Hallo zusammen,
sorry für die langen Antwortzeiten! War leider kurz krank während der Woche und jetzt am WE im ehrenamtlichen Einsatz, einnahmetechnisch für den Verein wichtigster Wettkampf des Jahres, da kann man sich als Teil des Vorstands schlecht drücken.
Schlecht für die Maus, die sitzt schon auf Kohlen. Sie will das Amtsgericht mit Erinnerungsschreiben bombardieren, aber hat da noch Fragen dazu (s. unten in fett).
@noGEZ99:
herzlichen Dank für Deine Vorlage, das kann die Maus super brauchen!
Bezüglich der Schritte von Markus KA ist der Stand der Maus so:
1) Antrag Fristverlängerung bei der GV wurde dieser letzten Mo übergeben, sie hat darauf noch nichts Schriftliches erwidert (aber sie hatte davor schon 2x 2 Wochen Verlängerung auf ihre "gütliche Einigungsfrist" gewährt).
2) Akteneinsicht wurde am Mo beantragt, am Di der Maus gewährt. (Da musste die Maus also nochmals hin, aber die GV hatte die Akte am Mo nicht dabei, ist verständlich.) Das ursprüngliche Schreiben des SWR in der "Kopie für den Schuldner" durfte die Maus gleich mitnehmen (GV: "Das hätte ich Ihnen sowieso mit der Aufforderung zur Vermögensauskunft mitgeschickt."). Das stell ich morgen hier noch rein. Sonst war nur die Korrespondenz zw. Maus + GV in der Akte.
3) noch gibt es zum Glück keine Einladung zur Vermögensauskunft, daher also kein Antrag auf Terminverschiebung möglich. Oder?
4) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wollte die GV nicht annehmen, sie meinte, das müsste ans Amtsgericht.
Seht Ihr das auch so? Weil in 5) wäre ja dieser Antrag an die LRA, also den SWR, zu stellen?
6) Damit hatte die Maus ja angefangen, den akzeptiert die GV ja nicht weil "Die "materiell rechtlichen" Einwendungen können "leider nicht" zur Einstellung führen.
Sowohl ihre Nachfrage bei Gericht als auch die GV haben der Maus als nächsten Schritt zu 9) geraten, dem verfassen einer Erinnerung ans Amtsgericht. Allerdings ohne den § spezifizieren zu wollen "Dafür sollten Sie sich einen Anwalt nehmen" bzw. hat die Unfreundliche von der Amtsgerichtsvollzugsstelle angeboten, gemeinsam mit der Maus eine Erinnerung aufzusetzen. Das war der Maus zu riskant, sie traut der Unfreundlichen nicht und meint sowieso, Eure Erinnerungen wären sicher besser verfasst! Und noGEZ99 hat seither hierfür ja schon einen schönen Text geschickt, danke!
Da sollte ich für die Maus wohl noch den Sonderfall der Maus hineinarbeiten, dass zwar ein rechtskräftiges Urteil vorhanden ist, aber Antrag auf Wiederaufnahme gestellt wurde, oder?
Müssten da nicht auch noch die Argumente für den Wiederaufnahmeantrag + aus dem Widerspruch gegen die GV hinein (elektronische Akte, z.B.)?
Weil durch diesen Antrag ja auch §707 (einstweilige Einstellung wegen Wiederaufnahmeantrag) in Frage käme, soll das auch in diese Erinnerung hinein? Oder soll das in eine 2. Erinnerung? Oder besser weglassen, weil §766 erfolgsversprechender?
Soll ich für die Maus vor der Erinnerung noch Schritt 7+8 aufsetzen? Oder gleich alle 3 einreichen? Nach den Andeutungen der GV wäre mit dem Termin für die Vermögensauskunft "erst knapp vor Weihnachten" zu rechnen (danke, ganz toll liebe GV, als ob man da nicht Besseres zu tun hätte). Aber je schneller das einen Stop bekommt, desto besser? Falls das überhaupt gelingen kann, bisher zeigten sowohl SWR als auch GV die kalte Schulter und liessen alle Argumente teflonmässig an sich abperlen.
Vielen Dank für Eure Hilfe von mir und der Maus!