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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Siba am 21. Oktober 2019, 17:16

Titel: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: Siba am 21. Oktober 2019, 17:16
Hallo liebe Leidensgenossen der Zwangsgebühr!

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich schildere euch im Folgenden einen bestimmten Fall und würde gern von euch wissen, ob eine Klage sinnvoll wäre und unter welchem finanziellen Aufwand diese stehen würde. Alternativ wäre noch die Option einer Spendensammlung für eine Klage eine Überlegung wert.

Es handelt sich um folgenden Fall:

Person A hat eine diagnostizierte Epilepsie. Der Grad der Behinderung beträgt aktuell 40. Des Weiteren hat die Person keinen Fernsehanschlussvertrag und schaut kein TV. Der Neurologe von Person A hat ein ärztliches Schreiben aufgesetzt, in dem bestätigt wird, dass sie an Epilepsie leidet. Des Weiteren steht in diesem Schreiben: "Aufgrund der diagnostizierten Epilepsie ist es für [Person A] notwendig, anfallsauslösende Elemente zu verringern. Zur Verhinderung weiterer Anfälle ist es daher aus ärztlicher Sicht dringend erforderlich, die Nutzung von TV-Empfang als potenziellen Anfallsauslöser zu vermeiden."

Person A hat daraufhin einen Widerspruch zur Rundfunkgebühr gestellt mit dem Schreiben im Anhang. Als Begründung wurde geschrieben, dass Person A einen Zwangsbeitrag für etwas zahlen soll, die für sie gesundheitsschädlich ist.
2 Wochen später kam ein Ablehnungsbescheid mit einer standardisierten Auflistung aller potenziellen Gründe für eine Befreiuung/Minderung des Rundfunkbeitrags.


1. Frage: Was denkt ihr? Macht eine Klage für Person A Sinn? Ich denke, dass es gesetzlich/rechtlich nicht tragbar ist, wenn eine Person eine Zwangsgebühr für etwas zahlen muss, das für sie gesundheitsschädlich ist.  :o

2. Frage: Wie wäre grob der finanzielle Aufwand einer Klage und welche Möglichkeiten gibt es? Vielleicht per Crowdfunding/Spenden im Netz finanzieren?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr etwas zum Fall von Person A sagen könntet.

Liebe Grüße,
Siba.  :)
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: MichaelEngel am 22. Oktober 2019, 10:57
Macht eine Klage für Person A Sinn?

Ich meine, es macht immer Sinn, zu sagen, was Sache ist.

Unsinn ist, was Rundfunkanstalten, Politik und Gerichte durchsetzte und durchsetzt.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: seppl am 22. Oktober 2019, 11:54
Ein ärztliches Attest ist schon ein Dokument mit Gewicht. Ich nehme an, es geht hier um epilepsieauslösende visuelle Effekte. Falls dies der Fall ist, muss aber damit gerechnet werden, dass im besten Fall nur die Nutzungsmöglichkeit von Bewegtbildmedien als nicht möglich angesehen wird.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: mullhorst am 22. Oktober 2019, 12:30
Hier schließe ich mich @seppl an.
Die Aussicht auf Erfolg von Person A dürfte Richtung Null sein. Du wohnst, du zahlst. Wenn man sich die absurden Urteile und brachiale Gewalt von Gerichten sowie der politische Standpunkt  ansieht  lässt sich weder gerichtlich noch politisch etwas ändern.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: pjotre am 22. Oktober 2019, 14:16
Wieso hin und her überlegen? Hier ist es doch rechtlich eindeutig.
------------------------------------------
a) Unmöglichkeit der Nutzung für Fernsehen
b) Härtefall-Antragsrecht.

Rundfunkabgabe zu reduzieren auf Radio-Anteil.
Eventuell Analogie sichten mit Tarif für Blinde, denn das ist vom Ergebnis her gleichwertig.


Sofern nicht entsprechend vom Gegner auch insoweit beraten wurde:
-------------------------------------------------------------
Ladungsfähige Anschrift der für die wohl vorliegende Falschauskunft verantwortlichen Person erfragen.


Kosten:
---------------
Prüfen, ob eine der Vereinigungen in Sache Epilepsie dies als Musterprozess durchführt.
Diese kann an @pjotre verwiesen werden für Rechtsfragen-Unterstützung.
Falls Vereinigung es tun will, kann per PM Forumsnachricht bei @pjotre mehr erfragt werden.


Statistik:
----------------------
Das betrifft viele:
https://www.welt.de/gesundheit/article164499348/Warum-Bilder-einen-Epilepsieanfall-ausloesen-koennen.html

In Erinnerung habe ich unscharf - bitte mich eventuell berichtigen - :
0,5 bis 1 % der Erwachsenen sind mit Epilepsieanfall-Risiken recht intensiv belastet.
Etwa 5 bis 10 % der Bevölkerung haben mindestens 1x im Laben einen Anfall.

Zahlen aus Erinnerung - könnte irrig sein. Ich wollte nur darlegen, dass sehr viele ein derartiges Attest vielleicht bekommen sollten, zumal Betroffene sowieso vielleicht bereits TV-Abstinenz praktizieren.

Zu berücksichtigen vielleicht auch, dass ein vielleicht wesentlicher Teil der Fälle im Alter von bis zu ? 5 ? Jahren auftritt und dann vielleicht beigelegt ist? Jedenfalls in Fällen von fachkundiger ärztlicher Behandlung
Details sind hier auch insoweit nicht bekannt. Wer es besser weiß, mag es hier bitte auflisten.

Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. Oktober 2019, 15:35
Person A hat eine diagnostizierte Epilepsie. Der Grad der Behinderung beträgt aktuell 40. Des Weiteren hat die Person keinen Fernsehanschlussvertrag und schaut kein TV

Diese Einlassungen spielen vor der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit leider keine Rolle. Weder die Schwerbehinderung noch der fehlende Fernsehanschluss. Du könntest ja Radio hören, batteriebetrieben sogar ohne Stromanschluss in Deinem Haus. So wurde es einem Kläger am VG Freiburg von der Richterin erklärt.
Und alleine dies genügt für 17,50€ Zwangs-Strafzahlung.

