gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 22. Oktober 2019, 19:05

Titel: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Oktober 2019, 19:05
Pressesprecher.com (Magazin für Kommunikation), 22.10.2019

BREITE AKZEPTANZ
"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"

Der Kommunikationschef des Beitragsservice hat keinen leichten Job. Im Interview erklärt Goran Goi?, vor welchen Herausforderungen er steht.

Von Toni Spangenberg

Zitat
[…]
Die GEZ hatte ein schlechtes Image. Nun heißen Sie seit 2013 Beitragsservice. Hat sich durch die Umbenennung etwas in der Kommunikation geändert?

Die Kommunikationsaufgaben zum Rundfunkbeitrag haben seit dessen Einführung bis einschließlich 2017 die Rundfunkanstalten selbst wahrgenommen. Es gab Beitragskommunikationsteams beim SWR und WDR. Sie waren in einer Doppelrolle unterwegs. Sie mussten zu den Regelungen des noch jungen Rundfunkbeitrags kommunizieren, die aus der Umstellung des Finanzierungsmodells von der geräteabhängigen Gebühr zum wohnungsbezogenen Beitrag resultierten. Da wurde kommunikativ ein riesiges Rad gedreht. Sie haben aber auch Legitimationskommunikation für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit verbunden. Sie haben argumentiert, warum es sich lohnt, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen, und warum es wichtig ist, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu haben.
Diese Arbeit haben sie fast vier Jahre lang gemacht. In dieser Zeit haben sich das Finanzierungsmodell und auch der Beitragsservice weitgehend etabliert. So hat der Verwaltungsrat des Beitragsservice beschlossen, die Kommunikationsaufgaben zum Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice zu übertragen. Daher gibt es seit Anfang 2018 eine eigene Kommunikationsabteilung beim Beitragsservice, die ich seit April 2018 leite.
[…]

Haben Sie das Gefühl, dass sich das Image des Beitrags seit der Umbenennung verbessert hat?

Handfeste Zahlen dazu gibt es nicht. Dass sich das System nach einem kommunikationsintensiven Start, zu dem es viele offen Fragen zu klären gab, inzwischen etabliert hat und vom Gros der Bevölkerung akzeptiert wird, registrieren wir allerdings indirekt: Mit dem weit überwiegenden Teil der Beitragszahlenden haben wir keine Korrespondenz beziehungsweise keinen Kontakt – und bekommen auch keine Kritik. Sicher können auch darunter Menschen sein, die nur mit der Faust in der Tasche zahlen, aber das ist bei öffentlichen Abgaben letztlich oftmals der Fall.
Dass sich im Vergleich zur ehemaligen GEZ positiv etwas ändert, sehen wir auch daran, dass die Zahl der Maßnahmen im Forderungsmanagement des Beitragsservice seit Jahren sinkt. Das heißt, wir haben hier einen deutlichen Trend hin zu einer weitgehend pünktlichen und regelmäßigen Zahlung des Rundfunkbeitrags. Ganz konkret hatten wir 2018 gerade einmal 3,5 Millionen Beitragskonten, die sich zum 31. Dezember entweder in einer Mahnstufe oder in Vollstreckung befunden haben.
[…]

Sie haben eben erwähnt, dass Zahlungen bei 3,5 Millionen Konten überfällig sind. Nun gibt es auch Menschen, die den Beitrag nicht zahlen, weil sie es nicht können, sondern weil sie es nicht wollen. Anfang 2016 war die Thüringerin Sieglinde Baumert 61 Tage in Haft, weil sie keine Beiträge gezahlt hatte. Schaden solche drastischen Maßnahmen nicht der Kommunikation des Beitrags?

Zunächst einmal muss niemand wegen eines nicht entrichteten Rundfunkbeitrags ins Gefängnis. Das unterstreiche ich doppelt und dreifach. Wenn jemand seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann und das auch nachweisen kann, auch den Vollstreckungsorganen gegenüber, zum Beispiel, indem er eine Vermögensauskunft abgibt, dann muss er deswegen nicht hinter Gitter.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.pressesprecher.com/nachrichten/die-gegner-des-rundfunkbeitrags-sind-verstummt-1272027752 (https://www.pressesprecher.com/nachrichten/die-gegner-des-rundfunkbeitrags-sind-verstummt-1272027752)


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!


Danke an User "mullhorst" für den Hinweis
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: ope23 am 22. Oktober 2019, 21:22
Smartsprech.

"gerade einmal 3,5 Millionen Beitragskonten"

Mindestens 5% der Bundesbürger stehen also einzeln oder gemeinschaftlich in einer Mahn(!)stufe oder gar einer Vollstreckung.

Zur Orientierung, was Prozentzahlen bedeuten, ein Erfahrungswert: Wenn in einer großen Gruppe von Menschen eine Eigenschaft E auf 10% der Gruppenmitglieder zutrifft, dann kennt jedes(!) Gruppenmitglied mindestens 1 Gruppenmitglied mit Eigenschaft E (z.B. sich selbst oder jemensch anderen). 10% ist also schon sehr viel.

5% im Mahnverfahren ist also auch schon ziemlich ordentlich und nicht "gerade einmal".

Und wegen "nicht entrichteten Rundfunkbeitrags" nicht ins Gefängnis, ist ja übelstes Smartsprech.

Dann kann man auch sagen: in den USA wird ein Mensch hingerichtet, weil das eine Jury so entschieden hat. Nicht, weil der Mensch einen Mord beging.

Für die, die noch auf dem Schlauch stehen: Dieses Gefängnis schimpft sich Beugehaft, weil man die Vermögensauskunft nicht erteilt. Das hat mit dem Rundfunkbeitrag selbstverständlich rein gar nichts zu tun...

Wir wissen aber, dass die Landesrundfunkanstalt auf einem Formular für die Amtshilfe zur Vollstreckung eine Option "Haftbefehl möglich" (oder so ähnlich) ankreuzen kann. Von daher ist das sogar eine üble Halbwahrheit, was da vom BS kommt.

