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Autor Thema: Petition: Vernichtung der staatsfernen Personenaktivitätsdatenbank (NDR)  (Gelesen 12009 mal)

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Petition:
qualifizierte Vernichtung der
staatsfernen Personenaktivitätsdatenbank (NDR)


Wer aktiv ist in Sachen Rundfunkbeitragsgegnerschaft und sein Recht auf Akteneinsicht in die sogenannte Beitragsakte wahrgenommen hat, wird feststellen, dass dort nicht nur beitragsrelevante Dokumente gelagert sind. Wie bereits im Thread
WDR ordnet intern Publikumsanfragen bundesweit dem Profil 'Beitragskonto' zu
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32939.msg201846.html#msg201846
beschrieben und durch LRA- interne Mails nachweisbar sieht es so aus, dass über die Beitragsnummer vom Beitragsservice Köln alle LRAen schnell problem- und gedankenlos Zugriff auf diese Bürgeraktivitätsprofile haben.

Ich möchte nun eine Petition lancieren, die die staatsferne Aktivitätsprofildatenbank (Hier: die des NDR) auflösen soll.
Staatsfern aus dem Grund, weil auch der Datenschutz des ÖRR generell von der Kontrolle über Landes- oder Bundesdatenschützer ausgeschlossen ist und wildwuchert.
Da sich keiner mehr dieser Datenbank enziehen kann, weil die Teilnahme am Rundfunkbeitrag nicht mehr freiwillig erfolgt, muss datenschutzrechtlich getrennt werden zwischen reiner Beitragsabwicklung und anderen Sachverhalten, die mit der Abwicklung des reinen Einzugs des Rundfunkbeitrags nichts mehr zu tun haben. Die 'anderen Sachverhalte' sind dem unternehmerischen, die Beitragsabwicklung dem landesrechtlichen Datenschutz zuzuordnen.

Ich bin mir nicht sicher, welche Aufsichtsstelle nun für diese Petition zuständig ist und habe deshalb bei dem angefragt, der es am besten wissen müsste:

HERRN NEUHOFF, NDR DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER....

Zitat
Sehr geehrter Herr xxx (Datenschutzbeauftrgter des NDR),

nach Durchsicht meiner Akte zum Beitragskonto stelle ich fest, dass dort viele Dokumente meine Person betreffend abgespeichert werden, die mit dem eigentlichen Beitragseinzug nichts zu tun haben. Vielmehr erkenne ich, dass dort eine Art Aktivitätsprofil entsteht, aufgrund dessen mir der WDR bereits Antwort zu Informationsfreiheitsanfragen verweigert. Die Zuordnung der Dokumente zu meinem Konto erfolgte vielfach handschriftlich. Meine Anfragen, die über die Informationsfreiheitsplattform 'Frag den Staat' an den NDR gestellt wurden, wurden alle meinem Konto zugeordnet, obwohl diese Anfragen ausdrücklich keinen Personenbezug haben können. Es ist bei öffentlich rechtlichen Anstalten nicht üblich und notwendig, diese Zuordnung vorzunehmen. Die in den Anfragen beigefügte Anschrift reicht für die Abwicklung aus, wenn nicht sowieso elektronische Antwort erfolgt.

Ich möchte nun eine Petition an die zuständige Institution senden, die eine strikte Trennung von Daten der reinen Beitragsabwicklung von denen anderer Aktivitäten des Beitragskontoinhabers fordert, um die Datensicherheit und -sparsamkeit zu erhöhen und das Entstehen eines ausserstaatlichen Personenaktivitätsdatenbank, die nur der Kontrolle der Landesrundfunkanstalten unterliegt, verhindert bzw. aufgelöst wird.

Bitte nennen Sie mir die Stelle, die diese Petition annehmen wird. Diese Anfrage stelle ich als Bürger Hamburgs und nicht als Rundfunkbeitragskontoinhaber. Ich bitte um eine papierbasierte, in Ihrem Verantwortungsbereich erstellte und unterzeichnete Antwort.

