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Autor Thema: Gebührenbescheid von Creditreform  (Gelesen 54061 mal)

N
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Gebührenbescheid von Creditreform
Autor: 07. Oktober 2013, 15:33
Hallo,

ein Zahlungsunwilliger "Alf" hat seit einigen Jahren schon Probleme mit der GEZ und weigert sich, zu zahlen.
Mal im Groben seine Geschichte:

Alf war von 2008 bis 2010 auf einer durchgehenden Fortbildung, er hat deswegen auch ab 2009 seinen Wohnsitz dorthin verlegt in ein Wohnheim, welches zur Lehranstalt gehörte. In dieser Zeit hatte er weder ein Auto, noch einen Fernseher sowie einen PC oder Laptop. Auch kein Radio. Es war ja alles in der Schule und im Wohnheim öffentlich zugänglich, und das auch kostenlos.

Nun kam die GEZ drauf, ihm für diesen Zeitraum Forderungen zu stellen. Seine Bemühungen, ihn wegen Erhaltens von BAfög befreien zu lassen, wurde verweigert. Stattdessen kamen immer mehr Bescheide mit Zahlungsaufforderungen. Seit 2009 also hat er sich geweigert, die Gerichtsvollzieher waren deswegen schon 2mal bei ihm, das erste Mal hat ihm die Vollzieherin sogar geraten, nichts zu zahlen, da das alles Abzocke sei etc.

Nun gut, es kam auch immer wieder ein leichter Schriftverkehr auf, soll heißen, die GEZ schickte eine Forderung und Alf schrieb zurück, dass er nicht zahle, da auf seine Abmeldung nicht eingegangen wurde.
Auch schickte ihm die GEZ letztens eine Kopie von seinem damaligen Antrag bei der GEZ, den er in seiner ersten Wohnung abgeschlossen hatte, leichtgläubig etc. Allerdings wohnt Alf in dieser Wohnung seit Jahren nicht mehr und die GEZ kann doch auch gar nicht wissen, welche Geräte er seitdem hatte oder nicht. Auf seine Schreiben, die GEZ solle ihm bitte erst einmal nachweisen, dass er irgendwelche Geräte habe, wurde nicht eingegangen, lediglich ein neuer Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung kam zu ihm zurück.
Mittlerweile bekam er ein Schreiben von der GEZ eigenen Inkassoabteilung Creditreform Mainz. Zahltermin ist der 11.10.13.

Diese Forderung wird Alf auch nicht begleichen.

Habt ihr Tipps, wie er sich da mit welchen Paragraphen wehren kann? Er würde gern ein Antwortschreiben an die Creditreform schicken...

Vielen Dank,

Nick


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themob

Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#1: 07. Oktober 2013, 16:50
Herzlich Willkommen,

das ganze ist durch die Schilderung etwas nebulös.

Hilfreich wäre:

Das Schreiben des Inkassobüros anonymisiert hochladen
Das letzte Schreiben von der Rundfunkanstalt oder aus Köln anonymisiert hochladen

Der letzte offizielle Gebühren-/Beitragsbescheid bezieht isch komplett auf Forderungen von vor dem 1.1.2013 oder auch schon für die neuen Rundfunkbeiträge?

Die Abgabe an ein Inkassobüro durch die Landesrundfunkanstalt ist erst möglich, wenn vorher alle Vollstreckungsmaßnahmen ins leere gelaufen sind.

Dazu muss man sich die jeweilige Satzung der Rundfunkanstalt ansehen.

Hier als Beispiel des SWR, Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

http://www.swr.de/-/id=11090026/property=download/nid=7687256/1t29tfl/index.pdf

§16 Abs 2

Zitat
(2) Dritte nach Absatz 1 können insbesondere sein: Andere Rundfunkanstalten, Druckdienstleister,  Telefoncallcenter,  Datenerfassungs-,  Datenträgervernichtungsunternehmen  und  Inkassounternehmen  sowie  Personen,  die  die  Einhaltung  der  Vorschriften  des  Rundfunkbei-
tragsstaatsvertrags  überprüfen.  Die  Rundfunkanstalt  darf  ein  Inkassounternehmen  erst  beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.   

