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Autor Thema: Brüssel sorgt für Unruhe - Killt die EU die Medienpolitik?  (Gelesen 8990 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Na aber...? :o


FAZ, 24.04.2020
Brüssel sorgt für Unruhe
Killt die EU die Medienpolitik?
Die EU-Kommission prüft den deutschen Medienstaatsvertrag. Wie es aussieht, könnte sie ihn zu Fall bringen. Aus obskuren Gründen. Die Folgen wären fatal.
von Michael Hanfeld

Zitat
Fünf Jahre haben die Bundesländer an einem Werk gearbeitet, das Epoche machen soll – dem Medienstaatsvertrag. Für epochal darf man ihn tatsächlich halten, denn er passt das Medienrecht an eine Lage an, die es längst gibt. [...] Doch wie es aussieht, könnte daraus doch noch nichts werden – weil die EU-Kommission den Medienstaatsvertrag kippt. Sie ist im Begriff, die deutsche und die europäische Mediengesetzgebung – man muss es so sagen – zu vernichten. Die weltumspannenden Digitalkonzerne hätten dann freie Hand.

Es hat jedenfalls seinen Grund, dass Heike Raab (SPD), Staatssekretärin in Mainz, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und zurzeit Vorsitzende der Europaministerkonferenz, gestern einen Brandbrief an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die für Digitalisierung zuständige Kommissarin Margrethe Vestager geschickt hat. In diesem bitte sie „inständig“ darum, dass die Kommission ihre „Positionierung“ überdenkt.

[...]

Machte man sich diese Ansicht zu eigen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend widerspricht, wäre die gesamte deutsche Medienpolitik in Bund und Ländern Makulatur [...]

[...] Im Medienstaatsvertrag, schreibt Heike Raab der EU-Kommission, gehe es um „zentrale Fragen und Herausforderungen einer digitalisierten Medienwelt. Regelungen, die eine diskriminierungsfreie Verbreitung von Medieninhalten (TV, Radio, Presse) gerade auch über die großen, zumeist US-amerikanischen Plattformen gewährleisten“. Diese seien „essentiell für eine vielfältige Medienlandschaft in Deutschland und in Europa“.

Man könnte auch sagen: Es geht einmal mehr um alles – um bürgerliche Freiheiten und Rechte, um die Grundwerte der EU und darum, diese gegen das abermilliardenschwere Geschäftsinteresse digitaler Megakonzerne zu verteidigen. [...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-eu-kommission-koennte-den-medienstaatsvertrag-kippen-16738781.html


Besten Dank an "Domspitze" für den Hinweis.

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G
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Beweist denn nicht genau so etwas, dass man wirklich immer Zahlungen unter Vorbehalt
leisten muss, wenn man denn schon zahlt?

(Und natürlich kann ich Zahlungen von mir unter Vorbehalt stellen. Man sieht ja immer wieder, dass sich Rechtsprechungen und Interpretation der Rechtslage ändern/weiterentwickeln können.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2020, 17:03 von Bürger«

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FAZ, 24.04.2020
Brüssel sorgt für Unruhe
Killt die EU die Medienpolitik?
Die EU-Kommission prüft den deutschen Medienstaatsvertrag. Wie es aussieht, könnte sie ihn zu Fall bringen. Aus obskuren Gründen. Die Folgen wären fatal.
[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-eu-kommission-koennte-den-medienstaatsvertrag-kippen-16738781.html
Obskure Gründe?

Das europäische Unternehmensrecht gilt für alle europäischen Unternehmen in gleicher Anwendung, unabhängig von Eigentümerschaft, Gesellschafsform und/oder Sitz; alleine Europa setzt zur Realisierung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes die Regeln und fordert wie realisiert ein hohes Verbraucherschutzlevel, wo der Bürger, die natürliche Person als Verbraucher/in, Nutzer/in, es ist, die entscheidet, was sie bestellt und außerhalb des echten Steuerbereiches folglich alleine zu finanzieren verpflichtet ist.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

C
  • Beiträge: 70
EU-Kommission, Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung 24.04.2020