Mit freundlichen Grüssen


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

V
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Nach meinen Informationen muss eine Petition von der Stelle A, wo die Petition eingereicht wurde, an die tatsächlich zuständige Stelle B weitergeleitet werden, falls Stelle A nicht zuständig sein sollte. Vielleicht sollte man sich daher nicht von dem guten Willen bzw. der Kompetenz des Datenschutzbeauftragten des NDR abhängig machen.
Vielleicht ist es auch möglich und sinnvoll, eine identische Petition bei allen in Frage kommenden Stellen, wie Bundestag, Landtag/Bürgerschaft, LRA, etc. gleichzeitig einzureichen.


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Zuviel Arbeit. Ich teste erstmal die Transparenzbereitschaft des Herrn Neuhoff...  :)

Vielleicht gibt es hier ja ein paar Quermitarbeiter, die die Petition inzwischen damit untermauern könnten, ebenfalls sachfremde Dokumente in ihrer Akte gefunden zu haben...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] Petition inzwischen damit untermauern könnten, ebenfalls sachfremde Dokumente in ihrer Akte gefunden zu haben...
Es kann derweil aus der Ferne bestätigt werden, dass aus verschiedenen "RundfunkVerfolgungsAkten" hervorging, dass munter zwischen Staatskanzlei/ "Publikumsstelle"/ "Verwaltungsdirektion" wandernde Daten/ Anfragen/ Antworten oder auch an Publikumsrat/ Verwaltungsrat gerichtete Beschwerden in der "personenbezogenen Rundfunkakte" gehortet werden - schlicht ALLES, was der Person unter dem Namen und der Anschrift zugeordnet werden konnte  - wohlgemerkt ohne jegliche Angabe einer Beitragsnummer bei all dem von der Person selbst veranlassten Schriftverkehr!

An den Rundfunkrat/ den Verwaltungsrat adressierte Beschwerden wurden offenkundig nicht einmal weitergereicht, sondern versanden in der "Personenakte".

In einem Fall wurde - ohne jegliche Erfordernis für die Sachbearbeitung - bei der Beantwortung der aufgrund einer beim Landtag eingereichten Beschwerde durch die Staatskanzlei als "Rechtsaufsichtsstelle" an eine Rundfunkanstalt gerichteten Anfrage von der Landesrundfunkanstalt sogar die Beitragsnummer des Betroffenen an die Staatskanzlei weitergegeben.

ABGRÜNDE!!!

Es ist schlimmer als ein zweites Meldedatenregister - es ist ein orwellsches
Staat-im-Staate-Rundfunksender-Personenaktivitätenverfolgungsregister !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2020, 02:14 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Heute kam die Antwort vom Datenschutzbeauftragten des NDR zu meiner Anfrage zum Start dieses Threads
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32965.msg201960.html#msg201960

Der NDR Datenschutzbeauftragte erkennt in seiner Antwort korrekt, dass ich damit eine allgemeine Anfrage als Büger stelle. Er selber lässt sich als Behörde erkennen. Somit ist seine Antwort ein nicht personenbezogenes offizielles Dokument, dass anonymisiert veröffentlicht werden kann. Ich betrachte den Vorgang als eine Art Informationsfreiheitsanfrage, auch wenn von ihm darin persönliche und "behördliche" Sachverhalte durcheinandergebracht werden.

Zitat von: NDR Rundfunkdatenschutzbeauftragter, 10.01.2020
Norddeutscher Rundfunk Rundfunkdatenschutzbeauftragter
Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg

Herrn
xxx

10.01.2020 Ihre E- Mail vom 7. Januar 2020

Sehr geehrter Herr xxx,

ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 7. Januar 2020.
Nach Art. 77 DSGVO hat eine betroffene Person das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht einzureichen. Zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über den NDR und seine Beteiligungsunternehmen ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des NDR, namentlich der Verfasser dieses Schreibens.

In Ihrer E-Mail teilen Sie allerdings mit, dass Sie sich nicht „als Rundfunkbeitragskontoinhaber" zwecks individueller Prüfung eines Sachverhalts an mich wenden, sondern ein generelles Anliegen haben und eine Petition einreichen wollen.