Dass der Beitragsservice verlogen ist, dass die Bildschirme sich biegen, wissen wir schon lange.
Dass die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anscheinend nichts dagegen haben, ist allerdings sehr befremdlich. Wollen die deutschen Rundfunksender denn nicht ein bisschen seriös sein?
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Oktober 2019, 22:38
Ob wir jetzt wirklich noch anfangen müssen, Toni Spangenberg die Bedeutung des Wortes "stumm" zu erklären?
Der soll doch (angeblich) ein Studium der Angewandten Medienwissenschaften ( ? ? ? ) haben. ( Oder reicht bei pressesprecher.com auch ein "mögliches" Studium aus ? )

In seinem erbärmlichen "Interview" ( in dem er Goran Goic nicht einmal fragt, wieso genau der nach nur wenigen Monaten 2017 als alltoursKonzern-Pressesprecher ausschied ( Quelle: https://www.pressesprecher.com/personalien/goic-ist-kommunikationschef-von-alltours-1747777480 ) ) weist doch nichts, aber auch überhaupt nichts, irgendwie auf eine Stummheit hin:

Toni Spangenberg: "Es gibt ja trotz allem Menschen, die sehr kritisch gegenüber dem Beitrag eingestellt sind."...

Goran Goic: "Natürlich kommt so etwas vor, vor allem auch ... im Rahmen des telefonischen Services."

Persönlich halte ich es für Zeitverschwendung, Toni Spangenberg auch noch zu fragen, seit wann denn "stumm telefoniert" werden kann.

So toll war sein selbsternanntes Interview nun wirklich nicht.

Markus
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: PersonX am 23. Oktober 2019, 07:04
Die wünschen sich Kontakt mit allen Personen, die mit der Faust in der Tasche zahlen. Vielleicht brauchen diese Zahler Plakate in der Stadt mit genau diesem Bild, statt zu zahlen Kontakt auch mit der Faust herzustellen.

Jedoch bedarf das Bild einer Korrektur, denn es ist der Adressat der falsche, weil der Kontakt gehört in die LRA, in den Landtag und zu den Personen, welche politisch verantwortlich sind. Natürlich kann auch dem Service geschrieben werden, besserer Inhalt:Kündigung der Einzugsermächtigung und Frage wo bar gezahlt werden könnte. Der Antrag dazu sollte jedoch zur LRA, also Antrag auf Mitteilung der Stelle, welche berechtigt ist Barzahlung anzunehmen - siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Die nächste Generation der Jugend wird sicherlich demnächst nicht nur Gegner dieses Beitrags, sondern des Gesamtsystems. Bei Umweltfragen beginnt es und wird dort nicht enden. 
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Markus KA am 23. Oktober 2019, 08:11
Und sehr schön hat Herr Goic die Analogie zwischen Staat und öffentlich-rechtlicher Rundfunk hervorgehoben.
Alle Macht geht vom...öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus:
Zitat
"Was ist daran verwerflich, diese Personen der Gerechtigkeit, also dem Rechtsstaat zuzuführen? Was würde der Staat tun, wenn jemand bewusst Steuern hinterziehen oder eine Abgabe bewusst und absichtlich nicht entrichten würde? Sie verstehen die Analogie."
Ja die Analogie haben wir schon verstanden: Staat, Rundfunk-->"Staats-Funk".  ;)

Und man darf sich immer wieder Fragen, was läuft gerade schief in unserer Gesellschaft, wenn Bürgerinnen und Bürger von einem belanglosen Radiosender in einfachster Weise gezwungen werden kann, nicht nur ihre persönlichen Daten preiszugeben, sondern auch  "die Hosen runterzulassen".
Zitat
"Wenn jemand seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann und das auch nachweisen kann, auch den Vollstreckungsorganen gegenüber, zum Beispiel, indem er eine Vermögensauskunft abgibt, dann muss er deswegen nicht hinter Gitter."
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. Oktober 2019, 08:35
Da darf er als Pressesprecher aber nicht auf kritische Berichterstatter treffen, die die richtigen Fragen stellen, aber die Aufgabe eines Pressesprechers ist ja auch, solche kritischen Nachfragen abzubiegen.
Also ich sehe da mehr als 5% der Haushalte, die Widerstand in Form von Nichtzahlung leisten.
Wenn ein Unternehmen 5% Zahlungsausfälle hat, dann ist das schon kritisch, daraus schlußfolgere ich, daß es mit der Akzeptanz doch nicht so weit her ist. Die Kritiker "verstummen"? Naja ich wüßte nicht, wie man "laut" nicht zahlt...
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Housebrot am 23. Oktober 2019, 20:04
Zunächst einmal muss niemand wegen eines nicht entrichteten Rundfunkbeitrags ins Gefängnis. Das unterstreiche ich doppelt und dreifach.

Das ist schon übelste Propaganda, und zeigt uns, wohin die Reise geht:
Richtig ist tatsächlich, dass niemand für einen nicht entrichteten Beitrag ins Gefängnis kommt... sondern (und das macht die Sache ja nicht besser) für die Verweigerung, eine titulierte Forderung zu begleichen, und wenn er sich dann noch weigert, sein Vernögen offen zu legen.

Man kann aber durchaus daraus schließen, dass man für die Weigerung, dieses System zu finanzieren, ins Gefängnis kommen kann.

Und das unterstreiche ich doppelt und dreifach.

Grüße
Adonis
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Nevrion am 24. Oktober 2019, 07:16
Das Gleiche gilt im Fall von Frau Baumert. Sie hätte nicht ins Gefängnis gehen müssen. Sie hat in dem Fall nicht den Beitrag, sondern eine Vermögensauskunft verweigert.