In hiesigem Fall müsste dann ein Präzedenzfall geschaffen werden, auf den sich dann noch weitere Kläger berufen, und der richtungsweisend wäre. ::) Man soll nie nie sagen.

Befreiung Härtefall - Einkommen? Vermögen? Gebrechlichkeit=Schwerbehinderung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31050.msg194791.html#msg194791
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (früher vollständige Befreiung) können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen erhalten.

·       Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

·       Blinde Menschen mit Merkzeichen "RF"

·       Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

·       Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

Selbst der VDK hat in dem Thema Schwerbehinderung und Beitrags-Freiheit bzw. Ermäßigung des Zwangsrundfunkbeitrages völlig versagt.

GERICHTSTERMIN Verhandlungen VG Freiburg 17.10.17
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24142.msg157488.html#msg157488
Zitat
Richterin wendet nun ein, es gibt ja Batteriebetriebene Radios. Kläger aber der hat keinen Empfang. Richterin: und wie ist es mit Handys. Klägerin: die Leute haben hier keinen Empfang und müssen 500m weiter, wenn sie telef. wollen. Richterin: und nach Fernsehempfangsmöglichkeit haben sie sich mal erkundigt. Kläger das funktioniert hier nicht, und Kabel haben wir nicht. SWR: es geht hier auch gar nicht darum, ob bei Ihnen Strom ist, oder nicht, man kann ja auch durch ein Batteriebetriebenes Radio empfangen, es geht um die Frage ob die Möglichkeit besteht ( hier wird es jetzt langsam grenzwertig an Irrsinnigkeit was der SWR auftischt), Klägerin das kann wohl nicht sein, für die „Möglichkeit“ zu zahlen
Zitat
Richterin: das steht ihnen alles offen, ich kann ihnen nur sagen, wir haben die Verhältnisse auf ihrem Grundstück erörtert. Sie haben selbst gesagt, das Radioempfang dort möglich ist, und das reicht leider schon. Und ob sie das nützen oder nicht ist unerheblich.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Oktober 2019, 15:37
Zu berücksichtigen vielleicht auch, dass ein vielleicht wesentlicher Teil der Fälle im Alter von bis zu ? 5 ? Jahren auftritt und dann vielleicht beigelegt ist? Jedenfalls in Fällen von fachkundiger ärztlicher Behandlung
Details sind hier auch insoweit nicht bekannt. Wer es besser weiß, mag es hier bitte auflisten.

Zitat von: Photic- and pattern-induced seizures: a Review for the Epilepsy | Foundation of America Working Group
In Great Britain, the annual incidence of new-onset seizures due to unequivocal photosensitivity was 1.1/100,000 in the overall population, but 5.7/100,000 in the age range 7-19 (54).

PPIS (photic or pattern-induced seizures) occur in 1/4000 of individuals between 5 and 24 years. Photosensitivity and photicinduced seizures usually manifest around puberty, and 90% of patients with PPIS have an initial seizure before 20 years of age (18). However, it is an oversimplification to state that individuals grow out of photosensitivity.

Harding and associates (55) and Jeavons et al. (39) demonstrated that approximately two-thirds of 100 people with photosensitivity continued to show photosensitivity on the EEG, and in some instances continued to have photic-induced seizures, for a mean of 14 years after the initial diagnosis. In contrast, photosensitivity disappeared over long-term follow-up in 25 of 42 photosensitive patients (56). Scott and Elian (57) explicitly studied photoparoxysmal responses in 52 patients over 30 years of age, demonstrating that photosensitive responses can be identified in adults.
https://www1.essex.ac.uk/psychology/overlays/2005-168.pdf

Erwachsene können folglich sehr wohl von einer photosensitiven Epilepsie betroffen sein.

Zur Sensibilisierung für das Thema könnte es in der Tat hilfreich sein, einmal Kontakt mit einem Verband wie der Deutschen Epilepsie-Vereinigung (http://www.epilepsie-vereinigung.de) oder einem der Landesverbände Kontakt aufzunehmen.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) könnte man diesbezüglich (am besten über den behandelnden Neurologen) einmal für das Thema sensibilisieren.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: volkuhl am 22. Oktober 2019, 15:55
Fernsehen ist für JEDEN gesundheitsschädlich!

Solange auch Blinde zur Zahlung gezwungen werden, sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg vor einem deutschen Gericht.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: seppl am 22. Oktober 2019, 16:00
Es gibt einen gewichtigen Unterschied zwischen einem Blinden, der das Bewegtbildmedium nicht aufnehmen kann und einem fotosensiblen Epileptiker:

Der Blinde wird durch das Medium nicht geschädigt. Es ist für seine Person nur nicht empfangbar. Der Epileptiker hingegen muss sich vor dem Empfang schützen, weil er sonst Schaden davontragen könnte. Er muss vermeiden. Der Blinde nicht.

Das Thema Gesundheitsschädigung durch Bewegtbildmedien rückt durch diese Erörterung in den Fokus. Eine Klage wäre interessant, jedoch für die vollständige Befreiung sehe ich noch keine Argumentation.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: MichaelEngel am 22. Oktober 2019, 16:44
Ich meine, wenn er einen Antrag auf Befreing stellt, und eventuell auf Verpflichtung zur Befreiung klagt, wird es günstiger.

Wer weder hören noch sehen kann, zahlt nichts. Wer nicht hören kann, zahlt nur für das Sehen. Wer nicht sehen kann, zahlt nur für das Hören.

Ich meine, auf Grund der Gleichbehandlung sollte er eine Ermässigung bekommen.

OK, er kann doch sehen, aber darf nicht, es schadet ihm. Ist sehen ein Vorteil? Soll er für die Möglichkeit dieses Nicht-Vorteils zahlen?
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: Markus KA am 22. Oktober 2019, 17:03
Soweit verstanden, könnte wohl schon ein Antrag auf Befreiung gestellt und dieser abgelehnt worden sein.
In einem fiktiven Fall könnte es notwendig gewesen sein, einer Ablehnung zu widersprechen, um dann die Möglichkeit zur gerichtlichen Klärung in Form eines Widerspruchsbescheides zu haben.