Wie eingangs erwähnt, bin ich zuständig für die Überwachung und Durchsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen beim NDR. Hinsichtlich der Rundfunkbeitragskonten und den jeweils dazugehörigen Verwaltungsvorgängen gilt, dass diese nur zum Zwecke des Einzugs des Rundfunkbeitrags geführt werden, weshalb dort auch nur die dafür relevanten Daten verarbeitet werden dürfen. Dies hatte ich bereits den zuständigen Bereichen im NDR aufgegeben verbunden mit der Maßgabe, dass etwaige nicht den Beitragseinzug betreffende Schreiben aus den Konten zu entfernen sind. Schreiben von Ihnen, die für den Einzug Ihres Rundfunkbeitrags nicht relevant sind, werden daher aus dem Verwaltungsvorgang des Beitragskontos gelöscht. Eine entsprechende Bestätigung darüber wird Ihnen der NDR übersenden.

Dr. xxx
Rundfunkdatenschutzbeauftrager des NDR

Die zuständige "Aufsichtsbehörde" ist also eine einzige Person und die ist auch noch beim NDR angestellt. Mmmh...  ??? ??? Können wir das so akzeptieren? Ich glaube, diese Einpersonendatenschutzaufsichtsbehörde hat es da verdient, mit Petitionen und Löschungsverlangen vollgepflastert zu werden.

Entsprechend der Idee
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.msg201220.html#msg201220
sollte jeder, der es nicht mag, dass beitragsferne Dokumente in seiner Beitragsakte gespeichert werden, einen entsprechenden Löschungsantrag stellen.

"Ganz einfach und bequem" an : datenschutz@ndr.de
oder entsprechend an die Einpersonendatenschutzbehörden der anderen Landesrundfunkanstalten.
Anschriften und Links
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
(unter: 'Rundfunkdatenschutzbeauftragte')


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 15:11 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

n
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[...] Hinsichtlich der Rundfunkbeitragskonten und den jeweils dazugehörigen Verwaltungsvorgängen gilt, dass diese nur zum Zwecke des Einzugs des Rundfunkbeitrags geführt werden, weshalb dort auch nur die dafür relevanten Daten verarbeitet werden dürfen.
Dies hatte ich bereits den zuständigen Bereichen im NDR aufgegeben verbunden mit der Maßgabe, dass etwaige nicht den Beitragseinzug betreffende Schreiben aus den Konten zu entfernen sind. [...]

Überspezifisches Dementi?

In der Rundfunkbeitragskonten-Datenbank befindet sich nur das Notwendige.
Ob es noch eine andere Datenbank mit anderen Informationen (RundfunkVerfolgungsAkten) gibt, wird nicht gesagt.

Idee zum Nachhaken:

Welche Daten sammelt der Beitragsservice/LRA und in welchen Datenbanken?
Welche Datenbanken sind vorhanden? Wer darf darauf zugreifen?
Wer ist der Verantwortliche? Wann werden die Daten jeweils gelöscht?

Ist die Rundfunkbeitragskonten-Datenbank die einzige Datenbank?
In welcher Datenbank werden die Banktransaktionen gespeichert? Wann werden diese gelöscht?
Welche Daten werden alle zu den Banktransaktionen gespeichert?


Bitte um rechtssichere Auskunft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 15:12 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Heute kam vom Beitragsservice des NDR Hamburg ein Schreiben, das mich über die Löschung von Daten aus meinem Beitragskonto informieren soll.

Zuvorderst ist festzustellen, dass bestätigt wird, dass Daten im Datensatz vorhanden sind, die für die Beitragsabwicklung nicht nötig sind. Im Rahmen des RBStV § 11 Datenverarbeitung ist nur von Speicherung im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug die Rede. Alles andere wird also ohne rechtliche Absicherung "einfach so" gespeichert.
Daher entwickelte sich z.B. mein Beitragskonto zu einer Personenaktivitätsdatenbank, in der alles, was dem NDR, den anderen Rundfunkanstalten und dem Beitragsservice Köln so von meiner Seite und auch seitens Dritter in die Hände fiel, dort gespeichert wird.