Welche rechtliche Grundlage wird auf den Gebührenbescheiden angegeben? Nur auf den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag oder auch auf Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Verbindung mit den Satzungen für den Einzug von Rundfunkgebühren der Anstalt xy?

Die Frage ist letztendlich ob das Inkassobüro bereits die rechtlichen Voraussetzungen hat, um die Forderungen zu stellen. Wenn dies nicht der Fall ist, würde ich dem widersprechen und den rechtlichen Nachweis der Forderungen schriftlich einfordern.


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#2: 07. Oktober 2013, 17:05
Vielen Dank für die Antwort. Alf wird es hoffentlich heute abend noch schaffen, den Bescheid und die anderen nötigen Unterlagen hochzuladen.


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#3: 15. Oktober 2013, 15:11
Hallo, leider habe ich es erst jetzt geschafft, die Unterlagen hochzuladen.

Also, fangen wir mit dem Brief an, den Alf abschließend der Gerichtsvollzieherin geschrieben hat, nachdem sie zweimal versucht hatte, den "fälligen" Betrag einzuziehen.



Darauf kam von der GEZ die angehängte Nachricht mit Alfs Anmeldung von vor über 11 Jahren. In der Zwischenzeit ist er jedoch zig mal umgezogen und hat wie gesagt versucht, sich wegen Erhalt von Bafög abzumelden.

 


Gleichzeitig wird Alfs Fall dem Inkasso Verein übergeben.



Frage:

kann man überhaupt etwas machen oder muss Alf den Betrag zahlen?


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#4: 15. Oktober 2013, 15:36
Der Betrag bei der Creditreform ist um ein paar Cents anders. Warum?
OT: Meine inzwischen 8. oder 9. Zahlungserinnerung ist ebenfalls mal wieder anders und diesmal um knapp 20€ "günstiger" geworden als beim letzten Mal.


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#5: 15. Oktober 2013, 16:01
Von wem kam die Zahlungserinnerung? Auch schon von der Creditreform?


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#6: 15. Oktober 2013, 16:13
Was soll Creditreform tun? Mit dem Gerichtsvollzieher das Geld einziehen? Oder das tun, was der Gerichtsvollzieher nicht tun konnte? Wie? Mit Methoden der russischen Mafia (russischer Inkasso)? Die reden über Vermittlung, aber sie verlangen das Geld, um "Kosten und Unannehmlichkeiten" zu vermeiden.


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themob

Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#7: 15. Oktober 2013, 17:01
Creditreform Mainz ist in diesem Stadium "nur" eines: Verwaltungshelfer der Landesrundfunkanstalten

Allerdings reichen bei vielen diese Schreiben aus, den freundlicherweise angebotenen Satz:

Ihr Zahlungsvorschlag: www.schuldenreform.de (Klickt man z.B. auf den Link FAQ, landet man auf der rundfunkbeitrag.de Seite)

anzuklicken, sich einzuloggen mit den Daten aus dem Brief und über diesen Weg eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Es ist ein perfides Vorgehen der Landesrundfunkanstalten, dem Empfänger etwas zu suggerieren (offizielles Schreiben von Inkasso Creditreform), ihn einzuschüchtern und Ängste zu verbreiten. Und klappt hervorragend wie man unten aus dem Zitat entnehmen kann.

Die Landesrundfunkanstalten haben entsprechende Verträge mit der Creditreform Mainz ausgehandelt.

6.1.1.1.3 (Quelle: http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k06.htm

Zitat
Datenübermittlungen an die Firma Creditreform

Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten schalten bei der Einziehung offener Rundfunkgebührenforderungen die Fa. Creditreform ein. Dies erfolgt nach Angaben der GEZ am Ende des förmlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Creditreform wird demnach erst tätig, wenn eine offene Forderung trotz eines durchgeführten Vollstreckungsverfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht nicht eingetrieben werden konnte.

