Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Klärung der Authentizität + Rechts-/Sachvoraussetzungen; ggf. Widerspruch  (Gelesen 4262 mal)

e
  • Beiträge: 25
War gestern mit meinem Kumpel SMBK (aka "schwach motivierter Beitragskunde") auf einem GEZahler-Stammtisch und hab' da einen getroffen, der auf so einer ähnlichen Basis schon mal Widerspruch erhoben hat.
Er meinte wohl ein zweites fast identisches Schreiben sei vor Kurzem auch schon raus - pro Festsetzungsbescheid ein Widerspruch.

Unterm Kneipentisch fanden wir dann beiliegenden Zettel  ;)

Sieht aus, als hätte der einen Teil Eurer Gedankengänge schon selber gefunden.
Der will nicht nur Auskunft über Daten, Entscheidungsgründe und Rechtsgrundlagen, sondern will sogar dem Beitragsservice die Speicherung seiner Daten verbieten, weil die ja mangels Rechtsfähigkeit gar nichts garantieren können - auch nicht die korrekte Einhaltung von Datenschutzbedingungen.

Ich glaub' wir treffen den Typen wieder.
Der ist zwar selber kein Jurist, hat aber schon ein bisserl kaufmännische Lebenserfahrung.
Kann mir gut vorstellen, daß der an einer Zusammenarbeit für eine Gemeinschaftsaktion interessiert wäre.
Auf jeden Fall wird er sich über den Hinkelstein Matterhorn hier freuen, wenn es um die Formulierung der ggf. noch ausstehenden sachlichen Widerspruchsbegründung oder dann auch einer Klage geht.

Der wird uns sicher auch berichten, falls der Herr Wilhelm, die Anstalt BR oder das rechtlose Kleinkind BS was verlauten lassen.


Zur vereinfachten Diskussion hier Zitat aus dem Schreiben:
Zitat
An
Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
vertreten durch
Herrn Intendanten Ulrich Wilhelm
Rundfunkplatz 1
80335 München

Verteiler:
• Bayerischer Rundfunk, o.a. Postadresse, per Einschreiben
• Bayerischer Rundfunk, Telefax 089 / 59 00-18 59 00, zur Fristwahrung vorab
• Beitragsservice, 01806 999 555 01, zur Information

Schreiben der „Beitragsservice“ unter Ihrem Namen,
angeblich „Festsetzungsbescheid - Beitragsnummer 1234567“

Klärung von Authentizität sowie grundlegender Rechts- und Sachvoraussetzungen
ggf. Widerspruch und Antrag auf Aussetzung des Vollzuges


Datenschutzangelegenheiten


Sehr geehrter Herr Wilhelm,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.11.2019 erreichte mich o.g. auf 1.11. rückdatiertes Schreiben in amtlicher Aufmachung mit Ihrer Adresse und faksimiliertem Briefkopf der mir bis heute suspekt erscheinenden Organisation „Beitragservice“.

Ich beantrage hiermit Klärung der Authentizität und Rechtskraft dieses Schreibens.

Sofern authentisch, lege ich hiermit Widerspruch ein und beantrage Aussetzung des Vollzuges.

Als unabdingbare Voraussetzung für die sachliche Begründung meines Widerspruchs beantrage ich Aufklärung über grundlegende Form-, Rechts- und Sachfragen.

Sollte es sich, wie zunächst von mir vermutet, bei den Machenschaften der „Beitragsservice“ um eine nicht von Ihrem Hause gedeckte, möglicherweise in Betrugsabsicht erstellte Masche handeln, bitte ich um entsprechende Mitteilung - auch bzgl. ggf. angemessener Veranlassung geeigneter Maßnahmen Ihrerseits. Die weiteren Einzelheiten meines Schreibens wären hiermit hinfällig. Gerne würde ich Sie bei Bedarf mit Beweisen gegen die „Beitragsservice“ unterstützen.