Nun wird mir mitgeteilt, dass Schreiben von mir (!) aus dem Beitragskonto gelöscht wurden. Das sind aber nun gar nicht die, die die Mesi-Akte (Mediensicherheitsakte) so brisant machen, da ich ja selber weiss, wem ich was geschrieben hatte. Viel wichtiger sind die Schreiben und Kommunikationen, die hinter meinem Rücken zwischen NDR und Dritten (bspw. Druckdienstleister PAV-Card, Postbank) abliefen, ohne dass ich daran beteiligt war oder informiert wurde! Und die befinden sich somit noch unter meinem Beitragskonto gespeichert. Die Dokumente haben mit dem Beitragseinzug nichts zu tun. Sie archivieren nur meine kritischen Aktivitäten zum Rundfunkbeitrag, zur "internen Verarbeitung" (Beispielsweise hatte mir der WDR aufgrund meiner Klage vor dem VG Hamburg behördliche Auskünfte verweigert)!


Zitat
BEITRAGSSERVICE NDR
Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice
Frau xxx
Telefon (040) 4156-xxx Telefax (040) 4156-3225

Datum 30.01.2020 Beitragsnummer xxx xxx xxx
Sehr geehrter Herr xxx,
wir kommen zurück auf das Schreiben des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des NDR vom 10.01.2020 und bestätigen Ihnen hiermit, dass Schreiben von Ihnen, die für den Beitragseinzug nicht relevant sind, aus Ihrem Beitragskonto gelöscht wurden.
Mit freundlichen Grüßen

Ich empfehle jedem, besonders den Beitragskritikern, Herrn Neuhoff (Datenschutzbeauftragter des NDR) anzuschreiben, um Akteneinsicht und dann die Löschung unnötiger Daten zu fordern:

Dr. Heiko Neuhoff
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

E-Mail: datenschutz@ndr.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2020, 18:25 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Frau ... vom NDR hat nun heute ein Antwortschreiben von mir bekommen. War das mit der Löschung von Daten aus meinem kleinen Beitragskonto nun ein Ablenkungsmanöver? Soll nun jeder den Herrn Datenhoff anschreiben, damit einzelne Briefchen entfernt werden?

Meine Anfrage wurde in keinster Weise adäquat behandelt.

Zitat
Norddeutscher Rundfunk
20140 Hamburg
Frau xxx

Ihr Schreiben vom 30.01.2020                  02.02.2020

Sehr geehrte Frau xxx,

Meine Anfrage vom 07.01.2020 an Herrn Neuhoff als Datenschutzbeauftragter des NDR betraf ein Datenschutzproblem struktureller Art.

Somit ist es mit einer Löschung auf mich allein bezogener Daten nicht getan.

Ich bitte also nachdrücklich noch einmal um die Kontaktdaten der zuständigen Stelle, die eine in diese Richtung gehende Petition bearbeitet.

Es handelt sich bei dieser aktiv betriebenen Sammelwut von nicht mit dem Rundfunkbeitragseinzug zusammenhängenden Aktivitätsdaten der Beitragskontoinhaber um einen datenschutzrechtlichen Strukturverstoß.
Wie Herr Neumann im Schreiben vom 10.01.2020 richtig beschrieb, sind die Rundfunkbeitragskonten ausschliesslich für die mit dem Einzug des Rundfunkbeitrags relevanten Daten gedacht.
Die mit dem Rundfunkbeitragseinzug nicht in Zusammenhang stehende Daten werden dort daher ohne rechtliche Grundlage und gegen die Vorschrift der Datensparsamkeit gespeichert.

Dies muss strukturell verhindert werden.

Ich bitte um Antwort binnen zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2020, 11:35 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
1. Dies Thema der vorsätzlichen Datenschutzverletzung ist von großer juristischer Hebelwirkung.
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Das sollte also im Forum deutlich mehr Niederschlag über Fakten und Verfahren gewinnen?
Wir sollten möglichst viele Beispielfälle beweiskräftig bekommen - so wie hier durch Seppl gemacht.
Energische Forderungen der generellen Neuordnung - wie von Seppl gerade belegt - sind auch anderweitig anhängig. Das wird möglicherweise teilweise in den nächsten Tagen im Internet nachlesbar sein.


2. Die unterschiedlichen Datenschutzbeauftragten
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Der inner- "betriebliche" Beauftragte ist natürlich Teil des Betriebes - meist dort auch Angestellter - und damit "Teil der Gegner". Seine Rechtspflicht ist aber, Rechtverletzungen zu beheben selbst ohne Zwang zu einem Gerichtsverfahren. Insoweit wird er also zu einem "strategisch nutzbaren Halbpartner".

