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Autor Thema: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung  (Gelesen 5694 mal)

M
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Siehe dieses Protokoll zur Verhandlung BVerwG 6 C 10.18:

Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199346.html#msg199346

Da versucht die Rundfunkanstalt, die Härtefallregelung auf Fälle wie Kommapatienten stark einzuschränken.

Der Epilepsieanfall könnte man als analog bringen. Wenn die Rundfunkanstalt konsequent wäre, müsste sie befreien.

Leider gilt das neue Willkürprinzip der Verwaltung: es wird mal mit etwas, mal mit dem Gegenteil argumentiert,
Hauptsache die Anstalt gewinnt und der Bürger verliert.

Trotzdem würde ich es mit der Klage versuchen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2019, 19:08 von Bürger«

 
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