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Bremisches Gesetzblatt

Begonnen von Mork vom Ork, 10. Juni 2020, 12:08

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Mork vom Ork

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Mork vom Ork

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Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 3. März 2020
Verkündet am 13. März 2020     Gesetzblatt 2020 Nr. 11


https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_03_13_GBl_Nr_0011_signed.pdf

wichtige Änderungen:

§ 4 a             Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen

§ 10 a           Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden

§ 11 Abs. 5  regelmäßiger kompletter Meldedatenabgleich alle vier Jahre ab 2022 durch die Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalt

§ 11 Abs. 8  kein Datenauskunftsanspruch bei persönlichen Daten, die aufgrund von gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder
                      Datensicherungsgründen vorgehalten werden müssen (für ruhende Teilnehmerkonten besteht kein Auskunftsanspruch)

noGez99

Zitat§ 11 Abs. 8  kein Datenauskunftsanspruch bei persönlichen Daten, die aufgrund von gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder
                      Datensicherungsgründen
vorgehalten werden müssen (für ruhende Teilnehmerkonten besteht kein Auskunftsanspruch)

Wird damit die komplette DSGVO ausgehebelt?

-> Wir haben ein Backup gezogen, Datensicherungsgründen, daher müssen wir keine Auskünfte geben ...

Gemeint ist natürlich, dass sie nicht alle Backuptaps durchforsten müssen ob da noch alte Daten drauf sind.
Formuliert ist das aber ganz anders, siehe oben!!!!
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)