Der/die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist Oberaufseher für den unternehmerischen Teil der Sender, also auch die Mediensteuer-Konten (Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konten). Dort kann man dann Schadensersatz beantragen.


3. Stufenverfahren: 1) betrieblich - 2) Landesbeauftragter
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Zuerst stellt man Antrag beim "betrieblichen".
Egal ob Abhilfe oder nicht, dann beim Landesbeauftragten:
(... Wohl immer zuständig? ... wir sind hier nicht beim "redaktionellen" "Rundfunk"-Datenschutz, sondern beim "unternehmerischen".)


4.a) Sofern nicht abgeholfen: Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten.
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4,b) Selbst wenn abgeholfen: Schadensersatz
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gemäß Artikel 82 DSGVO, Berechnungsgrundlage wie "Geschäftsführung ohne Auftrag" (BGB), Durchnschnittsbrutto-Kosten der Wirtschaft rund 55 Euro pro Stunde (Nachweis findet man im Internet).
Hilfsweiser Nachweis: Das ist der Abrechnungsansatz von Kfz-'Werkstätten, Nachweis mit Bildschirm-Fotos ganz einfach.

Das kann sich summieren... in einem aktuellen Fall auf über 100 000 Euro gemäß Antrag auf Bewilligung von Schadensersatz.

Der Vorteil: Bei einer eigenen Rechnung an die ARD-Senderanstalt "für Arbeit" könnte diese den Bürger finanziell ruinieren durch eine "negative Feststellungsklage". Hier aber ist die "richterliche Ermessensfunktion" auf den Landesbeauftragten für Datenschutz bereits gesetzlich delegiert und fixiert und ist als für den Bürger kostenfrei gesetzlich definiert. Also gibt es keine Rechtsgrundlage für "negative Feststellungsklage".

Man beachte das Interesse, dass die Forderung oberhalb von 2 500 Euro liegt, und biete an, statt Geldauszahlung auf die Rundfunkabgabe seit 2013 und bis 2025 zu verrechnen.  So etwas nennt sich "eine goldene Brücke bauen", weil dann niemand eine Auszahlung zu verantworten hat - eine Horrorvorstellung für jedes ausführende Rädchen in organisierten Hierarchien.


4.d) Ferner bei Nichtabhilfe (im Fall von gravierenden Verstößen auch bei Abhilfe)
------------------------------------------------------------------
Antrag auf Bußgeld "in Prozent vom Umsatz": Artikel 83 DSGVO.


5.a)  Ganz vernachlässigt wurde im Entscheid des NDR-Beauftragten für Datenschutz das Recht der "Verwaltungsakte".
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Hier wird von ihm die Entfernung aus einer "Verwaltungsakte" angewiesen.
Deren Seiten sind fortlaufend zu nummerieren. Die Nummer ist dauerhaft. Es darf also nicht eine "computer-generierte Nummer" in die Bildschirmanzeige eingeblendet werden.
Wie hier aus Analyse ersichtlich, die Nummer ist wirklich in die Bilddatei hinein geschrieben, ändert sich also nicht.

Demnach hat die Verwaltungsakte nun Lücken in der Seitennummerierung, was eigentlich nicht sein darf. Schließlich haben Bürger und Verwaltungsgerichte einen Anspruch darauf, zu wissen, was entfernt wurde. Also darf eigentlich nur mit eine Teil-Schwärzung operiert werden. So kann man es ja dann gleich beantragen.

Bei extrem viel Falschabspeicherung wäre zu beantragen: Die bisherige "Beitrags"-Nummer dem System zu entziehen, dem Bürger alles in Kopie überlassen, die unrichtigen Bestandteile im Einvernehmen mit dem Bürger zu beizeichnen und damit der Einbringungspflicht beim Verwaltungsgericht zu entziehen.
Eine neue Beitrags-Nummer wäre zuzuteilen.
Die Begeisterung der arbeitsüberlasteten knapp 10 Mitarbeiter beim hausinternen Beitragsservice ist für derartige Knobelaufgaben gewährleistet.



