Nein, das ist wohl kein Scherz. Folgt eine Person diversen gerichtlichen Entscheidungen, wird deutlich, dass der Staat beim Rahmen für den Rundfunk alle zu berücksichtigen hat. Das bedeutet so gesehen, dass der Rundfunk nicht einzelnen Bürgern zur Verfügung steht, sondern allen. Es ist eine jedermanns Freiheit - siehe dazu u.a. auch unter
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.0.htmlIn der Vergangenheit resultierte jedoch aus dem Problem der Frequenz-Knappheit und den hohen Kosten, dass diese für jeden vorhandene Freiheit nicht durch jeden genutzt werden kann. Das Verfassungsgericht hat dann zwei Rechte mit einander kombiniert und sagt, der öffentliche Rundfunk erfüllt als dienende Pflicht die Rundfunkfreiheit für jedermann - sinngemäß, denn an sich sagt es: Damit jeder seine Rundfunkfreiheit wahrnehmen kann, darf der Rundfunk nicht einzelnen Bürgern/Gruppen/Privaten überlassen sein. Es muss auch für nicht mit ausreichend Mitteln ausgestatte Personen möglich sein, die Rundfunkfreiheit wahrzunehmen. -> In der Vergangenheit resultiert das dann in der Ausgestaltung des öffentlichen Rundfunks, also an sich ein Rundfunk, der alle Teile der Bevölkerung beteiligen sollte. Irgendwie hat man das versucht mit der Aufteilung in Organe, um dort Vertreter aus der Gesellschaft sitzen zu haben. Was aus dem Modell geworden ist, das beklagen wir heute.
Der Fehler ist offensichtlich. Heute, also auch in der Zukunft kann, jeder seine Freiheit, Rundfunk nicht nur zu empfangen, sondern auch selbst zu machen, selbst wahrnehmen. Natürlich könnten sich Bürger auch zusammenschließen. Der Staat hat den Rahmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass solche Zusammenschlüsse nicht die Rundfunkfreiheit der Einzelnen bedrohen. So darf es eben nicht sein, dass es am Ende nur noch eine kleine Gruppe gibt, welche in der Lage wäre, alle zu erreichen und damit ausschließlich Ihre Meinung und Interessen zu verbreiten. Es braucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Beteiligten.
Jeder einzelne ist jedoch aktuell ohne Mitspracherecht am öffentlichen Rundfunk beteiligt. Das gilt es zu ändern. Es sollte wohl jeder frei darüber entscheiden dürfen, wie er seine Rundfunkfreiheit beteiligt, wenn es um das Senden geht. Beim Empfang gilt diese Freiheit halt ebenso, damit frei ausgewählt werden kann, braucht es natürlich ein entsprechend breit gefächertes Angebot, welches keine Meinung unterschlägt. Vergessen wird dabei, dass es keine
Pflicht gibt, sich überhaupt zu beteiligen. Es gibt nur das
Recht. Der Staat missbraucht hier seine Macht, indem der Rahmen eine Beteiligung aller an einem öffentlichen Rundfunk vorgibt, ohne dass Mitwirkung vergeben wurde.