EU-Kommission weist Vorwurf zum Medienstaatsvertrag zurück: Verantwortlicher hat nie bei Google gearbeitet
Zitat
Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob der Entwurf des deutschen Medienstaatsvertrages mit dem EU-Recht vereinbar ist. Medienberichte, wonach ein EU-Kommissionsmitarbeiter, der für diese Prüfung hauptverantwortlich ist, vorher selbst bei Google gearbeitet und nun im Sinne des Technologiekonzerns tätig sei, hat die EU-Kommission heute (Freitag) vehement zurückgewiesen. „Alle Beamten sind dem Anliegen verpflichtet, ihre Aufgaben ausschließlich im Interesse der Europäischen Union zu erfüllen und sich an klare Regeln für potenzielle Interessenkonflikte zu halten“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland. „Als öffentliche Bedienstete verhalten sich alle Mitglieder der Kommissionsdienststellen, einschließlich der an dieser Beurteilung beteiligten Personen, unabhängig, unparteiisch und objektiv.“ Der zuständige Referatsleiter habe nie direkt oder indirekt für Google gearbeitet.

[...]

Weiterlesen unter
https://ec.europa.eu/germany/news/20200424-medienstaatsvertrag_de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2020, 20:07 von Bürger«

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Man darf übrigens hinterfragen, ob die versuchte Einflußnahme auf die EU-Kommission außerhalb der regulären Stellungnahmen für jene hilfreich ist, die die derzeit real praktizierte dt. Rundfunkfinanzierung gefestigt wünschen.


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o
  • Beiträge: 1.573
Mutmaßlich noch keine drei Tage vergangen, da werden persönliche Angriffe gegen Kommissionsmitglieder gefahren.  :P

Mann, da müssen die Nerven aber blank liegen.  :o

Ich dachte immer, dass unser' Uschi genau deswegen als EU-Kommissionspräsidentin installiert wurde, damit unter ihrem Schutz Deutschland endlich das Projekt der geistigen Kontrolle vorantreiben kann, ohne von der EU gestört zu werden.

(Nein, das ist nicht paranoid. Selbst für dieses ehrenwerte Forum befürchte ich eine baldige Schließung. Es ist richtig krass, Leute.)

Der FAZ-Artikel beschreibt allerdings weniger die Unbotmäßigkeiten des deutschen Medienstaatsvertrags (auf den der Artikel kaum eingeht), sondern viel mehr darum,
dass die EU-Kommission den pöhsen großen US-amerikanischen Medienkonzernen freieste Hand lassen möchte:

Zitat
Es geht einmal mehr um alles – um bürgerliche Freiheiten und Rechte, um die Grundwerte der EU und darum, diese gegen das abermilliardenschwere Geschäftsinteresse digitaler Megakonzerne zu verteidigen
(aus https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-eu-kommission-koennte-den-medienstaatsvertrag-kippen-16738781.html)

Dass die EU-Bürger nach Ansicht der deutschen Politiker wie Raab & Co. gegen die pöhsen US-amerikanischen Medienkonzerne "geschützt" werden sollen, ist in meinen Augen purer Protektionismus. Denn dann können irgendwelche trutschigen deutschen "Medienkonzerne" (die gefühlt alle mit B anfangen) uns Michels mit "WirQuasseln" oder mit "TickTack" verkleben. Oder der vergreisende öffentlich-rechtliche Rundfunk mit "Flunk" und ähnlichem heißem kaltem Sch**ß uns endverblöden. Es geht nie um Grundrechte des einzelnen EU-Bürgers.

Hat jemand mal auf dem Schirm gehabt, wie sich Ursula von der Leyen - vielleicht noch auf Landesebene - sich zur Rundfunkpolitik äußerte? Das würde mich jetzt doch noch interessieren. Womöglich haben die deutschen Landesrundfunkanstalten sich ein Kuckucksei ins Nest gelegt, als sie von der Leyen nach Brüssel hievten?

Ich dachte immer, was in Deutschland passiert und gemacht wird, passiert und wird gemacht im Einklang mit Grundgesetz und gesamtem bundesdeutschen Recht. Sagen die Verwaltungsgerichte uns doch immer.  ???

