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Autor Thema: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"  (Gelesen 23729 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Pressesprecher.com (Magazin für Kommunikation), 22.10.2019

BREITE AKZEPTANZ
"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"

Der Kommunikationschef des Beitragsservice hat keinen leichten Job. Im Interview erklärt Goran Goi?, vor welchen Herausforderungen er steht.

Von Toni Spangenberg

Zitat
[…]
Die GEZ hatte ein schlechtes Image. Nun heißen Sie seit 2013 Beitragsservice. Hat sich durch die Umbenennung etwas in der Kommunikation geändert?

Die Kommunikationsaufgaben zum Rundfunkbeitrag haben seit dessen Einführung bis einschließlich 2017 die Rundfunkanstalten selbst wahrgenommen. Es gab Beitragskommunikationsteams beim SWR und WDR. Sie waren in einer Doppelrolle unterwegs. Sie mussten zu den Regelungen des noch jungen Rundfunkbeitrags kommunizieren, die aus der Umstellung des Finanzierungsmodells von der geräteabhängigen Gebühr zum wohnungsbezogenen Beitrag resultierten. Da wurde kommunikativ ein riesiges Rad gedreht. Sie haben aber auch Legitimationskommunikation für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit verbunden. Sie haben argumentiert, warum es sich lohnt, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen, und warum es wichtig ist, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu haben.
Diese Arbeit haben sie fast vier Jahre lang gemacht. In dieser Zeit haben sich das Finanzierungsmodell und auch der Beitragsservice weitgehend etabliert. So hat der Verwaltungsrat des Beitragsservice beschlossen, die Kommunikationsaufgaben zum Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice zu übertragen. Daher gibt es seit Anfang 2018 eine eigene Kommunikationsabteilung beim Beitragsservice, die ich seit April 2018 leite.
[…]

Haben Sie das Gefühl, dass sich das Image des Beitrags seit der Umbenennung verbessert hat?

Handfeste Zahlen dazu gibt es nicht. Dass sich das System nach einem kommunikationsintensiven Start, zu dem es viele offen Fragen zu klären gab, inzwischen etabliert hat und vom Gros der Bevölkerung akzeptiert wird, registrieren wir allerdings indirekt: Mit dem weit überwiegenden Teil der Beitragszahlenden haben wir keine Korrespondenz beziehungsweise keinen Kontakt – und bekommen auch keine Kritik. Sicher können auch darunter Menschen sein, die nur mit der Faust in der Tasche zahlen, aber das ist bei öffentlichen Abgaben letztlich oftmals der Fall.
Dass sich im Vergleich zur ehemaligen GEZ positiv etwas ändert, sehen wir auch daran, dass die Zahl der Maßnahmen im Forderungsmanagement des Beitragsservice seit Jahren sinkt. Das heißt, wir haben hier einen deutlichen Trend hin zu einer weitgehend pünktlichen und regelmäßigen Zahlung des Rundfunkbeitrags. Ganz konkret hatten wir 2018 gerade einmal 3,5 Millionen Beitragskonten, die sich zum 31. Dezember entweder in einer Mahnstufe oder in Vollstreckung befunden haben.
[…]

Sie haben eben erwähnt, dass Zahlungen bei 3,5 Millionen Konten überfällig sind. Nun gibt es auch Menschen, die den Beitrag nicht zahlen, weil sie es nicht können, sondern weil sie es nicht wollen. Anfang 2016 war die Thüringerin Sieglinde Baumert 61 Tage in Haft, weil sie keine Beiträge gezahlt hatte. Schaden solche drastischen Maßnahmen nicht der Kommunikation des Beitrags?

Zunächst einmal muss niemand wegen eines nicht entrichteten Rundfunkbeitrags ins Gefängnis. Das unterstreiche ich doppelt und dreifach. Wenn jemand seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann und das auch nachweisen kann, auch den Vollstreckungsorganen gegenüber, zum Beispiel, indem er eine Vermögensauskunft abgibt, dann muss er deswegen nicht hinter Gitter.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.pressesprecher.com/nachrichten/die-gegner-des-rundfunkbeitrags-sind-verstummt-1272027752


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 19:36 von Bürger«
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Smartsprech.

