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Autor Thema: eigene Info an Rundfunkanstalt+"Beitragsservice" über Rechtsmittel-Einlegung  (Gelesen 4199 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In Bezug u.a. auf
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
sowie u.a. auch auf
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0

hier ergänzender Hinweis:

Im Übrigen empfiehlt sich eine
gesonderte Mitteilung über die beabsichtigte bzw. auch die tatsächliche Rechtsmittel-Einlegung an die Landesrundfunkanstalt aber insbesondere auch an die Maschine in Köln (vulgo "Beitragsservice")
da letztere die automatisierten Maßnahmen veranlasst und nicht gesichert werden kann, dass die Landesrundfunkanstalt das Anliegen rechtzeitig oder überhaupt nach Köln übermittelt! Wichtig ist nach bisheriger vielfacher Erfahrung zur weitestgehenden Vermeidung zusätzlichen unnötigen Ungemachs, dass auf jeden Fall etwas in Köln ankommt und dort bearbeitet wird:

a) direkt nach Zugang eines Urteils (oder auch eines Widerspruchsbescheides)
> Ankündigungsmitteilung über die Absicht, die Entscheidung so nicht hinzunehmen, sondern Rechtsmittel einzulegen

sowie
b) direkt nach Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Urteil (also z.B. direkt nach hier im Thread thematisierter Antragstellung auf Beiordnung/ Zulassung der Berufung)
> Kenntnisgabe der Rechtsmittel-Einlegung/ Antragstellung unter Beifügung der Eingangsbestätigung/ des FAX-Sendebelegs - jeweils mit Deckblatt, aus welchem Name/ Adresse/ Verfahren/ Antrag hervorgehen

Eine solche Mitteilung/ Kurz-Info an die "Landesrundfunkanstalt" und den "Beitragsservice" sollte bestenfalls noch am gleichen Tage erfolgen und könnte in mehreren fiktiven Fällen ungefähr so oder so ähnlich gelautet haben:
Zitat
Absender/ Postadresse
...

"Beitragsnummer" " _ _ _  _ _ _  _ _ _ " **

An den/die Behördenleiter/in der „Verwaltungsbehörde“ der „zuständigen Landesrundfunkanstalt“
per FAX ____ / __________ ("Landesrundfunkanstalt")**
c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln            per FAX 01806 999 555 01*

EILT! Bitte sofort vorlegen!

hier:
- Information über Einlegung von Rechtsmitteln/ Klage
- aufschiebende Wirkung/ Antrag auf Aussetzung
- keine weitere Bescheidung/ Mahnung o.ä.
- Unterlassung der Vollstreckung


Sehr geehrte/r Behördenleiter/in der „Verwaltungsbehörde“ der „zuständigen Landesrundfunkanstalt“,

zum aktuellen Verfahren wurden/ werden Rechtmittel/ Klage eingelegt.
Eingangsbestätigung/ Faxprotokoll zur Kenntnis im Anhang/ folgt gesondert.

Das Verfahren bleibt somit weiter anhängig.

Dies hat von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6.5.2004, Az. 5 E 71/04 GE).

hilfsweise: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO
Die weitere Bescheidung, etwaige Mahnung u.ä. bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.

Die Vollstreckung wird unterlassen.
Etwaige Vollstreckungsversuche werde ich – ggf. mit anwaltlicher Unterstützung – mit allem Nachdruck zu Ihren Kosten abwehren. Für diesen Fall kündige ich bereits jetzt an, eine angemessene Entschädigung für materielle und immaterielle Nachteile sowie Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzforderungen zu prüfen und – ggf. mit anwaltlicher Unterstützung – auch durchzusetzen.

Die Unterlassung der weiteren Bescheidung, etwaigen Mahnung oder gar Vollstreckung bestätigen sie mir bitte umgehend schriftlich an meine o.g. Post-Adresse.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis, Ihre Berücksichtigung und Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen


[Ort, Datum]
[Vorname Nachname]
[Unterschrift]