Sitzt da wirklich noch ein Journalist oder warum kommt hier keine Rückfrage? Sie hat doch beides verweigert und nicht nur eines von beiden. Dass so eine Darstellung einfach abgenickt wird, ist wohl der größte Skandal.

Generell kann es ja nicht Sinn und Zweck sein, dass irgendwelche Schuldeneintreiber einem die Vermögungsauskunft abverlangen. Die Feststellung, dass man nicht zahlen kann, hat gefälligst beim Befreiungsantrag zu erfolgen ... was natürlich etwas skuril ist, da der Beitragsservice selbst rein rechtlich, keine Vermögungsauskunft beim Finanzamt oder anderswo erheben kann. (zum Glück)
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: PersonX am 24. Oktober 2019, 10:25
Richtig ist tatsächlich, dass niemand für ... sondern ... für die Verweigerung, eine titulierte Forderung zu begleichen, und wenn er sich dann noch weigert, sein Vermögen offen zu legen.
Hym, hier muss noch unterschieden werden in
- Bekanntgabe der "titulierten Forderung"
und gegebenenfalls
- ob eine "Forderung" überhaupt vorliegt, diese also mit Leistungsgebot versehen ist.

Aktueller Lesetipp zur Bekanntgabe der "titulierten Forderung":
LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 17.7.2019, L 11 KR 1393/19 ER-B
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=28879
Insbesondere etwas genauer ab RN 32 bis 39

Es gilt bei z.B. Frau Baumert zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorlagen und wenn nicht, dann Regressansprüche anzuzeigen.

Die Grundlage dafür darf die letzte Entwicklung sein, welche u.a. o.g. Sozialgericht für einen Vollstreckungsfall angezeigt hat, was die Bekanntgabe betrifft.

Beim Leistungsgebot kommt es auf den vollstreckbaren Inhalt an und was dabei das jeweilige (Landesverwaltungsvollstreckungs-)Gesetz als zulässig erachtet.

Bisher ist den Festsetzungsbescheiden eine Floskel fremd, welche über eine Feststellung hinausgeht. Einige Richter sind der Ansicht, es gäbe ein Leistungsgebot, aber wortwörtlich geprüft hat das vielleicht keiner und sollte wohl noch nachgeholt werden.


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg199051.html#msg199051
und dortige weiteren Verweisungen zu "Feststellungsbescheiden", "Leistungsbescheiden", "Vollstreckungsfähigkeit" usw.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Philosoph am 25. Oktober 2019, 14:58
Ich bitte darum, den Prozentsatz der in der "Mahnstufe" befindlichen "Beitragskonten" richtig zu berechnen.
3,5 Mio. von 45.820.321 Beitragskonten* sind  7,6 %, nicht 5 %.
Es handelt sich um die Verhältnisse aus den Beitragskonten, nicht um die Verhältnisse bzgl. der Einwohnerzahl. Gäbe es für alle Einwohner je ein Beitragskonto würden die Zahlen vermutlich noch einmal anders aussehen.


* Jahresbericht des Beitragsservice 2018, S. 9
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf


Schockierend an dieser Stelle ist aber vor allem die Gleichschaltung unserer "freien" Presse.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2019, 15:12
Störend ist auch die Aussage hinsichtlich der "titulierten Forderungen", wo doch "Selbsttitulierung" eines Unternehmens gar nicht zulässig ist?
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Philosoph am 25. Oktober 2019, 15:24
Das kommt wohl immer ganz darauf an, wie gut man die Gesetzgeber und Gesetzesausleger (Richter) im Griff hat. Also eine Frage von Theorie und Praxis.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Auftakteule am 25. Oktober 2019, 22:47
An Philosoph:
bitte neue Rechnung erstellen. Es sind jetzt 3,5 Mill plus 1.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: LECTOR am 26. Oktober 2019, 22:16
Interessant auch diese Bemerkung des Kommunikationschef des "Beitragsservice" Goran Goic:
Zitat
Die Kommunikation hat sich seitdem insoweit geändert, als dass es eine klare Aufgabenteilung zwischen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der einen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der anderen Seite gibt. Und diese Teilung sieht so aus, dass der Beitragsservice ausschließlich zu den Regelungen des Rundfunkbeitrags und zu den Serviceleistungen im Beitragseinzug kommuniziert. [...]
Hat es bisher bei den gerichtlichen Verfahren nicht immer geheißen, dass der "Beitragsservice" nur ein örtlich ausgelagerter Teil der Rundfunkanstalt sei. Wie kann es dann zu einer Teilung kommen? Mal teilt es sich, aber die Teile sind mit sich selbst identisch, und mal teilt man sich so, dass eine Teilung vorliegt? Rätsel über Rätsel bei diesen ominösen Wesen ...
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: drboe am 26. Oktober 2019, 23:17
Wieviele der hier im Forum registrierten User wären wohl zu bewegen sich an einer konzertierten Postkartenaktion zu beteiligen? Mit so einer könnten nahezu zeitgleich die angeblich schweigsamen Gegner des sogn. Rundfunkbeitrags Herrn Goic einen freundlichen Gruß senden, des Inhalts, dass sie keineswegs verstummt sind. Wenn man so eine Aktion publik macht, zur Bequemlichkeit auch einen Text zum Download anbietet, könnte man u. U. auch Teile von den Mitbürgern zum mitmachen  bewegen, die den Zwangsbeitrag nur mit Zähneknirschen abdrücken.

M. Boettcher

PS: bitte nicht einfach eine E-Mail oder Postkarte losschicken. Der Witz so einer Aktion liegt u. a. darin, dass man sich abstimmt, weil das die Wirkung erhöht. Ähnliches kann man wunderbar an den Fridays-for-Future-Demos sehen. Zudem kann man Emails im Server per Filter löschen, Postkarten muss die Post aber abliefern.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Zaubernuss am 27. Oktober 2019, 00:08
Wenn das Wahrheit werden sollte mache ich mit.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Besucher am 27. Oktober 2019, 10:09
Und wäre es dann nicht noch interessant...

