Leider hat N noch zwei Oldtimer, deren Instandhaltung - nachdem seine Frau verstorben und seine einzige Tochter fürs Studium über 100km weggezogen ist - seinen hauptsächlichen Lebensinhalt bedeutet. Diese waren der Grund dafür, dass N ursprünglich nicht Grundsicherung bezog, die er erhalten hätte, sondern nur Wohngeld - denn bei Grundsicherung wären N beide Autos genommen worden.
Ein Gerichtsvollzieher hätte daran wohl seine helle Freude, denn beide Autos wären pfändbar (Gesamtwert laut N ca. 6000-7000€) und damit in 0,nix weg. Da N unter keiner Gehbehinderung leidet und direkt gegenüber einer Bushaltestelle wohnt, an der 19 Stunden am Tag Busse im Zwanzig-Minuten-Takt fahren, würde die Äußerung, dass er zumindest eines der Autos benötige, sicherlich nicht anerkannt werden. Seine Tochter ist sich sicher, dass der Verlust beider Autos ihm massiv zusetzen würde.
Außerdem gestaltet sich für N wohl auch unabhängig davon der Umstand problematisch, alle paar Wochen oder Monate einen Gerichtsvollzieher ins Haus zu lassen (und irgendwann dann auch noch Rundfunkbeitragsschulden zu vererben), der dann in jeden Schrank gucken, Dinge, die auch nur ein wenig Gewinn einbringen können, mitnehmen etc. darf.
Und so forsch es klingen mag - seiner Tochter missfällt auch der Gedanke sehr, irgendwann in hoffentlich noch ferner Zukunft ein weiteres Erbe ausschlagen zu müssen und keine Erinnerungsstücke behalten zu dürfen, die sich irgendwie zu Geld machen ließen, weil die GEZ gleich ihre Finger ausstreckt.
Einer Nebentätigkeit geht N leider nicht nach, weshalb Freibeträge für Erwerbstätige leider nicht berücksichtigt werden können.
N hat leider schon geäußert, dass er aus o.g. Gründen weiterzahlen werde, wenn eine Befreiung nicht ohne Weiteres möglich sein sollte.