In diesem Widerspruch direkt an die LRA (nicht BS) könnten die Argumente erneut und umfangreich dargelegt worden sein.

Die Frage der Klage könnte sich erst stellen, wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt.

Es könnte vorgekommen sein, das in einem fiktiven Fall die Klage auf Befreiung kostenlos durchgeführt worden ist.

Eine Klage könnte zudem mehr Möglichkeiten bieten, um Gutachten vorzulegen oder Mediziner als Zeugen aussagen zu lassen.

Es könnte sein, dass sich die Gerichtskosten für den Kläger möglicherweise in einem überschaubaren Rahmen halten, sofern sich die LRA nicht bereits schon vorher von der "Nutzungseinschränkung" überzeugen lässt.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: pjotre am 22. Oktober 2019, 18:49
Ohne Schriftsatz-Qualität ist gegen das Imperium nicht zu siegen.
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Weder Normal-Rechtsstaatsverteidiger noch normale Rechtsanwälte können dies liefern.
Bei Rechtsanwälten steht schon die hohe Kanzlei-Kostenlast einer nötigen Bearbeitungsintensität im Weg - das ist absolut unauflösbar.


Da wir das Problem bisher unter uns nicht gedeckelt bekamen,
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ist eine Lösung nur erreichbar unter Einsatz von externer Finanzierung - hier Epilepsie-Organisationen mit ihrer Subventionierung durch Staat und Pharmaindustrie.
Siehe mein heutiger Eintrag von 14h16 in diesem Thread.


Dass rund 200 VG-Richter der rund 50 VG-Gerichte in Deutschland
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in Sachen Rundfunkabgabe machten, was die ARD-Juristen induzierten, heißt nicht, dass diese Richter Recht machten. Es heißt nur, dass die Schriftsätze nicht gut und hart und scharf genug waren, ein Abgleiten in Unrecht beim Gerichtsalltag der Massen-Aktenabwicklung zu verhindern.
Wir haben hier einen Politik- und Justizskandal und Fehlurteile gehörten zum Kern des Problems.

Wenn Rechtsprechung kollektiv irreführbar war, so zählt diese nicht als Zitatgrundlage. Es zählt dann nur noch, was im Gesetz steht. Nach gesetzlicher Rechtslage ist im Fall gemäß Eingangsbeitrag zu reduzieren auf den Rundfunkanteil der Rundfunkabgabe. Also 2 € monatlich oder weniger.

Job Teil 1: Dies zu wissen und klarzustellen. Ist gemacht?
Job Teil 2: Dies durchzusetzen... und nochmals, das geht nur unter Lösung der Finanzierungsfrage für das auch hier wieder nötige sehr heftige Pilotverfahren.


Wenn Job 2 nicht gelingt, bisher nie gelungen hier bei uns,
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so ist sich dem Unrecht zu unterwerfen, das ist  auch in Fällen wie diesem die fast einzige Lösung.
Es gibt größeres zu erduldendes Unrecht auf der Welt - beispielsweise, diese Krankheit überhaupt zu haben - ist so ein viel größeres Unrecht.


Anmerkung, Dank für ersten Schritt für exakte Statistik eines Teilaspektes.
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Photic- and pattern-induced seizures , das ist allerdings ja nicht deckungsgleich mit Epilepsie, obgleich etwas Überschneidung besteht.
 

Gesundheitsgefahr als Befreiungsgrundlage für alle Nichtzuschauer?
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Dieser Thread wirft diese Grundsatzfrage auf. Hier kurz zu Möglichkeiten und Grenzen:

Geschädigt werden alle Viel-Benutzer? Das hat kaum Aussicht, aber geht als Drittschutz-Antrag wie folgt;

Die mittlere Lebenszeit-Verkürzung für intensive Fernsehnutzer liegt bei etwa 4 Jahren. Das ist allerdings auf den ersten Blick nur eine Korrelations-Statistik. Auf den zweiten Blick doch wieder wohl ist das Fernsehen auch kausal: Bewegungsmangel und schlechte Ernährung werden dadurch ja doch irgendwie induziert. 

Härtefallantrag "Gewissensgründe" auf Beitragswegfall wegen ARD-ZDF-Verstoß gegen "du sollst nicht töten" ist bereits irgendwo gestellt. Auf eine Strafanzeige wegen Hinwirken auf Lebenszeitverkürzung (vulgo "Tötung") wurde darin nachsichtig verzichtet. :)

Das ist als kostenloses Schriftsatz-Beispiel seit einer Woche irgendwo im Web.
Ein Forum ist keine Linkfarm - Info geht nur per PM.

Auch die befristete Aufforderung auf kostenlose Abschirm-Vorrichtung der Eigenwohnung von der gesundheitsschädlichen ESMOG-Verpestung durch die ARD-Funkwellen ist schon gestellt. Allerdings für diesen Text, noch sponserte niemand die Version "kostenloser Beispielbrief im Web".

Dieser letzte Abschnitt "Gesundheitsgefahr" ist am Rand von OFF-TOPIC. Bitte in diesem Thread nicht ausweiten. Wer das mit dem "Töten" näher erörtert sehen möchte, mag ja einen neuen Thread dafür machen.

Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: cook am 22. Oktober 2019, 19:25
Bei dem ganzen pseudojuristischem GEZeter geht es nicht um Recht, logische Argumente oder Sachzwänge.

Es geht nur um Macht. Der Staat in Gestalt der Regierungen, Gerichte und Staatsmedien will nur eins: dem Bürger klar machen, dass er rechtlos ist. Dass nur Willkür zählt. Wenn es den Machthabern beliebt, wird man großzügig befreit. Wenn nicht, dann nicht.

Mit dem logisch nachvollziebaren und konsequenten Argument, dass ein Epilepsie-Betroffener keinen konkret-individuellen Vorteil von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rundfunks haben kann, wenn er nicht vorzeitig sterben will, wird man bei unseren Richtern keinen Blumentopf gewinnen, einfach weil sie die Macht des Systems demonstrieren wollen.

Die Grenzen der juristischen Logik und des Rechtsstaats hat das BVerfG am 18.7.2018 endgültig verlassen. Traurig aber wahr.

