sachsen-Anhalts Linke finden, ein Intendant sollte nicht mehr als ein Ministerpräsident verdienen. Was spricht gegen diese Forderung?
Alle Vorschläge sind legitim, das kann man alles in den Gremien des jeweiligen Landessenders vortragen, auch die angesprochene Partei ist ja dort vertreten. Die Gremien kennen das Gehaltsgefüge insgesamt und auch die Gehälter in anderen öffentlichen Institutionen, zum Beispiel in Sparkassen.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten produzieren 18 Fernsehprogramme und 67 Radioprogramme. Halten Sie jedes einzelne für unverzichtbar?
Sie werden als unverzichtbar angesehen.
Von wem denn?
Von der Gesellschaft. […]
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten produzieren 18 Fernsehprogramme und 67 Radioprogramme. Halten Sie jedes einzelne für unverzichtbar?
Sie werden als unverzichtbar angesehen.
Von wem denn?
Von der Gesellschaft. […]
[…] Im Landtag von Sachsen-Anhalt gibt es eine breite Mehrheit gegen die Beitragserhöhung. Rechnen Sie damit, dass das Parlament am Ende dennoch zustimmt?Zum 01.04.2015 erfolgte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages. Wenn Herr Buhrow wirklich der Ansicht ist, dass seitdem bereits elf Jahre vergangen sind, dann kann wirklich etwas nicht mehr stimmen.
Ich habe Respekt vor dem Souverän und möchte keine Prognose abgeben. Es geht um die erste Anpassung in elf Jahren. Ich hoffe, dass alle sehen werden, dass diese im Interesse der Menschen in allen Bundesländern ist.
Schließen Sie aus, dass die ARD im Fall einer abgelehnten Beitragserhöhung klagt?In einem hat er recht: Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut.
Das kann ich nicht ausschließen, weil die Rundfunkfreiheit ein so hohes Gut ist. Ich möchte es aber vermeiden und konzentriere mich voll auf Überzeugungsarbeit.
In einem hat er recht: Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut.
Bei der Interpretation zeigen er und der öffentlich-rechtliche Rundfunk allerdings Tendenzen von Größenwahn.
Im verfassungsrechtlichem Sinn bedeutet Rundfunkfreiheit, dass die freie Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden, und dass eine Zensur nicht stattfindet.
Es bedeutet aber bestimmt nicht Narrenfreiheit und Maßlosigkeit.
Die ARD klagt sicherlich nicht, denn sie ist weder partei-, prozess-, noch rechtsfähig.
Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich. [...]
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007Punkt 2 der insgesamt 3 Leitsätze ist interessant aus dem Urteil:
- 1 BvR 2270/05 -, Rn. 1-213,
http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html
2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.
Punkt 2 der insgesamt 3 Leitsätzen ist interessant aus dem Urteil:Der Landtag eines Landes. Die Legislative.Zitat2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.Ja, wer ist nun der Gesetzgeber? Die Regierung eines Landes? Der Landtag eines Landes?
Beide können Gesetzentwürfe einbringen.Gesetzentwürfe werden normalerweise von den vorfindlichen Parteien eingebracht.
Letztendlich stimmt der Landtag darüber ab.Genau. So gut wie immer mit relativer Mehrheit der gerade anwesenden Abgeordneten, sofern Beschlussfähigkeit überhaupt gegeben ist.
Was ist aber - wie hier beim Rundfunkstaatsvertrag gängig, wenn die Ministerpräsidenten den Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen und dann erst zur Lesung und Abstimmung im Landtag einbringen und zum Gesetz werden zu lassen - die Abgeordneten nicht zustimmen?Dann kommt das Transformationsgesetz für den RStV nicht zustande und erlangt der RStV keine Gesetzeskraft (oder wie das ganz genau heißt). Haben wir im Forum schon durchgekaut.
Warum unterzeichnen die Regierungen eines Landes einen Rundfunkstaatsvertrag ab? Sie erhöhen doch damit den Druck auf das Parlament eines Landes?Politisch: ja. Die AfD-Keule wird geschwungen.
Mit größter Wahrscheinlichkeit wird ein RStV durchgewunken! In Sachsen-Anhalt könnte das diesmal kippen!Mal sehen. Herr H...off wollte, wie dieser Tage zu vernehmen war, auch selbst kippen.