Wieviele der hier im Forum registrierten User wären wohl zu bewegen sich an einer konzertierten Postkartenaktion zu beteiligen?
...
PS: bitte nicht einfach eine E-Mail oder Postkarte losschicken. Der Witz so einer Aktion liegt u. a. darin, dass man sich abstimmt, weil das die Wirkung erhöht. Ähnliches kann man wunderbar an den Fridays-for-Future-Demos sehen. Zudem kann man Emails im Server per Filter löschen, Postkarten muss die Post aber abliefern.

...wenn womgl. manche/r obendrein das Frankieren der Postkarte vergässe? Dann freut sich auch die Post, und das Etablissement obendrein über noch mehr Arbeit.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: pinguin am 27. Oktober 2019, 10:54
...wenn womgl. manche/r obendrein das Frankieren der Postkarte vergässe?
Nö, keine Empfehlung.

Gut zu wissen – die richtige Frankierung macht's
https://www.deutschepost.de/de/f/frankierung.html
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: drboe am 27. Oktober 2019, 11:05
...wenn womgl. manche/r obendrein das Frankieren der Postkarte vergässe? Dann freut sich auch die Post, und das Etablissement obendrein über noch mehr Arbeit.

Da würde vermutlich ein Hinweis an die Post genügen, und die werfen das noch vor der Zustellung in den Müll. Ggf. wäre es sogar besser Briefe zu senden. Kostet dann zwar 80 ct., die Post kann aber den Inhalt nicht erkennen.

M. Boettcher
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Zaubernuss am 27. Oktober 2019, 11:25
Das sind nur 20 Cent mehr mit Brief. Also, ist das jetzt leeres Gewäsch gewesen oder kommt hier eine Vorlage?
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: drboe am 27. Oktober 2019, 11:44
Das sind nur 20 Cent mehr mit Brief. Also, ist das jetzt leeres Gewäsch gewesen oder kommt hier eine Vorlage?

Das ist, so sie mit entsprechender Beteiligung stattfindet, eine Mitmachaktion, bei der es zunächst darum geht die mögliche Beteiligung zu ermitteln. Es versteht sich, dass ein paar Schreiben nicht sonderlich ins Gewicht fallen würden.

Drei unentwegte Streiter gegen den Rundfunkbeitrag wollen, allen Beschwörungen des Beitragsservice zum Trotz, nicht verstummen!

klingt irgendwie nicht sonderlich prickelnd. :) Du bist aber natürlich herzlich eingeladen zur Förderung der Idee einen Textvorschlag zu unterbreiten.

M. Boettcher
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: pjotre am 27. Oktober 2019, 12:51
Hier im Thread sind üppige Fehler des Kommunikationsexperten bereits zutreffend gerügt. Man beachte auch das zeitliche Überlappen
(1)  mit dem  segensreichen Wirken von Frau Wehling in Sachen "Manipulation der Gehirne"
(2) und mit dem ARD-Vorsitz einer Person, die auch ein extrem manipulatives politisches System in ihrer Lebensbilanz erfuhr (Intendantin Dr. Wille, MDR).
 
=== Wie üblich von hier nun wieder die Umsetzung in Waffen für Verteidigung des Rechtsstaats:


S1. Mangels Rechtsperson darf der Beitragsservice keinen Kommunikationsservice haben.
----------------------------------------------------------------
Rechtsfehler können auftreten - in diesem Thread belegt. Wer für nichts haften kann, darf keine Außenwirkung entfalten.
Antrag auf Abschaffung wird integriert in einen bereits seit langem verfügbaren unterschriftsfertigen Vordruck für Rücksendung "Annahme verweigert"
(Fundstelle nur per PM).

Damit erledigt sich auch die Sache mit dem Porto: Wer etwas über Verweigerung in einem Briefumschlag des Absenders mitteilt, den er mit "Annahme verweigert" portofrei zurücksendet, muss nur einfach die vorherige Brieföffnung legitimieren. Das ist Teil im Kurztext des zum Vordruck gehörenden Standardaufklebers für außen auf dem Umschlag.


S2. Fast 10 Prozent der angeblich Zahlungsverpflichteten sind im Status der Nichterfüllung.
-----------------------------------------------------------------------------------
Das ist mit Abstand der größte Inkasso-Problemfall der Republik.
Die "MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Erweiterungs-Zentrale"
(in unverwehrbarer Eigenmeinung als manipulative Tarnbezeichnung angesehen: "Beitrags"-"Service")
steht für den mit Abstand weitgrößten Auftraggeber von Vollstreckungen im Land,
diese wohl im Mittel defizitär, also sogar zwangsweise quersubventioniert vom Steuerzahler.

Jemand, der das als Ruhm des Erfolges verzeichnet, würde er in normal funktionierenden Organisationen am nächsten Tag noch Leiter der Abteilung Kommunikation sein?
Antrag auf entsprechende Konsequenz wird integriert.


S3. Der Analogievergleich mit Steuerzahlung
---------------------------------------------------------------
ist natürlich ein wenig hilfreich für uns. Da diese Person aber keine Aussagekompetenz für rechtliche Wertung hat, könnten wir damit rechtlich nicht viel anfangen.


S4. Die eventuelle Bürger-Protestaktion? Das Nötige ist ja verfügbar.
----------------------------------------------------------------------------
Mit Protesten kann man kein Geld verdienen und die Mobilisierung klappt nicht mehr. Der Berliner Marsch zum Brandenburger Tor war eine unvorstellbare Erfolgsleistung dieses Forums, von der Zahl her aber nur rund 400 (?).
Die hier für streitstrategische Verwertung gemachte Fotoserie davon - 50++ Fotos - fand niemanden, der es für uns alle aufbereitet. Teamarbeit unmöglich?
"TEAM" - Toll das Einer Alles Macht?
Wir schafften noch nicht einmal die strategische Verwertung dieser mobilisierenden Hochleistung. Fotos davon hätten seither in allen Schriftsätzen den Richtern beigefügt werden müssen - ja, auch wir haben eine kommunikative Aufgabe und machen zu wenig davon.