Man kann es versuchen. Wenn ein Verwaltungsrichter einen guten Tag hat und der Verfassungsschutz gerade mal nicht genau hinsieht, kann man auch mal einen Fall gegen eine Staatsanstalt für Rundfunkwesen gewinnen  :)
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Oktober 2019, 20:18
@pjotre
Anmerkung, Dank für ersten Schritt für exakte Statistik eines Teilaspektes.
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Photic- and pattern-induced seizures , das ist allerdings ja nicht deckungsgleich mit Epilepsie, obgleich etwas Überschneidung besteht.
Nachgeschoben noch kurz die Definition der Begriffllichkeiten seizure und epilepsy:
Zitat
A seizure is a sudden, uncontrolled electrical disturbance in the brain. It can cause changes in your behavior, movements or feelings, and in levels of consciousness. If you have two or more seizures or a tendency to have recurrent seizures, you have epilepsy.
https://www.mayoclinic.org/diseases-conditions/seizure/symptoms-causes/syc-20365711


@siba
Im Fall eines abgelehntem Befreiungsantrag könnte möglicherweise eine (zusätzliche) Option darin bestehen, dass sich die betroffene Person an die Presse wendet. Der ein oder andere Journalist wäre möglicherweise geneigt, das Thema aufzugreifen um diese Absurdität an die Öffentlichkeit zu bringen.
Es könnte schon vorgekommen sein, dass der Beitragsservice in Folge derartiger Publikationen nachgegeben und den Antragsteller zur Wahrung des (ohnehin schon schlechten) Images befreit haben könnte.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: MichaelEngel am 22. Oktober 2019, 20:55
Im Fall eines abgelehntem Befreiungsantrag könnte möglicherweise eine (zusätzliche) Option darin bestehen, dass sich die betroffene Person an die Presse wendet.

Ich würde sagen: bei abgelehntem Befreiungsantrag (1) Widerspruch einlegen und (2) sich an die Presse wenden.

Danach bei eventueller Zurückweisung des Widerspruchs klagen.

Der Skandal ist nicht nur das Gebaren der GEZ. Richter dürfen ja gerne auf die Bühne treten.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: grasschaf am 22. Oktober 2019, 21:31
In den vorherigen Ausführungen fehlt mir ein ganz besonderer Begriff: - Gutachten -

Ein Attest alleine ist (für mich) lediglich eine Begründung für einen Arzt (der ja wiederum Befehlsempfänger für die Kassenärztliche Vereinigung ist), einem anderen Arzt (=Überweisung) eine Aufgabe zu stellen (=weitere Untersuchungen) oder eine Rechtfertigung gegenüber dem Arbeitgeber (=gelber Zettel - terminierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) darstellt, warum man nicht zur Arbeit kommt.

Alle weiteren Maßnahmen seitens des Betroffenen oder der Versicherung bedürfen eines "Gutachtens".

Ich empfehle daher Kontaktaufnahme mit der eigenen Krankenversicherung und den in den bisherigen Beiträgen genannten Organisationen, um ein fundiertes Gutachten zu bekommen. Auch wenn die Aussicht auf eine frühe Verrentung im Raum steht, ist die Rentenanstalt mit einzubeziehen. Dies setzt natürlich voraus, dass in den Vorgesprächen erkannt werden kann, dass dieses Gutachten so dargestellt wird, dass ein entsprechendes Ergebnis erwartet werden kann.

Bei Erreichen entsprechender Situation lässt sich diese Befreiung auch nachträglich beantragen.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: drboe am 22. Oktober 2019, 22:01
Es ist ein Kreuz mit diesem verd.... "Rundfunkbeitrag". Zu GEZ-Zeiten hatte man eine Wahl, die man nun ausgerechnet auch denen nimmt, die auf Grund von Krankheit, Empfindlichkeit etc. sich gegen TV bzw. Hörfunk entscheiden wollen bzw. müssen. Dazu Richter, die partout keine Härtefälle erkennen wollen, und selbst Studenten und Rentner mit teils deutlich unter 1.000 € monatlich zur Zahlung verpflichten. Ich kann gar nicht soviel essen, ...

M. Boettcher
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: ohmanoman am 22. Oktober 2019, 22:18
@grasschaf
Es gibt Menschen, die krank sind und Medien meiden, die keine Organisation hinter sich haben und vor Rentenregelalter verrentet und privat versichert sind. Da kostet so ein Gutachten schon mal locker über 3.000 € und mehr!

In den Artikel medienpolitik.net, 21.10.2019
MDR-Justitiar: „Die nicht tolerablen Äußerungen im Netz nehmen deutlich zu“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32351.msg198991.html#msg198991
wird deutlich, dass es eigentlich keine “bedrohlicheren Reaktionen von Zuschauerinnen und Zuschauern“ geben dürfte, nach dem wie sich der Rundfunk selber lobt!

Es ist so unglaublich!

Anstalt des öffentlichen Rechts! Kein aber auch kein Erbarmen gegenüber keinem!

Ohmanoman
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: pjotre am 23. Oktober 2019, 14:28
Vorab kurz zu einigen Randaspekten:
=============================

Gutachten: Diese Frage stellt sich nicht.
---------------------------------------------------
a) Die erfolgte Ablehnung  ist rein rechtlich orientiert. So lange ein Anzweifeln des ärztlichen Befunds nicht erfolgte, ist er als anerkannt zu werten.
b) Ein Gutachten scheidet aus wegen Unverhältnismäßigeit: Kosten und Privatsphäre-Schutz. Das ist ein komplexes Thema - Ausweitung hier wird nicht vorgeschlagen, weil der Fall durch ein Gutachten ja gar nicht beeinflusst werden kann.


Publizieren, Skandal auslösen, das geht nicht. 
--------------------------------------------------------------
Wer möchte mit seiner Krankheit sich zum Objekt der öffentlichen Diskussion machen? Gerade bei einer Krankheit, die man nicht anmerken kann, ist der regelmäßige Wunsch die volle Inklusiion, als ob die Krankheit nicht existiert.