Wieso muss die EU sich überhaupt um den Medienstaatsvertrag kümmern? Warum kann Deutschland die Arbeit nicht gleich richtig (<- im rechtlichen Sinne) erledigen?! Geht's da um Totalkontrolle Korruption viel Geld drohende Haushaltsdefizite?

Und, ja passt hier immer noch und ganz aktuell... im Zuge der Corona-Onlinelehre an Hochschulen müssen die Dozenten sich tatsächlich mit der Frage befassen, ob ihr Streaming als Rundfunk zu bewerten sei, wenn sie mehr als 500 Zuhörer haben (bei großen Studiengängen locker möglich). Hallo?!?
Wird spaßig, wenn ein Dozent für sein Streaming "Algebraische Topologie II" sich von der Berliner LMA eine Lizenz holen möchte. Sollen die Bürokraten der LMA in diesem Streaming doch gerne mal etwas lernen, was immer noch wichtiger ist als die schiere Kontrolle geistiger Inhalte für 80 Millionen Menschen.


Es bleibt spannend. Sehr spannend.  8)

Möge unser EU-pinguin am Ende mit seiner reichlichen Arbeit zur EU-Rechtsgebung doch noch Zuspruch bekommen!  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2020, 11:55 von ope23«

o
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Wie so oft, manche Leserkommentare sind aufschlussreich:

(Lesernamen gelöscht.)

Zitat
Dass so viele Kommentatoren...


    24.04.2020 - 09:27

... Herrn Hanfelds Argumenten folgen, ohne den Medienstaatsvertrag (MSV) wenigstens in Teilen zu kennen, finde ich bedenklich. Denn der ist wirklich kein Grund, sich für nationale Alleingänge zu verkämpfen - da gibt es andere, bessere Beispiele. Der MSV atmet muffige Luft von vorgestern, was daran liegt, dass die Verantwortlichen das Internet nach wie vor als eine Abart des linearen Fernsehens ansehen. Insofern wäre ein Scheitern nicht das Schlechteste, was uns passieren kann.

EU-Bashing ist hier jedenfalls nicht die richtige Antwort.
Hervorhebung nicht im Original.

Ein anderer Kommentator zieht eine Folgerung, die unser Anliegen* berührt

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, bzw. war, eine Säule unserer Demokratie

   

    24.04.2020 - 08:27

Statt seinen verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen, hat man sich zum Büttel von Interessengruppen gemacht und fragwürdige Personalien bejubelt.
Jetzt wird das System möglicherweise von einem seiner eigenen Geschöpfe zu Fall gebracht.

Gibt auch unsachliches Bashing gegen einen Kommentator, der sich gegen "betreutes Denken" wendet (Kommentar 24.04.2020 - 08:15). Die Antworten sind nicht des Zitierens wert, wir haben hierzuforum bessere Argumente.


Alle Zitate aus https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-eu-kommission-koennte-den-medienstaatsvertrag-kippen-16738781.html, dort die Leserkommentare.

*(Lieber misstrauischer Mitleser: Unser Anliegen ist die Abschaffung des Rundfunkbeitrags in seiner aktuellen Form. Nicht die Abschaffung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Verstanden?)



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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat aus Eingangsartikel:
Zitat
[...] Man könnte auch sagen: Es geht einmal mehr um alles – um bürgerliche Freiheiten und Rechte [...]

Wo sind denn die "bürgerlichen Freiheiten und Rechte" bei der Einführung des sogenannten Rundfunkbeitrages geblieben? Wer hat, oder macht sich da noch Gedanken drüber?

Derzeit höre ich sehr viele Klagen bezüglich der Grundrechtseinschränkungen in Verbindung mit der "Corona - Krise".
Liegt es vielleicht daran, dass deren Auswirkungen unmittelbar zu spüren sind?
Beim Rundfunkbeitrag ist das nicht unbedingt der Fall. Aber sind dessen Grundrechtseinschränkungen deshalb minderschlimm?
Die Einschränkungen bezüglich der "Corona - Krise" dürften lediglich temporärer Natur sein, aber der Rundfunkbeitrag ist ein Dauervirus und dessen Grundrechtseinschränkungen sind permanent. Und das schon seit mehr als 7 Jahren.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Dass die EU-Bürger nach Ansicht der deutschen Politiker wie Raab & Co. gegen die pöhsen US-amerikanischen Medienkonzerne "geschützt" werden sollen, ist in meinen Augen purer Protektionismus. (...)

