1. Gegen alle rund 15 gravierenden Rechtsverletzungen ist Opposition formal eingereicht
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bei den 16 Landesregierungen - dies als Hintergrund-Info.
Verletzt durch den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020".
Verletzungen - Einheitsgesamtnenner: "Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung".
Dieser Staatsvertrag würde es beispielsweise der winzigen Medienanstalt Saarland erlauben, die Verbreitung des weltweiten Webs an Deutschlands Grenzen für ungewollte Inhalte zu blockieren.
Und wie war das mit der Parteizugehörigkeit der Chefs der Landesmedienanstalten? War da nicht was? Tja, so funktioniert die Welt.
Und ferner heißt es in den Schriftsätzen etwa wie folgt: "Statt" (FAZ:) "5-jähriger Arbeit, das Gesetz zu entwickeln" hätte man es auf einen Monat raffen können, einfach China-Gesetze übersetzen, und fertig ist. Hätte weit mehr als 1 Million Euro gespart.
Je 300 Seiten Schriftsatz gegen den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" ging also bereits an 16 Landesregierungen.
2. Und wieso ausgerechnet die FAZ das zu erwartende Scheitern dieses Monsters bejammert:
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Und echt reißerisch - "killt" im FAZ-Titel, BILD lässt grüßen?
Wenn ich das allgemein verbreitete Pseudojura-Kauderwelsch und Politik-Blabla trotz der Nebelschleier richtig interpretiere, ist wohl im geplanten Gesetz vorgesehen:
- Google muss, wenn er/sie/es z.B. XXX-Zeitungs-Artikel in Suchergebnissen listet, ein Urheberrechtshonorar an die XXX-Zeitung leisten.
Sagt Google: Also schön, dann werden solche Links wunschentsprechend nicht mehr gelistet. Einfach bitte im robot.txt -File entsprechende Wünsche nach Nichtlistung deklarieren.
Und aber, das Gesetz will über die trickreich ideell und harmlos wirkende Klausel der "Algorithmus-Neutralität" wohl Google zwingen, diese für Google zahlungspflichtigen Links dennoch mit zu listen?
3. So, und nun kommt eine ziemlich alte e-commerce-EU-Regulierung ins Spiel:
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Website-Betreiber dürfen beispielsweise nicht gezwungen werden, bestimmte Produkte anzubieten.
So also, soweit ich nach flüchtiger - möglicherweise irriger - Info die Aufregung von Druckmedien zur Rettung des unvorstellbaren Gesetzesmonsters mir erklären könnte. Irrtum vorbehalten - nicht perfekt geklärt - ist ja nun wohl bereits Schnee von gestern.
4. Generell gilt, der Medienstaatsvertrag vereint die Dinosaurier von gestern im Überlebensziel:
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Je mehr das Internet kontrolliert und organisiert wird mit Lizenz- und Registrierpflichten für Websites und bis zu 500 000 Euro Bußgeld im Ermessen (!) der winzigen Landesmedien-Anstalten, desto mehr bricht das freiheitliche Internet zusammen. Freie Bahn für die Dinosaurier, wozu, sorry, auch das meiste der Druckpresse rechnet.
Denn bisher - trotz aller Erfolgsmeldungen - die schmalen Online-Abo-Einnahmen reichen nicht, hochwertige Redaktionseinheiten aufrechtzuerhalten. Da wird anderes kommen müssen. Gefahr ante portas.
Die öffentlichen und privaten Fernsehunternehmen und die Druckpresse haben insofern und noch weitergehende Interessen-Übereinstimmung
Aber wehe, wenn einmal totalitäre Regierung kommt. Mit so einem Gesetz ist alles startfertig für Totalkontrolle im Land - und obendrein das einzige bundesweite Kontrollsystem "Beitrags-Service" für alle Wohnungen und Betriebsstätten im Land.
Das ziemlich erste mit Verbreitungsverbot wäre dann wiederum die FAZ - und natürlich auch dies Forum, diese wunderschöne Form der Bürgerbeteiligung an Demokratie.
5. So hat alles seine Logik, nur keine richtige.
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Hinter den Kulissen ziehen die Strippenzieher aller Lager ihre Strippen, wie es nun mal der Job ist bei den einigen 1000 Lobby-Organisationen im Land.
Jetzige Meinungsbildung: Der Medienstaatsvertrag 2020 wird in der bisher geplanten Form "kippen", nachdem erstmals alle verfassungswidrigen Mängel auf 300 Seiten seziert wurden. Und was dann?
6. @Winston... : Und der Beitrag?
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Ich habe versucht diesen Vertrag etwas zu lesen, aber als "juristischer Laie" (ich hasse das Wort) kann ich im ganzen Medienstaatsvertrag keine einzige Strophe finden, wo die Zwangsabgabe erwähnt wird.
Das wird im 23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag aktualisiert. Nur das heißt weiterhin "Rundfunk"-beitragsstaatsvertrag - damit die schöne Finanzierungsgarantie nicht durch das Wort "Medien" gefährdet wird.
So hat alles seine Logik, nur keine richtige.
Die "jurischen Laien" - solche auch hier im Forum - sind jedenfalls juristisch den ARD-Juristen haushoch überlegen? Während die wohl wirklich ernsthaft glauben, das wäre ein "Beitrag", ist es dem überlegenen Jurawissen aller im Forum klar, es handelt sich um eine Steuer, eine "Mediensteuer" - "Steuer" schon immer - und "Medien", finanziert ja seit 2017 auch "funk.net", also auch Internet.
Die 120 Seiten Medienstaatsvertrag, ein derart wirres Sammelsurium, wer das nicht greift, teilt das Schicksal mit rund 2000 Landesparlamentariern, die selbst dann gehorsamst abnicken würden, wenn darin ihr Todesurteil über mehrere Stellen der Wirrnis verteilt hinein versteckt wäre.
Eine lesbare verständliche totale Neufassung des Gesetzes ist Teil der Anträge.