"Photic- and pattern-induced seizures"
---------------------------------------------
Es sei nur angemerkt, dass es nicht deckungsgleich mit Epilepsie ist. Das hat hier aber auch niemand gesagt. Es ist nicht unser Thema hier. Nur eben, Epilepsie ist vielfach häufiger, sofern ich das jetzt richtig bewerte.


Nun zum Kern der Probleme:
===========================
Kann man in dieser Sache durch Ausstreiten siegen?
Und für die Antwort muss leider weit ausgeholt werden: An sich ja, aber ohne Finanzierung nicht.


Insgesamt, gegen diesen Politik- und Justizskandal geht es durchaus um Recht und man kann es ausstreiten.
----------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn das bisher nicht ausreichend gemacht wurde, so gibt es keinen Grund, daraus Unmöglichkeit für Rechte-Durchsetzung zu folgern.
Mit Respekt gesagt, aber doch einmal klar gesagt: Das leider vorherrschende Resignieren nervt mich sehr. Resignieren ist einfach und bequem - entlastet von der Pflicht zum Kämpfen für diejenigen, die den Kampf denn auch nicht selber führen könnten.
Resignieren ist also eine subtile Art von Selbstschutz. Es enlastet von der unbehaglichen Aufgabe, den Stellvertreterkrieg seitens anderer zu fördern, weil man sich dann ja eingestehen muss, dass man es selber nicht hinbekommt. Niemand mag das

Sondern.

Problem 1: Fehlende Finanzierung für ausreichende Schriftsatzqualität.
-----------------------------------------------------------------------------------
Die Qualität muss bei einem mit Präzedenz-Psudo-Jura verbundenen Politik- und Justizskandal weit oberhalb des Üblichen sein, weil wir den komplexen Themenkreis der "Rechtsbeugung aus Bequemlichkeit" zurückzubauen haben.
Wer das kann, macht die beträchtliche zeitaufwändige Arbeit nicht völlig kostenlos. Die Finanzierungsfrage  war bisher nicht gut genug lösbar.


Problem 2: Politikarbeit und Auseinandersetzung gegen die Leitenden muss es begleiten.
-------------------------------------------------------------------------------------------------
So muss den Richtern die Besorgnis genommen werden, dass sie einsam in der Brandung sich die ganze Welt zum Gegner machten (Klartext: sich die Karriere zum nächsthöheren Gericht vermasseln).

Wie vor: Wer den hier nötigen Stil von Auseinandersetzung kann, macht die beträchtliche zeitaufwändige Arbeit nicht völlig kostenlos. Die Finanzierungs-Frage war bisher nicht ausreichend lösbar.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: ohmanoman am 23. Oktober 2019, 16:34
@pjotre
In einem mir bekannten Krankheitsfall wird nicht resigniert!  ;)  >:D

1. Klage verloren.
Unberechtigte Zahlung zurück bekommen!
2x Zwangsvollstreckung abgewendet.
Klage auf Befreiung in Arbeit.
Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Ohmanoman
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: pinguin am 23. Oktober 2019, 18:56
Gerade bei einer Krankheit, die man nicht anmerken kann,
Die Aussage ist so nicht ganz korrekt; kommt so ein Anfall nämlich in der Öffentlichkeit, bleibt das auch nicht verborgen. Als Laie stehst Du da übrigens nahezu hilflos daneben und kannst nix groß tun. Hab's ein Mal miterlebt, und das genügt völlig.

Wenn Reizüberflutung auch Auslöser für sowas ist, ist nicht verständlich, wieso jene, die sich ärztlicherseits davon fernhalten sollen, diesen Fernsehsch**ß mit finanzieren dürfen. Mir kommt hier mal gerade wieder Art. 1 GG in den Sinn.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: Siba am 26. Oktober 2019, 14:22
Hey ihr Lieben!

Erstmal vielen vielen vielen vielen Dank für eure Beiträge zu dem Thema!
Für Person A als Laien auf diesem Gebiet und insbesondere in den Möglichkeiten der weiteren Handhabe mit der Ablehnung zum Widerspruch der Rundfunkanstalt waren das viele gute Informationen.
Leider widersprechen sich auch einige und es gibt verschiedene Herangehensweisen, so wie ich das gelesen habe.

In den vorherigen Ausführungen fehlt mir ein ganz besonderer Begriff: - Gutachten -

Ein Gutachten ist meiner Meinung nach in dem Fall erstmal nicht nötig, da das Schreiben des Arztes kein Attest oder eine Überweisung darstellt, sondern eine Begründung der gesundheitlichen Gefahr der TV-Nutzung bei Epilepsie.

Wieso hin und her überlegen? Hier ist es doch rechtlich eindeutig.
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a) Unmöglichkeit der Nutzung für Fernsehen
b) Härtefall-Antragsrecht.

Rundfunkabgabe zu reduzieren auf Radio-Anteil.
Eventuell Analogie sichten mit Tarif für Blinde, denn das ist vom Ergebnis her gleichwertig.


Sofern nicht entsprechend vom Gegner auch insoweit beraten wurde:
-------------------------------------------------------------
Ladungsfähige Anschrift der für die wohl vorliegende Falschauskunft verantwortlichen Person erfragen.


Kosten:
---------------
Prüfen, ob eine der Vereinigungen in Sache Epilepsie dies als Musterprozess durchführt.
Diese kann an @pjotre verwiesen werden für Rechtsfragen-Unterstützung.
Falls Vereinigung es tun will, kann per PM Forumsnachricht bei @pjotre mehr erfragt werden.


Pjotre, danke dafür schonmal. Ich denke auch, dass wohl eine komplette Befreiuung nichts werden würde, aber eventuell eine Reduzierung auf den Radio-Anteil der Gebühr. Dieser Meinung waren ja auch andere Autoren mit ihren Beiträgen hier.

Pjotre:
"Sofern nicht entsprechend vom Gegner auch insoweit beraten wurde:
-------------------------------------------------------------
Ladungsfähige Anschrift der für die wohl vorliegende Falschauskunft verantwortlichen Person erfragen."
----> Was und wie meinst du das? Verstehe ich als Laie nichtmal im Ansatz ^^

Des Weiteren wie schon erwähnt, danke auch an alle anderen Beiträge. Aufgrund der Fülle kann ich nicht jeden hier zitieren, aber eure Meinungen sind sehr hilfreich gewesen.