5.b)  Konkret im Fall wie von Seppl beschrieben: Der Bürger hat ein berechtigtes Interesse der Kenntnisnahme der Einspeicherungen Dritter. 
-----------------------------------------------------------------------------------
Schließlich war dies bisher Anteil der Verwatlungsakte und wurde von den zuständigen ARD-Mitarbeiten gelesen.
Sollte darin beispielsweise handschriftlich stehen "notorischer Querulant" (Rechtsstaatsverteidiger sind das ja sehr rasch im Behörden-Jargon), so hätte der Bürger sogleich die Rechtsgrundlage für Prüfung, ob Strafantrag wegen Beleidigung?  ... (Den er gegen Schmerzensgeld vielleicht zurückziehn könnte?)

Und natürlich steht im Anschluss an Kenntnisnahme sodann die Frage an, ob der Bürger seine Zustimmung gibt, diese Dokumente aus der "Verwaltungsakte" zu entfernen (wodurch diese Seiten dann nicht im VG-Verfahren auftauchen würden).

In anderer Sache wurde von hier beantragt: Dass ohne Kenntnisnahme des Bürgers nur für maximal 30 Tage rückwirkend die Verwaltungsakte geändert werden dürfe und dass alles Vorherige als Beweisbestandteil in der Akte zu verbleiben habe. 1 Monat, weil übliche Frist für Fehlerbearbeitung.


6.a) Was man sogleich hineinschreiben kann beim Landesbeauftragten: 
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Das Bußgeld muss nicht "letztlich aus der Rundfunkabgabe" gedeckelt werden. Das wäre ja zu einfach für ein "Unternehmen ohne Gewinne am Markt".

Wie Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt Haseloff in diesen Tagen erklärte, ein Intendantengehalt oberhalb Bundespräsident sei unziemlich (wir dürfen interpretieren: unzulässig).
Bei entsprechender rückwirkender Berichtigung für die rechtlich bedingten rund 5 Jahre und inklusive Berichtigung der Pensionsansprüche ergibt das eine Summe von mehreren Millionen Euro.
Kulanterweise kann der Bürger ja vorschlagen, dass ein Bußgeld in Größenordnung von nur diesen paar Millionen Euro trotz des jahrelangen systematischen Verstoßes als gleichwohl noch vertretbar angesehen werde. :)

Nach den Regeln von Deutsche Welle ist sogar nach Regeln des öffentlichen Dienstes zu deckeln - macht rund 150 000 Euro pro Jahr maximal zuzüglich der hohen Pensionsrechte wie öffentlicher Dienst, also da muss kein Intendant bei den "Tafeln" für Lebensmittel betteln.

Damit man so argumentieren kann, sorge man im Vorfeld der Datenschutzbeschwerden für vorab Eingriffsanträge an den Intendanten persönlich. Das wird wie üblich von der Blabla-Abwimmelbrief-Praktikantin abgeschmettert - und schon hat man den Intendanten in der Mitverantwortung für den Datenschutzfehler.


6.b) Auge um Auge, Zahn und Zahn, wir sorgen für Wirbel
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und selbst wenn nicht alles kommt wie beantragt, das zermürbt das System so lange, bis es weicht und insgesamt die Rückkehr zum Rechtsstaat wählt, um dem Bürgerprotest den Boden zu entziehen - also Neuordnung des Systems der Rundfunkabgabe.

Jeder kann und sollte Akteneinsicht beantragen, bei weiter Entfernung beantragen, den Ausdruck per Post zu übersenden - Kostenfreiheit vorher absichern. Wenn das möglichst viele tun und mit diesem Antrag an die Intendanten "persönliches Büro" - das muss laut Verwealtungsvereinbarung dann an sich der "hausinterne" Beitragsservice der ARD-Landesanstalt bearbeiten und geht nicht so einfach per Callcenter etc. etc.

Die "Hausinternen" sind wohl bundesweit im Überlastungsstress. Ist doch nicht UNSER Problem, oder? Wir haben ja wohl nicht das letztlich fehlerhaft undurchführbare Gesetz gemacht?  Werm die Konsequenzen nicht passen, der ordne bitte alles vernünftig gestaltend neu - das ginge bei gutem Willen sogar ohne Abwarten auf ein neues Gesetz.