Im Einzelnen:

Auch nach Umstellung von GEZ auf das neue System entrichte ich - in Anerkenntnis der normativen Kraft des Faktischen (kulminierend u.a. insbesondere auch in A 139 GG), jedoch entgegen meiner Gewissensüberzeugung, meiner Auffassung von Demokratie, Recht, Wahrheit und Friedfertigkeit der Völker - für meine Wohnung „XXXXXX“ regelmäßig meine Propagandasteuer per Bankeinzug.

Seit einigen Monaten werde ich von einer „Beitragsservice“ mit mir suspekt erscheinenden Briefen belästigt. Nach Tenor dieser Belästigungen insinuiert die „Beitragsservice“ eine ausstehende Tributfälligkeit trotz meiner regelmäßig entrichteten Zahlungen.

Aufgrund offenkundiger Formmängel - insbesondere das Fehlen einer rechtsfähigen Absenderadresse - habe ich die „Beitragsservice“ im Internet recherchiert. Sie bezeichnet sich dort selbst als „öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“.
Als juristischer Laie klingt das für mich wie „rechtloses Recht“ oder ein schlechter Scherz aus dem Umfeld der Reichsbürger- und Staatsleugnerszene. Ich mußte unweigerlich an das mutmaßlich konstruierte Fallbeispiel aus dem juristischen Anfängerseminar denken, in kleingaunerlicher Manier minderjährige Kinder zum Einkaufen zu schicken, die Ware zu verkonsumieren und anschließend Rückerstattung des Kaufpreises wegen Nichtigkeit des
Geschäftes zu begehren.

Nach dem aktuellem Schreiben, tituliert als „Bescheid“ mit Absenderadresse „Bayerischer Rundfunk“ und ansatzweise vollständig erscheinender Rechtsbelehrung konkretisiert sich nun doch die Befüchtung, daß Verwaltungshandeln zunehmend die Form verliert, die man früher als gute rechtsstaatliche Sitten kannte. Inwieweit hier tatsächlich sitten- oder rechtswidriges Handeln vorliegt oder ich schlichtweg antiquierte Vorstellungen staatlicher Sittlichkeit der fortschreitenden normativ faktischen Kraft anpassen muß, wäre ggf. noch zu klären.

Nach meiner Rechtskenntnis handelt eine nicht rechtsfähige Gruppierung als BGBGesellschaft, mithin gesamtschuldnerisch persönlich haftend. Für die berechtigte Wahrung meiner Interessen ist somit die Kenntnis der verantwortlich handelnden Rechtssubjekte essentiell.

Nach meinem aktuellen Informationsstand gehe ich per Heutigem davon aus, daß Ihre Rechtsauffassung dahingehend besteht, daß die nichtrechtsfähige „Beitragssservice“ als Erfüllungsgehilfe Ihres Hauses auftritt und der Bayerische Rundfunk erst den Kopf resp. Rechtsfähigkeit aus dem Sand nimmt, wenn's ernst - sprich rechtlich relevant - wird.

In diesem Lichte bantrage ich hiermit wie folgt:

• Ich beantrage die Anerkenntnis, daß Zustellungen an eine Adresse „c/o Beitragsservice“ mangels deren Rechtsfähigkeit bzgl ihrer Rechtskraft juristisch zumindest mit berechtigtem Zweifel behaftet sind
• sofern ich mit bisherigem Handeln (insbsondere Gestattung regelmäßiger Tributierung durch Sepa-Mandat) Anlaß zur Vermutung konkludenter Anerkenntnis der „Beitragsservice“ gegeben habe, wird eine solche für den vorliegenden Vorgang explizit verneint
• Ich beantrage die Prüfung des „Bescheides“ der „Beitragsservice“ auf Authentizität und Mitteilung des Ergebnisses durch eine rechtsfähige, zweifelsfrei zuzuordnende natürliche oder juristische Person
• Ich beantrage die Offenlegung und Erläuterung der materiellen und rechtlichen Erwägungen, die dem „Festsetzungsbescheid“ zugrunde liegen, und ohne die eine zielgerichtete Widerspruchsbegründung nicht möglich ist.
• Ich beantrage Offenlegung der handelnden Personen in Ihrem Hause sowie im Hause „Beitragsservice“ mit ladungsfähiger Adresse
• Ich bestreite die Rechtskraft des „Festsetzungsbescheides“ aufgrund fehlender Unterschrift. Die Verwaltungsvorschriften zum Passus „Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ beinhalten umfangreiche datentechnische Sicherungs- und Dokumentationspflichten. Die „Beitragsservice“
mit der Rechtsfähigkeit eines Kleinkindes kann solche weder gegenüber mir noch gegenüber dem Bayerischen Rundfunk gewährleisten
• Ich bestreite die Behauptung, der „Festsetzungsbescheid“ wäre allein maschinell entstanden, und werte dies als weiteren Grund für mangelnde Rechtskraft desselben
• Ich beantrage die Offenlegung aller zu meiner Person und zu meiner Wohnadresse in den Häusern „Bayerischer Rundfunk“ und „Beitragsservice“ gespeicherten Daten
• Ich beantrage die umgehende Löschung aller zu meiner Person und zu meiner Wohnadresse im Hause „Beitragsservice“ gespeicherten Daten, da diese mangels Rechtsfähigkeit die umfangreichen einschlägigen Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten kann und bitte um entsprechende Bestätigung
• Ich beantrage die explizite Feststellung durch eine nachweisbar rechtskräftig handlungsfähige natürliche oder juristische Person, ob, inwieweit und in welchem Umfang dieser „Festsetzungsbescheid“ nach Prüfung und Ausräumung der bisher genannten Einwände weiter bestehen soll
• Ich beantrage die Feststellung, daß alle vor diesem „Bescheid“ vorgenommenen Handlungen der „Beitragsservice“ mangels deren Rechtsfähigkeit für die vorliegende Angelegenheit irrelevant sind
• Ich beantrage Ruhen sämtlicher Ansprüche und Fristen bis zur Klärung der bisher angeführten offenen Fragen
• Ich beantrage Aussetzung des Vollzuges aufgrund der bisher angeführten offenen Form-, Rechts- und Sachfragen, da für mich ein schlüssiger rechtlich / sachlicher Hintergrund der behaupteten Forderung nicht erkennbar ist.


Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Obelix der Gallier

Anlage: Seite 1 des gegenständlichen „Bescheides“

PS - zu Ihrem Verständnis:
Ich habe dereinst - damals nicht ganz freiwillig - gelobt, das Recht und die Freiheit des
Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Dazu stehe ich bis heute.


Dieses Schreiben ist mit
Herzblut,
sorgfältig erwogenen Gedanken,
auf der Basis lange reifender Erwägungen,
umfangreicher Nachforschungen
und tiefster Überzeugung
erstellt
und trägt selbstverständlich meine Unterschrift


Edit "Markus KA":
Dieser eigenständige Beitrag wurde aus folgendem Thread ausgegliedert:
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2020, 15:08 von Bürger«

  • Beiträge: 75
 ???  :)  :laugh:  ;D
Genau der richtige Lesestoff für Leute die ohnehin in einer Anstalt arbeiten...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2020, 15:09 von Bürger«

e
  • Beiträge: 25
War wieder mal auf dem Stammtisch, und besagter Typ war wieder da.
Meint, das Imperium hätte wohl gerülpst  >:D und uns ein paar Zettel unter die Nase gerieben.
Hab's geschafft, diese gleich mit dem Handy abzufotografieren und ein bisschen durch die Bildverarbeitung zu massieren  ;)