Also, wir bleiben ein kleiner Club der Verteidiger des Rechtsstaats. Unter diesen Umständen:
Was dem System viel mehr wehtut, ist, was Aussicht hat, die Zahlungspflicht des Einsenders auzulöschen wenigstens ab sofort. Siehe vorstehend Abschnitt S1.
Es gibt aber weder Zusicherungen noch Verwendungsempfehlung. So etwas muss jeder eigenverantwortlich entscheiden.


S5. Kann man Strafanzeige wegen Beleidigung gegen diese Person machen?
-----------------------------------------------------------
Also, uns Verteidiger des Rechtsstaats und Nichtzuschauer und/oder Geringverdiener als irgendwie unwürdig Verweigerer von Gemeinwohl-Pflichten zu diffamieren, ist das vielleicht als Beleidigung interpretierbar?

Wer das so interpretieren würde, hätte ja wohl einen Anlass, bei der Staatsanwaltschaft Köln einen Antrag auf Strafverfolgung zu stellen? Inklusive Antrag auf Schmerzensgeld für den Antragsteller von - sagen wir in Methode Daumen - 2 000 Euro?
Unabhängig vom Ergebnis, der Kommunikationschef wird sich zukünftig sehr sorgfältig überlegen, ob er derartiges wiederholt.

Dazu müsste man mehr ausführen. Allerdings kann man Rechtslaien kaum zu Strafanzeigen raten. Also nichts darüber hier im öffentlichen Forum.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Profät Di Abolo am 27. Oktober 2019, 13:42
Guten TagX!

Ey yoo Alter! Römischer "Kommunikationschef" des NSA-BeitraXservus!
Sag mal du NSA-Agent kriegst du watt nicht mit?
Machst grad "römisches Framing" "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt", waa?
Schau mal hier:

BVerwG, Beschluss vom 09.08.2019 - 6 B 43.19
https://www.bverwg.de/090819B6B43.19.0

Zitat
3

1. Die Beschwerde reklamiert, das Verfahren sei durch grobe Verstöße gegen Untersuchungsgrundsätze, Aufklärungs- und Beweiserhebungspflichten sowie massive Verfahrensverzögerungen geprägt gewesen. Der Kläger habe vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit zahlreichen Argumenten zur Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags kein rechtliches Gehör gefunden, obwohl deren Richtigkeit letztlich in anderen Verfahren durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht anerkannt worden sei. Seine Darlegungen zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, zu den Typisierungskriterien im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG und zur gesetzlichen Steuerdefinition seien von den Gerichten nicht behandelt worden. Das Bundesverfassungsgericht habe die ursprünglich vom Gesetzgeber gegebene Begründung für die Anknüpfung der Beitragspflicht an das "Innehaben einer Wohnung", nämlich den Ausgleich der Nutzungsgewohnheiten innerhalb einer Wohnung, schlicht ausgetauscht und durch den Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG, ersetzt. Damit habe es gegen den Grundsatz der Normenwahrheit verstoßen. Infolge dieser Gehörsverletzungen seien dem Kläger und dem Steuerzahler unnötige Kosten entstanden, und dem Kläger sei der Instanzenweg entzogen worden. Die bundesverwaltungsgerichtliche und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung müsse angesichts seiner bislang nicht behandelten Argumente geändert werden. Alle bislang ergangenen Urteile seien bezüglich der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem Gleichheitssatz Fehlurteile. Die Berufungsentscheidung habe es verfahrensfehlerhaft unterlassen, zu den Fragen des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands Beweis zu erheben. Erst auf dieser tatsächlichen Grundlage hätte die Frage der Verhältnismäßigkeit beurteilt werden dürfen. Eine Bindung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 sei infolge der verfahrensfehlerhaften Behandlung nicht eingetreten oder durch ein Widerstandsrecht des Klägers aus Art. 20 Abs. 4 GG suspendiert.

Na du "Kommunikationschef" da kieckste, waa!?!
Das ist heftige Kritik an der "einhelligen" Rechtsprechung zum RBS TV!
"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"?
Ick gloobe nicht!

Zitat
4
Dieses Vorbringen zeigt keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf. Aus dem Beschwerdevortrag ergibt sich nicht, dass das Oberverwaltungsgericht in Bezug auf einen entscheidungserheblichen materiell-rechtlichen Gesichtspunkt das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, den Überzeugungsgrundsatz nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO oder das Gebot der umfassenden Sachaufklärung nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat. Die von der Beschwerde vorrangig benannte Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, das Vorbringen jedes Verfahrensbeteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Es soll sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die auf mangelnder Kenntnisnahme oder Erwägung des Sachvortrags der Prozess-beteiligten beruhen (stRspr,  vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1983 - 1   BvR 1313/82 - BVerfGE 65, 305 <307>). Der Schutzbereich des grundrechts-gleichen Rechts ist auf das vom Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache ausgerichtet. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG daher keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsan-sicht zu folgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 <12> und vom 4. Juli 1989 - 1   BvR 1460/85 u.a. - BVerfGE80, 269 <286>; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1   BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 <33>). Ebenso wenig gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, das ge-samte Vorbringen in den Urteilsgründen zu behandeln. Vielmehr sind in dem Urteil nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO). Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vor-bringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1   BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 <145 f.>; BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 -  6  B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 25). Die schriftliche Niederlegung der Gründe,  welche für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind, § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO,  ist verfahrens-rechtlich geboten, um die Beteiligten über die dem Urteil zu Grunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und um dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermögli-chen (BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - Buchholz 310 § 138 Ziff.  6 VwGO Nr.  41). Das Gericht darf dabei aber wesentliche Teile seiner Ur-teilsbegründung durch Bezugnahme auf eine gegenüber Dritten ergangene Ent-scheidung jedenfalls dann ersetzen, wenn die Entscheidung den Beteiligten späSeite 5 von 7 testens bei Zustellung des angefochtenen Urteils bekannt ist (BVerwG, Be-schlüsse vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr.  6 S. 2 f. und vom 3. Januar 2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3; Eichberger/Buchheister,  in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, §   138 Rn. 148 ff. <152>;  Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15.  Aufl. 2019, § 138 Rn. 58). Ein Gehörsverstoß kommt daher im Falle der Bezugnahme nur dann in Betracht, wenn auch die dort herangezogenen Entscheidungen keine Auseinandersetzung mit den vom Kläger vorgetragenen Argumenten enthalten. Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht infolge einer unterlassenen Beweiserhebung ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO unterlaufen ist, ist von dessen materiell-rechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 <119>).

