In diesen 2 Jahren war Person A jedoch wohnhaft in einer Wohnung, die ihm der Arbeitgeber überlassen hat aber angeblich ist unter der genannten Beitragsnummer eine Betriebsstätte gemeldet und daher muss Person A trotzdem den Beitrag entrichten.
Das aktuelle Schreiben ist quasi ein neuer Widerspruchsbescheid für ca. die Hälfte der ursprünglichen Summe. Person A wird dies widersprechen mit dem Hinweis das eben der Arbeitgeber die Wohnung bezahlt hat. Ob das nun eine Betriebsstätte ist oder nicht ist ja total egal.
Der Thread bzw. einige Aussagen sind leider etwas verwirrend.
Der Betreff müsste wohl besser heißen, "Ist die Wohnung meines Arbeitgebers beitragspflichtig?"
Die Befreiung einer Betriebsstätte in einer Wohnung ist möglich, aber nicht die Befreiung der Wohnung in/von einer Betriebsstätte.
Zumindest wird dieser Standpunkt von der Gegenseite so vertreten und diverse Gerichte haben bereits in diesem Sinne entschieden.
Im besonderen Einzelfall wäre natürlich die Klage notwendig, um den vorliegenden speziellen Sachverhalt genauer zu betrachten und gerichtlich klären zu können.
Sollte sich allerdings der Sachverhalt von bisherigen Urteilen nicht deutlich unterscheiden, dann hätte die Klage zumindest eine aufschiebende Wirkung haben können.
Allerdings wären die Gerichtsgebühren, und je nach Landesrundfunkanstalt, Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite hinzunehmen.
Über die Themen "Widerspruchsbescheid nicht zugestellt" oder "Briefe an die Politiker etc." kann man diskutieren.
Die bisherigen Reaktionen und Entscheidungen der Gegenseite/Gerichte sind allerdings den Forumsmitgliedern bekannt.
Wenn man der Meinung ist, keine Klage einreichen zu wollen, könnte man sich früh mit dem Thema Vollstreckung auseinandersetzen.
Verständlicherweise kann der Boykott ermüdend sein, darum gibt es auch die Möglichkeit einfach nichts zu tun.