So steht das nun im Antrags-Vorentwurf:
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ME2. Für Unter-Subventionen ist die Einholung von EU-Genehmigung vorzuschreiben.
ME2.a) Hiermit wird beantragt, für den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" alle Unter-Subvention von einer EU-Genehmigung abhängi zu machen.
Beantragt wird bei der auf Seite 1 adressierten Staats- beziehungsweise Senatskanzlei:
(1) Sofort sind alle Schritte in Richtung auf Ratifizierung des "Medienstaatsvertrages 2020" abzubrechen.
(2) Bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist eine neue entsprechend berichtigte Vorlage zu fordern: "Medienstaatsvertrag 2021". ("2020" ist nicht mehr einhaltbar.)
(3) Angesichts des Mängelausmaßes - siehe Abschnitte MA. bis MZ. - sollte Betrauen eines anderen Flächenstaats erwogen werden. Besser wäre wohl eine Kooperation von 2 Bundesländern (ohne Rheinland-Pfalz - Befangenheitseinwand).
ME2.b) Begründung:
ME2.b1) Aus der Rundfunkabgabe werden wohl in wesentlichem Umfang Unter-Subventionen verteilt. Beispiele:
Ein Teil der Geldverwendung an die DEGETO ist wohl als Subvention für Filmschaffende zu interpretieren?
Die in Ausweitung befindliche Zahl der Kooperationen mit mit privaten Presseverlagen führt wohl zu deren mittelbarer Teilhabe an der Rundfunkabgabe? Dies wäre auch deshalb bedenklich, weil es etwa nötige unabhängige Kritik der Presse gegenüber "ARD, ZDF etc." gefährdet.
ME2.b2) Sonderfall: Schenkungen
Bei der "Corona-Krise- Anfang 2020 erfolgten für so bedingte Mehrkosten wohl schenkungsweise Zuwendungen an privatwirtschaftliche Vertragspartner. Es wurden wohl 50 % der Mehrkosten den Filmschaffenden geschenkt,
Dem steht entgegen: Hilfen für Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen von "Höhere Gewalt" gehören wohl in den Staatshaushalt. Das ist, damit Privilegierung von staatsnahen Unternehmen unterbleibt.
Beispiel laut presseportal.zdf.de/pm/corona-auswirkungen-auf-das-zdf/
"Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen", so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.
ME2.b3) Die Intendanten der "staatsfernern" "ARD, ZDF etc." haben wohl kein ausdrücklich kodifiziertes Zuwendungen-Recht?
Es stellt sich dann die rechtliche Frage, ob derartige Finanzhilfe als Veruntreuung der anvertrauten Rundfunkabgabe zu interpretieren ist. Schenkung und Veruntreuung liegen dicht beieinander. Allerdings sei man bei Vorwürfen zurückhaltend. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ferner auf die Vertragsklauseln (Zivilrecht).
ME2.c) Konsequenz: Kodifizierung von "Unter-Subventionen".
ME2.c1) Der Medienstaatsvertrag müsste die Frage der Unter-Subventionen regeln, weil wohl häufig praktiziert.
Die grundsätzliche Unzulässigkeit kann unter Verweis auf die Rechtslage wohl auf einen einzigen Satz beschränkt werden.
Sodann wären die Ausnahmen aufzulisten. Für diese Ausnahmen-Kodifizierung wäre eine EU-Genehmigung einzuholen, bevor dieser Paragraf des Medienstaatsvertrages in Kraft treten könnte.
So jedenfalls ist die hier einstweilen bestehende Rechtsmeinung. Man höre die Gegenmeinung vor abschließender Meinungsbildung.
ME2.c2) Die maßgeblichen EU-Bestimmungen können nachgewiesen werden:
Der Verfasser dieser Seiten steht für weitere Auskünfte zum Nachstehenden unter Wahrung üblicher Regeln zur Verfügung.
(c2a) Rundfunkabgabe: EU-genehmigt als staatliche Beihilfe (übirigens zutreffend als "tax", also "Steuer", bei der EU kategorisiert, nicht vorsätzlich fehlerhaft als "Beitrag für Nutzen").
(c2b) Quersubventionierung... Beihilferecht... EU-Recht:
Öffentliche Gelder für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden; - EuGH C-74/16. Die Gelder für wirtschaftliche Tätigkeiten sind am Markt zu erwirtschaften.
(c2c) Begriff "Staatliche Beihilfe"... EU-Recht
(c2d) Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen... EU-Recht
Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Ausschreibung... Gemäß EuGH C-337/06 sind "ARD, ZDF etc." öffentliche Auftraggeber.
Ubrigens wird hier nie verwendet: "Die öffentlich-rechtlichen" ... usw.
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Denn das ist bereits Gehirnwäsche: Die Edleren, die Besseren, die schenkenden uneigennützigen(!) himmlischen Boten des ewigen Heils.
Fester Sprachgebrauch ist hier stattdessen wie im vorstehenden Text - und immer mit Anführungszeichen:
"ARD, ZDF etc."
oder bei Bedarf alternativ: 9 ARD-Landesanstalten
Man bedenke, dass der "ARD"-"Verbund" (weder Rechtsperson noch GbR noch Verein sonst etwas) auch ZDF und andere umfasst. Inkasso-autorisiert sind nur die 9 "ARD-Landesanstalten".
Das mag jeder nach seinen Präferenzen anders sehen. Hier jedenfalls ist das Vorstehende in Schriftsätzen die 100-fach generalisierte Sprachregelung geworden.