"gerade einmal 3,5 Millionen Beitragskonten"

Mindestens 5% der Bundesbürger stehen also einzeln oder gemeinschaftlich in einer Mahn(!)stufe oder gar einer Vollstreckung.

Zur Orientierung, was Prozentzahlen bedeuten, ein Erfahrungswert: Wenn in einer großen Gruppe von Menschen eine Eigenschaft E auf 10% der Gruppenmitglieder zutrifft, dann kennt jedes(!) Gruppenmitglied mindestens 1 Gruppenmitglied mit Eigenschaft E (z.B. sich selbst oder jemensch anderen). 10% ist also schon sehr viel.

5% im Mahnverfahren ist also auch schon ziemlich ordentlich und nicht "gerade einmal".

Und wegen "nicht entrichteten Rundfunkbeitrags" nicht ins Gefängnis, ist ja übelstes Smartsprech.

Dann kann man auch sagen: in den USA wird ein Mensch hingerichtet, weil das eine Jury so entschieden hat. Nicht, weil der Mensch einen Mord beging.

Für die, die noch auf dem Schlauch stehen: Dieses Gefängnis schimpft sich Beugehaft, weil man die Vermögensauskunft nicht erteilt. Das hat mit dem Rundfunkbeitrag selbstverständlich rein gar nichts zu tun...

Wir wissen aber, dass die Landesrundfunkanstalt auf einem Formular für die Amtshilfe zur Vollstreckung eine Option "Haftbefehl möglich" (oder so ähnlich) ankreuzen kann. Von daher ist das sogar eine üble Halbwahrheit, was da vom BS kommt.

Dass der Beitragsservice verlogen ist, dass die Bildschirme sich biegen, wissen wir schon lange.
Dass die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anscheinend nichts dagegen haben, ist allerdings sehr befremdlich. Wollen die deutschen Rundfunksender denn nicht ein bisschen seriös sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 21:32 von ope23«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ob wir jetzt wirklich noch anfangen müssen, Toni Spangenberg die Bedeutung des Wortes "stumm" zu erklären?
Der soll doch (angeblich) ein Studium der Angewandten Medienwissenschaften ( ? ? ? ) haben. ( Oder reicht bei pressesprecher.com auch ein "mögliches" Studium aus ? )

In seinem erbärmlichen "Interview" ( in dem er Goran Goic nicht einmal fragt, wieso genau der nach nur wenigen Monaten 2017 als alltoursKonzern-Pressesprecher ausschied ( Quelle: https://www.pressesprecher.com/personalien/goic-ist-kommunikationschef-von-alltours-1747777480 ) ) weist doch nichts, aber auch überhaupt nichts, irgendwie auf eine Stummheit hin:

Toni Spangenberg: "Es gibt ja trotz allem Menschen, die sehr kritisch gegenüber dem Beitrag eingestellt sind."...

Goran Goic: "Natürlich kommt so etwas vor, vor allem auch ... im Rahmen des telefonischen Services."

Persönlich halte ich es für Zeitverschwendung, Toni Spangenberg auch noch zu fragen, seit wann denn "stumm telefoniert" werden kann.

So toll war sein selbsternanntes Interview nun wirklich nicht.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 22:57 von unGEZahlt«

P
  • Beiträge: 4.011
Die wünschen sich Kontakt mit allen Personen, die mit der Faust in der Tasche zahlen. Vielleicht brauchen diese Zahler Plakate in der Stadt mit genau diesem Bild, statt zu zahlen Kontakt auch mit der Faust herzustellen.

Jedoch bedarf das Bild einer Korrektur, denn es ist der Adressat der falsche, weil der Kontakt gehört in die LRA, in den Landtag und zu den Personen, welche politisch verantwortlich sind. Natürlich kann auch dem Service geschrieben werden, besserer Inhalt:Kündigung der Einzugsermächtigung und Frage wo bar gezahlt werden könnte. Der Antrag dazu sollte jedoch zur LRA, also Antrag auf Mitteilung der Stelle, welche berechtigt ist Barzahlung anzunehmen - siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Die nächste Generation der Jugend wird sicherlich demnächst nicht nur Gegner dieses Beitrags, sondern des Gesamtsystems. Bei Umweltfragen beginnt es und wird dort nicht enden. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 13:00 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Und sehr schön hat Herr Goic die Analogie zwischen Staat und öffentlich-rechtlicher Rundfunk hervorgehoben.
Alle Macht geht vom...öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus:
Zitat
"Was ist daran verwerflich, diese Personen der Gerechtigkeit, also dem Rechtsstaat zuzuführen? Was würde der Staat tun, wenn jemand bewusst Steuern hinterziehen oder eine Abgabe bewusst und absichtlich nicht entrichten würde? Sie verstehen die Analogie."
Ja die Analogie haben wir schon verstanden: Staat, Rundfunk-->"Staats-Funk";)