5
Vorliegend nimmt die Berufungsentscheidung zur Begründung umfassend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180718.1bvr167516]   - (NJW 2018, 3223) Bezug. In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht alle vom Kläger aufgeworfenen Fragen abgehandelt, sie aber durchgängig rechtlich anders beantwortet als der Kläger dies für richtig hält. Der Umstand, dass das Gericht der Argumentation des Klägers in keinem Punkt gefolgt ist, ist nicht geeignet, einen Verstoß gegen einen der aufgeführten Verfahrensgrundsätze zu begründen. Der Verweis auf Art. 20 Abs.  4 GG liegt offensichtlich neben der Sache.

Ditt iss so wie bei dir "Kommunikationschef":
Watt ich nich hören will und zu dem ick och niX sinnvolles entgegnen kann, eXistiert nicht!
"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"?
Nee, denn es geht weiter: z.B. die Anhörungsrüge zum BVerwG-Beschluss:

Beschluss vom 07.10.2019 - BVerwG 6 B 51.19 -
https://www.bverwg.de/071019B6B51.19.0

Zitat
2

Er macht geltend, der mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde vorgebrachte Verfahrensmangel liege darin, dass seiner beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht vorgetragenen Kritik an der obergerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag durch eine bloße Wiederholung der dort bereits getroffenen Entscheidungen begegnet werde und keine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Argumenten stattfinde. Diesen Umstand verkenne der Senat in seiner Entscheidung. Auch sein Vortrag zu einem Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG hätte zur Prüfung eines Revisionszulassungsgrundes z.B. unter dem Aspekt eines Verfahrensmangels führen müssen. Im Übrigen seien im als Referenz herangezogenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Argumente keineswegs abgehandelt. Zudem rügt er die Richtigkeit des vom Senat im Rahmen seiner Rüge einer Divergenz angewandten Maßstabes, weil dieser beim bloßen Übergehen elementarer Rechtsgrundsätze durch ein Berufungsurteil keine Zulassung ermögliche. Bei Prüfung seiner Grundsatzrüge habe der Senat verkannt, dass seine Argumente, die sich gerade auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezögen, noch nicht umfassend überprüft worden seien. 

"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"?
Na klar du NSA-BeitraXagent! Sicher doch!
Das BVerwG muss sich täglich von Anwälten_innen Ausführungen zu Art. 20 Abs. 4 GG durchlesen.
Ditt iss "normaler Ton" bei nem Bundesgericht!

Ick würde mal eher sagen, der GEZ-Widerstand, och der Volljuristen_innen hat eine neue "Qualitätsstufe" im Zusammen mit dem RBS TV erreicht!

Ey NSA-BeitraX-Kommunikator-Kritik-Terminator! Wie bist du eigentlich zu deinem römischen Posten gekommen? Tombola-Verlosung beim BeitraXservus-Karneval? Warst vorher "Kältetechniker" beim BeitraXservus, waa? Schön den IBM-Mainframe kühlen. Dabei hast du dir dann die beim BeitraXservus typische Berufskrankheit "Hirnfrost" eingefangen, waa?

Spott und Hohn sind jetzt dein Lohn NSA-BeitraX-Kommunikator-Terminator!

Ditt iss natürlich auschließlich meene Schmmmääähhhhkritik (ZDF-Böhmermann-Grundrecht)!
Und natürlich berufe ick mich zusätzlich uff mein Widerstandsgrundrecht Art. 20 Abs. 4 GG!
Weest ja jetzt Bescheid, waa?

Ey DU! Ja jenau DU! Hier biste richtig! Wir sind die GEZ-Gegner! Hier iss niX "verstummt"!
Come to the bright side of life! Log DICH ein and join the GEZ-Boykott-Forum!
Nummero Uno der GEZ-Gegner!

 :)
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: ope23 am 27. Oktober 2019, 18:06
"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"?
Na klar du NSA-BeitraXagent! Sicher doch!
Das BVerwG muss sich täglich von Anwälten_innen Ausführungen zu Art. 20 Abs. 4 GG durchlesen.
Ditt iss "normaler Ton" bei nem Bundesgericht!

Ick würde mal eher sagen, der GEZ-Widerstand, och der Volljuristen_innen hat eine neue "Qualitätsstufe" im Zusammen mit dem RBS TV erreicht!

Ich bin auch ziemlich erstaunt, jetzt zu lesen, dass das BVerwG immer noch "attackiert"  :o wird von Leuten, die eine vollständige rechtliche Aufklärung der Angelegenheit "Rundfunkbeitrag" verlangen und die ihnen nach wie vor vorenthalten wird.

(Die Begründungen der beiden verlinkten Beschlüsse sind zusammen in 1 Minute durchgelesen. Man wird ihre Inhaltslosigkeit umgehend erkennen.  >:( )

Also, schreiben wir Briefe (80ct) nach Freimersdorf und drinnen lediglich einen Zettel mit 1 Satz von der Art, dass die Gegner des Rundfunkbeitrags nicht verstummt sind.

