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Autor Thema: Bremisches Gesetzblatt  (Gelesen 6374 mal)

  • Beiträge: 691
Bremisches Gesetzblatt
Autor: 10. Juni 2020, 12:08
Liebe Leser des Forums,

hier könnt Ihr in Zukunft Links finden und auch selbst einfügen, die auf wichtige Veröffentlichung im Bremer Gesetzblatt zu finden sind.


Viele Grüße

Mork vom Ork


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23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
#1: 10. Juni 2020, 13:09
Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 3. März 2020
Verkündet am 13. März 2020     Gesetzblatt 2020 Nr. 11


https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_03_13_GBl_Nr_0011_signed.pdf

wichtige Änderungen:

§ 4 a             Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen

§ 10 a           Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden

§ 11 Abs. 5  regelmäßiger kompletter Meldedatenabgleich alle vier Jahre ab 2022 durch die Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalt

§ 11 Abs. 8  kein Datenauskunftsanspruch bei persönlichen Daten, die aufgrund von gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder
                      Datensicherungsgründen vorgehalten werden müssen (für ruhende Teilnehmerkonten besteht kein Auskunftsanspruch)


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Re: Bremisches Gesetzblatt
#2: 16. Juni 2020, 07:11
Zitat
§ 11 Abs. 8  kein Datenauskunftsanspruch bei persönlichen Daten, die aufgrund von gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder
                      Datensicherungsgründen
vorgehalten werden müssen (für ruhende Teilnehmerkonten besteht kein Auskunftsanspruch)

Wird damit die komplette DSGVO ausgehebelt?

-> Wir haben ein Backup gezogen, Datensicherungsgründen, daher müssen wir keine Auskünfte geben ...

Gemeint ist natürlich, dass sie nicht alle Backuptaps durchforsten müssen ob da noch alte Daten drauf sind.
Formuliert ist das aber ganz anders, siehe oben!!!!


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