Die Forderungen werden nicht an Creditreform abgetreten. Creditreform führt keine Zwangsmaßnahmen durch, sondern wird nach der Verfahrenskonzeption der Landesrundfunkanstalten nur als Verwaltungshelfer tätig. Creditreform schreibt die Gebührenschuldner in der Regel zweimal an. Beide Schreiben sind mit der GEZ abgestimmt. Im ersten Schreiben wird der Schuldner über die Beauftragung informiert und gebeten, die Forderung zu begleichen. Creditreform bezeichnet sich in diesem Schreiben als Vermittler und beschreibt die Zahlungsaufforderung als Chance, weitere Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden. Das zweite Schreiben weist den Schuldner auf die bestehende Vollstreckbarkeit des Bescheids hin und bietet ihm die Möglichkeit an, bei Zahlungsschwierigkeiten Vollstreckungsschutz zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Creditreform mit der Landesrundfunkanstalt in Verhandlung über den Vollstreckungsschutz stehe. Nach Auskunft der GEZ ist das Verfahren sehr erfolgreich.

Ob und in welchem Umfang die Beauftragung von Creditreform zulässig ist, ist zunächst eine verwaltungsrechtliche Frage. Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist eine hoheitliche Aufgabe, für die das Verwaltungsvollstreckungsrecht maßgeblich ist. § 7 Abs. 6 Satz 1 RGebStV ordnet die Anwendung der Vorschriften über den Verwaltungszwang ausdrücklich an. Damit steht fest, dass Creditreform nicht mit Aufgaben der Vollstreckung betraut werden könnte, da dies nur im Wege der Beleihung möglich wäre, die hier nicht gegeben ist. Creditreform kann daher lediglich als Verwaltungshelfer tätig werden. Folgerichtig sieht das von der GEZ und den Landesrundfunkanstalten festgelegte Verfahren dies auch so vor. Datenschutzrechtlich folgt daraus, dass Creditreform nur im Wege der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 4 HDSG für den Hessischen Rundfunk tätig werden kann. Auch das entspricht der Konzeption der Landesrundfunkanstalten.

Weitere Berichte dazu:
Seite 31: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/8__taetigkeitsbericht.file.html/8.%20T%C3%A4tigkeitsbericht.pdf

Also, Personen A-Z, nicht einschüchtern lassen. Es sind zwar leider Tätigkeitsberichte vor 2013 in Bezug auf die Rundfunkgebühren. Aber wenn man sich den zitierten Text mal ansieht und das hier hochgeladene Dokument von Creditreform gegenüberstellt, wird man feststellen, dass es auch im Zeitalter vom Rundfunkbeitrag so gehandhabt wird.

Wer Lust hat zum Thema noch weiter zu recherchieren (da stehen durchaus noch andere interessante Themen drin - wie z.B. ein gemeinsam mit verschiedenen Landesrundfunkanstalten  betriebenes IVZ - Informationsverarbeitungszentrum usw.)

Suchbegriffe: (innerhalb der Berichte nach "Creditreform" suchen)
Tätigbeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des XY (Landesrundfunkanstalt)
Tätigkeitsbericht des XY (Bundesland) Datenschutzbeauftragten - in den Berichten suchen nach Rundfunk

PS:
Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann nach Erhalt dieses Schreibens an die Creditreform zurückschreiben:

Einspruch gegen die Forderung Ihres Schreibens vom (Datum XY)
Einfordern der Rechtsgrundlage der Forderung von Creditreform mit entsprechend beglaubigten Nachweisen

In der Regel wird Creditreform dann reagieren das dieses Schreiben an den Beitragsservice weiter geleitet wird und Ihre eigenen Bemühungen eingestellt und zu den Akten gelegt wurden.

Es geht denen letztendlich nur um die Erfolgsquote der ersten 2 Briefe und damit verbundenen Ratenzahlungen etc. die der vermeintliche Schuldner aus Angst vor solch einem Brief noch schnell abschließen soll.


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#8: 15. Oktober 2013, 17:10
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Mit welchen Folgen hat Alf dann zu rechnen, nachdem Creditreform die Bemühungen eingestellt hat?


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themob

Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#9: 15. Oktober 2013, 17:31
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Mit welchen Folgen hat Alf dann zu rechnen, nachdem Creditreform die Bemühungen eingestellt hat?

Ist abhängig welchen aktuellen Status Alf im Moment wirklich hat gegenüber den Vollstreckungsbehörden.