Er hat sich wohl auch schon überlegt, wie er drauf antworten wollte, aber das konnte ich leider nicht mehr auf pixel bannen.
Laberte was von Klage vor'm Verwaltungsgericht, und so.
War auch schon recht besoffen, der Typ - ich mein', so was kann man ja nüchtern auch nicht ertragen.
Ich glaub' es ist besser, wenn er über dem Entwurf seiner Klageschrift erst mal seinen verdienten Suff ausschläft...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2020, 01:09 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.407
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der letzten Seite gemäß scheint der "Widerspruchsbescheid" nur durch 1 Person unterzeichnet zu sein. Dies verwundert, da bislang alle mir erinnerlichen "Widerspruchsbescheide" immer von 2 Personen unterzeichnet waren. Inwiefern dies angegriffen werden könnte, bliebe vorbehalten.

Dies jedoch bitte nicht hier, sondern - falls nicht doch bereits als Thema vorhanden - dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Im Weiteren siehe dann unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

e
  • Beiträge: 25
Au weia, bei dem Panzer, der auf uns zu rollt, ist das Tüv-Siegel unsauber aufgeklebt.
Ja, klar, danke, gut gemeinter Hinweis.
Aber es macht wohl tatsächlich Sinn, einen extra Faden dafür zu eröffnen, für die revolutionären Bahnsteigkartenlöser...

Durfte meinem Kumpel heut mal über die Schulter schauen, er strickt grad an seiner Klageschrift.
Meint, wenn sie fertig ist, darf ich sie hier einstellen, aber erst wenn sie eingereicht ist.
Schließlich will man ja niemanden dem Vorwurf unerlaubter Rechtsberatung aussetzen.
Und die knappe Fristlaufzeit will er wohl lieber für den argumentativen Feinschliff (resp den Vesuch desselben) verwenden als für anonymisierende Reformatierung.

Ich glaub der Junge tickt auf einer anderen Ebene....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e
  • Beiträge: 25
aber wir dürfen schon mal ins Nähkästchen blinzeln :-)

Zitat
hiermit lege ich Klage gegen o.g. Festsetzungsbescheide und Ablehnung des Widerspruchs ein.

