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Autor Thema: Anzahl der Verfassungsbeschwerden... Liste im Forum...  (Gelesen 777 mal)

  • Beiträge: 118
Hallo zusammen,

Ich war jetzt länger nicht mehr hier und bin damit ein wenig aus der Übung  :)

Es gab hier ja mal eine Liste mit allen Verfassungsbeschwerden. Hat da zufällig Jemand einen Link zu?
Mir geht es darum, dass von diesen über 150 Beschwerden ja 4 als Leitverfahren ausgewählt worden waren und noch vor der Entscheidung 2017 wurde diese Zahl dann ja auf 7 erhöht, richtig?

Demnach würden ja noch 3 Leitverfahren austehen.
Kann mir zufällig jemand auf die Schnelle sagen, welche das denn wären?

Denn in meiner Erinnerung ging es bei denen dann nicht mehr nur um Steuer ja/nein oder Nebenwohnung, was sie ja freundlicherweise abgeändert haben, sondern um die wirklichen Fragen wie Art 4 und 5... Wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


Edit "Bürger":
Die anderen "Leitverfahren" sind nicht mehr anhängig, sondern wurden - bis auf den Aspekt der Zweitwohnung - ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen - siehe u.a. auch unter
Beschluss vom 10. April 2019 - 1 BvR 2284/15
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31393.0
Dies kann auch direkt beim BVerfG erfragt werden.
Thread dient Informationszwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2020, 15:54 von DumbTV«
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.0


Edit "Bürger":
Die anderen "Leitverfahren" sind nicht mehr anhängig, sondern wurden - bis auf den Aspekt der Zweitwohnung - ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen - siehe u.a. auch unter
Beschluss vom 10. April 2019 - 1 BvR 2284/15
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31393.0.html
Dies kann auch direkt beim BVerfG erfragt werden.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2019, 13:39 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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