Etwas OT, gibt aber den Zustand des neuen Medienstaatsvertrages wieder:

Zitat
1. Strophe (vielleicht vergessene?)

Deutschland, Deutschland,über alles,Über alles in der Welt, (...)

:o
Quelle: Deutsche Nationalhymne Alle 3 Strophen youtube Videolink Länge ~3:33 Min.
https://www.youtube.com/watch?v=WDxI5RAt0WM

PS:
Zitat
Der Medienstaatsvertrag ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag und stellt nun ausdrücklich auch Internetmedien unter die Aufsicht der Behörden.
Medienstaatsvertrag
Neue Spielregeln für Streamer, Google und Falschmeldungen, netzpolitik.org 06.12.2019 um 14:48 Uhr - Daniel Laufer
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/neue-spielregeln-fuer-streamer-google-und-falschmeldungen/


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.303
Wieso muss die EU sich überhaupt um den Medienstaatsvertrag kümmern?
Weil Medienrecht via "Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Medien" eu-rahmengeregelt ist, weil die Medienanstalten und Rundfunkanstalten aus einer staatlichen Beihilfe finanziert werden, (solange jedenfalls, wie nicht der Bürger als Verbraucher selbst entscheidet, was er an Medien finanziert), und weil "technische Vorschriften" der Notifizierungspflicht unterliegen.

"Internet", weil "Telekommunikation" untersteht nicht der Regelungsbefugnis durch die Länder.


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W
  • Beiträge: 57
Was bedeutet es konkret für Ottonormalnichtverbraucher Wenn der Medienstaatsvertrag von der EU "gekippt" wird?
Ich habe versucht, diesen Vertrag etwas zu lesen, aber als "juristischer Laie" (ich hasse das Wort)  kann ich im ganzen Medienstaatsvertrag keine einzige Strophe finden, wo die Zwangsabgabe erwähnt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2020, 15:03 von Bürger«

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
1. Gegen alle rund 15 gravierenden Rechtsverletzungen ist Opposition formal eingereicht
------------------------------------------------------------------------
bei den 16 Landesregierungen - dies als Hintergrund-Info.
Verletzt durch den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020".
Verletzungen - Einheitsgesamtnenner: "Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung".

Dieser Staatsvertrag würde es beispielsweise der winzigen Medienanstalt Saarland erlauben, die Verbreitung des weltweiten Webs an Deutschlands Grenzen für ungewollte Inhalte zu blockieren.
Und wie war das mit der Parteizugehörigkeit der Chefs der Landesmedienanstalten? War da nicht was? Tja, so funktioniert die Welt.
 
Und ferner heißt es in den Schriftsätzen etwa wie folgt: "Statt" (FAZ:) "5-jähriger Arbeit, das Gesetz zu entwickeln" hätte man es auf einen Monat raffen können, einfach China-Gesetze übersetzen, und fertig ist. Hätte weit mehr als 1 Million Euro gespart.  (#)

Je 300 Seiten Schriftsatz gegen den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" ging also bereits an 16 Landesregierungen.


2. Und wieso ausgerechnet die FAZ das zu erwartende Scheitern dieses Monsters bejammert:
---------------------------------------------------------------
Und echt reißerisch - "killt" im FAZ-Titel, BILD lässt grüßen?

Wenn ich das allgemein verbreitete Pseudojura-Kauderwelsch und Politik-Blabla trotz der Nebelschleier richtig interpretiere, ist wohl im geplanten Gesetz vorgesehen:

- Google muss, wenn er/sie/es z.B. XXX-Zeitungs-Artikel in Suchergebnissen listet, ein Urheberrechtshonorar an die XXX-Zeitung leisten.

Sagt Google: Also schön, dann werden solche Links wunschentsprechend nicht mehr gelistet. Einfach bitte im robot.txt -File entsprechende Wünsche nach Nichtlistung deklarieren.

Und aber, das Gesetz will über die trickreich ideell und harmlos wirkende Klausel der "Algorithmus-Neutralität" wohl Google zwingen, diese für Google zahlungspflichtigen Links dennoch mit zu listen?