Ich beantrage wie folgt festzustellen:
    • Die Zwangsfinanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks in seiner derzeitigen Ausgestaltung stellt einen erheblichen Eingriff in meine Grundrechte dar
    • Eine Rundfunkbeitragspflicht für „#######“ besteht nicht
    • Eine behauptete Rundfunkbeitragspflicht für „#######“ wurde nicht im Einklang mit rechtssaatlichen Mindestandforderungen festgestellt
    • Die davon abgeleiteten Festsetzungsbescheide sind damit gegenstandslos und somit nichtig
    • Die Ablehung des Antrages auf Aussetzung des Vollzuges ist inhaltlich und formal grob fehlerbehaftet und in dieser Form nur durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu erklären
    • Für ggf. entstehende Schäden aus Zwangsvollstreckung haften die beteiligten Parteien und handelnden Personen gesamtschuldnerisch
    • Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen
    • die 23. RÄStV tritt erst mit ihrem Inkrafttreten in Kraft
    • Die Übertragung von grundrechtsbeschneidenden Ermessensentscheidungen auf eine nichtrechtsfähige „Einrichtung“ ist sittenwidrig, rechtsstaatswidrig und somit nichtig
    • Für ein willkürliche Schätzung der Beitragsgrundlagen durch die Rundfunkanstalten oder deren Erfüllungsgehilfen unbeschadet ihrer Legitimierung liegt keine Rechtsgrundlage vor
    • Eine zu Sanktions- oder Erzwingungszwecken wissentlich oder grob fahrlässig vorgenommene erhebliche Überschätzung der Beitragsgrundlage ist in Anlehung an die einschlägige Rechtssprechung des Steuerrechtes unzulässig
    • Es liegt ein Anfangsverdacht auf strafrechtlich relevantes Handeln auf Seiten des Beklagten und seiner Erfüllungsgehilfen vor
    • Es liegt wissentlich fehlerhaftes resp. grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beklagten resp. seiner Erfüllugnsgehilfen vor, welches eine gesamtschuldnerische Haftung der handelnden natürlichen und juristsichen Personen begründet.
    • Die Akten des Vorgehens sind offen zu legen - auch, aber nicht nur nach Datenschutzkriterien
    • Die vom Kläger als Erfüllungsgehilfe mit unklarer Kompetenz und Abgrenzung beauftragte nichtrechtsfähige „Einrichtung“ Beitragsservice hat die Rechtsverbindlichkeit der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien nachzuweisen oder ersatzweise die Verarbeitung meiner Daten einzustellen
    • Sofern im Vorverfahren Daten der TSK Bayern (Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechtes) übermittelt und verwendet wurden, begehre ich vollständige Offenlegung auch diesbezüglicher Daten und Verfahrensakten sowie den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Verwendung derselben, ersatzweise Negativfeststellung
    • Die Aussagen des BR zur Rolle des BS sind in sich und zu geltenden Regeln des Rechts widersprüchlich
    • Sofern Normen des Rundfunkbeitragswesens im Sinne der bisherigen Anträge sitten- oder rechtswidriges Handeln festlegen, sind diese als Ganzes, ersatzweise bzgl. der entsprechenden Teile, ersatzweise in ihrer konkreten Anwendung auf den Einzelfall als nichtig einzustufen
    • Rundfunkrecht ist Länderangelegenheit, Bundesgerichte sind dafür nicht zuständig. Ersatzweise begehre ich Klärung über Art und Umfang der Anwendbarkeit auf den vorliegenden Einzelfall
    • Das tatsächliche Handeln der Öffentlich-Rechtlichen Sender entspricht in wesentlichem Umfange nicht seinem demokratiefördernden Auftrag
    • Das tatsächliche Handeln der Öffentlich-Rechtlichen Sender entspricht dem Auftrag einer Reeducation durch die Besatzungsmächte und ist damit nach A 120 GG aus Bundesmitteln zu finanzieren
    • Gerichte im Geltungsbereich des A 139 GG sind in der Auslegung der angeschnittenen Souveränitäts- und Grundrechtsfragen unheilbar befangen
    • Die Verjährung von Fragen, die aufgrund dieser Befangenheit nicht klärbar sind, ist außer Kraft gesetzt, um eine Einsetzung in den vorherigen Stand nach Wiederherstellung von Souveränität und ungetrübter Rechtsstaatlichkeit auf deutschem Boden zu ermöglichen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.167
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
hiermit lege ich Klage gegen o.g. Festsetzungsbescheide und Ablehnung des Widerspruchs ein.
Ich beantrage wie folgt festzustellen:...

In einem fiktiven Fall könnte darauf hingewiesen worden sein, dass mit einem Antrag auf Feststellung  Vorsicht geboten sein könnte. Ein Antrag auf Feststellung oder Feststellungsklage könnte das Gericht dazu veranlasst haben einen überraschend hohen Streitwert anzusetzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

e
  • Beiträge: 25
noch ein Schulterblick...
Zitat
Inhaltsverzeichnis
1.    Ungeklärte übergeordnete Grundsatzfragen   5
1.1    Fortgesetzte Nichterfüllung der ÖR   5
1.2    Religiöse Dimension der Wahrheitspflicht   7
1.3    Ehrabschneidende Unterstellung der Unmündigkeit   7
1.4    Eskalierende Gesellschaftsspaltung über Fragen der Reeducation und Souveränität   8
1.5    Unheilbare Befangenheit der Staatsorgane   11
2.    Form- und Rechtsfragen des Einzelfalles   13
2.1    Sachstand   13
2.2    Vorhandlungen der „Nicht-Einrichtung“ Beitragsservice   13
2.2.1    Mißbräuchliche Sanktion durch willkürliche Schätzung   15
2.2.2    Hinweise auf mißbräuchliche Datenweitergabe der TSK   16
2.3    Würdigung des Widerspruchbescheides im Einzelnen:   17
2.4    Mängel des Widerspruchsbescheides in Bezug zum Widerspruchsantrag   21