Es ist übrigens nicht "anonym", wenn man auf dem Briefumschlag keinen Absender schreibt. Auch normale Geschäftspost wird zu einem gewissen Teil ohne Absender versandt, das ist völlig im Rahmen (nicht nur Erotikpost, auch diskrete Post vom eigenen Anwalt usw.).

Man sollte aber vielleicht nicht vergessen, auf dem Zettel mit dem 1 Satz noch seine Beitragsnummer zu schreiben.  ::)

An sich reicht auch Vorname und Stadt, oder? Der BS hat doch alle Daten, um auch dann den Absender ermitteln zu können, oder?  ;)

Es muss auch nicht jeder denselben 1 Satz aus dem Forum hier schreiben.

Ein "Hallo, hier ist ein Rundfunkbeitragsgegner. Und nicht verstummt." reicht schon. (Wer das jetzt abschreibt, ist selbst schuld, wenn er in der Akte seinen Nickname wiederfindet.)

Ad S4: Würde es Herr Goi? es bei der nächsten Beratung mit den LRA wirklich verschweigen, dass einige Wäschekörbe nichtstummer Post gekommen ist?

Wir könnten hier vielleicht eine Abstimmung einrichten, um auch von hier zu sehen, wieviele Wäschekörbe das so sind. Oder wenigstens Schuhkartons.


Mein Straßenbewohner überlegt sich jetzt grad so einen Satz...

Diese Aktion wird Erfolg haben, weil sie absolut sinnlos ist. Man muss aus dem Spiel nach den Regeln des BS und der LRA aussteigen. Auch dort arbeiten Menschen, die irgendwann unwillentlich beeindruckt werden. In diese Richtung schreibt hier schon länger eine Forumanin schönen Namens (Ballade pour ...).


 :laugh:
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: seppl am 27. Oktober 2019, 18:35
Zitat
Wenn wir feststellen, dass der Beitragszahler in einem Telefonat die Sachebene massiv verlässt und auch nicht imstande ist, ein Gespräch zu Ende zu führen, sind unsere Mitarbeiter angehalten, das Telefonat nach freundlicher Ankündigung auch zu beenden. Eine Klärung des Sachverhalts ist dann einfach nicht mehr möglich.

Dafür bitte mal die Bewertungen des Beitragsservices auf Google anschauen. Ich kenne sonst keine "Behörde", die dermaßen schlecht bewertet wird. Die "freundliche Ankündigung" wird wohl des öfteren aus "Verwaltungsvereinfachungsgründen" weggelassen und einfach aufgelegt.  Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind wohl eher verstimmt als verstummt. :laugh: :laugh:


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Bewertung: 1,3  bei 945 Bewertungen (würde in den Minusbereich gehen, wenn man nicht einen Stern vergeben müsste...) Die 5 Sterne Bewertungen sind bis auf einen, soweit ich erkennen konnte, sarkastisch gemeint.
https://www.google.de/maps/place/ARD+ZDF+Deutschlandradio+Beitragsservice/@50.9720844,6.8548585,17z/data=!3m1!4b1!4m13!1m5!8m4!1e1!2s105592656076164883890!3m1!1e1!3m6!1s0x47bf3a85b4878db5:0x561e8bfc79fb94b7!8m2!3d50.972081!4d6.8570472!9m1!1b1?hl=de

Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Philosoph am 02. November 2019, 15:25
Ich möchte darauf hinweisen, daß Postkarten von jedem gelesen werden können, Briefe nicht.
Postkarten hätten darum den Vorteil, daß auch andere Personen als der eigentliche Adressat informiert werden könnten.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Spark am 02. November 2019, 16:14
BREITE AKZEPTANZ
"Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"

Zwischen Erdulden oder Ertragen und Akzeptanz besteht ein großer Unterschied.
Aber immer man schön weiter so, sinngemäß nach dem alten Motto: "Ich sehe die Welt, wie sie mir gefällt"
Nur zu blöd, daß daneben auch noch eine Realität existiert.

Hier ist ein Rundfunkbeitragsgegner, der erst verstummen wird, wenn der letzte Atemzug getan ist.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: Dandelion am 05. November 2019, 10:04
Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind wohl eher verstimmt als verstummt.

In einer Schrift wie der semitischen werden keine Vokale geschrieben, man muß sich den Inhalt eines Schriftsatzes selbst aneignen/interpretieren. Da kann es dann passieren, daß in einem einzigen Satz aufgrund des möglichen und erlaubten Vokaltausches mehr als 20 verschiedene Bedeutungen herausgelesen oder hinein interpretiert werden können.

Das ist einer der Gründe, weshalb ein orthodoxer (rechtgläubiger) Jude jeden Tag mindestens 2 Stunden lang die Thora lesen und interpretieren muß.

Zum Glück sind die deutschen Schriftsätze der Gerichte, damit verglichen, völlig eindeutig!  ;D ;D ;D

Dandelion oder der Löwenzahn
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: drboe am 06. November 2019, 12:09
Textvorschlag

Zitat
Sehr geehrter Herr Goic ,

als "Leiter der Unternehmenskommunikation" des sogn. Beitragsservice müssen Sie vermutlich ziemlich viel Blödsinn publizieren. Zu meinen diesbezüglichen Highlights gehört Ihre Aussage bei "Pressesprecher.com" vom 22.10.2019, in der Sie sagen, dass es um die Beitragsgegnerszene in Deutschland recht still geworden ist. Das hört sich an wie das bekannte Pfeifen im Wald und offenbart eher Wunschdenken als Einblick in die "Szene". Auch die Behauptung, dass man gegen den Rundfunkbeitrag und den Beitragsservice juristisch nichts mehr bewirken kann, hat sich gerade in den letzten Tagen als falsch herausgestellt, als das BVerwG einer Studentin recht gab, der man trotz geringerer Einnahmen als Sozialhilfe unbedingt 17,50 € monatlich abknöpfen wollte. Wenn sich Millionen Rentner mit einer Durchschnittsrente oder darunter aus dem gleichen Grund entschließen könnten den sogenannten Rundfunkbeitrag zu verweigern und sich künftig statt Katzenfutter vom Discounter einmal eine richtige Mahlzeit gönnen, dürfte das Inkasso zu Gunsten der ÖR-Sender einen erheblichen Dämpfer bekommen.