WEITERE VORGEHENSWEISE:
- Meine Idee ist jetzt die, dass Person A größere Epilepsie-Vereinigungen/Neurologen-Vereinigungen als nächstes kontaktiert und bisherige Klagen sowie die Möglichkeit einer Klage mit diesen erörtert...inkl. Finanzierung durch die Vereinigung.
- Des Weiteren sollte Person A wohl nochmal einen Widerspruch zur Ablehnung ihres Widerspruchs einlegen...und mit rein schreiben, dass im Falle einer erneuten Ablehnung eine Klage vorbereitet wird???? ---> Was wohl zu 99,99999% wieder abgelehnt werden wird. Person A hat dann allerdings keine Möglichkeiten mehr außer einer gerichtlichen Klage als nächste Etappe, oder?
- Die Möglichkeit eines Artikels in einem der bekannten Magazinen klingt auch sehr interessant (unter Anonymität der betroffenen Person).
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: PersonX am 26. Oktober 2019, 14:47
Da es, wenn es nach dem Bundesverfassungsgericht geht, gerade nicht auf die Nutzung ankommt, sondern auf die Möglichkeit den Vorteil wie vom Gericht postuliert nutzen zu können, kommt es auf diese Krankheit wahrscheinlich nicht an. Der Kläger müsste nachweisen, dass er diesen beschriebenen Vorteil nicht haben kann, also niemals haben könnte unabhängig davon ob er Rundfunk nutzt oder nicht. Oder aber er muss diesen vom Bundesverfassungsgericht behaupteten Sachzusammenhang wie sie Ihn beschreiben zerlegen. Das setzt voraus, dass diese Begründung gelesen, verstanden und in einzelnen Punkten zerlegt wird.

Beim Vorteil sollte angesetzt werden mit den Ausführungen von RA Dr. Kay E.Winkler zu dem Urteil vom 18.07.2018.

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.msg182343.html#msg182343
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: drboe am 26. Oktober 2019, 17:12
Ich kann in der Erhöhung der Gefahr eines (weiteren) epileptischen Anfalls durch TV-Sendungen keinen Vorteil erkennen. Damit wäre m. E. eine Absenkung der Zwangszahlung auf 1/3-tel Beitrag zu rechtfertigen.

M. Boettcher
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: PersonX am 26. Oktober 2019, 18:10
Wenn es schon gesenkt werden soll, dann bitte richtig, denn auch Töne und diese ganz ohne Bild könnten zum Auslöser werden. Weil das aber vielleicht noch nicht dokumentiert wurde, so bedeutet dieses nicht, dass es nicht möglich ist. Der Betroffene könnte ja der Erste werden.

Spielt aber auch keine Rolle, weil es auf die Nutzung genau nicht ankommen soll. So gesehen sind alle Befreiungen zu prüfen. ;-) Gewollt war, dass es diese doch nur gibt, wenn eine Möglichkeit zum Empfang unter keinen Umständen gegeben ist. Das ist an Orten der Fall wo kein Signal hinkommt und bei Personen die in sich keine Möglichkeit haben ein "Signal" zu verarbeiten. Es könnte gesagt werden, dass ebenfalls all diese Befreiungen den Worten des Bundesverfassungsgerichts entgegen stehen, weil es auf die Nutzung also den Empfang selbst nicht ankommt. Offensichtlich gibt es die Befreiung dann, weil die Personen nicht die Möglichkeit haben den beschriebenen Vorteil nutzen zu können, also selbst wenn sie wollten.

Der Betroffene hier könnte den Vorteil nutzen vielleicht auch "wollen", tut es aber nicht. Nicht jedoch, weil er nicht die Möglichkeit dazu nicht hat, denn die wäre ja scheinbar vorhanden, sondern er tut es nicht, weil er keinen Anfall bekommen will. Damit liegt die Ursache aber nicht in der Person selbst oder der Nicht Empfangbarkeit, sondern allein am Willen der Person, aber darauf soll es ja gerade nicht ankommen, wenn man -der geneigte Leser- dem Bundesverfassungsgericht folgen will. Das Folgen wäre zu prüfen, denn es steht jedem frei dem Bundesverfassungsgericht die Fehler in dem Beschluss vom 18.07.2018 zu zeigen.

Gewollt war oder ist ein Beitrag unabhängig vom Willen der Personen.

----hoffentlich wurde das jetzt etwas deutlicher----
PersonX glaubt irgendwo pfeift ein Schwein für Elise.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: drboe am 26. Oktober 2019, 18:43
@PersonX: es soll auf die Nutzung nicht ankommen, weil seitens des BVerfG unterstellt wird, dass jeder einen individuellen Vorteil aus dem Angebot der ÖR-Sender ziehen kann. Dennoch gibt es Befreiungen, für die es rein gar nicht darauf ankommt, dass man auf die Nutzung des behaupteten Vorteils verzichtet. Warum sollte also die Tatsache, dass die Nutzung zu einer Schädigung der Gesundheit führen würde, somit der nur als Behauptung existierende "Vorteil" völlig entfällt, nicht dazu führen können, dass man von der Zahlung befreit oder teilweise befreit wird?

Oder kurz: soll man das Argument der Gesundheitsgefährdung nicht benutzen, weil man sich den ziemlich eingeschränkten Fokus des BVerfG zu eigen macht?

M. Boettcher
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: PersonX am 26. Oktober 2019, 19:14
Sehr schön - der Konflikt beim Ansatzpunkt der Befreiung in Kombination mit dem, was das Bundesverfassungsgericht behauptet, wird erkannt.

Folgt ein Leser dem Bundesverfassungsgericht, dann dürfte es gar keine Befreiungen geben. Zumindest nicht mit der Begründung, dass keine Nutzung (tatsächlicher Empfang) möglich ist, denn der behauptete Vorteil knüpft nicht an diesen.

Folgt der Leser dem Bundesverfassungsgericht, dann kommt er mit der Befreiung aus diesem Grund hier aktuell noch nicht durch. Somit darf er dem nicht folgen und muss diese Begründung im Vorfeld seiner Betrachtung zerlegen, also den Mangel aufzeigen. Natürlich sollte das versucht werden, aber bitte gründlich.