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.407
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] die knappe Fristlaufzeit will er wohl lieber für den argumentativen Feinschliff (resp den Vesuch desselben) verwenden als für anonymisierende Reformatierung.
Bitte beachten, dass es
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
vorerst reichen sollte, fristwahrend einen weitestgehend unbegründeten KlageANTRAG einzureichen. Siehe dort auch die wichtigen Hinweise zur zeitlichen Abfolge u.a. bzgl. frühestmöglicher Einreichung + Kenntnisgabe an Rundfunk/ BS in Köln, damit die Maschine in Köln nicht schon weitere Schritte veranlasst!!!

Für die Begründung selbst wird der fiktive Kläger vmtl. noch mehrere Wochen bis Monate benötigen/ beanspruchen - und zudem ggf. Unterstützung/ qualifizierten Rechtsbeistand suchen - wenn auch mglw. nicht finden.
Aber eigentlich sollte die Begründung ja qualifiziertem Rechtsbeistand vorbehalten bleiben, könnten fiktive Kläger meinen... ;)

Wenn jetzt schon alles begründet würde, würden sich ja sowohl ARD-ZDF-GEZ als auch Gericht mglw. veranlasst sehen, ihre Textbaustein-Schubladen zu öffnen, um das Verfahren schnellstmöglich vom eigenen Tisch zu bekommen.

Also, vielleicht nicht ganz so eilfertig - zumindest was die Einreichung der eigentlichen Begründung angeht. Das soll natürlich nicht davon abhalten, sich schon jetzt mit der zukünftigen Begründung zu befassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 23:12 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

e
  • Beiträge: 25
Ja, klar.
Ich kann mir gut vorstellen, daß SMBK das auch so sehen könnte.
Die Katz' hat mir jetzt grad ein Papier vor die Haustür gelegt - einen über 20-seitigen Klageentwurf - die vielleicht seine gesammelten Instrumente darstellen könnten.

Aber er wird womöglich nicht gleich sein ganzes Pulver auf einmal verschießen wollen.

Anderseits klingt das schon irgendwie nach einem Überzeugungstäter, der sich mutmaßlich nicht damit zufrieden geben würde, einfach nur einen korrigierten Bescheid zu erreichen, den er auch mit Ausfüllen der BS-Formulare in vorauseilendem Gehorsam bekommen hätte.
Ich mein, er spricht von Widerstand durch zivilen Ungehorsam nach Art 20 GG. Und es klingt, als meinte er das ernst.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 23:13 von Bürger«

e
  • Beiträge: 25
... andererseits ...
Im Zivilrecht darf man m.W. während des Verfahrens keine substantiell neuen Aspekte einführen (Salamitaktik), die werden wegen Prozessverschleppung zurück gewiesen. Ist das beim Verwaltungsgericht anders?

Gut, die nachgeschobene Begründung könnte SMBK vollumfänglich einreichen.
Andererseits - "Pulver verschießen" ist schon ein Argument...

OK, SMBK könnte anführen, daß er sich in seinen Rechten, insbesondere auch in den Grundrechten nach Art X,Y,Z GG beschnitten sieht.
Damit hätte er evtl. die Tür zum Nachschieben für die erste Hälfte seines Entwurfes offen gehalten.

Dann evtl. die Dreh- und Angel-Punkte:
- Widerspruchsablehnung unvollständig, in sich widersprüchlich und nicht auf Einzelfall bezogen und damit unzureichend
- Anhaltspunkte für mißbräuchliche Datenweitergabe
- Ignorieren des Antrags auf Offenlegung von Daten und Entscheidungsgrundlagen, ohne die eine abschließende Begründung nicht möglich ist
Würde das schon für eine erste Klagebegründung taugen?