3. So, und nun kommt eine ziemlich alte e-commerce-EU-Regulierung ins Spiel:
----------------------------------------------------------------
Website-Betreiber dürfen beispielsweise nicht gezwungen werden, bestimmte Produkte anzubieten.

So also, soweit ich nach flüchtiger - möglicherweise irriger - Info die Aufregung von Druckmedien zur Rettung des unvorstellbaren Gesetzesmonsters mir erklären könnte. Irrtum vorbehalten - nicht perfekt geklärt - ist ja nun wohl bereits Schnee von gestern.


4. Generell gilt, der Medienstaatsvertrag vereint die Dinosaurier von gestern im Überlebensziel:
--------------------------------------------------------------------
Je mehr das Internet kontrolliert und organisiert wird mit Lizenz- und Registrierpflichten für Websites und bis zu 500 000 Euro Bußgeld im Ermessen (!) der winzigen Landesmedien-Anstalten, desto mehr bricht das freiheitliche Internet zusammen. Freie Bahn für die Dinosaurier, wozu, sorry, auch das meiste der Druckpresse rechnet.
Denn bisher - trotz aller Erfolgsmeldungen - die schmalen Online-Abo-Einnahmen reichen nicht, hochwertige Redaktionseinheiten aufrechtzuerhalten. Da wird anderes kommen müssen. Gefahr ante portas.

Die öffentlichen und privaten Fernsehunternehmen und die Druckpresse haben insofern und noch weitergehende Interessen-Übereinstimmung

Aber wehe, wenn einmal totalitäre Regierung kommt. Mit so einem Gesetz ist alles startfertig für Totalkontrolle im Land - und obendrein das einzige bundesweite Kontrollsystem "Beitrags-Service" für alle Wohnungen und Betriebsstätten im Land. 

Das ziemlich erste mit Verbreitungsverbot wäre dann wiederum die FAZ - und natürlich auch dies Forum, diese wunderschöne Form der Bürgerbeteiligung an Demokratie.


5. So hat alles seine Logik, nur keine richtige.
-----------------------------------------------------
Hinter den Kulissen ziehen die Strippenzieher aller Lager ihre Strippen, wie es nun mal der Job ist bei den einigen 1000 Lobby-Organisationen im Land.

Jetzige Meinungsbildung: Der Medienstaatsvertrag 2020 wird in der bisher geplanten Form "kippen", nachdem erstmals alle verfassungswidrigen Mängel auf 300 Seiten seziert wurden. Und was dann?


6. @Winston... : Und der Beitrag?
--------------------------------------------------
Zitat
Ich habe versucht diesen Vertrag etwas zu lesen, aber als "juristischer Laie" (ich hasse das Wort)  kann ich im ganzen Medienstaatsvertrag keine einzige Strophe finden, wo die Zwangsabgabe erwähnt wird.

Das wird im 23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag aktualisiert. Nur das heißt weiterhin "Rundfunk"-beitragsstaatsvertrag - damit die schöne Finanzierungsgarantie nicht durch das Wort "Medien" gefährdet wird.
So hat alles seine Logik, nur keine richtige.

Die "jurischen Laien" - solche auch hier im Forum - sind jedenfalls juristisch den ARD-Juristen haushoch überlegen? Während die wohl wirklich ernsthaft glauben, das wäre ein "Beitrag", ist es dem überlegenen Jurawissen aller im Forum klar, es handelt sich um eine Steuer, eine "Mediensteuer" - "Steuer" schon immer - und "Medien", finanziert ja seit 2017 auch "funk.net", also auch Internet. 

