1. Eine neue Streitfront wird gestartet: Bürger untersagen mit Mustertexten eine unzulässige Datennutzung und bitten um Löschungsnachweis.
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Wir haben eine Flut von Datenrechtsverletzungen. Zutreffend von @drone in:
BGH I ZR 7/16 - aktive Cookie-Einwilligung nötig -> ÖRR-Datenschutzrelevanz?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33755.msg205592.html#msg205592Cookies sind ziemlich unwichtig geworden, viel Lärm um wenig, das ist das einzige, was Bürger und Richter an Unzulässigem mitbekommen und ohne IT-Wissen nachvollziehen können.
2. Dieser Thread soll in (bitte:) straffer Analyse sämtliche anfechtbaren Daten-Vorgänge listen.
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Daraus werden dann diverse Musterschreiben gezimmert, pro Verletzung immer eines.
Es geht um die Fakten wie auch um die Rechtsgrundlagen. Bitte nicht ausweiten zu Meinungen und Smalltalk. Dies ist ein Thread als Grundlage für ganz straffe rechtlich fundierte Aktion.
3. Beispiel und schon in Arbeit: Nichtlöschung der Meldedatenabgleich-Daten führt zur Erfassung "wer mit wem"
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inklusive Wechsel-Historie seit 2014. Die rund 60 Millionen Meldedaten-Datensätze werden in Köln entgegen dem Willen des Gesetzgebers nicht gelöscht. Über diese "Bagatelle" wird demnächst ein verfassungsrichterlicher Entscheid ergehen.
Schon jetzt kann jederfrau, jedermann verlangen, dass die betreffenden Daten auf der lagernden Festplatte des Beitragsserivice in Köln einzeln zu löschen sind. Wir dürfen auf "Begeisterungsstürme" hoffen, wenn alle Nicht-Standesamtlichen (hetero, homo, bi und queer) erstmals erfahren, wie sie im weltweit einzigen "BBZ Bundesbeischlaf-Zentralregister" einer lebenslangen Beziehungen-Biographie unterworfen sind.
"Lebenslang" durch den gerade fast schon verabschiedeten 23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag - dann nämlich fortlaufende "staatlich registrierte Nachkontrolle" der Partnerwechsel alle 4 Jahre für alle Bundesbürger ab Alter 18. ("mit lieben Grüßen von George Orwell aus '1984'")
4. Und dann also KiKa, bei ihren Kleinen sind die Bürger ja zu Recht immer super-sensibel.
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Was da in den Datenschutz-"AGB" steht, ist ja eine feine Bedienungsanleitung für einen Mustertext, welche Daten bitte offenzulegen sind und welche bitte zu löschen sind.
Das AGB-Abnicken ist sowieso ein fundamentales Rechtsproblem. Aber bei Kindern ist das ja nun ganz besonders haarig. Da brauchen wir hier im Thread die exakten Links der Texte und 2...3 Zeilen, damit sich das durch die Musterbrief-Texter rasch finden lässt.
Und: Dürfen da die Kinder selber auf Abnicken klicken? Oder muss da immer eine Person mit Alter 18++ mitwirken? Und falls ja, wie wird deren Alter kontrolliert?
5. Und dann bei den mit der Rundfunkabgabe "eingekauften" "Influencern", da ist alles SUPER.
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Die waren vermutlich schon vorher überladen mit Marketing-Querverbindungen. Wer sich da für schicke Schuhe der Marke X interessierte, bekommt dann wochenlang auf vielen anderen(!) Websites Anzeigen für ähnliche Schuhe serviert?
Nachdem mit unserer Rundfunkabgabe für funk.net usw. der Influencermarkt "eingekauft" (leer gekauft) wurde, erbten die Staatssender "ARD, ZDF etc." natürlich diese Marketing-Infrastruktur. Gefundenes Futter für Musterbriefe der Datenlöschung.
6. Beispiel: Erreicht wurde bereits, dass ab 1. April 2020 (ab 1. aber ernsthaft!) Beitragsakten nicht mehr zu "Stasi"-Nachfolgern werden dürfen.
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Beitragsfremde Sachen - z.B. Beschwerden beim Rundfunkrat - dürfen da nicht mehr hinein.
Wird das wohl bundesweit beachtet... Sind ARD etc. dir und dir, ja, dir, bisher durch besonder Rechtstreue in positiver Erinnerung? Muss mehr dazu kommentiert werden?
Also auch hiergegen entsteht ein Mustertext.
7. Wir müssen ins Detail gehen:
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a) Nachweis der Datennutzung
b) Rechtsgrundlage des Verbots
c) Rechtsgrundlage und Form des Widerspruchs
Dies Schema ist nicht so ohne Weiteres sogleich zu schaffen. Wir sollten in diesem Thread Mosaiksteine zusammentragen, aus denen das dann von "Schriftsätzern" in Musterbriefe verwantelt wird.
Sobald pro Monat 10 000 berechtigte ganz unterschiedliche Schreiben bei den Intandantenbüros eingehen, ist das System in der Personalkapazität überfordert und muss die Rückkehr zum Recht durch Neuordnung von allem einleiten?
8. Mit das Wichtigste: Das Recht, für Meldedatenübermittlung die vorherige (!) Information des Bürgers einzufordern, nun also nachträglich.
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Dies System ist zwar recht gut rechtlich gegen Bürgereinwendungen abgesichert, aber doch nicht so ganz. Dies hat 2 Teile:
a) laufende Datenübermittlung bei Meldevorgängen
b) Zustimmung für den Meldedatenabgleich fehlte - 2014, 2018
Hierbei ist zu berücksichtigen: Die Daten für den Meldedatenabgleich 2018 wurden zwar noch kurz vor Inkrafttreten der DSGVO übermittelt, verarbeitet aber erst danach.
Welcher Zeitpunkt hat zu zählen? Wir stellen uns auf den Standpunkt: Zeitpunkt der Verarbeitung. ... müssen wir aber begründen... Rechtsgrundlagen für die Zeitpunkt-Frage?