Muß er selber den Schriftverkehr vorlegen?
Nach
http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/verfahrensablauf/
obliegt dem Beklagten die Offenlegung der Akten ....  ;)

Was riskiert man eigentlich mit einer überbordenden Antragsliste?
Überhöhte Verfahrenskosten?
Komplette Zurückweisung wegen Unzuständigkeit etc.?
Einzelzurückweisung der jeweiligen Punkte?
Einstufung in die Querulantenkategorie?

Klar, viele Anträge in SMBK's Liste sind Einzelschritte einer hierarchischen Beweiskette - quasi Hilfsanträge, die könnte er (ggf. unter Verlust argumentatorischer Klarheit) auch in den Erläuterungstext nach hinten ziehen.

Gäbe es Motivation im Forum oder darüber hinaus, bzgl. Grundsatzfragen eine Art Musterfeststellung zusammen zu trommeln?
Ich würde mich wundern, wenn jeder hier nur wegen der paar Kröten tätig werden wollen würde...
Oder müßten wir da zuerst einen Verein der Beitragsserviceopfer gründen, der dann Organklagerecht bekommt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 23:17 von Bürger«

e
  • Beiträge: 25
Ein Antrag auf Feststellung oder Feststellungsklage könnte das Gericht dazu veranlasst haben einen überraschend hohen Streitwert anzusetzen.

Interessanter Gedanke.  :)

Ich kann mir vorstellen, ein Beitragsmuffel als geübter Rechtsanwender könnte sich wohl dieser Problematik bewußt sein:
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/streitwert-vermeiden-sie-typische-fehler-bei-unbezifferten-antraegen-von-feststellungs-und-stufenklagen-f36302

Irgend eine Feststellung wird ein Beitragsmuffel schon begehren wollen - gewaschene Pelze werden nun mal nass.
Aber er mag vielleicht Unklarheiten über den Umfang der festzustellenden Sache von vornherein begegnen wollen.

Lass mich spekulieren:
Ein mutmaßlicher Beitragsmuffel könnte versucht sein, diesem Risiko einerseits durch Benennung des Streitwerts und andererseits durch Straffung der Antragspunkte zu begegnen.

Eine negative Feststellung der Anmeldung könnte vielleicht das Gericht dazu verleiten, wegen seiner Auswirkung in die Zukunft mit einem höheren Streitwert zu liebäugeln.
Aktuell strittig wären aber ja erst mal ggf. erstellte Feststellungsbescheide, deren Zwangsbeitreibung von der RA begehrt wird.
Diese Beträge könnte ein Beitragsmuffel somit explizit als Streitwert benennen.

Nur darum würde ja verfahrensgegenständlich zu streiten sein.
Die Anmeldung kann ja gar nicht verfahrensgegenständlich sein, da sie nicht von der beklagten RA, sondern einer Nicht-Einrichtung erstellt und somit rechtlich Nicht-existent ist.

Erst im Laufe der Begründung oder gar des Verfahrenslaufes würde sich wohl dann die gesamte Dimension der rechtlichen Komplexität offenbaren.
Damit würde wohl der beklagten RA obliegen, die nichtexistente Anmeldung überhaupt erst einmal ins Feld zu führen.