Die BKK hat der Gesundheit (Satire) zuliebe hier dazu etwas geschrieben:

Erfolgloser Vollstreckungsversuch

Stichworte:
Pfändung
fruchtlose Pfändung
EV

abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen von Alf. Im Artikel stehen noch andere interessante Links die einen Einblick in das ganze mögliche Procedere geben können.

Erst wenn diese Wege alle ausgeschöpft sind und zu keinem Erfolg führen, könnte die Rundfunkanstalt ein Inkassobüro beauftragen (siehe Link in meiner Antwort vom 7.10). Ob diese aber zu einem Erfolg führen ist mehr als fraglich wenn der normale Vollstreckungsversuch zu keinem Ergebnis geführt hat.

Siehe Thema: gerichtliches Mahnverfahren oder Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

Jeder kocht nur mit Wasser und jeder muss sich an vorgegebene gesetzliche Regelungen halten. Auch Inkassobüros. Wichtig ist nur das der Schuldner "fristgerecht" reagiert auf entsprechende Schreiben. Hier wird nur mit der Unwissenheit und Ängstlichkeit der Bürger Schindluder getrieben.


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#10: 15. Oktober 2013, 17:43
Ich bedanke mich für dein Engagement und Alf wird schauen, was sich so ergibt. Er wird sich dann wieder hier melden, wenn er nicht gerade auf Melmac ist  :laugh:


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#11: 15. Oktober 2013, 18:28
Aus meiner Erfahrung heraus,haben sowohl Creditreform und Inkasso-Büros nur Einschüchterungscharakter,deshalb sollte man,wie von Themob beschrieben,nett antworten und den Sachverhalt auf die GEZ umkehren.
Wenn ein Inkasso-Büro vollstrecken will,brauchen sie auch einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid und der kostet Geld ohne zu wissen ob da etwas zu holen ist,also Risiko.
Diese Büros wollen etwas verdienen und nicht ausgeben,deshalb sage ich nur,nicht einschüchtern lassen.



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koppi1947

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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#12: 17. Oktober 2013, 03:46
Erst wenn diese Wege alle ausgeschöpft sind und zu keinem Erfolg führen, könnte die Rundfunkanstalt ein Inkassobüro beauftragen

Das "alle" steht da aber nicht drin und würd auch keinen Sinn machen, weil das Vollstreckungsverfahren ohne Erfolg nie zwingend abgeschlossen wird. Insbesondere sind Pfändungsversuche immer wieder möglich (und auch nötig, um einer Verjährung vorzubeugen). Was versucht wird, liegt im Ermessen von Gläubiger und Vollstreckungsbeamten. Ohne die Details zu kennen, würd ich die Voraussetzungen im vorliegenden Fall tendenziell schon für gegeben halten. Aber halbwegs legal operierende Inkassobüros sind völlig harmlos, wenn man sich nicht einschüchtern lässt.

Außerdem gilt die Rundfunkbeitragssatzung nicht für Altfälle. Eine vollständige Rundfunkgebührensatzung find ich zwar nicht mehr online, aber dem Inhaltsverzeichnis nach scheint der Paragraf neu zu sein.


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#13: 03. März 2014, 20:45
Was ich hier aber vermisse ist der Gebührenbescheid!
Hat der Alf den nicht hochgeladen oder nie bekommen?
Ohne Bescheid keine Vollstreckung!
Sollen die doch den Zugang des Bescheides nachweisen!
Inkassobutzen versuchen immer durch Einschüchterung an Kohle zu kommen.
Hilf ja auch meistens, aber wer sich informiert, wird feststellen, daß die sich auf ganz dünnem Eis bewegen.
Wenn die zu sehr nerven einfach eine Originalvollmacht anfordern, daß benannte Forderung abgetreten/eingefordert wurde und andernfalls mit Unterlassungsanspruch/Klage drohen, schon hat man Ruhe (oder die Originalvollmacht...).


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Re: Gebührenbescheid von Creditreform
#14: 29. Dezember 2020, 02:43
Beachte auch den Thread unter
Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9378.0.html
sowie die "letzten Schreiben" von Creditreform im gleichen Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9378.msg115866.html#msg115866
Zur Vermeidung doppelter Diskussionen bleibt dieser Thread hier vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis.


Querverweis aus aktuellem Anlass
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0


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