*derzeit 20 ct/Anruf aus dt. Festnetz, 60 ct/Anruf aus dt. Mobilfunknetzen
Weitere/ aktuelle Nummern/ Entgelte siehe Internet bzw. eigene Unterlagen.
**Hinweis: Jeglicher Schriftverkehr kann und soll gern an die "zuständige Landesrundfunkanstalt" adressiert und gesendet werden, mindestens jedoch zusätzlich auch an die Maschine in Köln ("Beitragsservice"), da völlig ungesichert ist, ob und wann die Landesrundfunkanstalt etwaige Weiterleitungen oder Anordnungen an diese Maschine in Köln weitergibt.
Dümmstenfalls hat die Maschine dann schon wieder weitere Schritte veranlasst, welche Handlungsdruck beim Betroffenen erzeugen. Das will man nicht.
Am besten, man sendet das gleiche Schreiben sowohl an die "zuständige Landesrundfunkanstalt" als auch an den "Beitragsservice" unter jeweils geeigneten FAX-Nummern, die man zuletzt in den eigenen Unterlagen vorfindet. Mehrere (zuständige) Adressaten/ Nummern sollten die Chance der zeitnahen Bearbeitung erhöhen und das Risiko technischer Übertragungsfehler minimieren.

**Ohne Angabe der "Beitragsnummer" kann sich die Bearbeitung ggf. nachteilig verzögern!
Zur aufschiebenden Wirkung siehe bitte u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.html



Hintergrund ist, dass ARD-ZDF-GEZ oft genug weitere Maßnahmen veranlassen, davon ausgehend, dass Betroffene/r keine Rechtsmittel einlegt.
Die Information, dass Rechtsmittel eingelegt wurden, erhalten die "Landesrundfunkanstalt" bzw. der "Beitragsservice" oft genug allenfalls verzögert vom jeweiligen Gericht. In der Zwischenzeit, werden oft genug schon weitere Maßnahmen seitens der Maschine in Köln veranlasst, welche bei Kenntnis der Rechtsmitteleinlegung mglw. nicht veranlasst worden wären. Auch die Kölner Maschine und die jeweilige Landesrundfunkanstalt haben gewisse Kapazitätsgrenzen in der Abarbeitung und verschieben aus rein arbeitsökonomischen Gründen "umständliche" Fälle durchaus oder legen diese vorerst "auf Eis".

Sinn und Zweck ist also, möglichst dafür zu sorgen, dass insbesondere bei der Maschine in Köln bestenfalls ein "Hebel umgestellt" wird, welcher dann weitergehende - i.d.R. automatisiert veranlasste - Maßnahmen wie z.B. weitere Bescheide, Mahnung, Vollstreckung etc. bis auf weiteres "blockiert", bestenfalls bis mind. zum Ende des Verfahrens.

Es kann dafür zwar keine Garantie gegeben werden, aber die Erfolgsquote solcher konsequenten Mitteilungen ist bislang erfahrungsgemäß recht hoch. In einigen, bislang eher seltenen Fällen erhält man gar schwarz auf weiß eine Bestätigung ungefähr dieser Art:
Zitat
Da Sie gegenwärtig ein Verfahren führen, setzen wir - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den weiteren Vollzug bis zum Ende des Verfahrens aus.
Zitat
Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geben wir statt und setzen auch das Mahnverfahren solange aus.
Zitat
Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geben wir statt und setzen auch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis zum Abschluss des Klageverfahrens bzw. eines eventuellen Berufungsverfahrens aus.
Zitat
Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geben wir, bis zur Entscheidung über Ihr beim [...]gericht [Ort] unter dem Aktenzeichen ... anhängendes Verfahren, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht statt.
Zitat
Da Sie gegenwärtig ein Klageverfahren gegen [Landesrundfunkanstalt] beim [...]gericht [Ort] (Az. ...) führen, geben wir Ihrem Antrag auf Aussetzung statt und setzen auch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus.
Die Einrichtung einer technischen Sperre ist nicht möglich. Ihnen werden daher auch künftig Informationen zu Ihrem Rundfunkbeitragskonto zugehen.

Ein Schreiben von ARD-ZDF-GEZ dieser Art ist im Falle dennoch veranlasster Vollstreckung goldwert ;) denn dieses kann der Vollstreckungsstelle in Kopie übergeben werden und sorgt i.d.R. für eine Einstellung/ Unterlassung der Vollstreckung.


PS: Wer trotz einer solchen Bestätigung mit einer Vollstreckung konfrontiert wird (= "Vollstreckung trotz Aussetzung" - ja, das kommt hin und wieder vor!), sollte von seinem Recht der Beschwerde bei den Verantwortlichen sowie auch bei der/den Aufsicht führenden Stelle/n machen - siehe u.a. unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
Genau dort müssen all jene Fälle auflaufen - immer und immer wieder...



Beitrag in Bearbeitung und daher vorerst geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2022, 22:41 von Bürger«
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