Ohne Schriftsatz-Qualität ist gegen das Imperium nicht zu siegen.
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Weder Normal-Rechtsstaatsverteidiger noch normale Rechtsanwälte können dies liefern.
Bei Rechtsanwälten steht schon die hohe Kanzlei-Kostenlast einer nötigen Bearbeitungsintensität im Weg - das ist absolut unauflösbar.
Da wir das Problem bisher unter uns nicht gedeckelt bekamen,
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ist eine Lösung nur erreichbar unter Einsatz von externer Finanzierung - hier Epilepsie-Organisationen mit ihrer Subventionierung durch Staat und Pharmaindustrie.
Siehe mein heutiger Eintrag von 14h16 in diesem Thread.
Dass rund 200 VG-Richter der rund 50 VG-Gerichte in Deutschland
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in Sachen Rundfunkabgabe machten, was die ARD-Juristen induzierten, heißt nicht, dass diese Richter Recht machten. Es heißt nur, dass die Schriftsätze nicht gut und hart und scharf genug waren, ein Abgleiten in Unrecht beim Gerichtsalltag der Massen-Aktenabwicklung zu verhindern.
Wir haben hier einen Politik- und Justizskandal und Fehlurteile gehörten zum Kern des Problems.
Wenn Rechtsprechung kollektiv irreführbar war, so zählt diese nicht als Zitatgrundlage. Es zählt dann nur noch, was im Gesetz steht. Nach gesetzlicher Rechtslage ist im Fall gemäß Eingangsbeitrag zu reduzieren auf den Rundfunkanteil der Rundfunkabgabe. Also 2 € monatlich oder weniger.
Job Teil 1: Dies zu wissen und klarzustellen. Ist gemacht?
Job Teil 2: Dies durchzusetzen... und nochmals, das geht nur unter Lösung der Finanzierungsfrage für das auch hier wieder nötige sehr heftige Pilotverfahren.
Wenn Job 2 nicht gelingt, bisher nie gelungen hier bei uns,
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so ist sich dem Unrecht zu unterwerfen, das ist auch in Fällen wie diesem die fast einzige Lösung.
Es gibt größeres zu erduldendes Unrecht auf der Welt - beispielsweise, diese Krankheit überhaupt zu haben - ist so ein viel größeres Unrecht.
Anmerkung, Dank für ersten Schritt für exakte Statistik eines Teilaspektes.
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Photic- and pattern-induced seizures , das ist allerdings ja nicht deckungsgleich mit Epilepsie, obgleich etwas Überschneidung besteht.
Gesundheitsgefahr als Befreiungsgrundlage für alle Nichtzuschauer?
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Dieser Thread wirft diese Grundsatzfrage auf. Hier kurz zu Möglichkeiten und Grenzen:
Geschädigt werden alle Viel-Benutzer? Das hat kaum Aussicht, aber geht als Drittschutz-Antrag wie folgt;
Die mittlere Lebenszeit-Verkürzung für intensive Fernsehnutzer liegt bei etwa 4 Jahren. Das ist allerdings auf den ersten Blick nur eine Korrelations-Statistik. Auf den zweiten Blick doch wieder wohl ist das Fernsehen auch kausal: Bewegungsmangel und schlechte Ernährung werden dadurch ja doch irgendwie induziert.
Härtefallantrag "Gewissensgründe" auf Beitragswegfall wegen ARD-ZDF-Verstoß gegen "du sollst nicht töten" ist bereits irgendwo gestellt. Auf eine Strafanzeige wegen Hinwirken auf Lebenszeitverkürzung (vulgo "Tötung") wurde darin nachsichtig verzichtet.
Das ist als kostenloses Schriftsatz-Beispiel seit einer Woche irgendwo im Web.
Ein Forum ist keine Linkfarm - Info geht nur per PM.
Auch die befristete Aufforderung auf kostenlose Abschirm-Vorrichtung der Eigenwohnung von der gesundheitsschädlichen ESMOG-Verpestung durch die ARD-Funkwellen ist schon gestellt. Allerdings für diesen Text, noch sponserte niemand die Version "kostenloser Beispielbrief im Web".
Dieser letzte Abschnitt "Gesundheitsgefahr" ist am Rand von OFF-TOPIC. Bitte in diesem Thread nicht ausweiten. Wer das mit dem "Töten" näher erörtert sehen möchte, mag ja einen neuen Thread dafür machen.