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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bremen => Thema gestartet von: Mork vom Ork am 10. Juni 2020, 12:08
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Liebe Leser des Forums,
hier könnt Ihr in Zukunft Links finden und auch selbst einfügen, die auf wichtige Veröffentlichung im Bremer Gesetzblatt zu finden sind.
Viele Grüße
Mork vom Ork
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Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 3. März 2020
Verkündet am 13. März 2020 Gesetzblatt 2020 Nr. 11
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_03_13_GBl_Nr_0011_signed.pdf (https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_03_13_GBl_Nr_0011_signed.pdf)
wichtige Änderungen:
§ 4 a Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen
§ 10 a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
§ 11 Abs. 5 regelmäßiger kompletter Meldedatenabgleich alle vier Jahre ab 2022 durch die Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalt
§ 11 Abs. 8 kein Datenauskunftsanspruch bei persönlichen Daten, die aufgrund von gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder
Datensicherungsgründen vorgehalten werden müssen (für ruhende Teilnehmerkonten besteht kein Auskunftsanspruch)
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§ 11 Abs. 8 kein Datenauskunftsanspruch bei persönlichen Daten, die aufgrund von gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder
Datensicherungsgründen vorgehalten werden müssen (für ruhende Teilnehmerkonten besteht kein Auskunftsanspruch)
Wird damit die komplette DSGVO ausgehebelt?
-> Wir haben ein Backup gezogen, Datensicherungsgründen, daher müssen wir keine Auskünfte geben ...
Gemeint ist natürlich, dass sie nicht alle Backuptaps durchforsten müssen ob da noch alte Daten drauf sind.
Formuliert ist das aber ganz anders, siehe oben!!!!