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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 23. März 2020, 16:18

Titel: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 23. März 2020, 16:18
Andernorts im Forum ist bereits behandelt:
Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24275.0

Nur eine solche aber, also eine juristische Person, wird als Zahlungsempfänger genannt:

Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen Text von Bedeutung für den EWR
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1584975516625&uri=CELEX:32014L0092
Zitat
Artikel 2
Begriffsbestimmungen


Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

[...]

14.
„Zahlungsempfänger“ eine natürliche oder juristische Person, die den bei einem Zahlungsvorgang transferierten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll;
[...]

Auf Überweisungen oder SEPA-Mandaten darf also nicht "Beitragsservice" als Empfänger stehen, denn der ist nicht rechtsfähig und damit keine "juristische Person"; es muß also die zuständige LRA namentlich als Empfänger benannt werden.

Vom Beitragsservice verschickte Überweisungsbelege sind insofern dem EU-Rahmenrecht entgegenstehend und damit nichtig, wenn sie den Beitragsservice als Empfänger ausweisen.
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: Bürger am 23. März 2020, 21:44
Das könnte Norbert Häring/ RA Gebauer ggf. ebenfalls interessieren?
Vielleicht ein Hinweis an diese, denn das tangiert letztlich auch die - bundesrechtswidrige - Verweigerung der Bargeldannahme durch die Satzungen der Rundfunkanstalten.
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: KlarSchiff am 24. März 2020, 10:27
In einem gar nicht fiktiven Fall ist auf dem vorgedruckten Überweisungsträger ein Konto bei der LANDESBANK HESSEN - THURINGEN (HELADEFF) angegeben.

Als Zahlungsempfänger steht im Vordruck: ARD, ZDF, DRadio.

Es könnte sich die Frage ergeben, wie eine nicht natürliche oder nicht juristische Person bei einer Landesbank überhaupt ein Konto führen kann?
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: marga am 24. März 2020, 11:45
Es könnte sich die Frage ergeben, wie eine nicht natürliche oder nicht juristische Person bei einer Landesbank überhaupt ein Konto führen kann ?

Bitteschön, hieraus geht hervor, dass der ZBS mit 2 Banken arbeitet:
Zitat
Kurzbeschreibung
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio mit Sitz in Köln [...]. Es liegen Daten zu 2 Hausbanken vor. [...]
Hervorhebungen nicht im Original!
Quelle:  https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50829/5190154416/BEITRAGSSERVICE_DER_OEFFENTLICH_RECHTLICHEN_LANDESRUNDFUNKANSTALTEN_ARD_DES_ZWEITEN_DEUTSCHEN_FERNSEHEN_ZDF_UND_DES_DEUTSCHLANDRADIO.html
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 24. März 2020, 13:00
Es könnte sich die Frage ergeben, wie eine nicht natürliche oder nicht juristische Person bei einer Landesbank überhaupt ein Konto führen kann ?
Wir stellen uns die weiterführende Frage, die eigenständig zu klären wäre, ob eine unter "Vormundschaft" stehende nicht-juristische Person, die aber auch keine natürliche Person ist, ein Unternehmen sein kann, daß eine eigene Umsatzsteuer-ID hat?

Im Außenverhältnis, mindestens, ist der BS nicht-rechtsfähig; mag man ihm im Innenverhältnis Rechtsfähigkeit attestieren, die nötig ist, um überhaupt eigene Mitarbeiter/innen haben zu dürfen und von seinen Mitarbeiter/innen auch arbeitsrechtlich verklagt werden zu können, so fragt man sich doch, ob eine im Außenverhältnis nicht-rechtsfähige Person eine eigene Umsatzsteuer-ID haben darf?

Was auf jeden Fall nicht möglich erscheint:
Als Zahlungsempfänger steht im Vordruck: ARD, ZDF, DRadio.
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: drboe am 24. März 2020, 15:12
Der BS könnte (im Außenverhältnis) teilrechtsfähig sein. Da der BS offenbar Ausschreibungen tätigt, ist das wohl nicht völlig auszuschließen. Damit ließen sich u. U. auch Kontobesitz und Umsatzsteuer-ID erklären.  So wird unter https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/gbr-rechtsfaehigkeit.html u. a. bejaht:
- Scheck- und Wechselfähigkeit
- Insolvenzfähigkeit
- Grundbuchfähigkeit
- Markenfähigkeit
- Beteiligten- und Parteifähigkeit im Verwaltungsprozess

Alternativ könnten sämtliche Teilhaber dem angestellten Geschäftsführer Handlungsvollmacht eingeräumt haben. Auch der GF ist ja laut Gerichtsmeinung Angestellter jeder LRA (eigentlich sogar noch des ZDF und des Deutschlandradio, wobei die für den BS eigentlich nicht benötigt werden; ob die den ARD Anstalten nicht über den Weg trauen?  8) ). Trägt ein Dokument dann die Unterschrift des GF würde es praktisch so sein, als hätten sämtliche Eigner es selbst gezeichnet.

Ich wundere mich ja, dass es heute noch Leute gibt, die im 8. Jahr des sogn. Rundfunkbeitrags glauben, das auf einer Wohnungssteuer basierende Finanzierungssystem des ÖR-Rundfunks durch Reiben an Status und Funktion des BS beseitigen oder ihm ernsthaft schaden zu können. - Ich schlage nicht den Esel, wenn ich den Treiber meine. - Seit 2018 das BVerfG meinte, dem öffentlich-rechtlichem Rundfunk unter allen Umständen beistehen zu müssen, sollte eigentlich deutlich geworden sein, dass man das System nicht mit juristischen Mitteln sondern nur politisch überwinden kann. Fragen an jeden Kommunal- und Landespolitiker, der sich zur Wahl stellt, sind also z. B.: "wie hältst du es mit der Finanzierung des ÖR-Rundfunks? Wirst du dich für eine Abschaffung des Zwangsbeitrags, der Steuer auf wohnen einzusetzen?" - Wer da rumzickt oder das aktuelle System verteidigt bzw. beibehalten will, wird von mir nicht gewählt.

