Mhm... wenn der Gesamthaushalt des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund der erheblichen Ausfälle bei den Werbeeinnahmen neu aufgestellt werden muss, kann es zunächst einmal nur bedeuten, dass der Staat mit staatlichen Beihilfen einspringen muss wie er es bei echten (
) Gewerbetreibenden, die wg. Corona ins Schlingern geraten, schon jetzt tut.
Die staatsfernen und sich behördlich
(siehe auch letzten Absatz unten) gebenden Landesrundfunkanstalten werden hier sich ganz schnell zu harmlosen Gewerbetreibenden verklären, denen es rasch und unbürokratisch zu helfen gelte.
Harmlose Gewerbetreibende haben aber in der Regel Rücklagen, 1-2 Monate ohne alles muss man überstehen können.
Wenn der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk schon jetzt Angst hat, ins Schlingern zu geraten, weil etwa 7% der Gesamteinnahmen (7% bei 8 G€!) wegbrechen, dann hat er sehr, sehr schlecht gewirtschaftet. Aber das haben wir hier schon immer geahnt.
Es muss deutlich gesagt werden: Landesrundfunkanstalten unterscheiden sich von harmlosen Gewerbetreibenden darin, dass letztere nicht die deutschen Wohnungsinhaber unter Missachtung von Bürger-, Grund- und Menschenrechten und unter Zuhilfenahme staatlicher Gewalt ausplündern.