Es wird User Bürger zugestimmt; um die konkrete Rechtsform des Beitragsservice geht es hier nicht.
Wohl aber darf im Zusammenhang zum Thementitel diskutiert werden, ob der Beitragsservice eine juristische Person ist; ist er das nicht, darf er keine Zahlungen entgegennehmen und dabei zeitgleich Zahlungsempfänger sein, was dann wiederum freilich auch Auswirkungen auf Unternehmen hätte, die außerhalb des Rundfunkbeitrages Zahlungen an den BS leisten.
Die Frage, ob eine nicht-juristische Person, die auch keine natürliche Person ist, Zahlungen für Dritte rechtswirksam entgegennehmen darf, um diese dann rechtswirksam an diese Dritten weiterzuleiten, bedarf u. U. auch noch der Klärung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;