M. Boettcher
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 24. März 2020, 16:13
So ganz genau bekommt man es nur raus, wenn sich mal einer bei dem Laden bewirbt und bis zur Arbeitsvertragsunterschreibung kommen läßt, aktuell werden ja immer noch Callcenteragenten und Juristen gesucht (https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/jobs_und_karriere/bewerbung_auf_stellenangebote/index_ger.html).
Spätenstens da muß ja ein formaljuristisch sauberer Arbeitgeber genannt werden.

An alle Whistleblower bei Banken, Krankenkassen, Rentenversicherung, Finanzämtern: Ihr wißt ja, in wessen Namen Zahlungen eingehen...
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: Bürger am 24. März 2020, 16:25
@alle:

Bitte hier keine (nochmalige) Vertiefung des Status/ der Rechtsform des "Beitragsservice".
Diese Klärung hat bitte gesondert zu erfolgen - alle weiteren davon abhängigen Folgen wie auch die hiesige haben bitte getrennt von der eigentlichen Statusfrage zu erfolgen, sonst haben wir am Ende -zig Threads zu den Folgen, in denen dann aber -zigfach doppelt und dreifach immer wieder das Gleiche zum Status selbst durchgekaut wird.

Die Frage der Rechtsform ("juristische Person" etc.) wird zudem bereits andernorts behandelt - siehe u.a. unter
Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24275.0

Dass die Frage des Status und der Legitimation der "hoheitlich eintreibenden" Stelle/n sehr wohl weitreichende Folgen hat, hat u.a. auch schon der sehr geschätzte Dr. Frank Hennecke ausgeführt - siehe u.a. unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22074.0
Ein Puzzle-Stück von vielen. Im Zusammenspiel ergeben sie ein (katastrophales) Gesamtbild.
Dieses juristisch "angehauchte" Bild ist auch wichtig für die politische Argumentation - schließlich geht es auch um die Frage einer "hoheitlichen Verwaltungstätigkeit im Außenverhältnis".

Hier bitte nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 24. März 2020, 20:08
Es wird User Bürger zugestimmt; um die konkrete Rechtsform des Beitragsservice geht es hier nicht.

Wohl aber darf im Zusammenhang zum Thementitel diskutiert werden, ob der Beitragsservice eine juristische Person ist; ist er das nicht, darf er keine Zahlungen entgegennehmen und dabei zeitgleich Zahlungsempfänger sein, was dann wiederum freilich auch Auswirkungen auf Unternehmen hätte, die außerhalb des Rundfunkbeitrages Zahlungen an den BS leisten.

Die Frage, ob eine nicht-juristische Person, die auch keine natürliche Person ist, Zahlungen für Dritte rechtswirksam entgegennehmen darf, um diese dann rechtswirksam an diese Dritten weiterzuleiten, bedarf u. U. auch noch der Klärung.
Titel: Re: Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht
Beitrag von: Bürger am 24. März 2020, 20:35
Wohl aber darf im Zusammenhang zum Thementitel diskutiert werden, ob der Beitragsservice eine juristische Person ist; ist er das nicht, darf er keine Zahlungen entgegennehmen und dabei zeitgleich Zahlungsempfänger sein, was dann wiederum freilich auch Auswirkungen auf Unternehmen hätte, die außerhalb des Rundfunkbeitrages Zahlungen an den BS leisten.

Nein, die Frage "ob" der Beitragsservice eine "juristische Person" ist, ist gerade nicht hier zu diskutieren, da diese vollkommen eigenständige Frage ausdrücklich bereits in anderem Thread behandelt wird:
Die Frage der Rechtsform ("juristische Person" etc.) wird zudem bereits andernorts behandelt - siehe u.a. unter
Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24275.0

Sofern dort noch keine abschließende Klärung erfolgt ist, dann ist diese bitte dort abzuschließen - und auf dortigem Ergebnis dann hier aufzubauen. Bitte eins nach dem anderen.

Hier im Thread kann allenfalls dann sinnvoll weiter diskutiert werden, wenn final geklärt ist, ob "Beitragsservice" nun eine "juristische Person" ist oder nicht, denn nur wenn ausgeschlossen ist, dass "Beitragsservice" eine "natürliche juristische* Person" ist, stellt sich die weitergehende Frage/ Diskussion dieses Threads, welche da lautet
Nur eine natürliche oder jur. Pers. darf Zahlungen entgegennehmen -> EU-Recht


Die Frage, ob eine nicht-juristische Person, die auch keine natürliche Person ist, Zahlungen für Dritte rechtswirksam entgegennehmen darf, um diese dann rechtswirksam an diese Dritten weiterzuleiten, bedarf u. U. auch noch der Klärung.
Dies bedarf nicht "u.U. auch noch der Klärung", sondern genau und nur dies ist ja die Kern-Frage des hiesigen Threads - und nur dies ist bitte hier zu diskutieren - aufbauend auf der Klärung des "ob".

Bis zur Klärung des "ob" bleibt dieser Thread vorerst geschlossen, da anderenfalls die Übertragbarkeit/ Diskussion spekulativ bliebe.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


*Edit "Bürger": In der Eile hatte ich an dieser einen Stelle versehentlich "natürliche" geschrieben - gemeint war aber selbstverständlich "juristische", denn nur darum geht es ja bei der hiesigen Frage in Bezug auf "Beitragsservice", der selbstverständlich keine "natürliche" Person sein kann.