Die, die letztlich dem Untergang geweiht sind, bekommen das ja oft als Letzte mit. Das kann man gut am Zeitungsmarkt beobachten. Der ÖR-Rundfunk wird diesem Beispiel hoffentlich bald folgen. In diesem Sinne: machen Sie unbedingt weiter so. Was Sie sagen ist zwar Blödsinn aber immerhin unterhaltsam.

Grußformel (falls gewünscht)

M. Boettcher
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: pjotre am 06. November 2019, 12:56
... eine Alternative wäre, erst einmal die Richter ungestört ihren Volltext des Urteils machen lassen und publizieren lassen, bevor wir dem Gegner unsere Meinung über die Bedeutung dokumentieren? Die ARD-Juristen werden ihren Oberen bisher sagen, keine Panik, betrifft nur die paar Bafög-Leute und das bekommen wir besten Juristen aller Zeiten gedeckelt. Also entsteht bei den Chefs keine Panik und das ist gut, denn dann lässt das Imperium die Richter in Ruhe ihr Urteil texten. Wie wäre es, wenn wir dem Kommunikationschef aller Chefs noch eine kurze Weile lang seinen Selbstlob-Stolz gönnen?

Sowieso müsste es ja eher an die 9 Intendanten gehen, Aufforderung mit Frist, dass sie den "Kommunikations-Chef" dort stoppen, weil nur ARD, München, mit Rechten für Öffentlichkeitsarbeit ganz vielleicht ausgestattet ist, während die Nicht-Rechtsperson in Köln das ja nicht darf: Wer für nichts haften kann, darf außer buchhalten nichts machen, darf nichts machen mit Außenwirkung - so hier die Meinung. Bei ARD, München, haftet immerhin der jeweils im Turnus zum Sprecher werdende Intendant.
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: drboe am 06. November 2019, 21:22
@pjotre: es geht nicht um das Urteil, sondern um den Vorschlag einer Reaktion in Beitrag #14 dieses Threads auf die unsinnige Behauptung von Herrn Goic (BS) in einem Interview, dass die Beitragsgegner verstummt seien.

M. Boettcher
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: pjotre am 06. November 2019, 21:51
 @drboe :
Es war voll begriffen, worum es dir geht.
Bitte auch begreifen, wieso wir vielleicht das Urteil BVerwG erst in die Erörterung bringen sollten, nachdem die Richter das endgültige Urteil geliefert haben. Das ist also etwas, was man einfach einstweilen weglassen könnte.


Nun die andere Frage: Ist es unsere Zeit wert, dieser Person
----------------------------------------------------------------
irgend etwas zu senden, was diese Person dann in den Papierkorb entsorgen dürfte? Natürlich weiß diese Person die Wahrheit. Der Text ist also Taktik für die Medien - "fake news".


Um das wirklich effizient abzuschalten, könnte man beispielsweise an 9 Intendanten - namentlich! - senden:
----------------------------------------------------------
(1) Aufforderung, binnen 1 Monat zu bestätigen, dass dem "Beitrags"-"Service" dies ab jetzt untersagt wurde.
.  (also dies der "MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Erzwingungs-Zentrale" zu untersagen)

(2) Empfinde mich beleidigt. Da die MIEZE mangels Rechtsperson nicht haften kann, haften die 9 Landesanstalten.
Bitte hiermit um Einverständnis mit Entschädigung ... ...Euro... 

(3) Nach fruchtlosem Fristablauf wird durch mich über weitere Maßnahmen entschieden werden.


Dies war weder Beratung noch Empfehlung.
Jeder handelt eigenverantwortlich. Und auch, wir haben vielleicht wichtigere Sachen streitig auszufechten?
Titel: Re: Breite Akzeptanz - "Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt"
Beitrag von: cecil am 07. November 2019, 02:56
es geht ... um den Vorschlag einer Reaktion in Beitrag #14 dieses Threads auf die unsinnige Behauptung von Herrn Goic (BS) in einem Interview, dass die Beitragsgegner verstummt seien.

Herr Goic zielt wider besseres Wissen auf Außenwirkung und Suggestion ab.


1)    Zwar fände ich eine Postkarten-Aktion witzig und ich denke auch, dass einige daran teilnehmen würden. Man könnte sie im Aktionsboard entsprechend vorstellen und bewerben.

Kurzer Text, etwa:

Zitat
Artikel im pressesprecher.com am 22.10.2019, Die Gegner des Rundfunkbeitrags sind verstummt.

Wir sind nicht verstummt. Widerstand jetzt ! Rundfunkbeitrag abschaffen !!

(Unterschrift, keine Beitragsnummer)

oder so ähnlich. Evtl. verschiedene kurze Texte anbieten. Nicht zuviel Arbeit machen! Es sollte für die Aktions-Teilnehmer/innen möglichst einfach sein, und die Argumente sind der Gegenseite ja hinlänglich bekannt.

Postkarten richten an Dr. Joachim Altmann (als Chef des Beitragsservice).

(Alternativ: Postkarten an die Ministerpräsident/innen, um das Indexmodell doch noch zu verhindern!? ... *hüstel*)


2)     Gleichzeitig geht es jedoch wohl auch darum, der Außenwelt zu zeigen, wir sind nicht verstummt. Daher könnten einige eine geeignete Kommentierung des Artikels vornehmen, falls das noch möglich ist, in ...

... https://www.pressesprecher.com/nachrichten/die-gegner-des-rundfunkbeitrags-sind-verstummt-1272027752



PS:  so eine Postkartenaktion könnte man richtig groß aufziehen  ;)