Und man darf sich immer wieder Fragen, was läuft gerade schief in unserer Gesellschaft, wenn Bürgerinnen und Bürger von einem belanglosen Radiosender in einfachster Weise gezwungen werden kann, nicht nur ihre persönlichen Daten preiszugeben, sondern auch  "die Hosen runterzulassen".
Zitat
"Wenn jemand seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann und das auch nachweisen kann, auch den Vollstreckungsorganen gegenüber, zum Beispiel, indem er eine Vermögensauskunft abgibt, dann muss er deswegen nicht hinter Gitter."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 08:50 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.564
Da darf er als Pressesprecher aber nicht auf kritische Berichterstatter treffen, die die richtigen Fragen stellen, aber die Aufgabe eines Pressesprechers ist ja auch, solche kritischen Nachfragen abzubiegen.
Also ich sehe da mehr als 5% der Haushalte, die Widerstand in Form von Nichtzahlung leisten.
Wenn ein Unternehmen 5% Zahlungsausfälle hat, dann ist das schon kritisch, daraus schlußfolgere ich, daß es mit der Akzeptanz doch nicht so weit her ist. Die Kritiker "verstummen"? Naja ich wüßte nicht, wie man "laut" nicht zahlt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 13:02 von Bürger«

H
  • Beiträge: 582
Zunächst einmal muss niemand wegen eines nicht entrichteten Rundfunkbeitrags ins Gefängnis. Das unterstreiche ich doppelt und dreifach.

Das ist schon übelste Propaganda, und zeigt uns, wohin die Reise geht:
Richtig ist tatsächlich, dass niemand für einen nicht entrichteten Beitrag ins Gefängnis kommt... sondern (und das macht die Sache ja nicht besser) für die Verweigerung, eine titulierte Forderung zu begleichen, und wenn er sich dann noch weigert, sein Vernögen offen zu legen.

Man kann aber durchaus daraus schließen, dass man für die Weigerung, dieses System zu finanzieren, ins Gefängnis kommen kann.

Und das unterstreiche ich doppelt und dreifach.

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 21:06 von Bürger«

N
  • Beiträge: 540
Das Gleiche gilt im Fall von Frau Baumert. Sie hätte nicht ins Gefängnis gehen müssen. Sie hat in dem Fall nicht den Beitrag, sondern eine Vermögensauskunft verweigert.

Sitzt da wirklich noch ein Journalist oder warum kommt hier keine Rückfrage? Sie hat doch beides verweigert und nicht nur eines von beiden. Dass so eine Darstellung einfach abgenickt wird, ist wohl der größte Skandal.

Generell kann es ja nicht Sinn und Zweck sein, dass irgendwelche Schuldeneintreiber einem die Vermögungsauskunft abverlangen. Die Feststellung, dass man nicht zahlen kann, hat gefälligst beim Befreiungsantrag zu erfolgen ... was natürlich etwas skuril ist, da der Beitragsservice selbst rein rechtlich, keine Vermögungsauskunft beim Finanzamt oder anderswo erheben kann. (zum Glück)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2019, 14:50 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Richtig ist tatsächlich, dass niemand für ... sondern ... für die Verweigerung, eine titulierte Forderung zu begleichen, und wenn er sich dann noch weigert, sein Vermögen offen zu legen.
Hym, hier muss noch unterschieden werden in
- Bekanntgabe der "titulierten Forderung"
und gegebenenfalls
- ob eine "Forderung" überhaupt vorliegt, diese also mit Leistungsgebot versehen ist.

Aktueller Lesetipp zur Bekanntgabe der "titulierten Forderung":
LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 17.7.2019, L 11 KR 1393/19 ER-B
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=28879
Insbesondere etwas genauer ab RN 32 bis 39

Es gilt bei z.B. Frau Baumert zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorlagen und wenn nicht, dann Regressansprüche anzuzeigen.

