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Autor Thema: OT: Alle Knöllchen in Frankfurt seit 2018 rechtswidrig  (Gelesen 1432 mal)

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t-online, 20.01.2020
Alle Knöllchen in Frankfurt seit 2018 rechtswidrig
In Frankfurt am Main werden seit 2018 Knöllchen durch einen privaten Dienstleister ausgestellt. Das ist gesetzeswidrig, urteilte das Oberlandesgericht jetzt. Somit sind alle Strafzettel fürs Falschparken seitdem anfechtbar.

Zitat
Kommunen dürfen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen. [...] Das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat zugewiesen. [...]

Leiharbeiter würden auch in anderen hessischen Kommunen auf diese Weise eingesetzt, erklärte das OLG. Dies sei gesetzeswidrig. Die der Stadt Frankfurt als Polizeibehörde gesetzlich zugewiesenen Verpflichtungen, den ruhenden Verkehr zu überwachen und Verstöße zu ahnden, seien hoheitliche Aufgaben. Diese dürften nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden. Das Verfahren gegen den Autofahrer müsse eingestellt werden, da die zugrunde liegenden Beweise einem "absoluten Beweisverwertungsverbot" unterlägen.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/news/id_87184696/frankfurt-am-main-alle-knoellchen-seit-2018-rechtswidrig.html


Vorschlag an die Kommune:

Gründet ein "nicht rechtsfähiges" Etwas und
behauptet, dieses Etwas ist Teil eurer Kommune.
Funktioniert beim Rundfunk auch!  :police:



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 03:20 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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In Ergänzung, weil es so "hübsch" ist... ::) ;D
...ersetze "Knöllchen" durch "Rundfunkbeitrags-Festsetzungsbescheid"
und "privater Dienstleister" durch "nicht-behördlicher, vom VwVfG*** ausgenommener Rundfunk-Sender = Tendenzbetrieb nach Art. 5 GG, für welchen sich das justizförmig ausgeprägte Verwaltungsverfahren verbietet".***


FAZ, 20.01.2020
Entscheidung des OLG Frankfurt
Knöllchen von Leiharbeitern gesetzeswidrig
In Frankfurt schreiben nicht nur städtische Bedienstete Falschparker auf. Doch diese Praxis ist nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, hat das Oberlandesgericht festgestellt. Droht der Stadt nun eine Klagewelle?
Quelle: dpa

Zitat
[...]

Das OLG kritisierte, da die Frankfurter Leiharbeiter Uniform trügen, sei „ein nach Außen täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit aufgebaut worden“, um „den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln“. Tatsächlich sei ein privater Dienstleister eingesetzt worden, der durch Verwarngelder finanziert werde, deren Grundlage, die Verstöße, er selbst erhebe.

[...]

Die Linke-Fraktion im Landtag erklärte, das Urteil bestätige die Auffassung der Partei, dass öffentliche Aufgaben auch in die öffentliche Hand gehörten. „Wir hoffen, dass die Stadt Frankfurt und die anderen betroffenen Kommunen dieses Urteil nun zum Anlass nehmen, ihre kommunalen Polizeibehörden personell sinnvoll auszustatten“, erklärte die Fraktion. Denn es gebe ein erhebliches Vollzugsdefizit auf den Straßen, gerade in Frankfurt.

[...]

Zitat
ADAC rät: Knöllchen erst mal nicht bezahlen
[...]
Wer bereits gezahlt habe, könne einer ersten Einschätzung zufolge das Geld nicht zurückfordern. Denn es gebe eine Wertgrenze für Wiederaufnahmeverfahren, die mit 250 Euro über den üblichen Knöllchen-Gebühren liege.
[...]

Weiterlesen unter:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/olg-frankfurt-verbietet-knoellchen-durch-leiharbeiter-16591263.html


***Mehr dazu siehe u.a. unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.0.html

Siehe ergänzend auch zur Frage (nicht-)hoheitlicher Tätigkeit z.B. von "Creditreform" im Auftrag der Landesrundfunkanstalten
Gebührenbescheid von Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.0.html



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Kleine Aktualisierung/ Ergänzung/ Nebenaspekte ;)

FAZ, 22.01.2020
OLG-Entscheidung in Frankfurt : Kein Freifahrtschein für Parksünder
Nach der OLG-Entscheidung wollen Städte in Hessen weiter streng kontrollieren. Doch die Lage um mögliche Rückzahlung bleibt auch weiter unklar.
von Katharina Iskandar

Zitat
[...]

Unterdessen wurde am Dienstag bekannt, dass die privaten Dienstleister im ruhenden Verkehr in Frankfurt schon länger eingesetzt werden als zunächst angenommen – und zwar seit mindestens 1996, wie es im Verkehrsdezernat heißt. [...]

Ihre Leiharbeiter abgezogen hat auch die Stadt Bad Homburg, die private Dienstleister seit 2016 einsetzt. [...] Die Stadt beruft sich darauf, den Einsatz der privaten Hilfspolizisten beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt und dort die Erlaubnis dazu bekommen zu haben. Das bestätigte auf Anfrage der Sprecher der Aufsichtsbehörde. Für den Einsatz der „Hilfspolizisten“ gab es offenbar einen Erlass des Innenministeriums.

Nicht von dem OLG-Beschluss betroffen sind die Fahrkartenkontrolleure in den Bahnen und Bussen. Wie RMV-Chef Knut Ringat sagt, erfüllen sie keine hoheitliche Aufgabe.

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/nach-olg-entscheidung-kein-freifahrtschein-fuer-parksuender-16594297.html


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