Also würden die Anträge etwa wie folgt gestrafft werden können:

Zitat
es wird beantragt
- Festsetzungsescheide vom....   für nichtig zu erklären
- Widerspruchsablehnung vom.... zurückzuweisen
- der Beklaget trägt die Kosten des Verfahrens
- Vorgehen des Beklagten aus rechtlicher Sicht, insbsondere aus grund-, VerwVerfahrens-, haftungs-, dienst- und strafrechtlicher Sicht zu bewerten

Streitwert = 123,45 €  (Summe der behaupteten Beitragsrückstände lt gegenständlichen Festsetzungsbescheiden)

Der letzte Satz mag etwas tautologisches haben - was sonst sollte ein Gericht wohl tun?
Könnte ein Gericht möglicherweise für die vollumfängliche Erfüllung seines Auftages Aufpreis begehren wollen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2020, 17:20 von Bürger«

e
  • Beiträge: 25
Auch eine Begründung könnte ein Beitragsmuffel recht knapp zusammenfassen und vielleicht sogar gleich mit reichen wollen.

Das könnte dann in etwa so aussehen:
Zitat
- durch Rundfunkbeitrag sehe ich mich in meinen Grundrechten, insbesondere auch nach Artikel ....(Umfangreiche Auflistung) ... GG, beschnitten
- eine substantiierte Darlegung der Rechtmäßigkeit dieser Grundrechtstbeschneidung durch die Feststellungsbescheide des Beklagten ist bisher nicht erkennbar
- Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche/rechtswidrige Datenweitergabe einer anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtung liegen vor
- die Ausführungen der Widerspruchsanträge - die vom Beklagten nur unzureichend erwidert wurden - bleiben aufrecht erhalten
- die Position wird bis zur Offenlegung der Fallakten i.W. unverändert weiter vertreten
- weitere Ausführungen bei Bedarf in gesondertem Schriftsatz

Die Anlagen würde also nur Festsetzungsbescheide, Widersprüche, Widerspruchsablehnung umfassen.
"Zwangsanmeldung" wäre ja zu diesem Verfahrenszeitpukt klägerseitig als rechtlich nichtexistent zu werten.
Eine Äußerung des Klägers dazu vor Einbringung in das Verfahrens durch den Beklagten könnte ja gar das Mißverständnis einer konkludenten Anerkennung derselben evozieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2020, 17:21 von Bürger«

e
  • Beiträge: 25
Ob es wohl Auswirkungen auf die Gerichtskosten haben könnte, wenn ein mutmaßlicher Beitragsmuffel auch Offenlegung aller Daten und vollumfängliche Rechtsaufklärung begehrte?

Sind das nicht Selbstverständlichkeiten?
Oder darf ein Gericht da den Weg des geringsten Aufwandes gehen?
Könnte er dies im Verfahrenslauf quasi als Konkretisierung einer mutmaßlichen Selbstverständlichkeit nachlegen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
An sich besteht eine gewisse Pflicht, Sachen zu prüfen am Verwaltungsgericht, aber vielleicht nicht in der Form, dass dies ohne Kenntnis wohin erfolge, also zumindest ungefähr. Dann beschränkt oder erweitert das Gericht von sich aus, was es für relevant hält (Prüfpunkt bei Berufung, ob nicht etwas unbeachtet blieb). So sollten Forderungen, welche an das Gericht gestellt werden, nicht unbestimmt sein. Es geht dabei jedoch nicht um die Bestimmtheit in der Tiefe, sondern Breite.
Das Verlangen um "vollumfängliche" Rechtsaufklärung erscheint PersonX somit zu unbestimmt. Wo fängt das an und wo soll das enden -> Breite. Ebenso die Offenlegung aller Daten, dazu ist Akteneinsicht das Mittel der Wahl, um selbst festzustellen, was vorliegt und was der Richter sich zusätzlich selbst zieht. Daran kann festgestellt werden, welche Daten zur Entscheidung zur Verfügung standen. Im Text vom Beschluss wird das Gericht vielleicht ausführen, wenn es darüber hinaus andere Daten gesichtet hat. Will eine Person K etwas, das der Richter sich zusätzlich anschauen sollte, dann sollte es zu Akte gezogen werden. Alternativ bringt der Kläger K es selbst bei.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2020, 13:17 von Bürger«

 
Nach oben