Die Grundlage dafür darf die letzte Entwicklung sein, welche u.a. o.g. Sozialgericht für einen Vollstreckungsfall angezeigt hat, was die Bekanntgabe betrifft.

Beim Leistungsgebot kommt es auf den vollstreckbaren Inhalt an und was dabei das jeweilige (Landesverwaltungsvollstreckungs-)Gesetz als zulässig erachtet.

Bisher ist den Festsetzungsbescheiden eine Floskel fremd, welche über eine Feststellung hinausgeht. Einige Richter sind der Ansicht, es gäbe ein Leistungsgebot, aber wortwörtlich geprüft hat das vielleicht keiner und sollte wohl noch nachgeholt werden.


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg199051.html#msg199051
und dortige weiteren Verweisungen zu "Feststellungsbescheiden", "Leistungsbescheiden", "Vollstreckungsfähigkeit" usw.


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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich bitte darum, den Prozentsatz der in der "Mahnstufe" befindlichen "Beitragskonten" richtig zu berechnen.
3,5 Mio. von 45.820.321 Beitragskonten* sind  7,6 %, nicht 5 %.
Es handelt sich um die Verhältnisse aus den Beitragskonten, nicht um die Verhältnisse bzgl. der Einwohnerzahl. Gäbe es für alle Einwohner je ein Beitragskonto würden die Zahlen vermutlich noch einmal anders aussehen.


* Jahresbericht des Beitragsservice 2018, S. 9
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf


Schockierend an dieser Stelle ist aber vor allem die Gleichschaltung unserer "freien" Presse.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.388
Störend ist auch die Aussage hinsichtlich der "titulierten Forderungen", wo doch "Selbsttitulierung" eines Unternehmens gar nicht zulässig ist?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das kommt wohl immer ganz darauf an, wie gut man die Gesetzgeber und Gesetzesausleger (Richter) im Griff hat. Also eine Frage von Theorie und Praxis.


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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

A
  • Beiträge: 104
An Philosoph:
bitte neue Rechnung erstellen. Es sind jetzt 3,5 Mill plus 1.


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L
  • Beiträge: 353
Interessant auch diese Bemerkung des Kommunikationschef des "Beitragsservice" Goran Goic:
Zitat
Die Kommunikation hat sich seitdem insoweit geändert, als dass es eine klare Aufgabenteilung zwischen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der einen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der anderen Seite gibt. Und diese Teilung sieht so aus, dass der Beitragsservice ausschließlich zu den Regelungen des Rundfunkbeitrags und zu den Serviceleistungen im Beitragseinzug kommuniziert. [...]
Hat es bisher bei den gerichtlichen Verfahren nicht immer geheißen, dass der "Beitragsservice" nur ein örtlich ausgelagerter Teil der Rundfunkanstalt sei. Wie kann es dann zu einer Teilung kommen? Mal teilt es sich, aber die Teile sind mit sich selbst identisch, und mal teilt man sich so, dass eine Teilung vorliegt? Rätsel über Rätsel bei diesen ominösen Wesen ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2019, 22:33 von LECTOR«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wieviele der hier im Forum registrierten User wären wohl zu bewegen sich an einer konzertierten Postkartenaktion zu beteiligen? Mit so einer könnten nahezu zeitgleich die angeblich schweigsamen Gegner des sogn. Rundfunkbeitrags Herrn Goic einen freundlichen Gruß senden, des Inhalts, dass sie keineswegs verstummt sind. Wenn man so eine Aktion publik macht, zur Bequemlichkeit auch einen Text zum Download anbietet, könnte man u. U. auch Teile von den Mitbürgern zum mitmachen  bewegen, die den Zwangsbeitrag nur mit Zähneknirschen abdrücken.

M. Boettcher

PS: bitte nicht einfach eine E-Mail oder Postkarte losschicken. Der Witz so einer Aktion liegt u. a. darin, dass man sich abstimmt, weil das die Wirkung erhöht. Ähnliches kann man wunderbar an den Fridays-for-Future-Demos sehen. Zudem kann man Emails im Server per Filter löschen, Postkarten muss die Post aber abliefern.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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