Vorstehend: Das waren Meinungen und nicht voll abgesicherte Rechtsanalyse. Irrtum vorbehalten. Ohnehin hier im Forum ist nichts als Rechtsberatung interpretierbar. Was jemand macht oder nicht, ist immer eigenverantwortlich.
Eigentlich sollte dies Vorstehende in einem neuen Thread ein Dauerthema werden? - Dieser Beitrag liefert Meinungen zum bisherigen Inhalt dieses Threads und deshalb wurde es zunächst einmal hier platziert. Vielleicht einmal mehr und mehr vertieft in einem neuen Thread, sofern dafür Zeit verfügbar ist. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2020, 19:30 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.272
Heutiges Antwortschreiben auf mein Schreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32965.msg203189.html#msg203189
zur  strukturellen Datenschutzverletzung.

Sie wird nicht erkannt.
Zitat
Datum 10.02.2020 Beitragsnummer xxx xxx xxx

Sehr geehrter Herr xxx,
Ihr Schreiben vom 02.02.2020 nehmen wir zur Kenntnis.
Einen datenschutzrechtlichen Strukturverstoß beim Rundfunkbeitragseinzug können wir nicht erkennen und bitten daher um Verständnis, dass wir auf Ihre Ausführungen nicht weiter eingehen.
Zu Ihrer Bitte um Mitteilung der Kontaktdaten der für eine Petition zuständigen Stelle weisen wir darauf hin, dass die zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über den NDR und seine Beteiligungsunternehmen der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des NDR ist. An Herrn Dr. Neuhoff hatten Sie sich bereits gewandt.
Wir sehen Ihr Schreiben als abschließend beantwortet an und verbleiben mit freundlichen Grüßen

In Hamburg und Niedersachsen sind mir Fälle bekannt, wo beitragseinzugsfremde Dokumente händisch - also nicht einmal "versehentlich" im automatischen Verfahren - sondern im Rechercheverfahren über Mitarbeiter des NDR Beitragsnummern zugeordnet werden. Die Beitragsnummern werden handschriftlich auf die Fremddokumente gesetzt. Ob das nun den Methoden gleicht, die die Stasi angewandt hatte, wird nun staatsanwaltschaftlich untersucht werden müssen, da ja ein Erkennen des Verstoßes nicht erfolgt ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2020, 08:50 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

v
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Zitat
[...] weisen wir darauf hin, dass die zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über den NDR und seine Beteiligungsunternehmen der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des NDR ist. [...]
Ja heiliges Blechle... Das ist ja ein Geflecht aus Behörden dass einem schwindelig wird!  :o

Wenn der Datenschutzbeauftrage "Aufsichtsbehörde" der Behörde "NDR" ist, dann sind die Zwangsbeitragszahler wohl die Finanzbehörde...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 19:36 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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@volkuhl: Schwachpunkt des Ganzen ist, dass die "datenhoffsche Aufsichtsbehörde" nur aus einer Person besteht. Der strukturelle Datenschutzverstoß hat also einen (angreifbaren) Namen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 12:59 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Hier ein paar bildliche Nachweise, wie es aussieht, wenn von Mitarbeitern des Beitragsservice recherchiert worden ist, um dem Verfasser der nicht beitragsrelevanten Dokumente seiner Aktivitäten die Beitragsnummer und somit sämtlichen bereits gespeicherten Aktivitäten zuzuordnen (aus: NDR-Beitragsakte):