Den eingeschränkten Fokus des Bundesverfassungsgerichts gilt es geeignet aufzubrechen. Je eher das im zeitlichen Verlauf des Verfahren getan wird, desto besser, dss ist hier die bescheidene Annahme von PersonX.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: MichaelEngel am 26. Oktober 2019, 20:52
PersonX, Du setzt voraus, dass das BVerfG logisch und widerspruchsfrei argumentiert. Wie Du sagst, sein Urteil passt nicht zu den Befreiungen, eigentlich auch nicht zu den Befreiungen von Zweitwohnungen, die es im selben Urteil durchsetzte. Es argumentierte 2018 gegen uns und für die Anstalt, wie Du sagst. Vielleicht argumentiert jetzt anders: ich sehe keinen Grund, auf Befreiungsantrag und notfalls Klage zu verzichten.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: pjotre am 26. Oktober 2019, 21:00
R1.  Öffentlichkeit anonymisiert
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Ja, das ist die richtige Lösung. In Mitteilungsblättern für den Kreis der Betroffenen und der ärztlich Fachkundigen, ja, das erscheint nützlich. Dann könnte geklärt werden, wie hoch der gesundheitlich bedingte Anteil der Nichtbenutzer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... in diesem Kreis ist. Für alle diese könnte dann eine Befreiungslösung rechtlich erzwungen werden und zwar mit Rückwirkung ab 2013.
Ab 2013, weil die Merkblätter nicht informierten, also eine Falschberatung erfolgte. Bei öffentlich-rechtlichen Stellung gilt, Falschberatung verpflichtet zur Rückzahlung. Das Faktum der Falschberatung ist durch die Merkblätter beweiskräftig.

Für derartige weit reichende Befreiungsbemühungen kann dann per PM Kontakt aufgenommen werden. Wir hätten hier eine Möglichkeit, ein spürbares Stück aus dem Inkassokuchen herauszubrechen - siehe am Ende dieses Beitrags.

Das Inkasso kann sich dann nicht an andere Personen des gleichen Haushalts richten, die diese regelmäßig sich an die Notwendigkeit des gesundheitlich Schutzbedürftigen anpassen dürften.


R2.  Die Frage der unbeeinträchtigten Teilnahme am Berufsleben.
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Das klang in Beiträgen an. Wir wollen hier die gesundheitlichen Fragen nicht behandeln. Das geschieht an anderer Stelle im Netz besser. Nur sei hier als Vermutung angemerkt, ohne dass hier ausreichendes Wissen dafür vorliegt: 
- Epilepsie ist nicht ein einheitliches Krankheitsbild.
- Medikamentierung kann heutzutage viele Betroffene im ausreichend positiven Sinn beeinflussen. Im Berufsumfeld kann die Krankheit also wohl oft? / meist? dauerhaft unsichtbar bleiben.

Daraus ergibt sich Wichtiges in Sachen Rundfunkabgabe: Eine detaillierte Information über persönliche Gesundheitsverhältnisse darf generell für die Rundfunkabgabe nicht verlangt werden und darf nicht in die Akte kommen, da die Schutzrechte für nur 210 Euro jährlich es untersagen (Verhältnismäßigkeit). Ein summarisches Attest ist das Äußerste, was in die Akte kann - eigentlich auch schon zu viel, da ja private Callcenter-Mitarbeiter die Akten bearbeiten.
Eigentlich dürfte nur in die Akte kommen: Ärztliche Feststellung der Notwendigkeit, Fernsehen aus gesundheitlichen Gründen zu unterlassen.


Können auch Töne zum Auslöser werden?
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Darüber wurde im Eingangsbeitrag dieses Threads nichts vermerkt.
Trotz meines nur geringen Gesundheitswissen würde ich vermuten, dass Kommunikation und Musik in der Regel nicht auslösend für Anfälle zu sein pflegt?

 
R3. Die Bitte um die ladungsfähige Anschrift - wieso? - Das ist generell interessant:
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Das kann bei der ARD-Anstalt in dem Sinn gedeutet werden: Strafanzeige gegen unseren hierfür Verantwortlichen wird vom Bürger erwogen - wegen Versuch von Falschinkasso.
Sofern Falschinkasso mit Vorsatz: § 263 StGB Betrug kommt in Betracht. - Betrug: Der Versuch ist bereits strafbar.

Wichtig ist die allgemeine Regel, nicht nach Köln, sondern an den Intendanten zu adressieren. Dann werden in der Regel Juristen die Bearbeitung ober-aufsehen und die wissen, was damit gemeint sein kann. Das kann zu einer Bewilligung eines Antrags führen aus Besorgnis. Man sollte aber auf keinen Fall Strafanzeige ankündigen. Dafür fehlen dem Rechtslaien die Feinheiten des Rechts und er kann ein Risiko gegen sich selbst auslösen.

Ziemlich sicher kommt dann keine ladungsfähige Anschrift. Das ist also nur, um den Gegner zu warnen, dass bei Falschbearbeitung geschossen werden könnte.

 
R4. Der rein fiktive Nutzen kann hier nicht behauptet werden.
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Die Nutzenfiktion betrifft die technisch und entscheidbare Möglichkeit, wirklich zu nutzen.
Hier aber entfällt sogar die Möglichkeit.

Wie @drboe es mit Logik ergänzt:
Die Möglichkeit der Nutzung sei ein "Vorteil', meinen unsere  obersten Richter mit Senioren-Geist aus einem anderen Jahrhundert. 
Die Risikoerhöhung eines epileptischen Anfalls kann unmöglich als "Vorteil" gedeutet werden.

So heißt es denn auch im maßgeblichen Gutachten von Paul Kirchhof aus 2010, dass Fälle mit absoluter Unmöglichkeit zu befreien seien, beispielsweise in den ganz seltenen Lagen mit Funkloch / "Fernsehloch", sofern Alternativen auch nicht in Betracht kommen.