Die 120 Seiten Medienstaatsvertrag, ein derart wirres Sammelsurium, wer das nicht greift, teilt das Schicksal mit rund 2000 Landesparlamentariern, die selbst dann gehorsamst abnicken würden, wenn darin ihr Todesurteil über mehrere Stellen der Wirrnis verteilt hinein versteckt wäre.
Eine lesbare verständliche totale Neufassung des Gesetzes ist Teil der Anträge.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2020, 15:07 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.303
Ich habe versucht diesen Vertrag etwas zu lesen, aber als "juristischer Laie" (ich hasse das Wort)  kann ich im ganzen Medienstaatsvertrag keine einzige Strophe finden, wo die Zwangsabgabe erwähnt wird.
Wenn der Medienstaatsvertrag den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, ist er der Basisvertrag für die gesamte nat. dt. Rundfunkfinanzierung, auf dem auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufbaut. Im derzeitigen Rundfunkstaatsvertrag ist definiert, was Rundfunk ist (bspw., sinngemäß, eine lineare Mediendienstleistung entlang eines Sendeplanes) und was nicht (bspw. die Wiedergabe aus Speichergeräten).

Der hier nicht zu diskutierende Punkt ist, daß sich VG wie ÖRR heute schon um die Basisdefinitionen einen Scheiß scheren, wenn es denen Einnahmeverluste bedeuten könnte, sich daran zu halten.


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Dieser Staatsvertrag würde es beispielsweise der winzigen Medienanstalt Saarland erlauben, die Verbreitung des weltweiten Webs an Deutschlands Grenzen für ungewollte Inhalte zu blockieren.
Und wie war das mit der Parteizugehörigkeit der Chefs der Landesmedienanstalten? War da nicht was? Tja, so funktioniert die Welt. (...)

Ja, genau. Die Landesmedienanstalt des Saarlandes zensiert dann das "World Wide Web", wenn der neue Medienstaatsvertrag" von der EU-Kommission abgesegnet wird.

Landesmedienanstalt des Saarlandes und der "Klüngel" mit der "Landesregierung"?
Der Direktor der Landesmedienanstalt dürfe nicht vom Landtag gewählt werden, weil das ein Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne von öffentlich-rechtlichem Rundfunk sei.

Zitat
(...) Saarbrücken/Saarlouis.
Nun ist es offiziell: Die Wahl der CDU-Abgeordneten Ruth Meyer zur neuen Direktorin der Landesmedienanstalt wird das Verwaltungsgericht des Saarlandes beschäftigen. LMS-Vize Ukrow hat Klage gegen die Wahl Meyers eingereicht. (...) Nach seiner Ansicht wurden damit die Grundsätze der Bestenauslese und des chancengleichen Zugangs zum Amt verletzt.

(...) Außerdem hätte die Stelle laut Ukrow nur für drei Jahre ausgeschrieben werden dürfen – und nicht für sieben. Die Landtagsverwaltung widerspricht dem allerdings und hält ihr Vorgehen für richtig. Zudem dürfte der LMS-Direktor aus Ukrows Sicht gar nicht vom Landtag gewählt werden, da dies ein Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne von öffentlich-rechtlichem Rundfunk sei.  :o
Hervorhebung nicht im Original!
Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/joerg-ukrow-stellt-beim-verwaltungsgericht-eilantrag-gegen-wahl-der-lms-chefin_aid-48583093

PS:
Die Landesregierung ist die Rechtsaufsicht für das gemeinnützige Saarländische Rundfunkunternehmen als Anstalt des öffentlichen-Rechts mit Namen Saarländischer Rundfunk (Landesrundfunkanstalt).
Zitat
§ 42 SMG – Rechtsaufsicht
(1) In Fällen, in denen die Gesetze verletzt werden, kann die Landesregierung die Organe des SR im Wege der Rechtsaufsicht auf Maßnahmen oder Unterlassungen der Anstalt hinweisen.  :o
Quelle: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158783071688881191&sessionID=14530766751737573716&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=186198,43


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.303
[...] wozu, sorry, auch das meiste der Druckpresse rechnet.
Einspruch.

Denn bisher - trotz aller Erfolgsmeldungen - die schmalen Online-Abo-Einnahmen reichen nicht,
Es wurde die Rechnung ohne den Kunden gemacht, der primär eine gedruckte Zeitung haben will, (ja, ich weiß, die Zustellkosten), die auch mal herunterfallen und feucht werden kann, ohne gleich "unbenutzbar" zu sein, die man einstecken und dafür falten kann, um sie unterwegs zu lesen, ohne Angst haben zu müssen, daß das elektronische Gerät der transportablen Bauart zum Lesen der Online-Zeitung gerade keinen Strom hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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