1) misslungener Versuch: Das Dokument wurde händisch einer falschen Beitragnummer zugeordnet (und landete dann doch irgendwann in der richtigen Beitragsakte)
2) Beitragskontounabhängige Anfrage über 'frag den staat' wurde händisch der Beitragsnummer zugeordnet.
3) Der Ursprungsüberschrift derselben nicht-personenbezogenen Anfrage wurde vom NDR öffentlich die Beitragsnummer hinzugefügt
4) Händische Zuordnung einer nicht beitragskontobezogenen Petition (MeckPom) zur Beitragsnummer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2020, 12:02 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Soeben habe ich eine Petition zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten des NDR und eigene Aufsichtsbehörde wegen Interessenkonflikts eingereicht. Dieser Verstoß gegen das BDSG ist so deutlich, dass ich wirklich nicht viel erklären brauche.
Abberufung des NDR Datenschutzbeauftragten Herrn Heiko Neuhoff wegen Interessenkollision
https://www.openpetition.de/petition/online/abberufung-des-ndr-datenschutzbeauftragten-herrn-heiko-neuhoff-wegen-interessenkollision
Vielleicht können sich ja ein paar (10) Foristen dazu aufraffen, schnell zu unterzeichnen. Ab 10 Unterschriften wird sie bei OpenPetition nämlich erst öffentlich.

Ich weise dann hiermit auch noch auf meine andere Petition hin (off topic):
Feststellung der Nichtigkeit der NDR Rundfunk-Beitragsbescheide
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Angeregt durch den Artikel
Beschwerdeformular zur Meldung eines Verstoßes gegen das EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33451.msg204240.html#msg204240
von "Markus KA" wurde nun Beschwerde wg. Verstoßes gegen EU-Recht eingereicht:
Zitat
Angaben zur betreffenden Behörde oder Einrichtung
Name der Behörde: Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice
Straße und Hausnummer: Mittelweg 48
Postleitzahl, Ort: 20149, Hamburg
Land: Deutschland
Mutmaßlich gegen EU-Recht verstoßende nationale Maßnahmen: Die Aufsichtsbehörde über den betrieblichen Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte des NDR selbst. Er ist beim NDR angestellt. Es ergibt sich daraus aktuell in der Person des Herrn Dr. Heiko Neuhoff eine Interessenkollision zwischen betrieblichen und öffentlichen Interessen.
Mutmaßlich verletztes EU-Recht: Art. 52 DSGVO Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde
Problembeschreibung: Der Datenschutzbeauftragte Herr Dr. Heiko Neuhoff ist als Aufsichtsbehörde über den Datenschutz beim NDR Hamburg nicht geeignet, da er die Interessen der Landesrundfunkanstalt vertritt. Zudem ist eine wirksame und neutrale Übeprüfung seiner Fachkompetenz durch ihn selbst als Aufsichtsbehörde nicht möglich. Die Aufgaben nach Art. 57 DSGVO werden nicht von einer neutralen Stelle im Interesse der Öffentlichkeit ausgeführt. Eine rechtswidrige exzessive Datenanhäufung von ausserhalb des Beitragseinzugs liegenden Aktivitäten sogenannter Beitragsschuldner wird nicht als strukturelles Problem erkannt.
Hat das betreffende EU-Land im Zusammenhang mit dem Beschwerdegegenstand eine finanzielle Unterstützung der EU erhalten oder könnte es diese künftig erhalten?: Weiß nicht
Bezieht sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte?: Weiß nicht
Belege
Dokumentenliste: Schreiben des NDR an den Beschwerdeführer vom 10.02.2020
Kopien der "Personenaktivitätsakten" (gehalten beim NDR Beitragsservice) des Beschwerdeführers unter seiner Beitragsnummer.
Frühere Problemlösungsversuche
Haben Sie in dem betreffenden EU-Land bereits Schritte zur Lösung des betreffenden Problems unternommen?: Ja
Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen? Administrative Schritte (z. B. Widerspruch, Beschwerde bei den zuständigen [zentralen, regionalen oder lokalen Behörden], Beschwerde beim Bürgerbeauftragten des Landes oder der Region),
Administrative Schritte – Bitte erläutern Sie, welche Art von Entscheidung(en) daraufhin erging: Es wurde kein strukturelles Problem des Datenschutzes erkannt.
Haben Sie Kenntnis von Maßnahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat, die den Gegenstand Ihrer Beschwerde betreffen?: Nein

Meine aktuell laufenden Petitionen:
Abberufung des NDR Datenschutzbeauftragten Herrn Heiko Neuhoff wegen Interessenkollision
https://www.openpetition.de/petition/online/abberufung-des-ndr-datenschutzbeauftragten-herrn-heiko-neuhoff-wegen-interessenkollision
Feststellung der Nichtigkeit der NDR Rundfunk-Beitragsbescheide
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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