Also besteht in Fällen wie in dem des Eingangsbeitrags die Pflicht der Befreiung auf Grundlage der Härtefallklausel, wie auch im genannten Gutachten als gesetzliche Rechtsgrundlage ausgeführt.
Die Reduzierung nach den Regeln für Blinde als Analogie wäre also wohl rechtlich einforderbar. Wenn es verweigert wird, so kann mit guter Aussicht ausgestritten werden.
Besteht im konkreten Fall vielleicht zufällig eine Rechtsschutzversicherung?

Natürlich kann man mit anderen Rechtsgründen voll verweigern,
sodann hilfsweise zwei Drittel verweigern wegen Epilepsie-Risiko. Damit schwächt man aber das zweite Argument ab, weil es dann den Eindruck erweckt, manipuliert zu sein.


R5.  Der fehlende "Vorteil" - für alle Nichtnutzer mit Epilepsie? Rund 100 000 zu befreien?
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Für alle diese kann vorgetragen werden, dass die Erhöhung des Epilepsie-Risikos unmöglich Vorteil sein kann.
"Nichtnutzer" sind rund 30 Prozent der Bürger. Gesetzt den Fall, es gäbe in Deutschland rund 400 000 Erwachsene mit Epilepsie-Anfallrisiko(die wirklichen Schätzzahl kenne ich nicht),
so gäbe es vielleicht über 100 000, die auch Nichtzuschauer sein dürften und die deshalb wohl einen Anspruch auf Teilbefreiung haben - wohl nur ein Drittel zu zahlen. 

Eigentlich müsste ein recht einfaches ärztliches Attest für vielleicht alle diese rund 100 000 genügen. Jedenfalls nämlich besteht ein allgemeines Korrelationsrisiko zwischen Fernsehen und Anfallauslösung. Die Korrelations-Stärke ist für den Nichtzuschauer gar nicht individuell verifizierbar, aber auf jeden Fall als "in irgendeinem Maß gegeben" zu unterstellen.
Das allein bedeutet, dass die Behauptung einer "Möglichkeit" des "Nutzens" ausscheidet.

Insgesamt rund 150 Millionen Euro könnten dem Kuchen der Unersättlichen entzogen werden. Denn da die Betroffenen wegen Erfahrungsaustausch ohnehin community-intensiv sein dürften, ist eine ziemlich vollständige Erreichbarkeit denkbar.

Zur Veranschaulichung: Jährlich 150 Millionen, das ist wohl rund ein Drittel des jährlichen Budgets von RBB Berlin-Brankdenburg.

Geht man davon aus, dass vielleicht 5 bis 10 % (nicht abgesicherter Schätzwert) der Bürger irgendwann etwas im Sinn von Erscheinungsformen von Epilepsie haben, so könnte an eine Ausfallsumme bis zu etwa 500 Millionen Euro gedacht werden. Allerdings passt das Berechnungsschema nicht? (Weil der mengenmäßige Schwerpunkt vielleicht unterhalb von Alter 20 ist?)
Diese Ausweitung wird hier nicht vertieft, weil zu hypothetisch und wohl nicht realisierbar.


R6.  Widerspruch / Briefbeispiele:
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Die gibt es inzwischen ziemlich reichlich an anderer Stelle im Web.
Ein Forum ist keine Linkfarm - Näheres nur per PM.
@Siba könnte das nun für den geplanten Schriftsatz vielleicht als Denk- und Texthilfe brauchen. Deshalb geht die Fundstelle sogleich an @Siba per PM.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: pinguin am 26. Oktober 2019, 21:49
Gewollt war oder ist ein Beitrag unabhängig vom Willen der Personen.
Dieser pauschalen Aussage wird nicht zugestimmt.

Der Bürger hat immer die Möglichkeit, sich auch auf alle älteren Entscheidungen des BVerfG zu berufen; ob sich das BVerfG nun widerspricht oder nicht, muß den Bürger überhaupt nicht kümmern.

Und die langjährige gefestigte Rechtsprechung des BVerfG zum Begriff "Beitrag" sagt nun einmal, daß es zur Erhebung zwingend des Interesses des beitragspflichtigen Bürgers an jenem Sachverhalt bedarf, für den der Beitrag erhoben wird.

Und, freilich, der Wille des Bürgers ist hier schon entscheidend, denn nur der sich im Bereich Medien zusätzlich auf Art. 10 EMRK und Art. 11 Charta stützen dürfende Bürger entscheidet, ob er Interesse hat oder nicht. Weil: "without interference by public authority"

Und, darüberhinaus, im Land Brandenburg dürfen Beiträge nicht zum Unterhalt des Regelbetriebes erhoben und verwendet werden; darüberhinausgehende gesetzliche Grundlagen zur Beitragserhebung hat es nicht.

Mit Epilepsie ist nicht zu spaßen, wie auch mit keiner anderen Erkrankung.

Stellen wir uns doch die Frage, was wäre, wenn der Bürger vor lauter Aufregung ob der ihm trotz Rundfunknichtinteresses zuteil werdende Zwangsabzocke einen Herzinfarkt bekäme oder, in Anbindung an das Thema, eine epileptischen Anfall mit Kontrollverlust eines Pkw. im Bereich einer vielbefahrenen Kreuzung?

Freilich, jeder weiß, daß das alles niemals nie nicht und schon gar nicht bei uns passiert; -> aber wenn doch? Wer haftet dann? Diese Frage ist immer mit dem Hintergrund des Art. 10 EMRK zu betrachten.
Titel: Re: Epilepsie --- Klage aufgrund potenzieller Gesundheitsgefahr bei TV-Nutzung
Beitrag von: MichaelEngel am 31. Oktober 2019, 12:34
Siehe dieses Protokoll zur Verhandlung BVerwG 6 C 10.18:

Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199346.html#msg199346

Da versucht die Rundfunkanstalt, die Härtefallregelung auf Fälle wie Kommapatienten stark einzuschränken.

Der Epilepsieanfall könnte man als analog bringen. Wenn die Rundfunkanstalt konsequent wäre, müsste sie befreien.

Leider gilt das neue Willkürprinzip der Verwaltung: es wird mal mit etwas, mal mit dem Gegenteil argumentiert,
Hauptsache die Anstalt gewinnt und der Bürger verliert.

Trotzdem würde ich es mit der Klage versuchen.